Wie kann ich auf einen neuen Vermieter zugehen, wenn er Haustiere nicht erlaubt?

  • Themenstarter Ulbi94
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  • #41
Dann kommen wir aber wieder zum Grundsatzproblem: Vermieter darf, Mieter darf nicht, dem eigentlich ein Riegel vorgeschoben werden sollte.
Najaaaaaaaaaa....... Da gibt's aber auch ganz arg viel "Mieter darf" und "Vermieter darf nicht". Nicht umsonst stehen manche Wohnungen aufgrund schlechter Erfahrungen leer.
Ich würde es auch nicht unbedingt dumm nennen, wenn ich es im Zweifel eher darauf ankommen lassen würde, statt meine Tiere abzugeben....... Aber danke für die Einschätzung.
Aber Du würdest auch keine Wohnung anmieten bei der ausdrücklich keine Katzenhaltung erwünscht ist, oder?
Kann übrigens auch nach hinten los gehen wenn man da falsche Angaben gemacht hat...
 
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  • #42
Wir haben seit 38 Jahren Katzen und sind in dieser Zeit natürlich auch schon umgezogen.

Unsere erste Frage war immer: Wir haben zwei Katzen, ist das ein Problem? wenn der Vermieter das zügig
verneint hat, erst dann haben wir uns die entsprechende Wohnung/Haus überhaupt angesehen.

Für uns war immer wichtig, dass unsere Katzen willkommen und nicht nur grad so geduldet waren, das gibt erfahrungsgemäß
immer Stress. Überreden wollen, würde ich niemand.:confused:

Wir hatten in all dieser Zeit nie Probleme wegen der Katzen ( und auch sonst nicht ;)).
Ich gebe Dir grundsätzlich recht: Wenn ich Haustiere habe, gebe ich sie an. Ich werde aber keinem VM erzählen, dass ich evtl in ferner Zukunft vorhabe, mir ein Haustier zuzulegen. Wenn’s dann soweit ist, schau ich in den MV, was da steh. Steht Zustimmungspflichti, dann gebe ich Bescheid.
 
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  • #43
Na ja, ich kann nur aus Erfahrung sagen, dass wir hier nicht viel Auswahl hatten und froh waren, nach eineinhalb Jahren Suche überhaupt eine Wohnung gefunden zu haben 🤷‍♂️
Unser Anspruch war am Anfang, ein Fenster im Badezimmer zu haben......... Und selbst davon mussten wir uns während der Suche verabschieden. Von Haustierhaltung mal ganz zu schweigen.


Najaaaaaaaaaa....... Da gibt's aber auch ganz arg viel "Mieter darf" und "Vermieter darf nicht". Nicht umsonst stehen manche Wohnungen aufgrund schlechter Erfahrungen leer.
Da muss man aber auch erstmal hinkommen, zu dem "Mieter"-Status.
Aber Du würdest auch keine Wohnung anmieten bei der ausdrücklich keine Katzenhaltung erwünscht ist, oder?
Kann übrigens auch nach hinten los gehen wenn man da falsche Angaben gemacht hat...
Ich sags mal so: ich würde mir sehr genaue Rechtsberatung einholen, ehe ich mir überhaupt Wohnungen anschaue, um meine Möglichkeiten besser abschätzen zu können. Jetzt so ganz generell, nicht nur auf Katzenhaltung bezogen.
Edit: Aber nein. Ich würde keinen Mietvertrag unterschreiben, in dem Katzenhaltung ausdrücklich verboten ist, ohne was zu sagen.

Es geht mir eher darum, dass man zum Unterschreiben des Mietvertrages erstmal hinkommen muss. Und daran scheitert es ja schon meistens, wenn man Tiere mitbringen möchte. Daher ja auch dieser Thread.
 
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  • #44
Meines Erachtens liegt die ganze Misere an der Wohnungsnot und der damit verbundenen Gängelung seitens der Vermieter allein aus „einer Position der Stärke“, sich eben Mieter aussuchen zu dürfen und somit die Unwirksamkeit einer generellen HaustierverbotsKlausel auszuhebeln.
Das finde ich viel zu pauschal wie Du das schreibst. Sicher gibt es solche Vermieter die sich aufführen wie Landlords. Aber das sind doch eher die Ausnahmen. Auch als Vermieter ist einem daran gelegen dass die Mieter sich wohlfühlen, nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen.

Natürlich such ich mir meine Mieter ganz gezielt aus - die müssen nämlich auch in die Hausgemeinschaft passen. Eine 85jährige Dame unter einer Party-WG einzuquartieren ist z.B. keine gute Idee. Genauso wenig wie den top bezahlten Ingenieur in die billigste Wohnung (die geb ich lieber jemand der drauf angewiesen ist). All so Sachen spielen bei der Mietersuche mit rein und noch zig andere.
Das ist keine Gängelung, auch keine Willkür.
 
  • #45
DAS wiederum ist bei mir keine Befindlichkeit/Willkür. DAS is in meinen Augen ein echter Grund. Wenn Tierhaltung deswegen untersagt wird, is das ja mehr des Tierwohls wegen und nicht, weil der Vermieter es generell ablehnt.
Was soll ne Katze in ner Schuhschachtel?
Das Problem dabei: Damit kommst Du als Vermieter eben nicht durch. Schuhschachtelhaltung verstößt ja nicht gegen den Tierschutz.
 
  • #46
Sorry, @Ulbi94. Ist ein bisschen ausgeartet 😅
 
  • #47
Das finde ich viel zu pauschal wie Du das schreibst. Sicher gibt es solche Vermieter die sich aufführen wie Landlords. Aber das sind doch eher die Ausnahmen. Auch als Vermieter ist einem daran gelegen dass die Mieter sich wohlfühlen, nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen.

Natürlich such ich mir meine Mieter ganz gezielt aus - die müssen nämlich auch in die Hausgemeinschaft passen. Eine 85jährige Dame unter einer Party-WG einzuquartieren ist z.B. keine gute Idee. Genauso wenig wie den top bezahlten Ingenieur in die billigste Wohnung (die geb ich lieber jemand der drauf angewiesen ist). All so Sachen spielen bei der Mietersuche mit rein und noch zig andere.
Das ist keine Gängelung, auch keine Willkür.
Das magst vielleicht du sein…viele Vermieter (insbesondere in Großstädten wie Berlin, München, Frankfurt, Stuttgart und und und) führen sich inzwischen wie Landlords auf…
 
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  • #48
Najaaaaaaaaaa....... Da gibt's aber auch ganz arg viel "Mieter darf" und "Vermieter darf nicht". Nicht umsonst stehen manche Wohnungen aufgrund schlechter Erfahrungen leer.

Eben.
Wir haben auch schon eine Wohnung leer stehen lassen, weil es mit dem Mieter Rechtsstreitigkeiten gab (ging nicht um Tiere, ausstehende Mietzahlungen).
Vor Gericht natürlich gewonnen, er musste ausziehen, hatte GsD einen festen Job wo man das Geld pfänden konnte, und danach die Wohnung leer gelassen weil einfach kein Bock mehr auf sowas.
 
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  • #49
viele Vermieter (insbesondere in Großstädten wie Berlin, München, Frankfurt, Stuttgart und und und) führen sich inzwischen wie Landlords auf…
Ich kenne das ehrlich gesagt gar nicht anders. Ob nun aus der Kleinstadt, mittelgroßen oder Großstädten.
 
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  • #52
Ich glaube, du hast keine Idee, wieviele Wohnungen leer stehen.
Auch hier im Ballungsgebiet.
Sonst gäbe es ja auch keine Hausbesetzerszene, und das sind ganze Häuser.

Bei einzelnen Wohnungen fällt das nicht mal groß auf, Nachbarwohnungen hier stehen aktuell auch leer. Und das hier ist richtig teurer Ballungsraum, die lassen da freiwillig viel Geld liegen. Vielleicht zahlen sie auch noch dafür (halte ich bei privaten Vermietern aber für unwahrscheinlich) oder haben eine andere Lösung, das weiß ich nicht.

Ich war selbst etwas verwundert, als mir das aufgefallen ist. Kenne aber halt auch die Umstände nicht, ich seh nur die stehen leer, und es wird auch nicht saniert. So gesehen sind das sehr angenehme Nachbarn.

Private Vermieter kannst du auch nicht mit gewerblichen vergleichen.
Da hast du auch noch mal ganz andere Möglichkeiten.

Was wir z.B. später auch gemacht haben: Zeitwohnen.
Wie Zeitarbeit, nur halt mit Wohnung. Möblierte Wohnung wird an ein großes Unternehmen vermietet für einen befristeten Zeitraum, die da dann für ein paar Monate Expats oder Ähnliches unterbringen.
Niemand kann dich zwingen nur unbefristet zu vermieten, wenn du das nicht willst.
 
  • #53
Und was du beim Klagen halt auch nicht vergessen darfst: du kannst eine Menge Geld verbrennen, oder bei verlorener Klage aus der Rechtsschutz geworfen werden.
Und das fragt die Nächste ab, bevor sie dich annimmt. Muss sie ja auch nicht. Und dann stehst du ohne Rechtsschutz da. Auch blöd.

Das Risiko würde ich auch immer sehr genau abwägen.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
 
  • #54
Ich glaube, du hast keine Idee, wieviele Wohnungen leer stehen.
Auch hier im Ballungsgebiet.
Sonst gäbe es ja auch keine Hausbesetzerszene, und das sind ganze Häuser.

Bei einzelnen Wohnungen fällt das nicht mal groß auf, Nachbarwohnungen hier stehen aktuell auch leer. Und das hier ist richtig teurer Ballungsraum, die lassen da freiwillig viel Geld liegen. Vielleicht zahlen sie auch noch dafür (halte ich bei privaten Vermietern aber für unwahrscheinlich) oder haben eine andere Lösung, das weiß ich nicht.

Ich war selbst etwas verwundert, als mir das aufgefallen ist. Kenne aber halt auch die Umstände nicht, ich seh nur die stehen leer, und es wird auch nicht saniert. So gesehen sind das sehr angenehme Nachbarn.

Private Vermieter kannst du auch nicht mit gewerblichen vergleichen.
Da hast du auch noch mal ganz andere Möglichkeiten.

Was wir z.B. später auch gemacht haben: Zeitwohnen.
Wie Zeitarbeit, nur halt mit Wohnung. Möblierte Wohnung wird an ein großes Unternehmen vermietet für einen befristeten Zeitraum, die da dann für ein paar Monate Expats oder Ähnliches unterbringen.
Niemand kann dich zwingen nur unbefristet zu vermieten, wenn du das nicht willst.
Trotzdem ist es nicht rechtens…. Ich glaube, du hast keine Idee, wie viele Steine schmeißen… Grund für mich, es ebenfalls zu machen? Ist das ernsthaft deine Argumentation???

Langfristiger Leerstand ist nicht rechtens, da spielt es keine Rolle, ob privater Vermieter bist, oder nicht! Das hat auch nichts mit befristet oder unbefristet zu tun… weiß gar nicht, wie du im Kontext Zweckentfremdung auf dieses Thema kommst, denn - zumindest ich - habe das mit keinem Wort erwähnt…
 
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  • #55
Und was du beim Klagen halt auch nicht vergessen darfst: du kannst eine Menge Geld verbrennen, oder bei verlorener Klage aus der Rechtsschutz geworfen werden.
Und das fragt die Nächste ab, bevor sie dich annimmt. Muss sie ja auch nicht. Und dann stehst du ohne Rechtsschutz da. Auch blöd.

Das Risiko würde ich auch immer sehr genau abwägen.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Da ich selbst aus dem rechtswissenschaftlichen Bereich komme, ist mir der Begriff „Aussicht auf Erfolg“ geläufig…
 
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  • #56
Aber um das Thema wieder auf Tierhaltung erlaubt Thema zu bringen: der Typ in der Wohnung hatte eine großen Hund. War halt doppelt dumm die Miete nicht zu zahlen.

Das befristet Vermieten war ein Beispiel was man machen kann, wenn man nicht unbefristet vermieten will aufgrund schlechter Erfahrung. Da gibt es sicher auch noch mehr Möglichkeiten, wir vermieten gar nicht mehr.

Wenn dir „Aussicht auf Erfolg“ geläufig ist, wirst du ja sicher auch wissen dass man das eben nicht immer vorher klar sagen kann. Sonst würde ja jeder der klagt gewinnen.
Und da sollte man dann schon wissen was man riskiert, und weswegen man vor Gericht ziehen will.
 
  • #57
bei verlorener Klage aus der Rechtsschutz geworfen werden.
Und das kann ich mir auch nicht vorstellen, da die Rechtschutz immer erst prüft, on Aussicht auf Erfolg besteht und dann erst die Deckung der Verfahrenskosten zusagen… habe ich oft genug für Mandanten anfragen dürfen

Ich habe aber das Gefühl, dass (a) deine rechtswissenschaftlichen Kenntnisse “überschaubar„ sind und (b) wir gerade gewaltig den Thread sprengen, so dass ich hier nicht weiter auf die Thematiken unwirksame MV-Klauseln und Zweckentfremdungsverbot eingehen werde.
 
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  • #58
Grocha, Unternehmen haben kein Problem mit befristeten Verträgen, das ist ja der Clou ;)
Und gerade in Ballungsräumen gibt es viele globale Unternehmen, die gerne befristet mieten.

Und viele private Vermieter haben Familienangehörige oder Kinder.
Ich z.B. lebe mittlerweile in der Wohnung, von der ich oben sprach.
 
  • #59
Loewis, was genau machst du denn?
Irgendwie deckt sich dein theoretisches Wissen nicht ganz mit den praktischen Erfahrungen.

Und warum wohl fragen Rechtsschutzversicherungen vor Abschluss ab, ob es eine vorherige gab und ob man dort gekündigt wurde? Weil denen langweilig ist und die gerne Fragebögen lesen?

Und lustig, dass du die Themen überhaupt erst hier thematisiert, dann aber Eleganz den Rückzum antrittst.
 
  • #60
Und das kann ich mir auch nicht vorstellen, da die Rechtschutz immer erst prüft, on Aussicht auf Erfolg besteht und dann erst die Deckung der Verfahrenskosten zusagen… habe ich oft genug für Mandanten anfragen dürfen

Ich habe aber das Gefühl, dass (a) deine rechtswissenschaftlichen Kenntnisse “überschaubar„ sind und (b) wir gerade gewaltig den Thread sprengen, so dass ich hier nicht weiter auf die Thematiken unwirksame MV-Klauseln und Zweckentfremdungsverbot eingehen werde.

Um deine „unüberschaubaren“ rechtswissenschaftliche Kenntnisse zu erweitern (dachte eigentlich so etwas Banales weiß man, wenn man doch angeblich rechtswissenschaftlich ausgebildet ist).

So etwas sollte man ja auch als nicht rechtswissenschaftlich ausgebildeter Verbraucher eigentlich wissen.

Kündigung durch den Versicherer: Was Kunden tun können

Nach einem Schadensfall und zum Ablauf der Versicherungslaufzeit dürfen viele Versicherer die Verträge mit ihren Kunden lösen. Tun sie das, sind ihre Kunden oft überrascht.


Rechtsschutzversicherung nach Kündigung / Versicherungen Vergleich - Zusatzversicherungen Vergleiche

Seine Rechtsschutzversicherung sollte man nur im Notfall beanspruchen. […] doch kann er innerhalb eines Monats nach Bearbeitung eines Schadens den Vertrag kündigen

Man muss nur ein bisschen googeln, und schon hat man seine „rechtswissenschaftliche Kenntnisse“ enorm erweitert.
Und diese Kenntnisse sollte eigentlich jeder 08/15 Verbraucher haben, das ist ja ein bekanntes Problem.
 
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