Ärger mit Vermieter

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Feuerkopf

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14. April 2013
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Hallo zusammen,

wir haben ein großes Problem. Im Juni letzten Jahres sind wir in unsere jetzige Wohnung eingezogen. Wir haben viel Geld dafür ausgegeben, um die dreckige, völlig verwohnte Wohnung in einen Zustand zu bringen, mit dem wir zufrieden sind.

Bereits im Oktober kam dann der Vermieter auf uns zu und sagte, er habe vor, das Haus, neben dem noch eine Halle ist und in dem außer unserer noch eine weitere Wohnung ist, zu verkaufen. Wir dürften uns dann entscheiden, ob wir hier bleiben wollten oder aber in eine von ihm bereitgestellte Wohnung umziehen.

Das war natürlich ein Schock für uns, aber da wir nun mal eben viel Geld in die Hand genommen haben, war uns klar, dass wir dort wohnen bleiben würden.

Weihnachten kam dann die nächste Hiobsbotschaft: Unser Nachbar kam auf uns zu und brachte uns auf den neuesten Stand: Wir müssten definitiv mitte des neuen Jahres aus der Wohnung raus!
Ein Gespräch mit dem Vermieter, mitte Januar ergab dann, dass wir wirklich ausziehen müssten, er aber eine andere Wohnung für uns bereit hielte. Er würde sich allerdings nicht an den Umzugskosten beteiligen, lediglich ein paar seiner Mitarbeiter (Entsorgungsunternehmen) abstellen, die beim Umzug helfen würden.
Schriftlich würden wir aber auch nichts bekommen!

Wir durften uns dann die neue Wohnung ansehen und sie hat für uns wirklich einige grobe Nachteile (Kein Keller, direkter Zugang zur Straße, ohne Zwischentür - bei Katzen gar nicht sinnvoll) und sollten uns nun entscheiden, ob wir die Wohnung haben wollten. Wir sind hart geblieben und haben gesagt, dass wir uns nicht entscheiden würden, bis wir eine schriftliche Kündigung und den neuen Mietvertrag zur Prüfung da haben.

Und jetzt kommt das Problem. In dem Kündigungsschreiben steht drin, wir hätten bereits zugesagt, die Wohnung zu nehmen (eine glatte Lüge!) Im neuen Mietvertrag steht drin, dass maximal ein Haustier erlaubt ist und das auch nur nach nochmaliger vorheriger Absprache mit Vermieter und den anderen Mietern.

Mal ganz davon abgesehen, dass wir uns natürlich nach anderen Wohnungen umsehen, aber ist das überhaupt statthaft? Ich meine, er müsste uns doch, wenn er uns schon eine sogenannte Verwertungskündigung schreibt, zumindest ADÄQUATEN! alternativen Wohnraum zur Verfügung stellen? Und das würde ja zumindest bedeutet, dass wir unsere Katzen alle drei behalten dürfen. Der kann uns doch nicht zwingen zwei abzugeben (würde ich eh nicht, wenn dann würde ich alle drei abgeben, einzeln halten geht ja gar nicht!!!)

Sind hier Leute im Forum, die so viel Ahnung vom Mietrecht haben, mir das zu sagen?

Wir werden uns auch weiterhin an den Mieterschutzbund wenden, aber ich hätte gern auch noch hier weitere Meinungen. Danke
 
A

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ich hab keine Ahnung von Mietrecht, aber für mich hört es sich so an, als wolle euch der Vermieter unbedingt loswerden.

Denn er weiß doch genau, dass ihr 3 Katzen habt... und wenn er nun nur noch eine genehmigt....

Irgendwie hört sich das nach Ärger auf Dauer an...
 
Frag doch mal Nomos.
 
Ach je, das ist sicher schlimm für euch.
Kann ich gut verstehen das ihr sauer seid.
Habt ihr eine Rechtschutzversicherung mit Mietrecht??
Ein Anwalt geht da immer etwas anders ran als der Mieterschutz
Mit dem habe ich leider keine guten Erfahrungen gemacht.
jetzt aber erst mal Kopf hoch.
 
Frag den Vermieter doch erstmal, ob das mit der einen Katze überhaupt auf euch bezogen ist. Vlt ist das nur eine Standardformulierung bei ihm. Erstmal sprechen, bevor man das Schlimmste annimmt.

Du solltest dir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Der Mieterschutzbund genügt nicht.


Eine Verwertungskündigung nach §573 II BGB kann er so oder so machen. Wie kommst du auf "adäquaten Wohnraum"? Den Gedankensprung verstehe ich nicht.
 
Uiii das ist natürlich eine verzwickte Situation.

Womit begründet denn der neue Vermieter die Verwertungskündigung? Will er das Haus abreisen oder Geschäftsräume daraus machen? Denn diese Art der Kündigung ist nur gültig, wenn euer Mietverhältnis eine neue Verwertung des Grundstückes oder der Wohnung verhindert. Und zwar wirklich verhindert und nicht nur erschwert.
Das ist jedoch wirklich immer Einzelfall abhängig. das ist ein ganz kompliziertes Feld.
Habt ihr vielleicht ne Rechtschutz. Das beste wäre hier direkt einen Anwalt für Mietrecht anzusetzen, der sich genauestens auskennt. Denn sonst könnt ihr ganz schnell übers Ohr gehauen werden. Weiß nicht ob der Mieterschutzbund so speziell für euren Einzelfall helfen kann, aber Anfragen kann man ja mal.

Wie schon gesagt, diese Art der Kündigung wird immer im Einzelfall entschieden und es können auch nur schwer Präzedenzfälle heran gezogen werden. Der Vermieter muss auf jeden Fall eine Zweckentfremdungs- oder Abrissgenehmigung vorlegen können.

Ich hoffe das regelt sich bei euch alles schnell, aber ich würde mir nicht die andere Wohnung aufquatschen lassen. Es klingt so als hofft er, euch ohne große Gegenwehr aus der Wohnung zu bekommen. Denn nur der Verkauf des Hauses an einen neuen Eigentümer rechtfertigt keine Verwertungskündigung
 
Also ich kann nur aus Erfahrung sagen, nehmt da auf jedenfall eure Rechtsschutz (falls ihr da eine habt) in Anspruch. Im Mietrecht gibt es einige Klauseln, da kann man nur mit dem Kopf schütteln.

Aber mal nebenbei, warum wird euch denn gekündigt? Ein Verkauf der Anlage ist doch kein Grund für eine Kündigung? Wenn, dann dürfte der neue Eigentümer euch auch nur bei Eigenbedarf (oder so) kündigen. Aber ich glaube, auch bei größeren Renovierungsarbeiten (Erneuerung Fenster, Modernisierung) oder so.... Oder vertu ich mich da gerade :confused:

Ab jetzt würde ich aber generell schon mal nur noch alles mit dem schriftlich klären. Damit ihr alles dokumentieren könnt, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Gespräche zu verstehen scheint ja ein Manko von ihm zu sein :rolleyes:
 
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Aber mal nebenbei, warum wird euch denn gekündigt? Ein Verkauf der Anlage ist doch kein Grund für eine Kündigung? Aber ich glaube, auch bei größeren Renovierungsarbeiten (Erneuerung Fenster, Modernisierung) oder so.... Oder vertu ich mich da gerade :confused:

Ab jetzt würde ich aber generell schon mal nur noch alles mit dem schriftlich klären. Damit ihr alles dokumentieren könnt, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte.

Da hast du vollkommen recht. Die Modernisierung muss jedoch schon einen entsprechenden Umfang haben, um dafür diese Art der Kündigung nutzen zu können. Uns ich glaube auch dafür muss eine Genehmigung vorliegen.
Und wie du schon richtig gesagt hast. Ab jetzt nur noch Schriftverkehr und direkt Widerspruch zur Kündigung einlegen, da ihr ja der neuen Wohnung nicht zugestimmt habt. Das ganze dann bitte per Einschreiben mit Unterschrift an den Vermieter
 
Aber mal nebenbei, warum wird euch denn gekündigt? Ein Verkauf der Anlage ist doch kein Grund für eine Kündigung? Wenn, dann dürfte der neue Eigentümer euch auch nur bei Eigenbedarf (oder so) kündigen. Aber ich glaube, auch bei größeren Renovierungsarbeiten (Erneuerung Fenster, Modernisierung) oder so.... Oder vertu ich mich da gerade :confused:

Also ich habe es auch so im Kopf. Der MIETER wird MIT der Immobilie zusammen mit verkauft und muss nicht vorher gekündigt werden. Verkauf ist kein Eigenbedarf und somit hat erkeinerlei Grundlage, auf welcher er euch kündigen kann / darf.

Klar sind unvermietete Immobilien attraktiver am Markt, wenn verkauft wird, falls potenziell neue Eigentümer selbst dort einziehen wollen, aber selbst dann haben sie die Möglichkeit auf "Kündigung wegen Eigenbedarf" und das dann auch NUR, wenn sie wirklich selbst dort einziehen. Nicht, wenn das Töchterchen oder die Tante dort einziehen wollen.

Meine Mietwohnung wurde damals auch verkauft - allerdings ging es um die Immobilie, ich als Mieter sollte / konnte dort wohnen bleiben und der neue Eigentümer hätte es sehr begrüßt, wenn ich dort geblieben wäre.

Irgendwas läuft da nicht ganz kosher!

Dringend zum Anwalt würde ich sagen! Ich hoffe ihr seit rechtschutversichert mit Mietrechtschutz! Ich kann es - nach einem Fall - leider immer und immer wieder nur bestätigen, das ist zwingend notwendig.
 
  • #10
Danke für eure Antworten. Der KÄUFER will Büroräume daraus machen. Deswegen kann es durchaus sein, dass der jetzige Vermieter die Wohnung mit Verwertungsgrund kündigen kann, da es ja geschäftliche Interessen sind.

Das Problem ist, das wir derzeit in einem Industriegebiet bzw. zumindest in einem Mischgebiet leben.

Wir haben eine Mietrechtsschutzversicherung über den Mieterschutzbund. Also werden wir einen dortigen Anwalt auch einschalten.

Das Problem ist zusätzlich, dass wir für diese Wohnung keine Kaution zahlen mussten. Die Kaution der letzten Wohnung haben wir noch nicht zurück (da die letzte Nebenkostenabrechnung auch noch beim Mieterschutzbund ist und mit einer Sammelklage, jedenfalls hieß es, dass die uns vor Beendigung dieser Sache die Kaution auch nicht zurückzahlen (müssen?!)

Also müssten wir eine andere Wohnung suchen, eine Kaution zahlen, da wir ja aber erst letztes Jahr die komplette Renovierung zahlen mussten ist das Geld für eine Kaution natürlich knapp.
 
  • #11
Danke für eure Antworten. Der KÄUFER will Büroräume daraus machen. Deswegen kann es durchaus sein, dass der jetzige Vermieter die Wohnung mit Verwertungsgrund kündigen kann, da es ja geschäftliche Interessen sind.

Wir haben eine Mietrechtsschutzversicherung über den Mieterschutzbund. Also werden wir einen dortigen Anwalt auch einschalten.

Das ist natürlich ärgerlich. Das könnte also wirklich Rechtens sein. Aber gegen die Kündigung in der steht, das du die andere Wohnung nimmst musst du auf jeden Fall Einspruch einlegen. am besten gleich über Anwalt. Nicht das du dann die andere Wohnung nehmen MUSST, weil du die Kündigung so akzeptiert hast.

Aber wie gesagt. Da kann dir nur ein Anwalt weiterhelfen.
Das mit dem Geld ist natürlich wirklich blöd. Da kann ich deinen Frust auch wirklich verstehen. Aber da müsst ihr wahrscheinlich wirklich in den sauren Apfel beißen. Wie lange ist denn die Kündigungsfrist auf der Kündigung angegeben? Also wie lange habt ihr Zeit bis ihr raus müsst
 
  • #12
Wir müssen bis zum 30.06. raus. Also scheint er zumindest die Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten...
 
  • #13
Ich glaube nicht daß der ALTE Vermieter euch kündigen kann wenn der NEUE Besitzer etwas anderes mit der Wohnung vor hat.
Dann müßte der neue Besitzer das mit auch aushandeln.

Anscheinend geht es darum euch los zu werden.
Und drohen und dreist sein haben Vermieter drauf. Damit werden Mieter eingeschüchtert und haben dann Angst und reagieren so wie gewünscht.

So schnell würde ich da nicht aufgeben!!
Ihr habt die Wohnung gemietet und könnt nicht so einfach da wieder raus geworfen werden.

Geh bitte gleich in den nächsten Tagen zum Anwalt, DER soll schnell ein Schreiben an den Vermieter schicken daß ihr nicht einverstanden seit und wohnen bleiben wollt!
Gut daß ihr versichert seit, das hilft sehr.

Es gibt auch ein Mieter/Vermieter-Forum wo ihr diese Frage vielleicht auch noch mal stellen könnt.
Teilweise recht hilfreich wenn es um Dinge geht wie darf der Vermieter das oder nicht: http://www.vermieter-forum.com/
 
  • #14
Danke, Petra, da werde ich direkt mal anfragen auch. Und ich werde morgen die Sachen alle fertig machen und einen Anwalt suchen.

Besonders heikel: Vermieter ist auch der AG von meinem Freund, aber natürlich sucht der jetzt schon was neues, wer will schon bei so einem AG arbeiten?
 
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  • #15
Also ich sehe das Ganze nicht so dramatisch, ganz ehrlich. Der Vermieter hat euch schließlich eine andere Wohnung angeboten. Von daher ist das "loswerden wollen" für mich zum jetzigen Zeitpunkt sehr fraglich. Wie gesagt, klärt das doch bitte erstmal ab, was das mit dieser einen Katze auf sich hat.
Es schont Nerven und den Geldbeutel, wenn man erstmal über strittige Dinge spricht.
 
  • #16
http://www.juraforum.de/forum/t/kuendigung-wg-umnutzung.454656/

Vielleicht hilft das auch, aus einem Juraforum.

Und doppelpack, es mag sein daß du gerne und ohne Probleme umziehst.
Aber so wie sich Feuerkopf anhört ist die Gegend für die Katzen gut, die Wohnung gefällt und vor allem wurde viel Geld in die Wohnung gesteckt.
Das soll nun alles weg sein? Und man zieht in eine andere Wohnung die nicht so gut gefällt und soll einen neuen Mietvertrag unterschreiben und womöglich auf Rechte verzichten (mehrere Katzen) die man bisher hatte?
Warum sollte sie das tun?
Um dem Vermieter einen Gefallen zu tun und die Wohnung friedlich und still zu räumen damit der Vermieter dem neuen Eigentümer ein geräumtes (damit wertvolleres) Haus zur Verfügung stellen kann. Und damit mehr Gewinn beim Verkauf macht?

Leute, das geht so nicht.
Ich bin auch Vermieter, aber nicht so.
Was andere Vermieter so verzapfen, da krieg ich das kalte Kotzen und kann nur sagen wehrt euch dagegen!!
 
  • #17
Frag den Vermieter doch erstmal, ob das mit der einen Katze überhaupt auf euch bezogen ist. Vlt ist das nur eine Standardformulierung bei ihm. Erstmal sprechen, bevor man das Schlimmste annimmt.

Nein, es handelt sich hierbei NICHT um eine Standardformulierung von ihm. Zum einen stand so etwas natürlich auch nicht im jetzigen Mietvertrag und zum anderen hatte er uns in dem einzigen persönlichen Gespräch, was wir mit ihm hatten bereits "angedroht", dass er die Bedingungen für uns sehr verschärfen will, sollten wir auf etwas Schriftlichem bestehen. aber natürlich bestehe ich auf etwas Schriftlichem. Und er kann ja dann deswegen noch lange nicht machen, was er will.

Und klar wehren wir uns dagegen, das eine Gespräch hat uns sehr deutlich gezeigt, dass man mit ihm nicht reden kann. Er hat uns ohne zu fragen geduzt, hat uns ganz klar gemacht, dass wir ihm auch noch dankbar zu sein hätten, da er uns ja auch "einfach auf die Straße hätte setzen können".

Das wird sich dann die Tage mal ein Anwalt genau anschauen, was er kann und worauf wir ein Recht haben.
 
  • #18
http://www.juraforum.de/forum/t/kuendigung-wg-umnutzung.454656/

Vielleicht hilft das auch, aus einem Juraforum.

Und doppelpack, es mag sein daß du gerne und ohne Probleme umziehst.
Aber so wie sich Feuerkopf anhört ist die Gegend für die Katzen gut, die Wohnung gefällt und vor allem wurde viel Geld in die Wohnung gesteckt.
Das soll nun alles weg sein? Und man zieht in eine andere Wohnung die nicht so gut gefällt und soll einen neuen Mietvertrag unterschreiben und womöglich auf Rechte verzichten (mehrere Katzen) die man bisher hatte?
Warum sollte sie das tun?
Um dem Vermieter einen Gefallen zu tun und die Wohnung friedlich und still zu räumen damit der Vermieter dem neuen Eigentümer ein geräumtes (damit wertvolleres) Haus zur Verfügung stellen kann. Und damit mehr Gewinn beim Verkauf macht?

Leute, das geht so nicht.
Ich bin auch Vermieter, aber nicht so.
Was andere Vermieter so verzapfen, da krieg ich das kalte Kotzen und kann nur sagen wehrt euch dagegen!!

Ich habe nirgends gesagt, dass sie das tun soll. Geht auch eindeutig aus meinen Posts hervor. Allerdings kenne ich es eben aus unserem Kanzleialltag, dass oft im Vorfeld nicht richtig gesprochen wird. Und genau so habe ich es auch aus dem ersten Post herausgelesen, dass eben über dieses "nur eine Katze" nicht wirklich gesprochen wurde.

Klar, diese Schilderung :
Nein, es handelt sich hierbei NICHT um eine Standardformulierung von ihm. Zum einen stand so etwas natürlich auch nicht im jetzigen Mietvertrag und zum anderen hatte er uns in dem einzigen persönlichen Gespräch, was wir mit ihm hatten bereits "angedroht", dass er die Bedingungen für uns sehr verschärfen will, sollten wir auf etwas Schriftlichem bestehen. aber natürlich bestehe ich auf etwas Schriftlichem. Und er kann ja dann deswegen noch lange nicht machen, was er will.

Und klar wehren wir uns dagegen, das eine Gespräch hat uns sehr deutlich gezeigt, dass man mit ihm nicht reden kann. Er hat uns ohne zu fragen geduzt, hat uns ganz klar gemacht, dass wir ihm auch noch dankbar zu sein hätten, da er uns ja auch "einfach auf die Straße hätte setzen können".

Das wird sich dann die Tage mal ein Anwalt genau anschauen, was er kann und worauf wir ein Recht haben.

klingt nun schon etwas anders.

Einen Anwalt zu konsultieren steht ja außer Frage. Schrieb ich ja auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #19
Ich würde auf keinem Fall in eine andere Wohnung desselben Vermieters einziehen, entweder da bleiben oder herausfinden, ob ihr auf seine Kosten umziehen könnt, plus Entschädigung für die Renovierungsarbeiten etc. Wie schon geschrieben, so einfach kann er Euch nicht rauswerfen. Ein triftiger Grund für die Kündigung muss schon sein und ihr habt warscheinlich mehr Rechte, als ihr denkt. Bloss keinen anderen Mietvertrag unterschreiben. Holt Euch mal Rat.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #20
Ich glaube nicht daß der ALTE Vermieter euch kündigen kann wenn der NEUE Besitzer etwas anderes mit der Wohnung vor hat.
Dann müßte der neue Besitzer das mit auch aushandeln.

So sehe ich das auch!

Dem alten Besitzer kann es herzlich egal sein, was der neue Besitzer mit dem Gebäude machen will. Und sollen es wirklich Büroräume werden oder doch was anderes?
NUR weil der potenziell neue Besitzer da eventuell Büros rein machen möchte, kann der aktuelle Besitzer euch nicht kündigen, denn unter seinem Besitz ist es kein Eigenbedarf an Nutzfläche.

WENN müsste ein neuer Besitzer euch gegenüber die Kündigung aussprechen.

So sehe ich das zumindest.
 

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