Vermieter erlaubt keine Katzen Haltung

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EnfioII

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9. August 2022
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Hallo ihr lieben,
Wir wohnen seit 5 Jahren in unserer Wohnung und wollten auf ehrlichem Weg unsere Vermieter Anschreiben, ob wir eine Katze in der Wohnung halten dürfen.

Leider kam folgende unsensible Antwort, da merkt man einfach, dass diese Leute noch nie ein Tier gehalten haben.

Wie würdet ihr auf sowas antworten bzw. Kontern? Wir überlegen sowieso eine neue Wohnung zu suchen, wo die Tierhaltung erlaubt ist.


leider müssen wir eurer Anfrage eine Absage erteilen. Wir wollen nicht, dass in der Wohnung eine Katze gehalten wird.

Durch das Halten von Haustieren in der Wohnung entstehen Schäden an Böden und Einrichtungsgegenständen und es kommt zu Geruchsbelästigungen.

Wir wollen auch nicht, dass mit unserer Erlaubnis im Haus ein Präzidenzfall geschaffen wird, worauf sich dann andere Mieter bzw. Eigentümer berufen könnten. In früheren ETVs wurde schon mehrmals das Thema abschlägig besprochen.

Auch sollte keine Katze durch „abfüttern“ am Haus oder im Hausflur angezogen werden.

Wir hoffen, dass Ihr unsere abschlägige Antwort versteht und respektiert und danach handelt.“
 
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Was steht in eurem Mietvertrag genau zum Thema Tierhaltung?
 
Das Tierhaltung nicht erlaubt ist, meine ich gelesen zu haben.

Die Parteien in der Wohnung sehen das ganz entspannt.

Ich würde gerne auf diese Mail reagieren und auf die Unterstellung, das die Wohnung dadurch beschädigt wird und Geruchsbelästigung… wenn die einen Haufen setzen Riechts sicher schlimmer…wie würdet ihr scharf antworten?
 
Ich würde, so schlimm es ist, das akzeptieren.
Es gibt leider Fälle, da wurden Vermieter ins kalte Wasser geworfen,weil Tiere die Wohnung verdreckt haben und erlauben deshalb keine Tierhaltung mehr. Das als Beispiel.
Denn meist bleiben die Vermieter auf den Kosten der Renovierung sitzen.
 
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Zum einen würde ich in den Mietvertrag schauen, auf der anderen Seite wolltet ihr hoffentlich zwei Katzen anschaffen - eine in der Wohnung ist tatsächlich nicht so gut.

Ich habe meine Vermieterin mit guter Vorbereitung überzeugt.
Ich habe mich erst ausführlich über Katzenhaltung informiert und dann nachgefragt. So konnte ich jede zweifelnde Nachfrage überzeugend beantworten. Das hilt schon sehr wenn der Vermieter das gefühl hat, dass man weiß was man tut.

Wenn es bei euch schon öfter abgelehnt wurde schätze ich die Chancen allerdings eher schlecht ein, dass der Vermieter umgestimmt wird.
 
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Warum willst du darauf etwas kontern? Das mit den Böden kann ich schon bestätigen, wir haben geölte Holzdielen (neu verlegt nach dem Kauf) und man sieht schon deutlich, wo eine Katze mal durchgestartet hat und auch Katzenstreukrümel, die hier und da mal liegen und dann am Fuß hängen, können Kratzer verursachen. Je nachdem, wie eine Katze/mehrere Katzen gehalten werden, kann es auch zu Geruchsbelästigung kommen (unkastrierte Kater markieren) und wenn sie es euch erlauben (selbst wenn ihr die Katzen kastrieren lassen würdet) weiß man das doch nicht für zukünftige Mieter. Ich würde die Absage einfach akzeptieren und mir Katzen holen, wenn es die Wohnsituation auch zulässt.
 
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So unsensibel finde ich die Antwort ehrlich gesagt gar nicht. Das kommt für euch vermutlich so rüber, weil ihr enttäuscht seid. Scharf antworten würde ich auch nicht, sondern es weiterhin mit Nettigkeit und guten Argumenten versuchen.
 
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Klingt für mich so, als wäre es eine Entscheidung der Hausgemeinschaft (der Besitzer von mehreren Eigentumswohnungen) und nicht nur eine individuelle Entscheidung des Vermieters - wenn ich ETV richtig als Eigentümer-Versammlung interpretiere. Ich würde da gar nicht drauf reagieren und anfangen, eine neue Wohnung zu suchen.
 
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Hallo ihr lieben,
Wir wohnen seit 5 Jahren in unserer Wohnung und wollten auf ehrlichem Weg unsere Vermieter Anschreiben, ob wir eine Katze in der Wohnung halten dürfen.

Leider kam folgende unsensible Antwort, da merkt man einfach, dass diese Leute noch nie ein Tier gehalten haben.

Wie würdet ihr auf sowas antworten bzw. Kontern? Wir überlegen sowieso eine neue Wohnung zu suchen, wo die Tierhaltung erlaubt ist.


leider müssen wir eurer Anfrage eine Absage erteilen. Wir wollen nicht, dass in der Wohnung eine Katze gehalten wird.

Durch das Halten von Haustieren in der Wohnung entstehen Schäden an Böden und Einrichtungsgegenständen und es kommt zu Geruchsbelästigungen.

Wir wollen auch nicht, dass mit unserer Erlaubnis im Haus ein Präzidenzfall geschaffen wird, worauf sich dann andere Mieter bzw. Eigentümer berufen könnten. In früheren ETVs wurde schon mehrmals das Thema abschlägig besprochen.

Auch sollte keine Katze durch „abfüttern“ am Haus oder im Hausflur angezogen werden.

Wir hoffen, dass Ihr unsere abschlägige Antwort versteht und respektiert und danach handelt.“
Ich würde - wenn ich unbedingt in der Wohnung bleiben wollen würde, antworten, dass diese Schäden und Belästigungen bei artgerechter Katzenhaltung normalerweise nicht vorkommen. Jedoch sind solche Schäden durchaus möglich, wenn ihr eine Katze, insbesondere Kitten oder jüngere Katzen, alleine haltet. Eine gute Katzenhaltung heißt in der Regel immer zwei Katzen. Einzelhaltung kann bei Katzen schwere Verhaltensstörungen nach sich ziehen, die dann zu den vom Vermieter befürchteten Schäden und Problemen führen kann. Ich würde also überlegen, ob ich überhaupt zwei Katzen ein gutes Zuhause bieten kann, ob die Wohnung dafür geeignet ist und dann versuchen den Vermieter mit entsprechenden Infomaterialien im Guten zu überzeugen.

Wenn er sich dann immer noch weigert und ihr euch unbedingt durchsetzen wollt, würde ich ihn auf ein paar Gerichtsurteile verweisen, die diese Begründung als nicht haltbar sehen und dass Katzenhaltung nur aus sehr guten Gründen (befürchtete Schäden gehören in der Regel nicht dazu) verboten werden kann. Ihr könnt natürlich auch einen Rechtsanwalt einschalten, der diesen Brief dann für euch schreibt und ggf. die Katzenhaltung einklagen. Bei der bisherigen Begründung würde ich die Chancen nicht schlecht sehen, wenn man sich die Urteile und Meinungen von Rechtsexperten im Netz so ansieht:
Details zur Katzenhaltung in der Mietwohnung | Mietrecht 2022
► Katze in der Mietwohnung verbieten?
Mietrecht & Haustiere - Tierschutz-Bußgeldkatalog 2022

Allerdings sehe ich diese Chancen auch nur, bei zwei (Wohnungs)Katzen. Wenn der Vermieter sich schlau macht und herausfinden, dass bei Wohnungskatzen Einzelhaltung zu Verhaltensproblemen führen kann, wäre das wahrscheinlich ein gerechtfertigt Grund, euch die Haltung einer einzelnen Katze zu verbieten. Wollt ihr den Katzen Freigang bieten, hätte der Vermieter je nach Wohnlage auch gute Gründe. Oder wenn eure Wohnung aus irgendwelchen Gründen tatsächlich ungeeignet für Katzenhaltung ist (z.B. aufgrund der Größe oder der Hellhörigkeit).

Das Verhältnis zum Vermieter wäre bei einem Rechtsstreit natürlich hinüber. Ob ihr das riskieren wollt, müsst ihr wissen.

Umziehen ist auch eine gute Option, aber auch da muss man heutzutage Glück haben, eine bezahlbare Wohnung, die für Katzen geeignet ist und wo Tiere auch erlaubt sind, zu finden.


Nachtrag: Das ganze gilt für den Fall, dass euer Mietvertrag eine gültige Klausel enthält, die die Zustimmung des Vermieters erfordert. Bzw. bei einer ungültigen Klausel diese durch die Zustimmung des Vermieters ersetzt wird.
 
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  • #10
Das Tierhaltung nicht erlaubt ist, meine ich gelesen zu haben.

Die Parteien in der Wohnung sehen das ganz entspannt.

Ich würde gerne auf diese Mail reagieren und auf die Unterstellung, das die Wohnung dadurch beschädigt wird und Geruchsbelästigung… wenn die einen Haufen setzen Riechts sicher schlimmer…wie würdet ihr scharf antworten?
Na ja das die Wohnung dadurch beschädigt werden kann ist keine Unterstellung. Sondern leider Fakt. Außerdem sind Eigentumswohnungen generell was Tierhaltung angeht problematischer. Da muss nämlich die ganze Eigentümerversammlung zustimmen.
Darüber hinaus ist Einzelkatzenhaltung bei reiner Wohnungshaltung eh nicht zu empfehlen.
 
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  • #11
Mein Vermieter hat mit genau den gleichen Argumenten argumentiert (die übrigens zum Großteil total korrekt sind - wenn ich hier mal ausziehe, kann ich mich mindestens von meine Kaution verabschieden, die Holzdielen sind schon ordentlich in Mitleidenschaft gezogen).

Das wichtigste ist was im Mietvertrag steht. Dort war bei uns nur Hundehaltung verboten.

Ich habe dann in einer großangelegten Charme (nicht scharf!) - Offensive Gegenargumente gesammelt mit den Fokus des Vorteils von zwei Katzen.

Und ich habe natürlich auch darauf hingewiesen, dass er es rechtlich eigentlich nicht verbieten darf. Ob ich dieses Recht durchgesetzt hätte weiß ich nicht, mir ist auch sehr an einem guten Verhältnis zu meinem Vermieter gelegen.

Am Ende hat er eingewilligt. Und mittlerweile gibt es weitere Nachbar*innen mit (Buh: Einzel)Katzen. Präzedenzfall geschaffen :)
 
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  • #12
PS: Unsauberkeit ist auch keine totale Seltenheit bei Katzen und das ist auch echt richtig 💩 für eine Wohnung. Hätte ich als Besitzerin auch nicht so Bock drauf.
 
  • #13
Ich finde das mit den Beschädigungen im Übrigen ein schwaches Argument, wenn man alles daran setzt, dass die Tiere artgerecht gehalten werden und daher eben nichts zerstören. Die Kratzer, die bei uns beispielsweise im Boden entstanden sind, stammen von uns und nicht von einer der beiden Fellnasen.
Problem: Wenn du da selbst nicht drinsteckst oder vielleicht sogar schlechte Erfahrungen gemacht hast, kannst du es selbst nicht nachvollziehen.
 
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  • #14
Warum willst du darauf etwas kontern? Das mit den Böden kann ich schon bestätigen, wir haben geölte Holzdielen (neu verlegt nach dem Kauf) und man sieht schon deutlich, wo eine Katze mal durchgestartet hat und auch Katzenstreukrümel, die hier und da mal liegen und dann am Fuß hängen, können Kratzer verursachen.
Naja, das würde dann ja nicht mehr unter normale Abnutzung fallen, sondern unter Schäden an der Mietsache. Für diese Fälle wird die Genehmigung zur Katzenhaltung I.d.R. unter der Auflage, dass Schäden durch die Katzenhaltung zu ersetzen sind, geregelt. Und es hängt auch stark von den Böden ab. Und von deren Zustand.

In meiner alten Wohnung, wo die Böden bereits vor Abzug viele Kratzer hatten und schon mindestens zwei Vormieter überlebt haben, wäre mein Vermieter mit dem Argument definitiv gescheitert.


Man kann bei Katzenhaltung nie pauschal vorhersagen, wie es kommt. Es ist immer eine Einzelfallabwägung. Nicht umsonst verweisen viele Anwälte/Mietrechtsseiten/etc. Eben meist explizit darauf, dass z.B. "Schäden am Boden" als pauschale Begründung nicht ausreichend ist.
 
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  • #15
Ich finde das mit den Beschädigungen im Übrigen ein schwaches Argument, wenn man alles daran setzt, dass die Tiere artgerecht gehalten werden und daher eben nichts zerstören. Die Kratzer, die bei uns beispielsweise im Boden entstanden sind, stammen von uns und nicht von einer der beiden Fellnasen.
Problem: Wenn du da selbst nicht drinsteckst oder vielleicht sogar schlechte Erfahrungen gemacht hast, kannst du es selbst nicht nachvollziehen.
Sehe ich auch so. Und als Katzenbesitzer kann man vielen Schäden auch vorbeugen und dem Vermieter so einiges an Wind aus den Segeln nehmen.

Aber wie gesagt: Nicht umsonst ist das "Schäden-Argument" als pauschale Verdächtigung auch meist nicht ausreichend.
 
  • #16
Naja, das würde dann ja nicht mehr unter normale Abnutzung fallen, sondern unter Schäden an der Mietsache. Für diese Fälle wird die Genehmigung zur Katzenhaltung I.d.R. unter der Auflage, dass Schäden durch die Katzenhaltung zu ersetzen sind, geregelt. Und es hängt auch stark von den Böden ab. Und von deren Zustand.

In meiner alten Wohnung, wo die Böden bereits vor Abzug viele Kratzer hatten und schon mindestens zwei Vormieter überlebt haben, wäre mein Vermieter mit dem Argument definitiv gescheitert.


Man kann bei Katzenhaltung nie pauschal vorhersagen, wie es kommt. Es ist immer eine Einzelfallabwägung. Nicht umsonst verweisen viele Anwälte/Mietrechtsseiten/etc. Eben meist explizit darauf, dass z.B. "Schäden am Boden" als pauschale Begründung nicht ausreichend ist.
Darum geht es ja nicht. Es geht darum, dass Katzen durchaus Schäden verursachen können, auch wenn sie zu zweit sind und dass ein Vermieter, wenn er es eben erlaubt, pauschal erlauben muss und darauf vermutlich keine Lust hat. Eine Erlaubnis ist dann keine Einzelfallabwägung mehr und wenn er Angst hat, dass seine Böden beschädigt werden (vielleicht auch durch Unsauberkeit), dann ist das eben seine Begründung. Ob nun rechtlich erlaubt oder nicht, würde ich persönlich mich nicht mit dem Vermieter anlegen deshalb, da wäre mir das entspannte Verhältnis wichtiger.
Fakt ist, Schäden können durchaus vorkommen, er liegt damit also nicht komplett falsch, wenn er Angst davor hat.
 
  • #17
Na ja das die Wohnung dadurch beschädigt werden kann ist keine Unterstellung. Sondern leider Fakt. Außerdem sind Eigentumswohnungen generell was Tierhaltung angeht problematischer. Da muss nämlich die ganze Eigentümerversammlung zustimmen.
Darüber hinaus ist Einzelkatzenhaltung bei reiner Wohnungshaltung eh nicht zu empfehlen.
Also in keiner meiner beiden Wohnungen ist bisher nur ein einziger Schaden entstanden. Und ich kenne genügend Katzenbesitzer, die selbst nach 20 Jahren Katzenhaltung, inklusive unsaubere Katzen, eine tiptop schadensfreie Mietwohnung übergeben haben.

Also ich finde nicht, dass man Schäden pauschal erwarten kann. Zumindest nicht bei entsprechenden Vorkehrungen und vernünftiger Katzenhaltung.

Nachtrag: Eine haltlos Unterstellung ist es für mich zwar nicht, aber wie @Yarzuak es formuliert hat: Ein schwaches Argument. Für mich ein ziemlich schwaches.
 
  • #18
Ich zitiere mal @BaTaYa dazu:



Meine persönliche Meinung ist, dass man nicht auf jedes Recht, das man hat, auch unbedingt bestehen muss. Ja, man kann auf die Katzenhaltung pochen - auf Kosten des Verhältnisses zu den Vermietern.
Ich kann ein Lied davon singen, wie unangenehm es ist, in einem Haus zu wohnen, wo das Verhältnis zu den Vermietern unterirdisch ist. Das ist echt unschön. Absichtlich würde ich das nicht heraufbeschwören.
Und der Wohnungsmarkt ist momentan net so prickelnd, dass man mit "dann sucht Euch wen anders" arg weit kommt...
Sehe ich nicht anders. Das eine ist „was darf“, das andere „was geht“. Ist ja leider nicht nur bei Tierhaltung so 🤷🏻‍♀️
 
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  • #19
Sehe ich nicht anders. Das eine ist „was darf“, das andere „was geht“. Ist ja leider nicht nur bei Tierhaltung so 🤷🏻‍♀️
Kannst du das noch etwas erläutern, ich bin nicht sicher, ob ich verstehe was du meinst.
 
  • #20
Ich bin letztes Jahr nach 20 Jahren umgezogen in eine Wohnung, in der Katzenhaltung gestattet ist - war neben Balkon und Aufzug einer der Hauptgründe für den Umzug. Den seinerzeitigen Mietvertrag unterschrieb ich im Wissen, dass Katzenhaltung unerwünscht ist, einige Nachfragen im Lauf der Jahre wurden stets abschlägig beschieden. Habe ich eben akzeptiert - immerhin war das die Prämisse beim seinerzeitigen Vertragsabschluss - und finde das nach wie vor in Ordnung so.

Tiere können schon verdammt viel zerstören und Spuren hinterlassen, "artgerechte" Haltung hin oder her. Auch gut ausgelastete Katzen kratzen an Türrahmen, Tapeten etc., hinterlassen Spuren im Putz, können für verfärbte Fliesenfugen sorgen oder Holzböden ruinieren. Und viele Mieter versprechen das Blaue vom Himmel runter bzgl. Reparaturen und sind recht vergesslich veranlagt bei Auszug bzw. fangen das große Argumentieren an, warum dieserjenerwelche Schaden nun doch nicht zu ersetzen ist.

Wenn ein Vermieter dieses Risiko in seinem Eigentum nicht eingehen will, würde ich durchaus einen Versuch angehen mit Aufklärung über Vorsichtsmaßnahmen bzw. Vorlage einer Haftpflichtversicherung, aber wenn der Vermieter sich darauf nicht verlassen möchte, dies eben akzeptieren - und umziehen, wenn mir die Katzenhaltung so wichtig ist.
 
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