Kann Vermieter nachträglich die Katzen verbieten?

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Mioa

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5. Juli 2010
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Hallo alle miteinander!

Ich hab eine Frage:

Wenn ein Vermieter vor Einzug die Haltung von zwei Katzen erlaubt, kann er dieses Erlaubnis nachträglich widerrufen?

In meinem Mietvertrag steht:
"Maximal zwei Hauskatzen können, unter Beachtung der erforderlichen Hygienerichtlinien, in der Wohnung gehalten werden. Diese Ausnahmegenehmigung kann vom Vermieter jeder Zeit, vorallem bei Beschwerden von Nachbarn sowie Beschädigung der Mietsache, widerrufen werden."

Ist ja nicht immer alles rechtens was so im Mietvertrag steht, bzw. wird nicht so heiß gegessen. Wie sieht es rechtlich aus?

Derzeit besteht das Problem nicht, aber ich möchte einfach auf Nummer sicher gehen, da wir jetzt kleinere Differenzen wegen der Höhe der Kaltmiete haben. Bisher ist nur ein Vorvertrag unterschrieben und ich möchte mir sicher sein dass er meinen wunden Punkt nicht ausnutzen kann, auch wenn ich davon ausgehe das er es nicht tun wird. Sicher ist sicher.

Danke im Voraus!
Liebe Grüße
Mioa
 
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.. diese Klausel ist ganz normal und sicher auch ok, denn es gibt ja auch immer öfters schlimme Tier - Messies und da muss sich ein Vermieter absichern, denn da mieft es teiils usw ........... :cool:
 
Ja, ich weiß dass diese Klausel normal ist. Anders gefragt:

Kann er nur aus der Laune heraus meine Katzen verbieten oder muss er dafür schon einen trifftigen Grund haben?
 
.. es MUSS einen triftiger Grund für ein späteres Verbot vorhanden sein!
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er damit (also ohne triftigen Grund) bei Gericht durchkommen würde!
Denn er hat es ja zuerst erlaubt und wenn es keinen Grund gibt, dann kann niemand verlangen, dass ihr die Katzen jetzt einfach wieder abgebt!

Bist du nicht im Mieterschutzbund? Die sind immer sehr hilfreich :)
 
Ja, ich weiß dass diese Klausel normal ist. Anders gefragt:

Kann er nur aus der Laune heraus meine Katzen verbieten oder muss er dafür schon einen trifftigen Grund haben?



Nee, aus ner Laune heraus kann er es nicht.....
das muss schon nachvollziehbare Gründe haben,
z.B. die Fellnasen können "Fremdsprachen" und bellen plötzlich....:stumm:
oder Geruchsbelästigungen, Lärm.....:confused: wie machen Katzen eigentlich Lärm ???
Bei Sachbeschädigungen haftet eh der Mieter !!!! (oder seine Versicherung)
Beim Auszug muss alles in den "Urzustand", bis auf die normalen Abnutzungen,
vom Mieter gebracht werden, z.B. Parkett müsste bei grober
Zerkratzung durch die Fellnasen, von Dir abgeschliffen und versiegelt werden.
 
Also bellen können meine beiden sehr gut! :)
Auch Lärm machen, Siamkatzen sind wohl allgemein ein paar db lauter als andere. :)

Bis jetzt ist noch alles im grünen Bereich. Es geht auch "nur" um 50 Euro die mehr Kaltmiete zahlen müsste... Ich kenn ihn nicht und möchte mich einfach nur absichern. Falls er plötzlich der Meinung ist er möchte mich doch schnell wieder loswerden. Kann ja sein das jetzt alles ganz locker sich lösen lässt. Aber falls es hart auf hart kommt bin ich sowieso die erste die beim Mieterverein auf der Matte steht. Aber erstmal hoffe ich dass ihm genauso wie mir ein gutes Verhältnis zueinander wichtig ist.

Ist zumindest beruhigend dass er meine Katzen nicht nach Lust und Laune wieder vor die Tür setzen darf. Gründe wird er keine finden. Bei mir stinkt nichts, nichts geht kaputt, und ALLE Nachbarn lieben meine Katzen. Sie haben ihnen sogar Weihnachtsgeschenke an die Haustür gehängt. :)

Das nächste wäre dass er mir verbieten könnte ein Netz auf dem Balkon zu spannen, aber notfalls mach ich das mit Teleskopstangen, da kann er garnichts machen.

Danke für Eure Antworten!
Liebe Grüße
Mioa
 
Zuletzt bearbeitet:
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In meinem Mietvertrag ist die Klausel enthalten:
- Tierhaltung ist nur auf jederzeitigen Widerruf gestattet -

Auf meine Frage, aus welchem Grunde ein Widerruf möglich wäre, hieß es: Wenn die Katze jemanden beissen sollte (es sind hier sehr viele Hunde im Haus und offenbar war dem Mitarbeiter spontan kein anderer Grund eingefallen).

Katzenleiter und Katzennetz für den Balkon sind allerdings streng untersagt, es wurde diesbezüglich sogar ein handschriftlicher Vermerk im Mietvertrag angebracht. Aus diesem Grunde habe ich eine Wohnung im Erdgeschoss gemietet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lärmbelästigung ist bei rolligen Katzen nicht unwahrscheinlich. Und Geruchsbelästigung bei potenten Katern auch nicht. Oder wenn die Katzen das Haus beschädigen (zb Kratzen an der Wohnungstür) dann kann der Vermieter die Erlaubnis entziehen. Klar muß man beim Auszug renovieren, aber wie renovierst du zB die Wohnugstür oder das Treppenhaus, wenn die Katzen sich dort verewigen? Schwierig wirds dann zu beweisen dass seine triftigen Gründe nicht zutreffen. Wenn die Nachbarn sagen, die Katzen machen Lärm und du bist der Meinung das stimmt nicht, dann bist du in einer schwierigen Situation, wenn der Vermieter hinter den anderen Mietern steht.

Aber er ist, wenn er die Erlaubnis entzieht, in der Bringschuld: Ohne triftige Gründe gehts nicht.
 
  • #10
ich hab mir das bei meiner neuen Wohnung jetzt in den Mietvertrag schreiben lassen, dass die Haltung von 4 Katzen erlaubt ist und dass der Balkon ohne Bohren vernetzt werden kann - sicher ist sicher.

Im Mieterbund bin ich aber seit letztem Jahr auch - ist für Katzenhalter sicher nicht verkehrt.
 
  • #11
Ich hab zum Glück einen äußerst tierlieben Vermieter. Ich glaube es gibt hier im Haus (8 Mietparteien) eine Wohnung ohne Tiere.
 
  • #12
hausmeisterin wollte,dass ich nur eine nehme. Als ich ihr sagte,dass das quälerei wäre und die zu 2t lieber sind kam die farge nach ner haftpflicht.

but-thank god, dass katzen als kleintiere gelten und in der privathaftpflich sind. :)
 
  • #13
Aber er ist, wenn er die Erlaubnis entzieht, in der Bringschuld: Ohne triftige Gründe gehts nicht.
ich hab mir das bei meiner neuen Wohnung jetzt in den Mietvertrag schreiben lassen, dass die Haltung von 4 Katzen erlaubt ist und dass der Balkon ohne Bohren vernetzt werden kann

Das ist der sicherste Weg!

Denn,
Aber er ist, wenn er die Erlaubnis entzieht, in der Bringschuld: Ohne triftige Gründe gehts nicht.
[

Wenn es ein Vermieter darauf anlegt, wird er Gründe finden.:sad:
Vom Nachbarn dessen Kind nun eine Katzenhaarallergie hat bis zur Geruchsbelästigung über die sich Mitbewohner beschwert haben,zu volle Mülleimer durch das Katzenstreu usw.usw.

Ergo, Anzahl der Tiere sowie Balkonsicherung, Katzenklappen usw. immer schriftlich festhalten.

LG
 

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