Darf Vermieter die Haltung Verbieten?

  • Themenstarter Vali&Kevin
  • Beginndatum
  • #21
Danke an euch alle, dass ihr mir so viel dazu schreibt :smile:
so wie ihr es jetzt schreibt steht uns der Vermieter ja nicht mehr unbedingt im Weg:smile:
Werde ihn natürlich trotzdem darüber informieren und mir eine Genehmigung ausstellen...
Aber das mit dem "Mengenrabatt" :grin: also ich denke nicht das die Züchter so weit runter gehen werden und auch 800 euro wären leider einfach zu viel...
kann ich mir nicht auch den Kater von dem Züchter holen und ihn mit einem "Notfellchen" zusammenführen?
 
A

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  • #22
klar geht dat...
selbes alter, ähnlicher karakter...
 
  • #23
Das stimmt aber es gibt ein neues Urteil vom BGH.

Aktenzeichen XY-ungelöst?
Ne ehrlich, erzähl mal, welches Aktenzeichen das ist. Mir ist das Urteil nämlich völlig unbekannt und das obwohl ich erst vor 2 Wochen mich informiert habe, ob es dazu was neues gibt :rolleyes:.

Bitte hört auf falschen juristischen Rat zu geben!

@TE
Bitte höre nicht auf alles, was hier erzählt wird. Jedes Gericht urteilt, wie es das möchte, es gibt KEIN Grundsatzurteil vom BGH dazu. Würdest du dir die Tiere so anschaffen, kann es sein, dass dein zuständiges Gericht gegen dich entscheiden würde, wenn du tatsächlich klagen solltest (was ich gerade bei solchen Probleme vermeiden würde), was bedeuten würde, dass du die kompletten Kosten dafür trägst. Wenn du nicht mal die 1000€ für 2 Katzen hast (ist nicht böse gemeint, ich hätte selbst nicht mal nebenbei so viel Geld ;)), dann wäre wohl ein Gerichtsverfahren um einiges teurer.
Ich würde erstmal das Gespräch suchen und wenn er die Genehmigung gibt, dann auch gleich 2 Katzen. Müssen ja nicht beide Rassekatzen sein, könntest ja auch ein Rassekätzchen und eines aus dem Tierheim oder so nehmen. Es gibt auch spezielle Tierschutzseiten für die einzelnen Rassekatzen, eventuell da würdest du eins finden.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #24
Wenn der Vermieter keine Katzen will, und ihr schafft euch welche gegen sein Einverständnis an, dann kann er euch den Mietvertrag kündigen - er muß nur sagen, dass sich die Hausgemeinschaft gestört fühlt und schon habt ihr das Nachsehen und dagegen könnt ihr nichts machen.
Klar könnt ihr dagegen klagen, aber wenn ihr nichmal 1000 Euro für 2 Katzen habt, dann wird das sowieso nichts :)

Also entweder der Vermieter ist mit 2 Katzen einverstanden oder ihr müßt euch ein tierfreundlicheres Haus suchen.

PS: "Mengenrabatt" gibt es bei seriösen Züchtern nicht unter 1000 für 2. Irgendwie muß der ja auch seine Ausgaben decken. Dann lieber FWW-Katzen - aber bitte gleichzeitig.
 
  • #25
Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 34/06
 
  • #26
Az. VIII ZR 34/06

Ich hab beim Googlen gefunden:
Kleintiere gehören laut Gericht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Demzufolge müssen Mieter künftig nicht mehr die Einwilligung des Vermieters einholen, wenn sie diese halten wollen. Beim Halten von Hunden und Katzen steht hingegen die Abwägung aller Interessen im Vordergrund.

Heißt immernoch: Wenn der Vermieter sagt, dass die Tiere stinken / laut sind / das Treppenhaus kaputtmachen, kann er sie verbieten. Das ist der Stand der Dinge, wie ich ihn auch kenne.
 
  • #27
Ich habe ja auch nicht gesagt, dass sie es ohne Zustimmung machen
soll, oder? Für mich wäre auf jeden Fall die Zustimmung und eine
schriftliche Erlaubnis wichtig. Der Hausfrieden kann ja auch gestört werden,
also
 
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  • #28
  • #29
Also ich habe mal gerade in meinen Mietvertrag geschaut (die Formulare sind ja eigentlich immer die gleichen - hab bis jetzt auf jeden Fall kein anderes zu Gesicht bekommen)

und dort steht unter §10 Benutzung der Mietsache:

......

Punkt 3:
Der Vermieter bedarf für die Haltung von Haustieren - sofern es sich nicht um Kleintiere, die nach außen nicht oder kaum in Erscheinung treten (z.B. Ziervögel, Hamster) - der Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung kann versagt bzw. widerrufen werden, wenn durch die Tiere andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung der Mietsache oder des Grundstücks zu befürchten ist.

Du solltest also wirklich entweder telefonisch oder per Post die Erlaubnis einholen.

LG
 
  • #30
Das ist ganz einfach ohne Paragrafen und Regelungen zu verstehen. Wenn dein Vermieter explizit schreibt, dass er Katzenhaltung ausschließt bzw. ihr eine Erlaubnis von ihm braucht, dann ist ihm dieser Punkt auf die eine oder andere Weise wichtig.
Jup. Der Vermieter hat Hausrecht und kann da reinschreiben, was er will. Wenn du das unterschreibst, ist das deine Sache.
Ich habe beim Umzug extra lange nach einer Wohnung gesucht, wo Katzenhaltung erlaubt ist - das steht zB bei Immobilienscout24 nämlich extra dabei (warum wohl :rolleyes:)..
Selbst wenn du aufgrund irgendwelcher neuer Gerichtsurteile damit durchkommen würdest, kannst du dir ja denken, wie dann das Verhältnis zum Vermieter aussehen würde!
Im schlimmsten Fall müssen deine Nachbarn übrigens den - wohl illegal - gehaltenen Hund abgeben, wenn du den Vermieter darauf hinweist.
 
  • #31
ne Bemerkung am Rande: selbst wenn Ihr jetzt die Erlaubnis kriegt, und ne tolle Parterre-Wohnung habt: überlegt Euch gut, ob Ihr die Katzen zu Freigängern macht!

Solltet Ihr irgendwann in den nächsten 20 Jahre umziehen müssen, schränkt das die potentiell infrage kommenden Wohnungen nochmal drastisch ein...

Ist sowieso schwer, mit Katzen ne Wohnung zu finden. Aber mit Freigängern noch um ein vielfaches schwerer.

Die neuesten Regelungen zu Renovierungen helfen da auch nicht wirklich. Die meisten Vermieter haben jetzt Angst, daß sie alle Renovierungen selbst machen müssen, weil fast alle Klauseln ungültig sind bzw. plötzlich eher den Vermieter verpflichten

Ich drücke Euch die Daumen
lg,
 
  • #32
Bei diesen ganzen Haustier-Klauseln geht es im Grunde darum:
Tiere, die nichts kaputtmachen und keinen großen Lärm veranstalten können, sind genehmigungsfrei (Kleintiere).
Tiere, die aufgrund ihrer Größe etwas an der Wohung kaputtmachen können (zB Türrahmen zerkratzen etc) und so laut sein können, dass sich andere Parteien gestört fühlen können, brauchen die Genehmigung des Vermieters.
Bei dem Gespräch mit eurem Vermieter würde ich ihm - schriftlich - die Angst nehmen, auf etwaigen Reparaturkosten sitzen zu bleiben. Sprich: ihr übernehmt die Verantwortung für die Schäden, die die Katerchen eventuell anrichten.
 
  • #33
Aber das mit dem "Mengenrabatt" :grin: also ich denke nicht das die Züchter so weit runter gehen werden und auch 800 euro wären leider einfach zu viel...
kann ich mir nicht auch den Kater von dem Züchter holen und ihn mit einem "Notfellchen" zusammenführen?

aber hallo!!!! na logo geht das :yeah:
 
  • #34
In meinem Mietvertrag stand das selbe. Habe ihm dann aber dennoch schriftlich um Genehmigung gebeten und bestätigt dass ich alle entstehenden Schäden behebe, wenn ich ausziehe..danach war er einverstanden :)
 
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  • #35
bestätigt dass ich alle entstehenden Schäden behebe, wenn ich ausziehe..danach war er einverstanden :)

Eigentlich unglaublich, dass man heutzutage sowas noch extra schreiben muss.
Für mich ist das eine _Selbstverständlichkeit_, dass ich alle Schäden behebe, die ich oder eins meiner Tiere anrichten - dafür gibts u.A. die Haftpflicht.
Das gebietet alleine schon der Respekt vor dem anderen Menschen und insbesondere wenn es der Vermieter ist.

Was das mit den Kleintieren angeht - also meine Welli sind definitiv _viel_ lauter, als meine Samtis und würden auch mehr kaputt machen, wenn ich ihnen Dauerfreiflug gewähren würde (die nagen alles an was bei 3 nicht auf dem Baum sitzt).
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #36
Zu den Vögeln: Meine Mutter hat ihren grossen Balkon mit einem Netz gesichert (so ein grünes dass Bäume schützen soll) und ihre Vögel fliegen dort permanent frei. Nur mal so als Vorschlag, seit sie dort fliegen können kriegen sie plötzlich lange Schwanzfedern und singen viel mehr :pink-heart:
Hui, toll! :pink-heart: Sollten viel mehr Vogelbesitzer machen. Aber erstmal drauf kommen und ich hätte auch Angst gehabt, dass sie sich in dem Netz verfangen. Aber das für Bäume ist glaube ich sehr, sehr feinmaschig..
 
  • #37
Paragraphen hin und her...

ich würde niemals ohne Absprache meines Vermieters z. B. Haustiere anschaffen. Schön, wenn man offiziel "Recht" bekommt, es stört den Lebensfrieden ;)

Ich habe hier eine Eigentumswohnung, insgesamt 6 - sehr nette - Parteien. Ich habe vor der Anschaffung meiner Katzen (reine Wohnungshaltung) alle Parteien bzw. deren Vermieter gefragt. Gleiches galt für die Balkonvernetzung. Obwohl in der Teilungserklärung nichts bezgl. Haltung von Haustieren, Veränderung des Fassade etc. steht. Ich hätte also nicht mal fragen müssen.

Die Nachbarn unter und über mir haben einen kleinen Hund. Auch da wurden wir alle gefragt.

Ich möchte hier schliesslich noch einige Jahre leben. Und zwar mit Qualität. Da gehört ein entspanntes Nachbarschaftsverhältnis einfach zu. Hätte ich die Wohnung hier gemietet, würde auch ein entspanntes Verhältnis zum Vermieter obligatorisch sein.
 
  • #38
hallo zusammen :)
wir haben jetzt gestern bei unserem Vermieter angerufen.... es war leider nur seine Frau da, aber sie bespricht das mit ihm und dann werden sie uns bescheid geben... sagen wir mal so es hörte sich schon positiv an :aetschbaetsch2::smile:
lg
 
  • #39
na dann drück ich euch mal die Daumen!!! :)
 
  • #40
Eigentlich unglaublich, dass man heutzutage sowas noch extra schreiben muss.
Für mich ist das eine _Selbstverständlichkeit_, dass ich alle Schäden behebe, die ich oder eins meiner Tiere anrichten - dafür gibts u.A. die Haftpflicht.
Das gebietet alleine schon der Respekt vor dem anderen Menschen und insbesondere wenn es der Vermieter ist.

Was das mit den Kleintieren angeht - also meine Welli sind definitiv _viel_ lauter, als meine Samtis und würden auch mehr kaputt machen, wenn ich ihnen Dauerfreiflug gewähren würde (die nagen alles an was bei 3 nicht auf dem Baum sitzt).

Ja so sehe ich das eigentlich auch. Ich glaub ihm ging es nicht direkt um zerkratzte Tapeten o.ä. sondern eher darum, dass ich alte Dielen habe wo die Fugen nicht richtig verfugt sind und sollte der Urin da reingelangen " würde der Geruch nie wieder weg gehen" und ich müsse den Boden, anstatt einfach abziehen zu lassen, komplett neu verlegen lassen.
Naja, bei einer Blasenentzündung meines Katers ist etwas auf dem Boden gelandet und hat nach ein paar Tagen nicht mehr gerochen :)
lg
 

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