Vermieter verbietet bestimmte Katzenrasse

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Lephiline

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13. Oktober 2023
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Hey,
Ich hab tatsächlich noch nie etwas in ein Forum geschrieben, möchte jedoch jetzt mal eine Frage loswerden. Bitte lest euch meine komplette Situation durch, vielen lieben Dank! :)

Ich lebe seit kurzem in einer Mietwohnung und wollte mir nun eine Katze anschaffen. Ich habe viel Katzenerfahrung und im Elternhaus momentan zwei Bengalen und ehemals eine geliebte Siamkatze gehabt.
Die beiden Bengalen habe ich bei meinen Eltern gelassen, da sie es dort aufm Dorf echt gut haben und ich ihnen das tolle Leben nicht nehmen wollte.

Achtung: Ich rede hier von einer Katze, da diese WIRKLICH begründet als Einzelkatze abgegeben wird!

Nun habe ich den Vermieter gefragt, ob Katzenhaltung okay wäre, woraufhin er meinte dass das ginge und er dann nur die Angaben zum Tier braucht (Alter, Geschlecht und Rasse).
Daraufhin fing ich an mich umzuschauen, wollte erst gerne wieder zwei Siamkitten, bin dann jedoch auf eine Anzeige für eine bereits 1,5 Jahre alte Bengalin gestoßen, die in Einzelhaltung abgegeben werden soll/muss.
(Nur als Info: Die Züchterin ist wirklich ein Herzensmensch und kennt sich extrem aus, sie kennt ihr Tier und weiß, dass sie in Einzelhaltung ein tolles Leben haben wird, da andere Katzen mit ihr nicht klarkommen (nicht nur ihre eigene Bengal-Gruppe) und ihr irgendwie die Kommunikation zu anderen Katzen fehlt.)

Ich wollte ihr gerne helfen und ihr die Katze abnehmen, daher habe ich sie mir angeschaut und mich auch in den kleinen Engel verliebt. Dem Vermieter teilte ich dann alle Angaben zur Katze mit. Er wollte mir dann eine Genehmigung senden.
Schließlich telefonierte ich mit dem Vermieter (wegen einem Problem) und fragte ihn dann am Ende des Gespräches, wie es jetzt mit der Genehmigung aussieht. Seine Antwort war “sieht gut aus, sollte kein Problem sein. Ich schicke Ihnen dann die Genehmigung.” Für mich klare Worte. Er erwähnte nicht, dass er nochmal seinen Chef oder sonstigen Fragen müsse!

Tja, Katze angezahlt, 4 Tage (!) später bekam ich dann eine Mail. Da hieß es, dass im Haus gerne Katzen erlaubt sind, jedoch nach Absprache mit dem Chef und dem Eigentümer rauskam, dass eine Bengalkatze leider nicht gehalten werden dürfte. Bei Hunden kann ich’s ja verstehen wenn ein Rottweiler oder sowas nicht gehalten werden soll, aber bei Katzen? Das Ding ist halt, dass die Bengalin (kastriert) ein mega ruhiges Wesen hat, was sehr untypisch für Bengalen ist. Sie ist eher die Stille und kuschelige. Meiner Meinung nach ist doch jede Katze unterschiedlich. Ob ich jetzt eine ruhige Bengalin halte oder eine komplett verrückte EKH aus dem Tierheim die dann in der Gardine rumhängt und Wände zerkratzt, jede Katze hat doch ihr eigenes Wesen?

Darf der Vermieter einzelne Rassen verbieten? Im Internet habe ich das Thema nur für Hunde gefunden, wo es sich dann um eine von der EU (oder so) erstellte Liste mit gefährlichen Rassen handelt.

Darf der Vermieter mir überhaupt nach seiner mündlichen Bestätigung absagen, obwohl er über die Rasse schon Bescheid wusste und ich die Katze bereits angezahlt habe?

Musstet ihr die Rasse der Katze bei eurer Genehmigung angeben?
Was ist denn, wenn ich sage, es würde sich um eine EKH-Mischlingskatze handeln, das kann er doch gar nicht kontrollieren?

Liebe Grüße
 
A

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Moin, Willkommen im Forum.
Dass der Vermieter Bengalkatzen verbietet kann ich verstehen, immerhin sind Bengalen Hybride und dass es eher ruhige Individuen gibt kann man nicht ausschlagen, aber soweit mir bekannt haben Bengalen einen unglaublichen Akku was Energie angeht und dass ihnen schnell langweilig wird.
Hat die Züchterin denn Gründe genannt, weshalb die Kleine nicht mit anderen Bengalen/Katzen klarkommt? Mit 1,5 Jahren ist eine ordentliche Vergesellschaftung nicht auszuschließen, wenn die Ursache für Konflikte gefunden werden kann.

Wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht 100%, deswegen halte ich mich da zurück mit Tipps/Ratschlägen und überlasse das denjenigen, die da mehr Wissen drüber haben.
 
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Ich würde vermuten, dass der Vermieter das darf wenn er es begründen kann.

Als erstes würde ich ganz nett nachfragen warum er gerade diese Rasse ausschließt.
Wenn Du Glück hast kannst Du etwas aufklären und es ist doch OK.
 
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Hat die Katze denn einen Stammbaum?
Wenn nicht, dann ist es auch kein Bengale und das Problem löst sich quasi auf.
 
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Hat die Katze denn einen Stammbaum?
Wenn nicht, dann ist es auch kein Bengale und das Problem löst sich quasi auf.
Wäre rein thematisch auch mein Ansatz.

Allerdings kann so ein Vermieter einem das Leben doch recht ungemütlich machen, wenn er möchte und ich würde mir alleine deshalb schon überlegen, ob ich das so spielen will.

Bengalen gelten ja insgesamt als sehr agil und gerade als Einzelhaltung in der Wohnung hätte ich da Sorge, dass die einem vor lauter Langeweile die Wände hochgeht. Kann einem natürlich bei jeder Katze passieren. Aber wenn der Vermieter die Bengalen aufgrund des allgemeinen Rasseportraits ablehnt... Am Ende wirst du eine wirklich zuverlässige Aussage nur beim Rechtsanwalt kriegen. Meiner geht gerne den sichersten Weg und der wäre hier wohl der von Nula. Wobei du ja die Rasse nun schon genannt hast und sicher auch Schwierigkeiten haben wirst, die mündliche Zusage wirklich nachzuweisen.
 
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Meines Wissens kann der Vermieter eine bestimmte Katze (Genehmigungen werden nämlich oft für die Haltung konkreter Tiere, nicht für die Haltung allgemein ausgestellt, sprich theoretisch bräuchte es nach Tod einer Katze und Einzug einer Neuen auch eine neue Genehmigung) verbieten, wenn es gut begründet ist. Ob ein Grund jetzt gut bzw. berechtigt ist oder nicht, dass entscheidet im Zweifel das Gericht. Einen Grund hat der Vermieter euch genannt, deswegen würde ich sagen erstmal ist das "Verbot" im Raum.
Mietrecht: Wann sind Haustiere erlaubt? | Mietrecht 2023
Haustiere in der Mietwohnung: Was muss ich rechtlich beachten?


Da Bengalen nun mal als sehr aktive Katzenrasse gelten, die meiner Erfahrung nach auch nur bedingt für die reine Wohnungshaltung geeignet sind, hat der Vermieter da schon ein starkes Argument, dass auch Bestand haben dürfte. Ob es da einen Unterschied macht ob die Katze reinrassig ist (falls sie das überhaupt ist) oder ob auch eine nachgewiesene Mix-Katze (sprich nur ein Elternteil ist nachgewiesen ein Bengale) ausreicht, wäre dann die Frage. Aber theoretisch könnte der Vermieter ja auch bei einem nachgewiesenem Mix dasselbe Argument bringen: Die Katze hat mind. ein Elternteil das nachgewiesen einer Rasse angehört, die für die Wohnungshaltung nur bedingt geeignet sind aufgrund der Agilität und des Bewegungsdrangs, was es recht wahrscheinlich macht, dass auch die Mix-Katze entsprechende Eigenschaften hat.

Sprich auch den Weg über "hat keinen Stammbaum, ist keine Rasse" muss nicht unbedingt erfolgsversprechend sein, vor allem da ihr die Rasse ja bereits angegeben habt. Und auch, weil außerhalb der Forenblase hier leider Rasse sich nicht zwingend über den Stammbaum definiert, sprich ob dieses Argument Gewicht hat, müsste auch wiederum ein Gericht entscheiden. Der Vermieter könnte dann theoretisch womöglich nach Einzug der Katze dennoch die Katzenhaltung dieser speziellen Katze verbieten mit der Begründung, dass die Katze dem Phänotyp nach einer Rasse angehört, die bereits im Vorfeld explizit untersagt wurde.
Die mündliche Vereinbarung am Telefon nachzuweisen dürfte extrem schwer werden, dass würde ich daher nicht als allzu hoch bewerten. Vor allem da die Formulierung "Sieht gut aus. SOLLTE ...." für mich ganz klar KEINE Zusage ist, sondern eine Prognose, maximal eine hohe Wahrscheinlichkeit. Also selbst wenn ihr diese Aussage so nachweisen könntet, mit dem "sollte" könnte es dennoch keinen Bestand haben.

Ich würde aber sowieso von dieser Katze abraten. Ganz einfach weil ich bei einer Katze mit 1,5 Jahren definitiv kaum eine Begründung sehe, warum diese bereits eine ausgewiesene Einzelkatze sein soll. Von einer "ausgewiesenen Einzelkatze" würde ich nur sprechen, wenn wirklich mehrere! gut geplante, gut und langsam durchgeführte Zusammenführungen mit passenden Partnertieren schief gegangen sind und die Gründe für das Scheitern nachweislich bei der angeblichen Einzelkatze liegen. Mit 1,5 Jahren erscheint es mir mehr als zweifelhaft, dass bereits mehrere solcher Vergesellschaftungen durchgeführt wurden, die dauern nämlich durchaus auch mal mehrere Monate.

Edit: 17:23 -> Link vergessen
 
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Was ist denn, wenn ich sage, es würde sich um eine EKH-Mischlingskatze handeln, das kann er doch gar nicht kontrollieren?
Hierzu noch: Doch er könnte z.B. den Kaufvertrag verlangen oder den Impfausweis. Da steht ja normalerweise auch die "Rasse" drin, selbst wenn es nur die Rasse ist nach der die Katze aussieht.

Bei meinen Katzen war Einzugsbedingung des Vermieters, dass sie kastriert sind, da wurde dann die Rechnung über die Kastration als Nachweis erbeten.

Die Frage wäre dann, ob es rechtlich haltbar ist, dass der Vermieter auf Grundlage seiner Begründung einen Beleg dafür verlangt, dass die Katze einer bestimmten Rasse angehört. Aber da Bengalen ja allgemein durchaus als "spezielle" Rasse hinsichtlich ihrer Bedürfnisse gelten, könnten gerade Bengalen da durchaus als Ausnahme gelten und es möglich sein, dass der Vermieter mit dieser Begründung durchkommt.
 
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Ich bin kein Anwalt, aber soweit ich das Mietrecht verstehe, hängt das sehr davon ab, was genau in Deinem Mietvertrag steht. Es ist da leider schon so, das Katzen zwar nicht pauschal verboten werden dürfen, aber es eben auf die jeweilige Einzelfrage angekommt.

Da Dein Vermieter ja aber offensichtlich nicht genrrell völlig ablehnend ist, würde ich versuchen nochmal mit ihm zu reden.

Das Problem bei Bengalen ist nicht, wie hier viele denken, das die so vermeintlich wild und aktiv sind, das kann dem Vermieter ja egal sein, damit musst Du ja leben. Das Problem ist, das die statistisch gesehen, zu den Rassen gehören die vermehrt zum Markieren neigen und zu Lautäußerung. Letzteres also Lautäußerung ist jetzt nicht so bekannt, dass Pinkeln schon eher.

Natürlich pinkelt nicht jeder Bengale wild, aber wenn der Vermieter schon mal einen Schaden dadurch hatte...

Ich würde mit ihm nochmal versuchen zu sprechen und ihm sagen das es ein einzelnes erwachsenes Tier ist, bei dem schon bekannt ist, dass es ruhig und sauber ist.

Alles andere ist wirklich nur mit Ärger für Dich verbunden.
 
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Hat die Katze denn einen Stammbaum?
Wenn nicht, dann ist es auch kein Bengale und das Problem löst sich quasi auf.
Das ist erst mal ein wichtiger Ansatzpunkt.
Zum anderen kann ich den Vermieter verstehen, denn trotz allen Schönredens sind Bengalen halt Hybriden und somit besteht die Wahrscheinlichkeit, daß sie wilder sind, mehr Bewegungsdrang und eine höhere Tendenz zum Wildpinkeln haben.
Mir ist schon klar, daß ich in DE lebe, aber mal zum Vergleich: In NYC sind Wildtierhybriden jeglicher Art verboten, auch F5; in NY State sind sie ab F5 erlaubt. An dieser Einschränkung ist nicht ohne Begründung was dran und ich wünschte, in DE wäre man NOCH einen Schritt weiter, aber hier zeichnet man sich im Punkte TS ja eher durch Rückschrittlichkeit aus. :(
 
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  • #10
@Sancojalou du kannst vielleicht was über das Wesen der Bengalen sagen?

Ich denke, Bengalen sind sehr aktiv und wenn einer jungen Bengalin langweilig ist, könnt dir diese die Wohnung schon zerlegen. Von daher kann ich den Vermieter irgendwo verstehen.

Was ich aber nicht verstehe ist, dass man so eine junge Katze bereits als Einzelkatze abstempelt. 🙈
Wie wäre danach denn die Haltung? Wäre die Bengalin oft alleine? Hat sie Freigang oä? Reine Wohnungshaltung?
 
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  • #11
Das Problem bei Benfalen ist nicht, wie hier viele denken, das die so vermeintlich wild und aktiv sind, das kann dem Vermieter ja egal sein, damit musst Du ja leben

Ich würde nicht sagen, dass das feststeht, denn meines Wissens reicht es auch, wenn der Vermieter sachlich begründen kann, warum in der Mietwohnung eine bestimmte Katze nicht artgerecht gehalten werden kann. Sprich theoretisch reicht es schon, wenn der Vermieter begründen kann "die vom Mieter geplante Katzenhaltung ist in diesem Fall nicht artgerecht, weil...". Geplanter Freigang in der Stadt ginge meines Wissens z.B. durchaus als Grund. Bei Bengalen kann also durchaus auch der Bewegungsdrang/die Aktivität ein Grund sein, z.B. wenn reine Wohnungshaltung geplant ist und die Wohnung nicht sonderlich groß.
Streng genommen muss der Vermieter nur irgendeine zur Wohnung/Wohnsituation passende, erkennbar auf den Einzellfall bezogene sachliche Begründung liefern können. Ob die Begründung sich auf die Tierhaltung an sich als nicht artgerecht bezieht, auf die Nachbarschaft, auf die Haltungsform, auf die Anzahl der Tiere, etc. ist meines Wissens bzw. meinem Verständnis nach irrelevant. Der Grund muss nur sachlich, konkret und erkennbar auf den Einzelfall bezogen sein.
 
  • #12
Ich wollte ihr gerne helfen und ihr die Katze abnehmen, daher habe ich sie mir angeschaut und mich auch in den kleinen Engel verliebt. Dem Vermieter teilte ich dann alle Angaben zur Katze mit. Er wollte mir dann eine Genehmigung senden.
Schließlich telefonierte ich mit dem Vermieter (wegen einem Problem) und fragte ihn dann am Ende des Gespräches, wie es jetzt mit der Genehmigung aussieht. Seine Antwort war “sieht gut aus, sollte kein Problem sein. Ich schicke Ihnen dann die Genehmigung.” Für mich klare Worte. Er erwähnte nicht, dass er nochmal seinen Chef oder sonstigen Fragen müsse!
Das ist der falsche Ansatz um ein Lebewesen mit Herz, Verstand und Seele in sein Leben zu holen.
Du solltest in erster Linie nicht einem Züchter helfen wollen, damit er nicht auf seinen Katzen sitzen bleibt, sondern in
erster Linie nach einer (zwei) Katzen schauen, die vor allem zu Dir und Deinem Leben passt.

Jeder Züchter ist für seine Produktion selbst verantwortlich und da kann dann schon mal was dabei sein, das nicht wie geschnitten Brot weg geht,:oops: damit muss man rechnen.

Im Tierheim/Tierschutz gibt es genug Katzen, denen Du helfen würdest, wenn Du ihnen ein eigenes Zuhause gibst,
mittlerweile auch genügend Rassekatzen oder Lookalikes. Hier würdest Du den Katzen und dem jeweiligen Verein helfen,
das wäre echte Hilfe.
 
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  • #13
Streng genommen muss der Vermieter nur irgendeine zur Wohnung/Wohnsituation passende, erkennbar auf den Einzellfall bezogene sachliche Begründung liefern können. Ob die Begründung sich auf die Tierhaltung an sich als nicht artgerecht bezieht, auf die Nachbarschaft, auf die Haltungsform, auf die Anzahl der Tiere, etc. ist meines Wissens bzw. meinem Verständnis nach irrelevant. Der Grund muss nur sachlich, konkret und erkennbar auf den Einzelfall bezogen sein.

Gut - da hast Du Recht. Der Vermieter könnte es als Begründung heranziehen.
Denn wie Du völlig zu Recht schreibst ist muss der Grund nur sachlich, konkret und nachvollziehbar sein.

Ich denke nur das die Zahl der Vermieter die sich mit Bengalen auskennen gering ist.
Aber die Warscheinlichkeit das sie schon mal Mieter mit Bengalen hatten, die ist deutlich grösser. Und Markieren ist bei Bengalen nun mal häufiger als bei anderen Rassen und nichts schädigt eine Wohnung durch eine Katze so, wie ihr Urin.

Nichts desto trotz... ich habe ja selber eine Bengalin ... so wie nicht jeder Labrador eine Fressmaschine ist, so ist nicht jeder Bengale agil und wild und pinkelt. Ich denke am besten hilft bei sowas immer das persönliche Gespräch.

Meine Bengalin erobert regelmäßig die Herzen meiner Besucher, weil sie so verkuschelt und sanft ist und einfach auch etwas ruhiger als als meine 4 anderen nicht bengalischen Terroristen. Mit ihr könnte ich sicher einen Vermieter davon überzeugen, dass dieses Exemplar eben nicht den Befürchtungen entspricht.
 
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  • #14
Dein Vermieter hat recht. Man hält keinen einzelnen Bengalen in der Wohnung.
Im übrigen ist niemals eine 1,5 Jahre alte Katze ein Einzelgänger. Lass dir sowas nicht einreden.

Außerdem sind 2 Katzen nötig, um eine artgerechtes Leben zu bieten. Du könntest dich höchstens nach einem Senior umsehen, der vom Menschen zum Einzelgänger gemacht wurde.
 
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  • #15
Dein Vermieter hat recht. Man hält keinen einzelnen Bengalen in der Wohnung.
Im übrigen ist niemals eine 1,5 Jahre alte Katze ein Einzelgänger. Lass die sowas nicht einreden.

Außerdem sind 2 Katzen nötig, um eine artgerechtes Leben zu bieten. Du könntest dich höchstens nach einem Senior umsehen, der vom Menschen zum Einzelgänger gemacht wurde.
Genau aus dem Grund würde ich, sollte ich jemals Wohnraum vermieten, auch nur mit Einwilligung und die gibt es nur wenn es mind. zwei Katzen sind oder die Mieter mir glaubhaft nachweisen können, dass es eine vom Menschen gemachte Einzelkatze ist.
Ansonsten würde ich auch ablehnen mit Verweis auf nicht artgerechte Haltung.
 
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  • #16
Das ist der falsche Ansatz um ein Lebewesen mit Herz, Verstand und Seele in sein Leben zu holen.
Du solltest in erster Linie nicht einem Züchter helfen wollen, damit er nicht auf seinen Katzen sitzen bleibt, sondern in
erster Linie nach einer (zwei) Katzen schauen, die vor allem zu Dir und Deinem Leben passt.

Jeder Züchter ist für seine Produktion selbst verantwortlich und da kann dann schon mal was dabei sein, das nicht wie geschnitten Brot weg geht,:oops: damit muss man rechnen.

Im Tierheim/Tierschutz gibt es genug Katzen, denen Du helfen würdest, wenn Du ihnen ein eigenes Zuhause gibst,
mittlerweile auch genügend Rassekatzen oder Lookalikes. Hier würdest Du den Katzen und dem jeweiligen Verein helfen,
das wäre echte Hilfe.
Das klang vielleicht ein wenig falsch, natürlich möchte ich der Züchterin das Tier nicht einfach abnehmen um ihr zu helfen, absolut nicht!
Ich habe mich ausgiebig umgeschaut, selbstverständlich auch in unseren Tierheimen. Aber aufgrund dessen, dass sie in Einzelhaltung abgegeben werden soll, passte sie ja eben perfekt zu unserer Situation, ebenfalls vom Charakter her. So war das eigentlich gemeint :)
Ich würde ja niemals ein Tier unüberlegt oder aus Mitleid kaufen, um Gottes Willen!
Aber zwei aktive Abessinierkitten, Bauernhofkatzen die ständig draußen waren, ein Kater oder anderes würde beispielsweise überhaupt nicht zu uns passen, daher unsere Wahl.
 
  • #17
Aber zwei aktive Abessinierkitten, Bauernhofkatzen die ständig draußen waren, ein Kater oder anderes würde beispielsweise überhaupt nicht zu uns passen, daher unsere Wahl.

Ein Kater? Was habt ihr denn gegen Kater? 🤔

Für eure Wohnsituation fände ich ein älteres Katzenpärchen, das Wohnungshaltung gewöhnt ist, am sinnvollsten. Bei erwachsenen Katzen ist der Charakter gefestigt und ihr könnt gezielt Tiere aussuchen, die keinen Drang nach draußen zeigen und euren Vorstellungen entsprechen (z.B. ruhig, verschmust, etc.)

Eine junge Bengalin in Einzelhaltung ohne Freigang ist meines Erachtens die aller schlechteste Option. Sowohl für euch als auch die Katze.
 
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  • #18
Ich habe mich bis dato bewusst nicht zum Thema Einzelhaltung geäußert, weil dies nicht Deine Frage war.

Da Du es aber nun selbst ansprichst, mit 1,5 Jahren ist bei keiner Katze - egal ob Bengale oder nicht - das Erwachsen werden komplett abgeschlossen.

Ich will der Züchterin keine unlauteren Motive unterstellen, eher Unwissen. Natürlich kann es sein das die Maus ihrer Katzegruppe nicht klar kommt, dass heisst aber nicht das sie generell nicht mit anderen Katzen klar kommt. Wenn die Züchterin z.B. überwiegend extrovertierte mutige Draufgänger hat und sie eben introvertiert, schüchtern und ruhig ist, ist es kein Wunder das es nicht klappt.... als Beispiel. Sie braucht einfach den richtigen Partner.

Ein so junges Tier für die nächsten 15 bis 20 Jahre in Einzelwohnungshaltung zu geben, finde ich schlicht nicht richtig. Völlig egal welche Rasse.

Aber mal abgesehen von diesen Überlegungen...
da Dein Vermieter es jetzt eh nicht mehr zulässt. Was wäre den eine kätzischen Option für Dich. Also was spricht Dich charakterlich denn besonders an?
 
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  • #19
Hallo. Wir haben seit einem Jahr eine Bengal-Mix (2-3 Jahre alt) und eine Abessier-Mix (3-4Jahre alt) aus dem Tierheim hier. Ich würde keine von beiden jemals alleine halten! Uns wurden die beiden auch nur zusammen vermittelt!
 
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  • #20
Ich denke auch, dass dir die Frage hier ohne den Mietvertrag zu kennen und juristischen Background zu haben, keiner beantworten kann.
1 junge einzelne Bengalenkatze auf 60qm ohne Freigang zu halten birgt aber definitiv Problempotenzial. Ich würde bzgl. der angeblichen Einzelkatzen-Einschätzung mir mehr Infos der Züchterin einholen, wie sich das denn äußert, solltest du weiterhin erwägen diese Katze zu nehmen.
Ob eine Katze in einer größeren Gruppe mit potenten Tieren gehalten wird oder mit 1 weiteren Katze, die von Alter, Geschlecht und Charakter zu ihr ähnlich ist, ist mE was völlig anderes.
Es ist nach meiner eigenen Auseinandersetzung mit Vereinszüchtern gar nicht mal so selten, dass sich ein Tier, das ursprünglich zur Zucht gedacht war, sich in der Gruppe nicht wohl fühlt und z.B. gemobbt wird und dann als Liebhabertier z.B. mit einen oder zwei ihrer Kitten vermittelt wird.
 
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