Vermieter verbietet bestimmte Katzenrasse

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    bengal mietwohnung rassekatze recht verbot vermieter
  • #41
Finde ich auch, @Pattsy. Und vor allem wurde mir gesagt, wenn sie mir eine dritte Katze erlauben, müssten sie das ja bei allen so machen, deswegen keine Ausnahme. Und dann hat diese große Wohnungsgesellschaft ein Magazin, wo über eine Mieterin mir drei Tierarten und der großen Tierfreundlichkeit als Vermieter geworben wird. Die Dame ist nicht aus der direkten Nachbarschaft, aber eben auch Mieterin dieser Wohnungsgesellschaft in der selben Stadt, und ihre Wohnung sogar kleiner als meine. Ja, es ist ein anderer Stadtteil und ein anderer Wohnbock, der vielleicht jemand anderem gehört – ich komm mir trotzdem leicht ver****** vor …
hab dir PN geschrieben
 
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  • #43
Was würdest du machen, wenn ein Mieter dich fragt, ob er eine 3. als Bindeglied dazu nehmen kann? Ich mein, hier im Forum haben sehr viele 2+ 🤔
Genau das ist hier der Fall. Ich hab's auch genau so geschildert und an deren Herz appelliert. Manche haben aber wohl keins … (Nee, @Pattsy, dich mein ich damit nicht! 😅)
 
  • #44
… und keine, die laut rumschreien, nachts poltern und andere Mieter stören.
Also, hier musste ich ein wenig schmunzeln… was ist dann bei Mehrlingsgeburten bzw. Familien mit Kindern? Da wird es erfahrungsgemäß durchaus auch lauter und poltriger
 
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  • #45
Also, hier musste ich ein wenig schmunzeln… was ist dann bei Mehrlingsgeburten bzw. Familien mit Kindern? Da wird es erfahrungsgemäß durchaus auch lauter und poltriger
Naja es gibt ja leider mehr als genug Vermietende, die deshalb bei Einzug nach der Familienplanung fragen... auch wenn das meines Wissens auch nicht unbedingt rechtens ist...
 
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  • #46
Was würdest du machen, wenn ein Mieter dich fragt, ob er eine 3. als Bindeglied dazu nehmen kann? Ich mein, hier im Forum haben sehr viele 2+ 🤔
Das hat bis jetzt keiner gefragt :D
Hatte bisher nur Leute mit einem Hund oder andere mit 1-2 Katzen.
Ja in dem Fall würde ich mir schon den jeweiligen Mieter genau angucken, ob der gut für die Tiere sorgt und nicht so ein Hallodri ist.
Wenn für gut befunden, würde ich das schon erlauben.

Frag nicht, was ich hier schon erlebt habe.
Musste schon den TS bzw. Veterinäramt einschalten.
Nur 2 Beispiele:
1. Eine ältere Dame, die erst noch fit war mit einem grossen Hund, brach sich den Oberschenkel und war fortan Wohnung gefesselt.
Dauerhaft. Wollte den Hund aber partout nicht abgeben, der musste auf den Balkon kacken und wurde nicht ausgeführt.
Das ging so nicht, da musste ich eingreifen, das arme Tier.

2.Ein junger Mieter nahm eine Katze auf, von einem Bekannten geschenkt, der sie nicht mehr wollte.
Das Ende vom Lied, der verschwand bei Nacht und Nebel und lies die Katze in der Wohnung zurück.
Kam auch nicht zurück und war unauffindbar.

Nachdem die da eine Woche geschrien hatte, kam endlich wer vom Amt und Polizei und öffneten die Tür, und retteten die Mietze vorm Hungertod. Hatte das schon eher gemeldet, aber die wollten warten, ob er noch kommt.

Mir hatt es fast das Herz rausgerissen, habe der TF durch den Briefschlitz geworfen, nur Wasser konnte ich da schlecht rein giessen.
 
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  • #47
Also, hier musste ich ein wenig schmunzeln… was ist dann bei Mehrlingsgeburten bzw. Familien mit Kindern? Da wird es erfahrungsgemäß durchaus auch lauter und poltriger
Ja das stimmt.
Muss ich wohl etwas erläutern, mein Haus ist Baujahr 1934 und steht unter Denkmalschutz.
Der Zustand der alten Dielenböden lässt es nicht zu, das Familien mit Kindern hier einziehen.
Solches Getrampel halten die nicht ab, da fällt den drunter die Decke auf den Kopf :D
Nur einige Wohnungen haben Badezimmer, sonst nur Duschkabine und es wird noch mit Kachelofen geheizt oder die Mieter besorgen sich auf eigene Kosten Elektroheizung.
Darum hab ich mit solchen Klientel nichts zu tun.
Also eher was für Singles, die noch rüstig sein.
Dafür sehr günstiger Mietpreis.
Aber glaub das war jetzt genug off topic.
 
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  • #48
Mir hatt es fast das Herz rausgerissen,

falls sowas nochmal vorkommt (was ich dir nicht wünsche)
bei gefahr in verzug müssen sie direkt öffnen. da du nicht wissen konntest ob der mieter nicht verletzt in der wohnung liegt, wäre das dann der satz der es bringt

ich habs bisher zweimal so machen müssen, und die polizei kam beide male sehr schnell. (nein, ich bin kein vermieter)
 
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  • #49
Also, hier musste ich ein wenig schmunzeln… was ist dann bei Mehrlingsgeburten bzw. Familien mit Kindern? Da wird es erfahrungsgemäß durchaus auch lauter und poltriger

Man kann Kinder aber nicht mit Katzen vergleichen. Kinder kriegen kann man als Vermieter auch nicht verbieten.
 
  • #50
Mir hatt es fast das Herz rausgerissen, habe der TF durch den Briefschlitz geworfen, nur Wasser konnte ich da schlecht rein giessen.
Hat man als Vermieter da keinen Schlüssel? Also ne Art Generalschlüssel oder sowas?
 
  • #51
  • #53
Ja, aber wenn hier quasi "Gefahr im Verzug ist"?
Glaube, mir wär das so egal, da wäre mir das Leben der Katze wichtiger.
 
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  • #55
mein vermieter hat keinen schlüssel (wohnung), aber ein nachbar.

der des geschäfts, dem habe ich einen überlassen. grad falls es mal brennt, da sollte er fix reinkönnen.

aber nochmal, sagt man bei der polizei, dass man den mieter ne weile nicht gesehen hat, und evtl hilfe benötigt wird. plus die schreiende katze, dürfen/müssen sie unverzüglich öffnen
 
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  • #56
Hey,
Ich hab tatsächlich noch nie etwas in ein Forum geschrieben, möchte jedoch jetzt mal eine Frage loswerden. Bitte lest euch meine komplette Situation durch, vielen lieben Dank! :)

Ich lebe seit kurzem in einer Mietwohnung und wollte mir nun eine Katze anschaffen. Ich habe viel Katzenerfahrung und im Elternhaus momentan zwei Bengalen und ehemals eine geliebte Siamkatze gehabt.
Die beiden Bengalen habe ich bei meinen Eltern gelassen, da sie es dort aufm Dorf echt gut haben und ich ihnen das tolle Leben nicht nehmen wollte.

Achtung: Ich rede hier von einer Katze, da diese WIRKLICH begründet als Einzelkatze abgegeben wird!

Nun habe ich den Vermieter gefragt, ob Katzenhaltung okay wäre, woraufhin er meinte dass das ginge und er dann nur die Angaben zum Tier braucht (Alter, Geschlecht und Rasse).
Daraufhin fing ich an mich umzuschauen, wollte erst gerne wieder zwei Siamkitten, bin dann jedoch auf eine Anzeige für eine bereits 1,5 Jahre alte Bengalin gestoßen, die in Einzelhaltung abgegeben werden soll/muss.
(Nur als Info: Die Züchterin ist wirklich ein Herzensmensch und kennt sich extrem aus, sie kennt ihr Tier und weiß, dass sie in Einzelhaltung ein tolles Leben haben wird, da andere Katzen mit ihr nicht klarkommen (nicht nur ihre eigene Bengal-Gruppe) und ihr irgendwie die Kommunikation zu anderen Katzen fehlt.)

Ich wollte ihr gerne helfen und ihr die Katze abnehmen, daher habe ich sie mir angeschaut und mich auch in den kleinen Engel verliebt. Dem Vermieter teilte ich dann alle Angaben zur Katze mit. Er wollte mir dann eine Genehmigung senden.
Schließlich telefonierte ich mit dem Vermieter (wegen einem Problem) und fragte ihn dann am Ende des Gespräches, wie es jetzt mit der Genehmigung aussieht. Seine Antwort war “sieht gut aus, sollte kein Problem sein. Ich schicke Ihnen dann die Genehmigung.” Für mich klare Worte. Er erwähnte nicht, dass er nochmal seinen Chef oder sonstigen Fragen müsse!

Tja, Katze angezahlt, 4 Tage (!) später bekam ich dann eine Mail. Da hieß es, dass im Haus gerne Katzen erlaubt sind, jedoch nach Absprache mit dem Chef und dem Eigentümer rauskam, dass eine Bengalkatze leider nicht gehalten werden dürfte. Bei Hunden kann ich’s ja verstehen wenn ein Rottweiler oder sowas nicht gehalten werden soll, aber bei Katzen? Das Ding ist halt, dass die Bengalin (kastriert) ein mega ruhiges Wesen hat, was sehr untypisch für Bengalen ist. Sie ist eher die Stille und kuschelige. Meiner Meinung nach ist doch jede Katze unterschiedlich. Ob ich jetzt eine ruhige Bengalin halte oder eine komplett verrückte EKH aus dem Tierheim die dann in der Gardine rumhängt und Wände zerkratzt, jede Katze hat doch ihr eigenes Wesen?

Darf der Vermieter einzelne Rassen verbieten? Im Internet habe ich das Thema nur für Hunde gefunden, wo es sich dann um eine von der EU (oder so) erstellte Liste mit gefährlichen Rassen handelt.

Darf der Vermieter mir überhaupt nach seiner mündlichen Bestätigung absagen, obwohl er über die Rasse schon Bescheid wusste und ich die Katze bereits angezahlt habe?

Musstet ihr die Rasse der Katze bei eurer Genehmigung angeben?
Was ist denn, wenn ich sage, es würde sich um eine EKH-Mischlingskatze handeln, das kann er doch gar nicht kontrollieren?

Liebe Grüße
Grundsätzlich kann der Vermieter im begründeten Einzelfall die Haltung verbieten, allerdings muss er die Ablehnung begründen.

Möglicherweise kennt der Eigentümer noch die ersten Generationen Bengalen.. Die konnte man tatsächlich schlecht in der Wohnung halten- zum einen, weil sie extrem laut waren und zum anderen, weil auch die Weibchen ohne Ende markiert haben- ungeachtet irgendwelcher Kastrationsversuche ihre Halter- Hier kann Aufklärung helfen.

Alternativ würde ich dem Vermieter eine Hauskatze anzeigen, und gut.
 
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  • #57
Ich habe eine Zeit lang in einer Hausverwaltung gearbeitet. Dort gab es zu jedem Mietobjekt Schlüssel. Ich weiß nicht, ob das gängig ist, aber dort war es tatsächlich so.
 
  • #58
  • #59
Ich würde auch nach der genauen Begründung fragen.

Was mich stutzig macht ist, dass der vermieter mehrere Tage benötigte um genau Bengale auszuschließen. Möglicherweise hat er nachgelesen und ihm sind da ein paar rassetypische Eigenschaften sauer aufgestoßen,.. aber wenn man als vermieter schon weiß, man würde ein paar Rassen ausschließen, weiß man dann nicht im Vorfeld schon welche?

Bei Hunden könnten es oft die sogenannten Listenhunde sein die z.B verboten würden.. Oder ein Hund, der eine gewisse Größe überschreitet oder sowas.

Aber auch etwas unglücklich gelaufen, das tier anzuzahlen obwohl die Genehmigung nicht durch war.. Ich fürchte auch, wenn der Vermieter explizit gegen Bengalen was hat, würde es auch nicht helfen, die Bengalin "EKH" zu nennen. Schon gar nicht, wo du vorher gefragt hast..

Im Hundegesetz kann man z.b einen Pitbull auch sehr schlecht als "Mischling" führen aber bei einem augenscheinlich Labrador mix würde sich niemand an "mischling" stören.
 
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  • #60
Hier hat der Vermieter zwar einen Schlüssel, aber er darf ihn nicht einfach so benutzen. Dh. der darf nicht nur weil er meint das was nicht stimmt in meine Wohnung kommen.

Ich hatte mal den Fall, dass eins meiner Katzensittermädchen (Enkelin des Vermieters) meinen Schlüssel (also den, den ich der Familie für diesen Zweck überlassen hatte) in der Wohnung liegen gelassen hat, nachdem sie bei meinem Kater war. Der Vermieter (also ihr Opa) hat ihr dann seinen gegeben, damit sie rein kommt. Ich hätte das nie erfahren, wenn er sich nicht bei mir dafür entschuldigt hätte, da er wusste, dass er das EIGENTLICH so nicht darf. War mir in dem Fall natürlich mehr als Recht, sonst wäre mein Kater ja nicht versorgt worden, aber die Rechtslage ist halt so, dass der Vermieter einen Schlüssel zu einer vermieteten Wohnung nicht einfach so benutzen darf. Auch dann nicht, wenn er einen - vermeintlich - guten Grund hat. Da wird es sicher Ausnahmen geben, wie zB. einen Brand oder so, aber alles was nicht wirklich das Einschalten der Polizei erlaubt dürfte da sehr sehr grenzwertig sein.
 
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