Vermieter verbietet bestimmte Katzenrasse

  • Themenstarter Lephiline
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    bengal mietwohnung rassekatze recht verbot vermieter
  • #21
hmmm ja, gerade weil dort ja wahrscheinlich potente tiere wohnten? da gibts eher zoff.
aber zur eigentlich frage kann ich leider nichts beitragen.

ich habe nur etwas sorge, wenn das mausel hinterher doch nicht alleine leben mag, dass du dann aufn popo fällst *grübel*
 
A

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  • #22
Meines Wissens nach kommt es drauf an, ob im Mietvertrag steht "Tiere auf Nachfrage beim Vermieter" oder "Tierhaltung verboten". Sollte die Tierhaltung im Mietvertrag grundsätzlich verboten sein, dann ist die Klausel nichtig. Aber wenn es auf Rücksprache ist, dann hat der Vermieter meines Wissens nach schon eher Möglichkeiten was dagegen zu sagen. Aber so oder so müsste man das im schlimmsten Fall vor Gericht austragen und ob man dann noch ein angenehmes Mietverhältnis hat ist die andere Sache. Daher hab ich immer ausschließlich geklärt vorher was der Vermieter gerne hätte, auch wenn mir bewusst war, dass er eigentlich Haustierhaltung nicht pauschal verbieten kann.
 
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  • #23
Meines Wissens nach kommt es drauf an, ob im Mietvertrag steht "Tiere auf Nachfrage beim Vermieter" oder "Tierhaltung verboten". Sollte die Tierhaltung im Mietvertrag grundsätzlich verboten sein, dann ist die Klausel nichtig. Aber wenn es auf Rücksprache ist, dann hat der Vermieter meines Wissens nach schon eher Möglichkeiten was dagegen zu sagen. Aber so oder so müsste man das im schlimmsten Fall vor Gericht austragen und ob man dann noch ein angenehmes Mietverhältnis hat ist die andere Sache. Daher hab ich immer ausschließlich geklärt vorher was der Vermieter gerne hätte, auch wenn mir bewusst war, dass er eigentlich Haustierhaltung nicht pauschal verbieten kann.
So haben wir das auch immer gehalten und sind damit gut gefahren.
 
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  • #24
So haben wir das auch immer gehalten und sind damit gut gefahren.

Vor allem weiß ich leider mittlerweile auch aus Erfahrung, zwar mit einer anderen Thematik, dass so ein Gerichtsverfahren mit Vermieter sich Mal eben 2 Jahre lang ziehen kann.
 
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  • #25
Vor allem weiß ich leider mittlerweile auch aus Erfahrung, zwar mit einer anderen Thematik, dass so ein Gerichtsverfahren mit Vermieter sich Mal eben 2 Jahre lang ziehen kann.
und wie Du richtig sagst, das Verhältnis wird sich dadurch nicht eben bessern und uns ist immer an einem angenehmen
Mietverhältnis gelegen, geben und nehmen, wie bei allen Bündnissen, Partnerschaften.... dann klappt das schon.;)
 
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  • #26
Vor allem weiß ich leider mittlerweile auch aus Erfahrung, zwar mit einer anderen Thematik, dass so ein Gerichtsverfahren mit Vermieter sich Mal eben 2 Jahre lang ziehen kann.
Joa und in der Zwischenzeit KANN es auch nach hinten losgehen glaube ich, wenn trotz vorliegendem Verbot (sei mal dahingestellt ob wirksam oder nicht) und wirksamer "Zustimmungs-Klausel" (sprich es gibt eine gültige Klausel im Mietvertrag, die die Zustimmung voraussetzt), dann doch eine oder zwei Katzen in die Wohnung einziehen.

Ich persönlich würde, wenn mir seitens eines versierten Mitglieds der Anwaltsschaft gewisse Erfolgsaussichten mitgeteilt würden, zwar im Zweifel auch klagen, aber dennoch sollte sich jede Person die sich dafür entscheidet im Klaren sein, dass es A) lange dauern kann Monate bis Jahre und B) ohne Versicherung auch ziemlich teuer.
Und das Verhältnis zum Vermieter könnte auch nachhaltig negativ beeinflusst werden.
 
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  • #27
Das klang vielleicht ein wenig falsch, natürlich möchte ich der Züchterin das Tier nicht einfach abnehmen um ihr zu helfen, absolut nicht!
Ich habe mich ausgiebig umgeschaut, selbstverständlich auch in unseren Tierheimen. Aber aufgrund dessen, dass sie in Einzelhaltung abgegeben werden soll, passte sie ja eben perfekt zu unserer Situation, ebenfalls vom Charakter her. So war das eigentlich gemeint :)
Ich würde ja niemals ein Tier unüberlegt oder aus Mitleid kaufen, um Gottes Willen!
Aber zwei aktive Abessinierkitten, Bauernhofkatzen die ständig draußen waren, ein Kater oder anderes würde beispielsweise überhaupt nicht zu uns passen, daher unsere Wahl.

2 Kitten passen nicht, aber ein junger einsamer bengale passt🤣
Ich lach mich schlapp, suche mal den Fehler.

In eure kleine Wohnung gehört weder eine so junge einsame Katze noch kitten.
 
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  • #28
Hey,
Ich hab tatsächlich noch nie etwas in ein Forum geschrieben, möchte jedoch jetzt mal eine Frage loswerden. Bitte lest euch meine komplette Situation durch, vielen lieben Dank! :)

Ich lebe seit kurzem in einer Mietwohnung und wollte mir nun eine Katze anschaffen. Ich habe viel Katzenerfahrung und im Elternhaus momentan zwei Bengalen und ehemals eine geliebte Siamkatze gehabt.
Die beiden Bengalen habe ich bei meinen Eltern gelassen, da sie es dort aufm Dorf echt gut haben und ich ihnen das tolle Leben nicht nehmen wollte.

Achtung: Ich rede hier von einer Katze, da diese WIRKLICH begründet als Einzelkatze abgegeben wird!

Nun habe ich den Vermieter gefragt, ob Katzenhaltung okay wäre, woraufhin er meinte dass das ginge und er dann nur die Angaben zum Tier braucht (Alter, Geschlecht und Rasse).
Daraufhin fing ich an mich umzuschauen, wollte erst gerne wieder zwei Siamkitten, bin dann jedoch auf eine Anzeige für eine bereits 1,5 Jahre alte Bengalin gestoßen, die in Einzelhaltung abgegeben werden soll/muss.
(Nur als Info: Die Züchterin ist wirklich ein Herzensmensch und kennt sich extrem aus, sie kennt ihr Tier und weiß, dass sie in Einzelhaltung ein tolles Leben haben wird, da andere Katzen mit ihr nicht klarkommen (nicht nur ihre eigene Bengal-Gruppe) und ihr irgendwie die Kommunikation zu anderen Katzen fehlt.)

Ich wollte ihr gerne helfen und ihr die Katze abnehmen, daher habe ich sie mir angeschaut und mich auch in den kleinen Engel verliebt. Dem Vermieter teilte ich dann alle Angaben zur Katze mit. Er wollte mir dann eine Genehmigung senden.
Schließlich telefonierte ich mit dem Vermieter (wegen einem Problem) und fragte ihn dann am Ende des Gespräches, wie es jetzt mit der Genehmigung aussieht. Seine Antwort war “sieht gut aus, sollte kein Problem sein. Ich schicke Ihnen dann die Genehmigung.” Für mich klare Worte. Er erwähnte nicht, dass er nochmal seinen Chef oder sonstigen Fragen müsse!

Tja, Katze angezahlt, 4 Tage (!) später bekam ich dann eine Mail. Da hieß es, dass im Haus gerne Katzen erlaubt sind, jedoch nach Absprache mit dem Chef und dem Eigentümer rauskam, dass eine Bengalkatze leider nicht gehalten werden dürfte. Bei Hunden kann ich’s ja verstehen wenn ein Rottweiler oder sowas nicht gehalten werden soll, aber bei Katzen? Das Ding ist halt, dass die Bengalin (kastriert) ein mega ruhiges Wesen hat, was sehr untypisch für Bengalen ist. Sie ist eher die Stille und kuschelige. Meiner Meinung nach ist doch jede Katze unterschiedlich. Ob ich jetzt eine ruhige Bengalin halte oder eine komplett verrückte EKH aus dem Tierheim die dann in der Gardine rumhängt und Wände zerkratzt, jede Katze hat doch ihr eigenes Wesen?

Darf der Vermieter einzelne Rassen verbieten? Im Internet habe ich das Thema nur für Hunde gefunden, wo es sich dann um eine von der EU (oder so) erstellte Liste mit gefährlichen Rassen handelt.

Darf der Vermieter mir überhaupt nach seiner mündlichen Bestätigung absagen, obwohl er über die Rasse schon Bescheid wusste und ich die Katze bereits angezahlt habe?

Musstet ihr die Rasse der Katze bei eurer Genehmigung angeben?
Was ist denn, wenn ich sage, es würde sich um eine EKH-Mischlingskatze handeln, das kann er doch gar nicht kontrollieren?

Liebe Grüße

Ich würde erst einmal nachfragen, warum im Haus zwar allgemein Katzen, aber keine Bengalkatzen erwünscht sind.
Stecken persönliche Erfahrungen seitens des Vermieters dahinter oder hat er sich über die Rasse informiert und ist auf mögliche, rassetypische Eigenschaften gestoßen, die ihn zweifeln lassen?
Eventuell würde es auch helfen, wenn du anbietest, für Schäden durch die Katze aufzukommen, falls es um Bedenken wie zerkratzte Tapeten, Türen etc. gehen sollte.

So eine junge Katze dauerhaft allein zu halten, würde ich allerdings ganz rasseunabhängig auch noch einmal überdenken. Da du ggf. die Genehmigung für eine zweite Katze bräuchtest, würde ich mich weiterhin um ein gutes Mietverhältnis bemühen und zunächst das Gespräch suchen.
Langfristig gesehen würdet ihr bei Bengalkatzen vermutlich eine größere Wohnung mit Terrasse/Gartenanteil oder ein kleines Häuschen benötigen.
 
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  • #29
Ich hatte jetzt etwas aus meiner Erfahrung als Mieter und VERmieter dazu geschrieben und empfohlen, sich an den Mieterbund zu wenden, und das wird als vermeintliche "Rechtsberatung" gelöscht? So weit geht der Maulkorb? dann wäre ja wohl vermutlich auch jede Auskunft über Katzenfutter Schleichwerbung sofern nur die Marke genannt wird.
Ja, das wird vermutlich auch gleich wieder gelöscht. Ist ok.
 
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  • #30
Mir wurde versehentlich (vom Tierschutz) ein Orientalen-Mix vermittelt. Die Katze war wirklich stark übergewichtig, als sie dann abgespeckt hatte sah man ihr die Rasse schließlich auch an.

Sie lebte zusammen mit mir und einer weiteren, "normalen" Katze auf 56 qm, und jepp, die ging die Wände hoch.
Wortwörtlich.
Und da hing sie dann unter der Zimmerdecke, blökte wie ein Ochsenfrosch, und nutzte jede Gelegenheit um zu türmen. "Zum Glück" wohnte ich damals in einer eher etwas fragwürdigen Gegend und mein einziger Nachbar war ein chilliger, wenn auch drogensüchtiger, junger Mann der es jedesmal mit Humor nahm wenn er mir den tobenden Brüllaffen aus seiner Wohnung heraus reichen musste (wenn die Katze mir Mal wieder entwischt war).

Sie war absolut unterfordert weil die Wohnung zu klein und die Partnerkatze einfach...eben einfach einfach war.

Über den Tierschutz wurde sie dann in Freigang vermittelt und endlich glücklich.

Und ich musste bei Auszug komplett tapezieren und teilweise den Putz erneuern.
 
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  • #31
Bengalen gehören nicht in reine Wohnungshaltung und als Einzeltiere schon dreifach nicht.

Wenn sich die Katze mit Artgenossen augenscheinlich nicht versteht, dann gehört sie in erfahrene Hände. Ihr Revier muss groß genug sein, damit sich die Tiere bei Bedarf großzügig aus dem Weg gehen können.

Es gibt so viele Katzen, die sich weitaus besser für eine Wohnungshaltung eignen.

Das mit dem Stammbaum wäre zwar durchaus ein Argument, aber ich kann den Vermieter schon verstehen.
 
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  • #32
Bengalen gehören nicht in reine Wohnungshaltung

Das ist mir zu pauschal. Ich kenne eine Menge Bengalen die sehr ausgeglichen und zufrieden in reiner Wohnungshaltung leben, die auch nicht überdreht sind usw. Die Rasse ist anspruchsvoll, keine Frage, aber das sind andere Rassen auch.

Aber eine so junge Katze zu einer Alleinhaltung in Wohnungshaltung zu verdonnern... puh... ich arbeite jeden Tag mit meinen Katzen intensiv und sie haben dazu ja auch noch ihre ganzen Kumpel, eine Wohnung die komplett auf sie zugeschnitten ist usw. trotzdem ist es eine Aufgabe sie kognitiv und körperlich auszulasten.
Eine Katze auch eine Perser, BKH, Kartäuser usw. in Alleinhaltung in Wohnungshaltung gerecht zu werden... das ist verdammt schwer.

Nicht desto trotz, ist für mich die Frage was darf der Vermieter und was nicht. Würde mir ein Haus gehören. Ich würde z.B. aus moralischen Gründen keinen Vermehrer in meinem Haus haben wollen, aber ist das ein gesetzlich srsndfester Grund Katzenhaltung zu untersagen?
 
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  • #33
Ich würde z.B. aus moralischen Gründen keinen Vermehrer in meinem Haus haben wollen, aber ist das ein gesetzlich srsndfester Grund Katzenhaltung zu untersagen?
Frag die Admin – jemand anders wird dir nichts mehr dazu sagen dürfen. Die Auskunft eines sachkundigen, selbst Katzen haltenden Vermieters gilt hier ja als unzulässige Rechtsberatung.
 
  • #34
Nicht desto trotz, ist für mich die Frage was darf der Vermieter und was nicht. Würde mir ein Haus gehören. Ich würde z.B. aus moralischen Gründen keinen Vermehrer in meinem Haus haben wollen, aber ist das ein gesetzlich srsndfester Grund Katzenhaltung zu untersagen?
Ich hab recht zu Anfang glaube ich zwei Links gepostet, auf anderen Seiten, auch von Fachanwälten steht es aber glaube ich ähnlich:
ANSCHEINEND (so habe ich meine Quellen verstanden) bzw. vermute ich es gibt es für sowas keine allgemeingültige Entscheidung. Es ist immer vom Einzelfall abhängig, was meiner Vermutung nach heißt, das Gericht entscheidet. Und diese Entscheidung kann dann meiner Erfahrung und Vermutung nach selbst bei völlig gleichem Sachverhalt abhängig von der Vorsitzenden Person der Richterschaft auch unterschiedlich ausfallen.

Ist aber nur meine Interpretation und Vermutung aufgrund meiner eigenen Überlegungen als Lain, eine rechtssichere Antwort wird dir vermutlich eben nur eine richtige Fachperson mit entsprechenden beruflichen Kontext und Know-How geben können.
 
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  • #35
...wobei man meiner Meinung nach nicht außen vor lassen darf dass es hier um ein persönlichen Verhältnis geht. Klar kann man jemanden per Gericht zu etwas zwingen, aber danach ist sehr wahrscheinlich das zwischenmenschliche Verhältnis kaputt und die ganze Vermietangelegenheit hochgradig problematisch.

Darum würde ich als erstes ein persönliches Gespräch suchen.
 
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  • #36
...wobei man meiner Meinung nach nicht außen vor lassen darf dass es hier um ein persönlichen Verhältnis geht. Klar kann man jemanden per Gericht zu etwas zwingen, aber danach ist sehr wahrscheinlich das zwischenmenschliche Verhältnis kaputt und die ganze Vermietangelegenheit hochgradig problematisch.

Darum würde ich als erstes ein persönliches Gespräch suchen.
Versuchen würde ich es definitiv auch erst persönlich.

Mir ging es nur um die Frage, wie die Rechtslage aussieht, ich vermute aber die wird hier aber wohl niemand eindeutig vorhersagen können.
Für die Frage ist das persönliche Verhältnis ja nicht relevant.
 
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  • #37
Ich bin auch Vermieter eines Stadthauses mit 16 Wohnungen und Mitglied in einem Vermieterverein.
Wohlweisslich gebe ich hier keine Rechtsberatung ab, sonst geht es mir wie @MagnifiCat
Ich erlaube Katzenhaltung nur nach Rücksprache und Genehmigung.
Also nicht mehr wie 2 Katzen pro Wohnung und keine, die laut rumschreien, nachts poltern und andere Mieter stören.
Ich hatte schon genug Mieter, die ich wegen Ruhestörung und Beschwerden kündigen musste, hatte zwar nichts mit Katzen zu tun, aber kommt aufs selbe raus.
Es liegt schon im Ermessen des Vermieters, was er erlaubt und was nicht, man sollte das vorher klären, ehe man sich eine Wohnung mietet. Notfalls muss man sich eben eine andere suchen.
In deinem Fall hier mit der Bengale ist für mich zwar zweifelhaft,warum er die nicht erlaubt, aber du wirst dich dem wohl beugen müssen.
Ich würde dir auch raten, nochmal höflich und freundlich das Gespräch suchen.
Aber nicht mit Vorwürfen und die Keule schwingen, vielleicht ein kleines Geschenk mitbringen, von der Katze erzählen, Bilder zeigen.
Ein versuch ist es immer wert. ;)
 
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  • #38
Ich hätte mal eine Frage an die Vermieter:
Findet ihr es okay, einem Mieter Katze, Hund UND mehrere meldungspflichtige Frettchen, die in der Wohnung rumlaufen, zu erlauben, und einem anderen Mieter keine dritte Katze? Ich finde das ziemlich willkürlich und nicht fair und weiß nicht, ob ich mich weiter um die Genehmigung einer dritten Katze bemühen sollte oder ob drei meldepflichtige Tierarten, von einer Art gleich 5 oder 6, was gaaanz anderes sind als drei Katzen … 😐

Hoffe, das passt hier in den Thread, sonst einfach löschen.
 
  • #39
Ich hätte mal eine Frage an die Vermieter:
Findet ihr es okay, einem Mieter Katze, Hund UND mehrere meldungspflichtige Frettchen, die in der Wohnung rumlaufen, zu erlauben, und einem anderen Mieter keine dritte Katze? Ich finde das ziemlich willkürlich und nicht fair und weiß nicht, ob ich mich weiter um die Genehmigung einer dritten Katze bemühen sollte oder ob drei meldepflichtige Tierarten, von einer Art gleich 5 oder 6, was gaaanz anderes sind als drei Katzen … 😐

Hoffe, das passt hier in den Thread, sonst einfach löschen.
Nein das ist nicht fair und ich würde sowas nicht machen, da man als Vermieter darauf achtet, alle Mieter gleich zu behandeln.
Gerechtigkeit ist schon wichtig und für das Verhältnis der Mieter untereinander.
Sonst ist Zoff vorprogrammiert und es gibt weitere Probleme.
 
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  • #40
Finde ich auch, @Pattsy. Und vor allem wurde mir gesagt, wenn sie mir eine dritte Katze erlauben, müssten sie das ja bei allen so machen, deswegen keine Ausnahme. Und dann hat diese große Wohnungsgesellschaft ein Magazin, wo über eine Mieterin mir drei Tierarten und der großen Tierfreundlichkeit als Vermieter geworben wird. Die Dame ist nicht aus der direkten Nachbarschaft, aber eben auch Mieterin dieser Wohnungsgesellschaft in der selben Stadt, und ihre Wohnung sogar kleiner als meine. Ja, es ist ein anderer Stadtteil und ein anderer Wohnbock, der vielleicht jemand anderem gehört – ich komm mir trotzdem leicht ver****** vor …
 

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