
Alannah
Forenprofi
- Mitglied seit
- 20. August 2007
- Beiträge
- 9.413
Hallo Ihr,
in meiner Frage geht es zwar um einen Hund, aber ich denke, das wird nicht anders laufen als bei einer Katze. Meine Freundin hat seit ca. 2 Monaten einen Hund, den sie im Alter von ca. 5 Monaten von einer Züchterin für ca. 1000€ (weiß nicht genau) gekauft hat. Nun hat sie den Kauf bereut, der Kleine wird nicht stubenrein und pinkelt die ganze Wohnung voll (bei der Züchterin konnte er immer in den Garten), außerdem findet sie einfach keinen Draht zu dem Hund, es ist auch die falsche Rasse. Es war sozusagen ein nicht gut überlegter vorschneller Kauf. Sie hat den Hund auch nicht vorher gesehen, sondern die Züchterin hat ihn direkt zu ihr gebracht. Davon, daß der Hund nicht stubenrein ist, hat sie natürlich nichts verraten 🙄
Jetzt das Problem: Meine Freundin hat entschieden, dem Hund ein neues Zuhause zu suchen. Es ist ja eine Entscheidung für 10-15 Jahre, und einen Hund zu behalten, der der falsche ist, nur weil man ein Tier nicht mehr hergeben soll, ist ja auch falsch. Sie hat Anzeigen ins Internet gesetzt und hatte schnell 10 Interessenten. Ehrlich wie sie war, hat sie die Züchterin davon in Kenntnis gesetzt. Nun steht im Vertrag, daß der Hund nicht weiter verkauft werden darf, oder so ähnlich. Es ist ja üblich, daß ein Züchter ein Vorkaufsrecht in so einem Fall hat. Nur möchte die Züchterin bei ihr vorbeifahren und den Hund einfach wieder mitnehmen, ohne ihr das Geld zurückzugeben! Sollte sie den Hund verkaufen, würden 1000€ Strafe fällig. Meine Freundin sieht aber nicht ein, den Hund nach nur 2 Monaten kostenlos zurückzugeben, wenn sie selbst ca. 1000€ dafür bezahlt hat! Zumal die Züchterin den Hund ja sicher ein zweites Mal verkaufen wird.
Meine Freundin hat mich um Rat gefragt, aber ich habe selbst kaum Ahnung davon, daher stelle ich das Problem hier ein. Sicher gibt es einige, die sich mit der Thematik auskennen!
Viele Grüße an alle,
Alannah
in meiner Frage geht es zwar um einen Hund, aber ich denke, das wird nicht anders laufen als bei einer Katze. Meine Freundin hat seit ca. 2 Monaten einen Hund, den sie im Alter von ca. 5 Monaten von einer Züchterin für ca. 1000€ (weiß nicht genau) gekauft hat. Nun hat sie den Kauf bereut, der Kleine wird nicht stubenrein und pinkelt die ganze Wohnung voll (bei der Züchterin konnte er immer in den Garten), außerdem findet sie einfach keinen Draht zu dem Hund, es ist auch die falsche Rasse. Es war sozusagen ein nicht gut überlegter vorschneller Kauf. Sie hat den Hund auch nicht vorher gesehen, sondern die Züchterin hat ihn direkt zu ihr gebracht. Davon, daß der Hund nicht stubenrein ist, hat sie natürlich nichts verraten 🙄
Jetzt das Problem: Meine Freundin hat entschieden, dem Hund ein neues Zuhause zu suchen. Es ist ja eine Entscheidung für 10-15 Jahre, und einen Hund zu behalten, der der falsche ist, nur weil man ein Tier nicht mehr hergeben soll, ist ja auch falsch. Sie hat Anzeigen ins Internet gesetzt und hatte schnell 10 Interessenten. Ehrlich wie sie war, hat sie die Züchterin davon in Kenntnis gesetzt. Nun steht im Vertrag, daß der Hund nicht weiter verkauft werden darf, oder so ähnlich. Es ist ja üblich, daß ein Züchter ein Vorkaufsrecht in so einem Fall hat. Nur möchte die Züchterin bei ihr vorbeifahren und den Hund einfach wieder mitnehmen, ohne ihr das Geld zurückzugeben! Sollte sie den Hund verkaufen, würden 1000€ Strafe fällig. Meine Freundin sieht aber nicht ein, den Hund nach nur 2 Monaten kostenlos zurückzugeben, wenn sie selbst ca. 1000€ dafür bezahlt hat! Zumal die Züchterin den Hund ja sicher ein zweites Mal verkaufen wird.
Meine Freundin hat mich um Rat gefragt, aber ich habe selbst kaum Ahnung davon, daher stelle ich das Problem hier ein. Sicher gibt es einige, die sich mit der Thematik auskennen!
Viele Grüße an alle,
Alannah