Vermieter erlaubt kein Katzennetz für den Balkon

  • Themenstarter BlackAngel1974
  • Beginndatum
  • #21
Darf der Balkon denn einen Mückenschutz haben? Schau doch mal im I-Net wie da die Rechtssprechung ist.

Ansonsten würde ich erst mit Mückennnetz arbeiten (nicht die billigen, es gibt auch stabielere (die habe ich vor den Fenster, die Fellchen müssen schon daran hochklettern um einige Fäden mit den Krallen zu zerschneiden).

Rankgitter wäre auch eine Möglichkeit, und dahinter bzw. dazwischen dann das Netz. Auch mal nachschauen, wie die Rechtslage bei Rankgittern ist (ob da die Zustimmung der Genossenschaft sein muß).

Oder beides Kombinieren. Zur Not könntest du in dem Zwischenbereich zwischen Rankgitter dann noch zusätzlich ein dünnes Katzennetz anbringen.

Das wären vieleleicht noch einige Möglichkeiten - dann haben ihr und die Fellchen einen schönen Balkon.

Durchsichtige Netze sind bei Sonnenschein sehr gut zu sehen, da sie die Sonne reflektieren. Besser sind schwarze/anthrazitfarbene.
 
A

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  • #22
Durchsichtige Netze sind bei Sonnenschein sehr gut zu sehen, da sie die Sonne reflektieren. Besser sind schwarze/anthrazitfarbene.

Ich schwöre auf grüne, die noch drahtverstärkt und somit bissfest sind ;) Das hält auch Krallen aus.
 
  • #23
Das weiße Netze eher sichtbar sind, hatte ich auch gelesen.
Ich denke, ein grünes und verstärktes wären für uns am besten.
Ein Katzenbalkon zusätzlich ist eine gute Idee. Auf sowas sind wir gar nicht gekommen.

Ich werde mich mal im Internet schlau machen, ob Mückennetze und Rankgitter erlaubt sind.
Ich finde die Rechtslage in Mietsachen allgemein sehr unterschiedlich und teilweise verwirrend.

Ich hatte heute nochmal die Genossenschaft angerufen und eine schriftliche Bestätigung der Katzenhaltung angefordert. Dann bin ich auf der sicheren Seite und auch bei Katzenvermittlungen wird oft danach gefragt.

Ich hatte allerdings nur die Zentrale dran, die wollten mein Anliegen weiterleiten. Ich hoffe, das Schreiben kommt dann auch, sonst muss ich den Mietverein einschalten.
Mal schauen, ob dann in diesem Schreiben auch etwas über Katzennetze steht (ein Verbot).
 
  • #24
Wir haben so einen ähnlichen Balkon und mein Mann hat eine Seilkonstruktion angebracht, so dass man es wie einen Vorhang hin und herschieben kann. Gleichzeitig haben wir ein Sonnensegel an dem Seil befestigt. Gegen Sonnenschutz können sie ja eigentlich nix sagen. Wenn die Katzen den Balkon nicht nutzen könntet ihr das beiseite schieben und schon sieht man nix mehr.
 
  • #25
Also wir haben ein grünes Katzennetz und es ist schon deutlich sichtbar, sowohl von unserer Seite, als auch von außen

Kommt also sicher auf das Netz an
 
  • #26
Ich lese hier immer wieder, dass die transparenten Netze so stark reflektieren - aber das stimmt nicht. Ich hab eine sehr sonnige Terrasse und seit Jahren ein transparentes Netz, von unten sieht man das echt nur, wenn man weiß, dass da ein Netz ist. Was allerdings zu beachten ist: es ist weniger haltbar als farbiges, man muss es öfter auswechseln.
 
  • #27
Ich hatte erst so ein dickes grünes drahtverstärktes mit 3 cm Maschenweite und das hat man extrem gesehen, weil dahinter bei mir eine weiße Wand ist - also von außen hat man es extrem gesehen. Sah aus wie ein Fischernetz.
Wenn die Hauswand dahinter dunkel ist, ist es bestimmt anders.
Ich habe dann ein dünneres, anthrazitfarbenes mit 4 cm Maschenweite angebracht und das ist viel besser.
Da ihr die Katzen ja vermutlich eh nicht ohne Aufsicht rauslassen werdet, braucht es wohl eher kein drahtverstärktes.
 
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  • #28
Ich hatte erst so ein dickes grünes drahtverstärktes mit 3 cm Maschenweite und das hat man extrem gesehen, weil dahinter bei mir eine weiße Wand ist - also von außen hat man es extrem gesehen. Sah aus wie ein Fischernetz.
Wenn die Hauswand dahinter dunkel ist, ist es bestimmt anders.
Ich habe dann ein dünneres, anthrazitfarbenes mit 4 cm Maschenweite angebracht und das ist viel besser.
Da ihr die Katzen ja vermutlich eh nicht ohne Aufsicht rauslassen werdet, braucht es wohl eher kein drahtverstärktes.
 
  • #29
Nein, ohne Aufsicht werden wir die Katzen nicht rauslassen.

Das Mauerwerk (an den Balkonseiten) ist ja rot und und die Rückwand (mit Schlafzimmerfenster) weiß.
Bei Fliegengitter an den Fenstern sieht man die weißen etwas mehr als die schwarzen (allerdings die billige Variante aus dem Discounter mit Klebeband).

Momentan warten wir auf die schriftliche Erlaubnis des Vermieters. Noch kam nichts an. :rolleyes:

Erst danach können wir weiterplanen.

Trotzdem schaue ich mich hier im Forum weiter um und informiere mich, so gut es geht. :)
 
  • #30
Heute kam nun die schriftliche Bestätigung des Vermieters für die Katzenhaltung an. Allerdings ist in dem Schreiben von einer Katze die Rede. Ich hatte dann natürlich gleich angerufen und nachgehakt. War ein Missverständnis, die Ansprechpartnerin hatte nur die Mitteilung einer Katze von den Kollegen bekommen. Wurde also falsch weitergeleitet, da ich von Anfang an die Genehmigung für zwei Katzen wollte. Aber wir konnten es telefonisch regeln. Sie hat mir die Erlaubnis für zwei Katzen erteilt und mir gesagt, ich kann das gerne handschriftlich auf ihrem Schreiben vermerken mit Datum.

Ich denke mal, für Tierheime oder Vereine sollte das als Sicherheit ausreichen. Zur Not können sie ja auch anrufen und nachfragen (Telefonnummer und Ansprechpartner stehen ja drauf).

Der genaue Wortlaut in dem Brief:

"Sie baten um eine Genehmigung bezüglich Katzenhaltung. Mit diesem Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass die Haltung einer reinen Wohnungskatze von der Genossenschaft xxxx geduldet wird, sofern es durch die Katze zu keinen Unannehmlichkeiten mit den Nachbarn kommt, die Katze ordnungsgemäß und sauber gehalten wird und die Katze ausschließlich in der von Ihnen angemieteten Wohnung gehalten wird. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden"

Ich denke mal, das ist so ein Standarttext, der soweit okay ist. Ich kenne mich da rechtlich nicht so aus.
Sollte man die Nachbarn trotzdem fragen (mein Mann sagt, dass ist unnötig)?
Reine Wohnungshaltung wäre es ja eh und das mit dem Widerrufen der Genehmigung ist ja scheinbar nicht so einfach, wenn ich mir Urteile im Internet so anschaue.:confused:

Zum Thema Balkonnetz:
Beim ersten Telefonat wurde es ja verboten, daher auch hier dieser Thread. Nun steht aber in dem Schreiben von heute folgendes drin:

"Für die Anbringung eines Katzennetzes für Ihren Balkon können Sich sich gerne mit der Firma XXXX Schädlingsbekämpfung in Verbindung setzen"


Ich wollte da mal morgen anrufen. Ich weiß allerdings nicht genau, wie ich da weiter vorgehen soll.Ich denke mal, die würden wohl so ein Netz für Taubenabwehr anbringen. Ist das auch ein Katzennetz und sicher genug? Muss ich bei dieser Art der Netze auf etwas achten? Muss ich überhaupt die Firma in Anspruch nehmen oder kann ich trotzdem ein eigenes mobiles Netz anbringen (wie ich es ja geplant hatte), bzw. entweder deren Netz oder komplettes Verbot?
Ich hatte das am Telefon bewußt nicht angesprochen, weil ich mir das natürlich auch nicht vermiesen möchte.:oops:

Vielleicht klappt es ja doch noch dieses Jahr mit zwei Katzen. :pink-heart:
 
  • #31
Ich würde darauf bestehen, dass die Genehmigung noch einmal neu geschreiben wird. Denn mündliche Abreden sind nix. Und dein eigener schriftlicher Vermerkt hat dann auch keinen rechtlichen Wert.

Und die Passage "die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden", das würde ich so nicht aktzeptieren. Die Passage bedeutet für mich, das du keinerlei Rechtssicherheit hast, und ohne jede Angabe von Gründen, die Genehmigung widerrufen werden kann. Sorry, Katzen sind doch keine Gegenstände, die man nach Belieben an- oder abschaffen kann. Das wäre das Gleiche, wenn eine bauliche Veränderung genehmigt wird mit der Passage - geht in meinen Augen garnicht.

Was denken die anderern hier im Forum?
 
  • #32
Ich würde erst mal unverbindlich nachfragen, was die Firma denn anbietet.
Kann ja auch was richtig gutes sein.

Und der Satz mit dem Widerruf ist ein Standardtext.

Den wirst du wohl kaum raus bekommen.

Ich denke aber, dass sich das mehr auf das vorher geschriebene bezieht, z.b. das sauber halten.
Vielleicht kann man das diesbezüglich etwas anders formulieren.
Zum Beispiel: Sollte dies nicht der Fall sein, behalten wir......

Und wenn nicht, würde ich persönlich es trotzdem machen.
 
  • #33
Also den Wiederrufssatz kann man doch ganz leicht entschärfen ..... mit:
Die Erlaubnis kann jederzeit unter Angabe stichhaltiger Gründe wiederrufen werden.

Damit muss die Genossenschaft schon sehr genau argumentieren wenn sie sie Haltung ver ieten will und die TE hat so immer die Möglichkeit der Anfechtung.
 
  • #34
Der genaue Wortlaut in dem Brief:

"Sie baten um eine Genehmigung bezüglich Katzenhaltung. Mit diesem Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass die Haltung einer reinen Wohnungskatze von der Genossenschaft xxxx geduldet wird, sofern es durch die Katze zu keinen Unannehmlichkeiten mit den Nachbarn kommt, die Katze ordnungsgemäß und sauber gehalten wird und die Katze ausschließlich in der von Ihnen angemieteten Wohnung gehalten wird. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden"

Ich denke mal, das ist so ein Standarttext, der soweit okay ist. Ich kenne mich da rechtlich nicht so aus.
Sollte man die Nachbarn trotzdem fragen (mein Mann sagt, dass ist unnötig)?
Reine Wohnungshaltung wäre es ja eh und das mit dem Widerrufen der Genehmigung ist ja scheinbar nicht so einfach, wenn ich mir Urteile im Internet so anschaue.:confused:
Ich würde die Nachbarn auf keinen Fall fragen, wenn Du die Genehmigung hast.
 
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  • #35
Ich auch nicht. ;)
 
  • #36
Ich werde mich mal im Internet schlau machen, ob Mückennetze und Rankgitter erlaubt sind.
Ich finde die Rechtslage in Mietsachen allgemein sehr unterschiedlich und teilweise verwirrend.
Etwas allgemeines aus dem Internet wird Dir wenig nutzen - eben weil die Rechtslage da sehr unterschiedlich sein kann. Aber in der Satzung der Genossenschaft könntest Du gucken.

Heute kam nun die schriftliche Bestätigung des Vermieters für die Katzenhaltung an. Allerdings ist in dem Schreiben von einer Katze die Rede. Ich hatte dann natürlich gleich angerufen und nachgehakt. War ein Missverständnis, die Ansprechpartnerin hatte nur die Mitteilung einer Katze von den Kollegen bekommen. Wurde also falsch weitergeleitet, da ich von Anfang an die Genehmigung für zwei Katzen wollte. Aber wir konnten es telefonisch regeln. Sie hat mir die Erlaubnis für zwei Katzen erteilt und mir gesagt, ich kann das gerne handschriftlich auf ihrem Schreiben vermerken mit Datum.
Besser Du lässt Dir das schriftlich geben.

Ich denke mal, für Tierheime oder Vereine sollte das als Sicherheit ausreichen.
Ich denke eher nicht - da könnte man ja auf alles und jedes selbst 'ne entsprechende Notiz machen.

"... sofern es durch die Katze zu keinen Unannehmlichkeiten mit den Nachbarn kommt, die Katze ordnungsgemäß und sauber gehalten wird und die Katze ausschließlich in der von Ihnen angemieteten Wohnung gehalten wird. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden"
Das ist Standard und entspricht der aktuellen Rechtssprechung die ich kenne.
Wenn sich nämlich die Nachbarn beschweren (z.B. über Katzenhaare im Treppenhaus oder Geruch) muss der Vermieter reagieren. Das hat weniger was mit Willkür des Vermieters zu tun als mit dem Wohlgefallen der Nachbarn.
Es ist scheiße, aber heute ist es so dass der Nachbar eher dafür sorgen kann dass Du die Genehmigung verlierst als der Vermieter...

Sollte man die Nachbarn trotzdem fragen (mein Mann sagt, dass ist unnötig)?
Hm... Ich würde vielleicht mal im Vorfeld ein bisschen rumhören ob es Nachbarn gibt die Probleme mit Katzenhaltung haben könnten - sei's weil sie Allergiker sind, sei's weil sie Katzenhasser sind, sei's weil der Hund gegenüber sich dann Tag und Nacht die Seele aus dem Haus bellt usw...

... das mit dem Widerrufen der Genehmigung ist ja scheinbar nicht so einfach, wenn ich mir Urteile im Internet so anschaue.:confused:
Ohne Begründung ist das nicht einfach - drum ja auch der Verweis auf die Nachbarn.

"Für die Anbringung eines Katzennetzes für Ihren Balkon können Sich sich gerne mit der Firma XXXX Schädlingsbekämpfung in Verbindung setzen"
Na das ist doch super!
Bestimmt machen die Schädlingsbekämpfer auch Katzennetze - Mückenschutz usw. machen sie ja auch.

Muss ich überhaupt die Firma in Anspruch nehmen oder kann ich trotzdem ein eigenes mobiles Netz anbringen (wie ich es ja geplant hatte), bzw. entweder deren Netz oder komplettes Verbot?
Das würde ich nachfragen - es kann aber durchaus sein dass sie Dir die Firma vorschreiben können, eben auch wieder im Rahmen der Einheitlichkeit und der Befestigungsarten die sie erlauben.
 
  • #37
Wenn die Katze ausschließlich in der Wohnung gehalten wird, wie kann es dann überhaupt zu Unannehmlichkeiten mit den Nachbarn kommen??
Katzenhasser und Allergiker scheiden da schon mal aus, wenn die Katze die Wohnung nicht verlässt, die wissen nämlich im Normalfall noch nicht mal, dass da eine Katze im Haus lebt. Das einzige wäre,wenn die Katzenklos nicht regelmäßig gesäubert werden und es müffelt, was im Normalfall nicht vorkommen sollte. Sonst wüßte ich keine Gründe, die zu Stress mit den Nachbarn führen könnten.
 
  • #38
Wenn die Katze ausschließlich in der Wohnung gehalten wird, wie kann es dann überhaupt zu Unannehmlichkeiten mit den Nachbarn kommen??
Katzenhasser und Allergiker scheiden da schon mal aus, wenn die Katze die Wohnung nicht verlässt, die wissen nämlich im Normalfall noch nicht mal, dass da eine Katze im Haus lebt. Das einzige wäre,wenn die Katzenklos nicht regelmäßig gesäubert werden und es müffelt, was im Normalfall nicht vorkommen sollte. Sonst wüßte ich keine Gründe, die zu Stress mit den Nachbarn führen könnten.

Naja, es gibt hellhörige Häuser, da hört man die kleinen felligen Trampeltiere schon ganz gewaltig, wenn's dumm läuft. Oder sie miauen viel und laut. Und bei Klos ist nicht nur die Häufigkeit der Reinigung ein Problem, sondern auch die Lagerung des verbrauchten Streus und auch das Streu an sich, es gibt ja auch schlechtes Streu, das sehr schnell stinkt. Dann gibt es noch pissende Katzen, je nach Engagement (oder eher Nicht-Engagement) weht da schon auch ein Düftchen aus der Wohnung. Und es gibt bestimmt noch einiges anderes, das mir gerade nicht spontan einfällt ...
 
  • #39
Wenn die Katze ausschließlich in der Wohnung gehalten wird, wie kann es dann überhaupt zu Unannehmlichkeiten mit den Nachbarn kommen??
Katzenhasser und Allergiker scheiden da schon mal aus, wenn die Katze die Wohnung nicht verlässt, die wissen nämlich im Normalfall noch nicht mal, dass da eine Katze im Haus lebt. Das einzige wäre,wenn die Katzenklos nicht regelmäßig gesäubert werden und es müffelt, was im Normalfall nicht vorkommen sollte. Sonst wüßte ich keine Gründe, die zu Stress mit den Nachbarn führen könnten.

Da gibt es schon einiges: lauten Miauen/ Kreischen in der Nacht oder auf dem Balkon, mehr Abfall und damit überfüllte Mülltonnen (wir haben hier eine Tonne für zehn Parteien), Kratzen an der Tür, optische Beeinträchtigung durch einen vernetzten Balkon etc. Ich bin froh, dass unsere Wohnung so gut isoliert ist und die Nachbarn so tolerant sind.

Befragen würde ich sie übrigens trotzdem nicht, wenn das Einverständnis des Vermieters vorliegt. Was macht man dann, wenn einer nein sagt?
 
  • #40
Katzen sind doch nicht lauter als Kinder :confused: muss man da auch die Nachbarn um Einverständnis fragen? :rolleyes:
 

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