Tipps bei Katzenetz Verbot

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Mirey

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16. Februar 2018
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Hallo liebe Leute, ich möchte nächsten Monat endlich ausziehen und nehme meine beiden Katzen mit, ich habe einen schönen Balkon und habe mich schon gefreut den Katzenfreundlich einzurichten, allerdings ist es mir verboten ein Katzennetz aufzu spannen. Im Mietvertrag selber steht das Schönheits Veränderungen auf dem Balkon nicht erlaubt sind und auch steht im Mietvertrag, dass man keine Katzenklappe und keine Katzenleiter anbringen darf, am Balkon selbst sind bereits Haken befestigt also hätte ich selbst nicht mal etwas Neues gebohrt…
Ich vertraue meinen Katzen nicht und glaube die würden springen, ich bin nicht im Erdgeschoss sondern in der ersten Etage und das ist circa 7 m bis 10 m überm Boden.
Es ist ziemlich schwierig eine gute Wohnung zu finden, ich hab auch sechs Monate danach gesucht, meistens ist die Tierhaltung von vorne rein nicht erwünscht oder untersagt, aber ich will auch nicht meine Katzen einsperren und unglücklich machen.
Habt ihr eventuelle Ideen oder kennt ihr euch mit der rechtlichen Lage aus? Im Endeeffekt steht es im Mietvertrag dass Schönheitsveränderung nicht erlaubt sind, ich habe auch noch einmal am Telefon gefragt und die FraHabt ihr eventuelle Ideen oder kennt ihr euch mit der rechtlichen Lage aus? Im Endeeffekt steht im Mietvertrag das Schönheitsveränderung nicht erlaubt sind, ich habe auch noch einmal am Telefon gefragt und dort wurde ich auch auf den Mietvertrag verwiesen und mir wurde gesagt das Katzennetze nicht erlaubt sind.
Vermutlich habe ich also einfach Pech ?
 
A

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Ich sehe grad das ein Absatz nach der Korrektur nicht gelöscht wurde, ich hoffe es ist trotzdem verständlich, habe auf dem Handy getippt 🙈
 
ich bin nicht im Erdgeschoss sondern in der ersten Etage und das ist circa 7 m bis 10 m überm Boden.

Komisch, irgendwie hab ich exakt das Gleiche hier schon mal gelesen. Jedenfalls kann das nicht sein,dass die 1. Etage so hoch ist.

Was hat ein Katzennetz am Balkon mit Schönheitsveränderungen zu tun?

Wenn der VM keine Netze erlaubt hast du leider Pech. Dann kanns du nur einen großen Käfig auf den Balkon räumen, den man begehen kann. Aber auch das würde man sehen von draußen und ich denke auch das kann Ärger geben
 
ich bin nicht im Erdgeschoss sondern in der ersten Etage und das ist circa 7 m bis 10 m überm Boden.

Komisch, irgendwie hab ich exakt das Gleiche hier schon mal gelesen. Jedenfalls kann das nicht sein,dass die 1. Etage so hoch ist.

Was hat ein Katzennetz am Balkon mit Schönheitsveränderungen zu tun?

Wenn der VM keine Netze erlaubt hast du leider Pech. Dann kanns du nur einen großen Käfig auf den Balkon räumen, den man begehen kann. Aber auch das würde man sehen von draußen und ich denke auch das kann Ärger geben
Ja unter mir ist noch eine Wohnung mit Terrasse außerdem ist es an einem Berg gebaut und geht dementsprechend tiefer runter,
Was es mit Schönheitsverändrungen zu tun hat verstehe ich auch nicht, aber muss ich wohl hinnehmen ..
 
Ja unter mir ist noch eine Wohnung mit Terrasse außerdem ist es an einem Berg gebaut und geht dementsprechend tiefer runter,
Was es mit Schönheitsverändrungen zu tun hat verstehe ich auch nicht, aber muss ich wohl hinnehmen ..
Es geht dabei in der Regel um einheitliche Fassadengestaltung. Die Fassade des Hauses soll einheitlich bleiben und nicht durch die individuelle Gestaltung einzelner Bewohner unterbrochen sein.

Rechtlich wurde das von Gerichten auch meist bestätigt, sodass ein Katzennetz mit dieser Begründung durchaus verboten werden kannst. Als Mieter könntest du nur dagegen vorgehen, wenn du nachweisen kannst, dass auch ohne dein Katzennetz KEINE einheitliche Fassadengestaltung vorliegt. Z.B. wenn andere Mieter bereits ihren Balkon so gestaltet haben, dass kein einheitliches Fassadenbild vorhanden ist und dies vom Vermieter gestattet oder zumindest geduldet wurde. Hat also z.B. ein Vermieter 2 Etagen über dir bereits seit mehr als 5 Jahren ein Katzen- oder Taubennetz und hat der Vermieter dagegen nichts gesagt obwohl er Kenntnis davon hatte, könntest du je nach Richter und nach Qualität deines Anwalts vor Gericht die Genehmigung deines Netzes vom Vermieter erzwingen.
 
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