Vermieter erlaubt kein Katzennetz für den Balkon

  • Themenstarter BlackAngel1974
  • Beginndatum
  • #81
Hallo zusammen,

ich bin noch ganz neu hier und habe eine Frage zu diesem Thema.

Ich wohne zur Miete in einem Wohnhaus im obersten Stock mit Balkon und möchte mir gerne 2 Katzen zulegen. Den Balkon will ich vernetzen und mein Vermieter hat auch gar nichts dagegen. Aber bei der Hausverwaltung hat man mir gesagt, das wäre eine bauliche Veränderung, die die Außenfassade verändern würde und das müsste erst in der nächsten Eigentümerversammlung abgestimmt werden. Diese ist allerdings erst irgendwann im Herbst. Und so lange will ich eigentlich nicht warten. Mein Vermieter meinte dann, ich solle es einfach so machen, denn „das würde eh keiner von denen merken“.

Nun hab ich mir das lange überlegt und möchte das finanzielle Risiko (€300) eingehen. Wenn die Hausverwaltung nun sieht, dass ich den Balkon vernetzt hat, was kann mir dann tatsächlich passieren? Wird das dann einfach bei der nächsten Eigentümerversammlung besprochen und abgestimmt? Oder kann man mich zwingen, das SOFORT zu entfernen?

Die Sache ist, dass von den ca. 20 Eigentümern bis auf eine schrullige Nachbarin niemand was dagegen haben wird, meinte mein Vermieter. Auch wird das Ausmaß niemand beurteilen können, wenn es noch keiner gesehen hat, wie das dann aussieht. Und außerdem bin ich der oberste Balkon mit lauter Bäumen davor, den eh niemand sieht.

Hat da jemand schon Erfahrung mit so einer Situation?

Danke!
 
A

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  • #82
Darf man mal Fotos von dem vernetzten Balkon sehen?
 
  • #84
Wenn die Hausverwaltung nun sieht, dass ich den Balkon vernetzt hat, was kann mir dann tatsächlich passieren? Wird das dann einfach bei der nächsten Eigentümerversammlung besprochen und abgestimmt? Oder kann man mich zwingen, das SOFORT zu entfernen?
Theoretisch ist das durchaus möglich dass man Dich auffordert die Vernetzung zu entfernen.

Die Sache ist, dass von den ca. 20 Eigentümern bis auf eine schrullige Nachbarin niemand was dagegen haben wird, meinte mein Vermieter.
Darauf würde ich mich nicht verlassen - wie gut kennt denn Dein Vermieter die anderen Eigentümer?

Hat da jemand schon Erfahrung mit so einer Situation?
Leider nur schlechte... Wenn man einmal erlebt hat wie sich Eigentümer stundenlang über die Farbwahl fürs Treppenhaus streiten, wundert einen da garnichts mehr...
 
  • #85
... Den Balkon will ich vernetzen und mein Vermieter hat auch gar nichts dagegen. Aber bei der Hausverwaltung hat man mir gesagt, das wäre eine bauliche Veränderung, die die Außenfassade verändern würde und das müsste erst in der nächsten Eigentümerversammlung abgestimmt werden. Diese ist allerdings erst irgendwann im Herbst. Und so lange will ich eigentlich nicht warten. Mein Vermieter meinte dann, ich solle es einfach so machen, denn „das würde eh keiner von denen merken“. ...

..!
aaaalso ich wohne in einer Eigentumswohnanlage mit recht eigentümlichen Vertretern von uns Eigentümern. (Ich nenne sie immer die Reaktionäre Rentnergäng - so Nazi- und Stasi-Fossilien, die ständig anderen hinterherspionieren und petzten so von wg. "Ordnung").

Ich geh mal davon aus, dass eine "bauliche Veränderung" eine Maßnahme betrifft, die fest installiert ist und schlicht in die Bausubstanz eingreift und die verändert. Also von unten/außen deutlich sichtbare Stützen und Haken oder Rahmen. Oder ein Sichtschutz, der die Fassade nach außen deutlich optisch verändert.
Oder beispielsweise ein Durchbruch einer tragenden Wand: Das ist klar, da hätten die gern einen Statiker dran beteiligt - was verständlich ist.

Allerdings kann ich nicht sehen, wieso ich z. b. keine Schrauben oder Haken an meinen Loggia-Wänden anbringen dürfte, beispielsweise um ein Vogelfutterhäuschen aufzuhängen etc. Ich habe seitlich Katzenetze, damit das Katertier nicht auf anderer Leute Loggien wandert (Absturzgefahr nach unten ist nicht) und dazu diese Klemmstützen, die mit Katzenetzen mitgeliefert werden.
Bislang haben auch die Oberpetzen, die immer mit Fotoapparat hinten herumschleichen, diesbezüglich nichts "gemeldet".

Wenn das Katzennetz mit ein paar Wandhaken oder diesen Spannstangen zu fixieren ist, ist es optisch nicht mal auffällig. Außerdem jederzeit wieder abzubauen. Mithin wird da baulich gar nichts verändert. Was anderes wäre, wenn Du jetzt eine Mords-Voliere oder einen "Käfig" auf Deinen Balkon stellst, die mit fest installierten Schienen oder Rahmen daherkommt.

Erkundige Dich doch mal oder lass Dir gleich ein Angebot erstellen. Die sollen Dir erklären, wie genau das Netz installiert werden soll. Welche Farbe hat das Netz?
Wie ist das Balkongeländer beschaffen und wie hoch wird vernetzt? Würde wirklich jemand von unten sehen, dass Du die Katzen per Netz vom Beklettern oder Durchkriechen des Geländers abhältst?

UND: Haben noch andere Hausbewohner Miezen? Sind deren Balkone gesichert oder nicht?

Habe hier selber versucht, Netze zu spannen, und entweder bin ich zu blöd, oder das übliche Material im Handel ist nix bzw schwierig zu befestigen. Also Profi-Arbeit ist schon angezeigt wenn, aber bei mir ist eine Sicherung relativ unnötig.

Nur, ohne Info von besagtem Profi kannst Du auch nicht argumentieren.
Mut, nicht vorzeitig ins Bockshorn jagen lassen. :grin:
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #86
Allerdings kann ich nicht sehen, wieso ich z. b. keine Schrauben oder Haken an meinen Loggia-Wänden anbringen dürfte, beispielsweise um ein Vogelfutterhäuschen aufzuhängen etc.
Da geht's in 99% aller Fälle um den Vollwärmeschutz der dadurch beschädigt wird - wenn der gelöchert wird, ist die Funktion natürlich beschädigt, dass das nicht erwünscht ist dürfte klar sein. Also entweder die entsprechenden Regeln fürs Bohren in Vollwärmeschutz einhalten (in Absprache mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung - ist natürlich teurer als normale Haken und Dübel) oder aufs Bohren verzichten.

Wenn das Katzennetz mit ein paar Wandhaken oder diesen Spannstangen zu fixieren ist, ist es optisch nicht mal auffällig.
Darüber lässt sich prima streiten - z.B. in einer Eigentümerversammlung. Stundenlang... Es gibt schon auch Vernetzungen die echt richtig scheisse aussehen, ich fahr jeden Tag an zwei solchen vorbei und denk mir da auch dass ich das niemals erlauben würde.

UND: Haben noch andere Hausbewohner Miezen? Sind deren Balkone gesichert oder nicht?
Trotzdem muss die Hausverwaltung darüber abstimmen ob die Vernetzung erlaubt wird. Nur weil es dem einen erlaubt wurde heisst das nicht automatisch dass es allen erlaubt wird...
 
  • #87
Da geht's in 99% aller Fälle um den Vollwärmeschutz der dadurch beschädigt wird - wenn der gelöchert wird, ist die Funktion natürlich beschädigt, dass das nicht erwünscht ist dürfte klar sein. Also entweder die entsprechenden Regeln fürs Bohren in Vollwärmeschutz einhalten (in Absprache mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung - ist natürlich teurer als normale Haken und Dübel) oder aufs Bohren verzichten.

... oder wenn eine Dämmung "verletzt" würde - ist in meinem Fall hier z. B. draußen an den Loggia-Zwischenwänden nicht gegeben. Um meine Aufzählung über bauliche Veränderungen zu vervollständigen.
Kommt also immer auch drauf an, wie die baulichen Gegebenheiten insgesamt sind.

Und ja, Eigentümergemeinschaften *seufz*.
Meine Nachbarn haben an diese Zwischenwände der Loggia smartphone-große Solarteilchen geschraubt - sieht man kaum von unten, betätigen halt die Loggia-Beleuchtung bzw. den Bewegungsmelder, als Einbruchssicherung. Prompt hat einer dieser Petz-Idioten die Hausverwaltung drauf angesetzt. Ist halt die Frage, ob meine Nachbarn nun klein bei geben oder sagen, nö, die Dinger bleiben, macht euch nicht lächerlich. Und ob das nun wirklich eine "bauliche Veränderung" darstellt.

Oder ob sich, im Falle Katzennetz, Dein Vermieter dann mit den 150-Prozentigen der Eigentümerbagage auseinandersetzen mag oder nicht.

Aber Louisella hat schon recht, vorher lieber alles abklären statt hinterher endlos Nerven dran geben für Zoff und Streit.
 
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  • #88
Ich hab damals einfach das ganze Balkongeländer mit Blumenkisten ausgestattet. Dafür kein Netz. Also ne Katze die von einem 20 cm breitem Sims/Blumenkiste runterfällt hab ich noch nie gesehen und frische Kreuter hatte ich noch obendrauf. :rolleyes:
 
  • #89
Oder ob sich, im Falle Katzennetz, Dein Vermieter dann mit den 150-Prozentigen der Eigentümerbagage auseinandersetzen mag oder nicht.
Der Vermieter hat da halt nichts zu sagen - die WEG muss in der Eigentümerversammlung entscheiden ob's erlaubt wird oder nicht, da hat der Vermieter (sofern auch Eigentümer) auch nur eine von vielen Stimmen.
 
  • #90
Ich hab damals einfach das ganze Balkongeländer mit Blumenkisten ausgestattet. Dafür kein Netz. Also ne Katze die von einem 20 cm breitem Sims/Blumenkiste runterfällt hab ich noch nie gesehen und frische Kreuter hatte ich noch obendrauf. :rolleyes:
Ähm... also ich hab hier schon häufig Katzen gesehen die von 50cm breiten Fensterbänken runtergefallen sind, und das nicht nur einmal.
Es geht hier NICHT um die Breite des Geländers oder wie gut eine Katze beim Balancieren ist - sie wird spätestens dann runterfallen wenn sie einem Vögelchen hinterherhüpft.

Bitte denk im Sinne Deiner Katzen nochmal drüber nach ob Du nicht nachbessern solltest...
 
  • #91
Eine Dame hier aus dem 5. oder 6. Stock hat mir erzählt, sie hätte keine Katzen mehr - angeblich Katzennetz verboten von der verd** WEG und Katzen abgestürzt. :reallysad:
Kommt immer drauf an, wo man wohnt und was drunter ist. Dann ist u. U. schon der 1. Stock zu hoch.

Und ja, leider, bei uns hat die Reaktionäre Rentnergäng leider die Stimmenmehrheit und die blockieren aus schierer Bosheit in vielen Fällen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #92
Danke für euer Feedback. Habe gestern nochmal mit dem Monteur gesprochen. Das Netz wird nur angeschraubt, ohne Stangen oder sonstwas. Das ist so ein Loggia-Balkon, der nach innen geht. Er hat mir auch gesagt, dass ich das als Taubenschutz deklarieren kann. Es gibt scheinbar so ein gerichtliches Grundsatzurteil, dass man sowas nicht verbieten darf. Der Monteur erzählt mir wahrscheinlich alles, nur damit er den Auftrag hat. Aber ich bin da relativ positiv, dass ich das durchbekomme. Schaun mer mal. ;)
 
  • #93
Er hat mir auch gesagt, dass ich das als Taubenschutz deklarieren kann. Es gibt scheinbar so ein gerichtliches Grundsatzurteil, dass man sowas nicht verbieten darf.
Naja... Nach fast einem Jahr Diskussion mit Denkmalschutz und Stadtverwaltung wegen eines Taubenschutzes würde ich das nicht so ungeprüft glauben. Ich musste ja sogar nachweisen dass es wirklich ein Taubenproblem gibt, obwohl die das ganz genau wissen. Erlauben mag man uns aber trotzdem nur diese komischen "Spikes" auf den Fensterbänken, die uns aber garnichts bringen würden (und für Tauben jetzt auch nicht wirklich so doll sind).

P.S.: Auch einen Taubenschutz müsstest Du Dir vom Vermieter genehmigen lassen...
 
  • #94
Naja... Nach fast einem Jahr Diskussion mit Denkmalschutz und Stadtverwaltung wegen eines Taubenschutzes würde ich das nicht so ungeprüft glauben. Ich musste ja sogar nachweisen dass es wirklich ein Taubenproblem gibt, obwohl die das ganz genau wissen. Erlauben mag man uns aber trotzdem nur diese komischen "Spikes" auf den Fensterbänken, die uns aber garnichts bringen würden (und für Tauben jetzt auch nicht wirklich so doll sind).

P.S.: Auch einen Taubenschutz müsstest Du Dir vom Vermieter genehmigen lassen...

Wie gesagt, glaube ich das auch nicht so wirklich. Davon abgesehen hab ich in den letzten 13 Jahren in denen ich da wohne noch keine einzige Taube auf meinem Balkon gesehen, haha! Dafür kommen mehrmals täglich Eichhörnchen vorbei. :grin:
 
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  • #95
Letztlich musst Du das mit Deinem Vermieter auskarteln und der mit den anderen Eigentümern. Also hol Dir das Ok vom Vermieter so bald Du kannst und wenn er meint, er kriegt das nachher schon in - umso besser.

Die Art, das Ding anzumachen, spielt schon eine Rolle - je nachdem ist es halt mehr oder weniger sichtbar. Und je weniger Haken in Wände gedonnert werden, desto besser.

Was evt. noch ginge - ein Netz, das nicht komplett oben abschließt, sondern ein Stück weit schräg nach innen weist, und dabei etwas übers Geländer ragt. Also wie im Zoo im Tigergehege etwa... nur eben nicht als Drahtgitter sondern als Netz. Von unten nicht sichtbar. Katze würde aber kaum hochspringen weil sie ans Netz stieße. Sieht ja die Begrenzung oder spürt sie. Sie kann dann gar nicht auf die Brüstung. Stellt man aber an die Rückwand der Loggia einen hohen Kratzbaum etc., kann sie da doch oben sitzen und weitum gucken. Nur eben nicht auf die Brüstung... könnt Ihr meinem wirren Gelaber folgen? Könnte man sowas ausprobieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #96
Das ist exakt das was mir vorschwebt:)
Hab so eine doofe Schräglage und keine Überdachung, daher die "Zoogehege"-Idee. Dagegen kann doch keiner was sagen, oder?...
 
  • #97
Das ist exakt das was mir vorschwebt:)
Hab so eine doofe Schräglage und keine Überdachung, daher die "Zoogehege"-Idee. Dagegen kann doch keiner was sagen, oder?...

Soweit ich weiß, sind auch solch große Volieren genehmigungspflichtig, leider.
 
  • #98
Meine Idee ist aber keine Voliere, das ist nur ein ???? sagen wir 30-40 cm breiter Netz-Streifen, der etwas unter der Balkongeländer-Unterkante festgemacht und nach INNEN geneigt ist. Siehst Du von außen/unten niemals nicht, es sei denn, Du wärst Giraffe.
Und wer DARÜBER meckert, darf auch keinen Liegestuhl oder Blumentopf auf dem Balkon dulden...
 
  • #99
Meine Idee ist aber keine Voliere, das ist nur ein ???? sagen wir 30-40 cm breiter Netz-Streifen, der etwas unter der Balkongeländer-Unterkante festgemacht und nach INNEN geneigt ist. Siehst Du von außen/unten niemals nicht, es sei denn, Du wärst Giraffe.
Und wer DARÜBER meckert, darf auch keinen Liegestuhl oder Blumentopf auf dem Balkon dulden...
Wir meinen das Gleiche:cool:
 
  • #100
Kurzes Update: gestern wurde mein Balkon vom Profi vernetzt. Kein einziges Loch wurde gebohrt, alles nur mit Klemmen und Schrauben montiert und hält bombenfest. Wenn man vorm Haus steht, sieht man überhaupt nichts. Selbst wenn man es weiß und danach sucht, muss man sich wirklich anstrengen, das Netz überhaupt zu bemerken.

Wenn es also überhaupt wer bemerken und der Hausverwaltung zustecken sollte, bin ich mir sicher, dass bei einer Eigentümerversammlung niemand was dagegen haben wird. Das hat die Außenfassade weder baulich noch optisch verändert. Das schriftliche OK von meinem Vermieter hab ich ja und bin da eigentlich guter Dinge. :)
 

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