Savannah

  • Themenstarter antra
  • Beginndatum
  • #1.741
Ok, der Import von Savannahs in die EU ist für mich nicht soooooo interessant. :)

Innerhalb Deutschland gibt es also noch keine EU Regelungen.

Inwieweit sind "la-na" Beschlüsse für mich verbindlich ?

Ich habe in den deutschen Gesetzen seinerzeit nichts zu Führungszeugnissen etc. finden können, deswegen frag ich ja....
Ich möchte mal die wirklich zwingenden Gesetzesvorschriften zusammentragen, jenseits von
Hörensagen u.ä.
Beschlüsse von "Arbeitsgruppen" interessieren da überhaupt nicht.....
 
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  • #1.742
Die Sache mit dem Import ist auch innerhalb des Landes interessant. Da du den Nachweis bei Hybriden erbringen musst (mindestens bis F 4). Also Tiere ohne Stammbaum --> Problem! Und fällt genauso unter die Verordnung. Musst quasi nachweisen, dass das Tier nicht oder ordnungsgemäß improtiert ist.
 
  • #1.743
Reicht da nicht ein Kaufvertrag von einem deutschen Züchter
mit TICA Stammbaum ?

Wenn ich F1-F4 halten würde, müsste ich das Bundestierschutzgesetz
und ggf. weitere regionale Landesgesetze befolgen ?! (gibts nix Passendes in NRW)

Soweit mir bekannt, bedeutet das praktisch lediglich 15qm Aussengehege je Tier ?!
 
  • #1.744
http://www.bfn.de/0305_regelungen.html unter Nationale Regelungen ist zu lesen:"Zu diesen internationalen Regelungen sind im Bundesnaturschutzgesetz und in der Bundesartenschutzverordnung Durchführungsvorschriften sowie Schutzbestimmungen enthalten, die über die internationalen Regelungen hinausgehen."

http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BJNR025810005.html#BJNR025810005BJNG000400000

Unterabschnitt 1
Haltung und Anzeigepflichten

dort findet man unter 1. die Anforderung an die persönliche und fachliche Eignung!
 
  • #1.745
@Almasi

In deinen zitierten Quellen, kommen weder Serval noch Savannah namentlich vor. Dagegen wird leider deutlich klar gemacht: "Domestizierte Formen werden durch die Aufnahme einer Art in die Anlage 1 nicht erfasst!" Das ist dann leider eine Steilvorlage für alle, die munter weiter hybride Mischwesen züchten möchten. F1 ist zweifelsfrei domestiziert, es gibt sie überhaupt nicht in der Natur. Schlussfolgerung, ich darf sie halten und vermehren.
 
  • #1.746
1. Anlage 1 enthält nur die Arten, die in den internationalen Regelungen noch nicht geschützt wurden! Ergo ......
2. sind hybride Nachkommen einer wildlebenden Art bis zur 4. Nachzuchtgeneration wie reine Arten zu behandeln.....
Das wurde dem BRKV e.V. so von Bonn mitgeteilt!
 
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  • #1.747
Das scheint nicht so einfach zu sein.

"Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten"
passt ja schon nicht....Züchtungen etc. werden immer wieder ausgenommen.

Internationales Recht gilt hier nur dann, wenn es in nationalen Gesetzen
umgesetzt wurde. Die zu finden sein sollten.

Was ich damals gefunden hatte war jedenfalls auch recht nebulös....
Bis auf die Stelle F1-F4 = Serval.....
 
  • #1.748
zu unserem eigenltichen Thema:
Ich muss jetzt mal ganz doof fragen :stumm: Vielleicht überlese ich es grad, aber kann es nicht finden :rolleyes: Im welchem Abschnitt wird bei der Halung die F1 bis F4 den Serval gleichgesetzt? Ich finde diese Gleichsetzung nur bei der Meldepflicht betreffend.

@ funfex:
ja Stammbaum und Kaufvertrag reichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #1.749
Bitte hier nicht auch die Trolle füttern !


Zum eigentlichen derzeitigen Thema:
Ich will mich da gar nicht festlegen, aber das ist der Grund, warum
ich jenseits aller Moralapostel aus dem anderen Thread mal die FAKTEN
der GESETZESLAGE zusammentragen will.... Sollte doch hier möglich sein ?!

Sachkunde und Führungszeugnis gelten ja m.M. nach auch nur für
"Wildtiere"......
 
  • #1.750
Das scheint nicht so einfach zu sein.

"Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten"
passt ja schon nicht....Züchtungen etc. werden immer wieder ausgenommen.

Internationales Recht gilt hier nur dann, wenn es in nationalen Gesetzen
umgesetzt wurde. Die zu finden sein sollten.

Was ich damals gefunden hatte war jedenfalls auch recht nebulös....
Bis auf die Stelle F1-F4 = Serval.....

Die Antwort von

Bundesministerium für Umwelt u. Naturschutz 53048 Bonn
30.9.2010


"Sehr geehrter Herr (........),
vielen Dank für Ihre e-Mail vom 7. September, in der Sie nach einer nationalen
Meldepflicht bei Verpaarungen von Hybriden fragen.Sie haben diese
e-mail an verschiedene Bundesländer gerichtet.
Ich bin von einigen Ländern gebeten worden, die Antwort zu übernehmen.
Die Meldepflicht besteht für lebende Wirbeltiere der besonders geschützten
Arten (§ 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung, BArtSchV). Besonders
geschützte Arten (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 13 des Bundesnaturschutzgesetzes)
sind u.a. Arten der Anhänge A und B der VO (EG) Nr. 338/97. Die Arten
Bengalkatze, Prionailurus bengalensis (Synonym Felis bengalensis) und
Serval (Leptailurus serval) sind zumindest nach Anhang B der Verordnung
geschützt. Sie werden gekreuzt mit verschiedenen Haus- und Rassekatzen,
so dass unter den Namen „Bengalkatzen“ oder „Savannah-Katzen“ Hybride
entstehen.
Die Frage, wie bei Hybriden von geschützten Arten zu verfahren ist, regelt
die CITES Resolution Conf. 10.17. Diese Regelungen wurden in den „Erläuterungen
zur Auslegung der Anhänge A, B, C und D“ der Verordnung
(EG) Nr. 338/97 übernommen (s. Fußnote Nr. 10). Es gilt daher folgende
Regelung:
Hybride Tiere, bei denen in den vier vorhergehenden Generationen in direkter
Linie ein oder mehrere Exemplare einer Art der Anhänge A oder B vorkommen,
fallen wie reine Arten unter die Verordnung, auch wenn die
betreffende Hybridart nicht ausdrücklich in den Anhängen aufgeführt ist.
Für die Praxis bedeutet das, dass Hybriden erst ab der 5. Nachzuchtgeneration
nicht mehr den Schutzbestimmungen unterliegen. Als Nachweis reicht
eine entsprechende Bescheinigung des Züchters ( Stammbaum) aus.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
G.Adams
gerhard.adams@bmu.bund.de"
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #1.751
GEnau bedrachtet bezieht er sich ja aber immer noch nur auf den Handel.
 
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  • #1.752
Schau mal unter § 7 Bundesartenschutzverordnung - da steht auch Haltung
 
  • #1.753
Ja, schon richtig, bezieht sich aber erstmal nur auf Haltung: ja oder nein und woher. Nicht aber die Haltung mit der Frage: WIE? Nach tierrächtlicher Artenschutzbestimmung wiederum wird die Haltung für Serval bestimmt mit Gehege (nach Säugteirgutachten). Definiert nicht, bis zu welcher F-Generation (oder hab ich ein Beschluss/Ordnung übersehen. Gib ja soviele für die Tiere, überall gesplittet.)
 
  • #1.755
Ich habe die kritischen Posts in den passenden Thread verschoben und danke euch für den ruhigen Umgang mit diesem Punkt, ebenso für den sachlichen Verlauf dieser interessanten Diskussion.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #1.756
Ja, schon richtig, bezieht sich aber erstmal nur auf Haltung: ja oder nein und woher. Nicht aber die Haltung mit der Frage: WIE? Nach tierrächtlicher Artenschutzbestimmung wiederum wird die Haltung für Serval bestimmt mit Gehege (nach Säugteirgutachten). Definiert nicht, bis zu welcher F-Generation (oder hab ich ein Beschluss/Ordnung übersehen. Gib ja soviele für die Tiere, überall gesplittet.)

Es scheint offenbar wirklich so zu sein, dass für die Savannah die Art der Haltung - sprich Gehege bzw. die Größe nicht klar geregelt ist.
 
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  • #1.757
Es scheint offenbar wirklich so zu sein, dass für die Savannah die Art der Haltung - sprich Gehege bzw. die Größe nicht klar geregelt ist.

Es ist tatsächlich von Behörde zu Behörde unterschiedlich und nicht klar geregelt, das ist jedenfalls meine Erfahrung. Je nach Kreis und Stadt verlangen manche nur eine Meldepflicht und gar kein Gehege. Andere wiederum verlangen für F1 - F4 ein Gehege, wobei die vorgeschriebene Mindestgröße bei 15 qm pro Paar liegt und jede weitere Katze plus 7,5 qm. Ich hatte beispielsweise selbst die Erfahrung hier mit meinen Behörden, dass sie für den Serval eine größere Fläche als vorgeschrieben haben wollten als für die Savannahs. Da wird also anscheinend manchmal auch noch ein Unterschied gemacht. Finde ich eigentlich auch richtig, denn einen Serval und eine F4 Savannah auf die gleiche Stufe zu stellen in ihren Ansprüchen ist sicher, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Jemand hatte von mir ein F5 Kitten dieses Jahr bekommen und hat noch andere Katzen. Sehr schönes Gehege gebaut, dass es ja bei F5 gesetzlich nicht braucht. Nach Anfrage bei der Behörde schriftlich bestätigt bekommen, dass er ab F3 gar kein Gehege braucht. So kann es also auch gehen.
 
  • #1.758
Bitte kommt auf das eigentliche Thema zurück
 
  • #1.759
Was war denn los ?
 
  • #1.760
@Almasi

In deinen zitierten Quellen, kommen weder Serval noch Savannah namentlich vor. Dagegen wird leider deutlich klar gemacht: "Domestizierte Formen werden durch die Aufnahme einer Art in die Anlage 1 nicht erfasst!" Das ist dann leider eine Steilvorlage für alle, die munter weiter hybride Mischwesen züchten möchten. F1 ist zweifelsfrei domestiziert, es gibt sie überhaupt nicht in der Natur. Schlussfolgerung, ich darf sie halten und vermehren.
Sag mal, hast du deinen F2 nicht angemeldet? Da hättest du doch vom Amt bestimmt auch Einiges zu gesagt bekommen oder es wäre ein Amtstierarzt bei dir gewesen?
 

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