Also ich probiere mich mal verständlich zu formulieren ( das sprudelt manchmal so in mir hoch..😀)
Ein Handschlagvertrag ist auch in unseren Deutschen Breitengraden ein Vertrag, das bedeutet das er in seinen Rahmenbedingungen haftbar zu machen ist. kommen wir zu einem Beispiel.
Auf dem Bau sagt der Hauseigentümer zum Bauleiter "ich hätte gerne das und das" das ist das eine Folgeleistung auf einen schon bestehenden Vertrag und in den Verhandlungen über Material etc werden auch die Rahmenbedingungen (Lieferzeit,Kosten) besprochen, dort gilt dann die Handschlagregelung (hauptsächlich aber weil schon ein rechtliches Bündnis besteht).
Wenn du zu einem Vermehrer gehst und die Tiere mitnimmst, ohne das ihr irgendwelche Bedingungen abgesprochen habt, dann ist das kein Handschlagvertrag, der setzt das nämlich vorraus.
Wenn deine Freundin dort stand, und die Vermehrerin gesagt hat " die tiere kosten..., nur zweimal impfen...,keine weitere Vermehrung...." dann bist du mit der Abnahme der Tiere, dieses Vertragsverhältnises haftbar zu machen.
War das nicht der Fall, dann zählt das nicht.