Katze gefunden, welche Folgen drohen?

  • Themenstarter Rajuka
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  • #381
Ich lese hier schon eine Weile mit und finde diese Geschichte unfassbar...
Frage mich bei diesem Schreiben aber: Ist es nicht völlig unerheblich, ob das Schreiben rechtlich richtig zugestellt wurde? Ich meine, selbst wenn es richtig adressiert, unter Zeugen als Einschreiben mit Rückschein zugestellt worden wäre, ist das ganze Schreiben an sich rechtlich doch gar nicht relevant. Da schreibt eine Privatperson eine (haltlose) Geldforderung an eine andere Privatperson. Ich denke, da muss und sollte man gar nicht reagieren. Das ist doch kein behördliches oder anwaltliches Schreiben.
 
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  • #382
Ich würde schreiben:
Sehr geehrte Frau Tralala,

ich habe Ihr Schreiben vom xy.xy.2021 mit Erstaunen gelesen. Ihr Kater lief auf der zu diesem Zeitpunkt hochfrequentierten Straße umher und wäre 2x fast von einem Auto erfasst worden. Bevor das Tier ein drittes Mal auf die Straße lief, konnte ich es fassen und sichern. Da ich kein Chiplesegerät bei mir führe, brachte ich den Kater in die Tierklinik um ihn in deren Obhut zu übergeben und die Tierklinik zu beauftragen den Besitzer ausfindig zu machen. Da Sie nicht zu erreichen waren, hatte die Tierklinik keine andere Wahl als dem Kater ein Nachtquartier einzurichten.
Es tut mir leid, dass Ihnen nun Kosten entstanden sind, aber ich bin mir sicher, dass Ihnen die Kosten lieber sind als Ihren Kater überfahren auf der Straße zu finden.

Ich danke Ihnen für die Großzügigkeit mit der Sie mir Ihre Aufmerksamkeit schenken und wünsche Ihnen und Ihrem Kater alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen,

xy
 
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  • #383
Ich lese hier schon eine Weile mit und finde diese Geschichte unfassbar...
Frage mich bei diesem Schreiben aber: Ist es nicht völlig unerheblich, ob das Schreiben rechtlich richtig zugestellt wurde? Ich meine, selbst wenn es richtig adressiert, unter Zeugen als Einschreiben mit Rückschein zugestellt worden wäre, ist das ganze Schreiben an sich rechtlich doch gar nicht relevant. Da schreibt eine Privatperson eine (haltlose) Geldforderung an eine andere Privatperson. Ich denke, da muss und sollte man gar nicht reagieren. Das ist doch kein behördliches oder anwaltliches Schreiben.
..ganz genau!

Das kommt darauf an wie der und was für ein Schaden verursacht wird.

Bremst ein Autofahrer zB. nur und ein anderer fährt ihm in Folge hinten drauf, dann ist das ein ganz normaler Auffahrunfall der nicht der Katze zur Last gelegt wird. Dann ist der auffahrende Autofahrer in der Haftung.

Weicht der Fahrer aus und verursacht so einen Unfall, dann macht er den Fehler. Haftet also. Er hätte weiter fahren müssen, wenn er nicht mehr rechtzeitig bremsen kann.

Kollidiert der Wagen mit der Katze haftet der Halter für den Schaden. Das wird im Normalfall von der Privathaftpflicht des Halters mit abgedeckt.
..auch das dolchet mir soweit richtig.

Ich würde schreiben:
Sehr geehrte Frau Tralala,

ich habe Ihr Schreiben vom xy.xy.2021 mit Erstaunen gelesen. Ihr Kater lief auf der zu diesem Zeitpunkt hochfrequentierten Straße umher und wäre 2x fast von einem Auto erfasst worden. Bevor das Tier ein drittes Mal auf die Straße lief, konnte ich es fassen und sichern. Da ich kein Chiplesegerät bei mir führe, brachte ich den Kater in die Tierklinik um ihn in deren Obhut zu übergeben und die Tierklinik zu beauftragen den Besitzer ausfindig zu machen. Da Sie nicht zu erreichen waren, hatte die Tierklinik keine andere Wahl als dem Kater ein Nachtquartier einzurichten.
Es tut mir leid, dass Ihnen nun Kosten entstanden sind, aber ich bin mir sicher, dass Ihnen die Kosten lieber sind als Ihren Kater überfahren auf der Straße zu finden.

Ich danke Ihnen für die Großzügigkeit mit der Sie mir Ihre Aufmerksamkeit schenken und wünsche Ihnen und Ihrem Kater alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen,

xy
..ich würde da gar nichts schreiben..jedes weitere eigene Wort, kann ggf. die Dinge doch noch am Ende gegen einer Selber verkehren. Gemäß der ganzen Verkettung der Umstände: kein Absender, Zustellung an falsche Person, formelle Fehler, unhaltbare Forderungen und Vorwürfe..ist der ganze Lappen einfach ein Fall für die Mülltonne. Die gute Ute kann Rajuka gar nichts...ausser ihr den Buckel runter zu rutschen....
 
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  • #384
..ich würde da gar nichts schreiben..jedes weitere eigene Wort, kann ggf. die Dinge doch noch am Ende gegen einer Selber verkehren. Gemäß der ganzen Verkettung der Umstände: kein Absender, Zustellung an falsche Person, formelle Fehler, unhaltbare Forderungen und Vorwürfe..ist der ganze Lappen einfach ein Fall für die Mülltonne. Die gute Ute kann Rajuka gar nichts...ausser ihr den Buckel runter zu rutschen....
(y) (y) (y)

Genau meine Denke.

Hände in den Schoß. 🧘‍♀️
 
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  • #386
Wahnsinn … mir fehlen die Worte zu dieser Dame. Eigentlich wurde ja auf 21 Seiten schon alles gesagt, aber jetzt muss ich trotzdem meinen Senf dazu geben.
Da ich aus dem Frankfurter Umland komme sagt mir die Straße aus ihrem netten Briefchen was und ich frage mich welcher halbwegs vernünftige Mensch dort einen Freigänger hält? Das ist doch ganz nah an der Mainzer Landstraße… viel mehr befahren kann eine Straße kaum sein. Absolut verständlich, dass du das Tier eingesammelt hast.
Unbegreiflich für jemanden wie mich, die eine Katze an den Straßenverkehr verloren hat, in einer weitaus weniger befahrenen Gegend. Wie kann man sich über 130 € beschweren? Ich hätte meinen letzten Cent und noch viel mehr gegeben, wenn das meine Koraly auch nur irgendwie gerettet hätte.
Aber der Kater läuft wahrscheinlich wieder fröhlich dort durch die Gegend und die tolle Besitzerin sucht lieber die Schuld bei aufmerksamen Mitmenschen, als vielleicht mal die Freigängerlage bei ihr zu hinterfragen.

Auch wenn‘s jetzt 100 Mal gesagt wurde: Du hast nichts falsch gemacht.
 
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  • #387
Ich würde schreiben:
Sehr geehrte Frau Tralala,

ich habe Ihr Schreiben vom xy.xy.2021 mit Erstaunen gelesen. Ihr Kater lief auf der zu diesem Zeitpunkt hochfrequentierten Straße umher und wäre 2x fast von einem Auto erfasst worden. Bevor das Tier ein drittes Mal auf die Straße lief, konnte ich es fassen und sichern. Da ich kein Chiplesegerät bei mir führe, brachte ich den Kater in die Tierklinik um ihn in deren Obhut zu übergeben und die Tierklinik zu beauftragen den Besitzer ausfindig zu machen. Da Sie nicht zu erreichen waren, hatte die Tierklinik keine andere Wahl als dem Kater ein Nachtquartier einzurichten.
Es tut mir leid, dass Ihnen nun Kosten entstanden sind, aber ich bin mir sicher, dass Ihnen die Kosten lieber sind als Ihren Kater überfahren auf der Straße zu finden.

Ich danke Ihnen für die Großzügigkeit mit der Sie mir Ihre Aufmerksamkeit schenken und wünsche Ihnen und Ihrem Kater alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen,

xy


Sehr gut geschrieben. 👍🏻
 
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  • #388
ist das ganze Schreiben an sich rechtlich doch gar nicht relevant

Vollkommen richtig, im Zweifel kommt halt in Folge ein Schreiben vom Anwalt und sie gibt die Kosten dafür an die Schuldnerin weiter.

Nachdem nicht in Absprache mit den zuständigen Behörden gehandelt wurde und die Finderin privat der Klinik den Auftrag erteilt hat für den jetzt die Halterin bezahlt hat um ihre Katze wieder zu bekommen ist es durchaus denkbar, dass diese berechtigt ist, die Summe von der Auftraggeberin zurück zu fordern.

Wäre die Katze zuerst ordnungsgemäss gemeldet worden und alles hätte seinen offiziellen Gang genommen, dann wäre die Kostenfrage klar: Trägt der Besitzer. Dann wären aber auch deutlich geringere Kosten angefallen, weil das Tier dann über Nacht von einem behördlichen Tierheim aufgenommen worden wäre und die Kosten hierfür deutlich geringer sind.

Jetzt hingegen könnte Paragraph 677 BGB greifen:

677 Pflichten des Geschäftsführers. Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert."

Kann davon ausgegangen werden, dass es der Wille des Besitzers ist, dass seine Katze eingefangen und abends/nachts in eine Tierklinik verbracht wird, wenn diese offensichtlich und augenscheinlich gesund ist, aber an einer Straße herumläuft? An sich nicht.

Es könnte davon ausgegangen werden, dass der Besitzer sein Tier vermisst und es in Gefahr ist. Aber um es zu ihm nur zurück zu bringen gäbe es finanziell günstigere Möglichkeiten. Nämlich indem man es zu einer Polizeistation oder in das zuständige TH bringt.

Nun kann die Besitzerin die Ansprüche des unberechtigten Geschäftsführers (hier die TE) auf Ersatzzahlungen nicht mehr ablehnen, da sie die Zahlung für den von diesem erteilten Auftrag (das Geschäft) bereits leisten musste um ihr Tier zurück zu erhalten.

Sie kann aber unter Umständen verlangen, dass ihr diese Kosten erstattet werden, weil der unberechtigte Geschäftsführer eindeutig nicht in ihrem Sinne gehandelt hat und weil auch keine objektive Notwenigkeit für dieses Geschäft zum Schutz des Tieres bestand, was eigentlich die Frage sein dürfte um die es geht. Und zumindest die Klinik hat ihr das ja schon objektiv bestätigt wie es scheint, also dass es keinerlei objektive Hinweise auf einen Notfall gab.

Das muss wenn sich geweigert wird zu zahlen ein Anwalt prüfen und dann die entsprechenden Schritte einleiten, wenn er die Schadensersatzforderung für den entstandenen finanziellen Schaden als gerechtfertigt ansieht.

Ich würde mich da nicht zu entspannt zurücklehnen und denken dass da gar nix mehr kommt. Ob dann die entstandenen Anwaltskosten nach ihrem etwas dilettantischem eigenen Schreiben direkt zu erstatten wären oder nicht wäre dann noch die Frage. Also welche Rolle da eventuelle "Formfehler" ihrerseits dann spielen.

Aber dass man für eine Rechnung bezahlen muss deren Leistung man weder wollte noch beauftragt hat und die durch andere ebenso geeignete und rechtlich sauberere Massnahmen vermieden hätte werden können halte ich bei Weitem nicht für so selbstverständlich gesagt.
 
  • #389
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  • #390
Nicht im Zivilrecht, da wird der Begriff allgemeiner benutzt.

Da meint der Begriff nur, dass derjenige ein Geschäft führt, also zB. einen Vertrag abschließt. Sonst gäbe es ja auch keinen "unberechtigten Geschäftsführer".

Die TE ist hier der "unberechtigte Geschäftsführer", sie hat der Klinik im Namen der Halterin (der Geschäftsherrin) einen Auftrag erteilt. Nämlich die Katze zu untersuchen und nach einem Chip zu schauen. In Folge dieses Auftrages musste die Katze in der Klinik verbleiben bis die Geschäftsherrin ihr Eigentum abgeholt hat. Die Klärung der Eigentums-/Besitzverhältnisse war ja erfolgt und die Klinik darf ein Tier nicht mehr einfach so an jemanden raus geben dem das Tier nicht gehört. Auch dann nicht, wenn es sich in seinem Besitz befindet. Außer der Eigentümer gestattet dies.

Das Tier darf hier also nicht der unberechtigten Geschäftsführerin einfach so wieder mitgegeben werden sondern darf nur an die Geschäftsherrin herausgegeben werden. Oder eben an das "Fundbüro" (=die Behörden), wenn die Geschäftsherrin ihr Eigentum nicht abholt, obwohl sie benachrichtigt wurde wo es abgeholt werden kann.

Bürgerliches Gesetzbuch – Wikipedia

Geschäftsführung ohne Auftrag (Deutschland) – Wikipedia
 
  • #391
Nicht im Zivilrecht, da wird der Begriff allgemeiner benutzt.

Da meint der Begriff nur, dass derjenige ein Geschäft führt, also zB. einen Vertrag abschließt. Sonst gäbe es ja auch keinen "unberechtigten Geschäftsführer".

Die TE ist hier der "unberechtigte Geschäftsführer", sie hat der Klinik im Namen der Halterin (der Geschäftsherrin) einen Auftrag erteilt. Nämlich die Katze zu untersuchen und nach einem Chip zu schauen. In Folge dieses Auftrages musste die Katze in der Klinik verbleiben bis die Geschäftsherrin ihr Eigentum abgeholt hat. Die Klärung der Eigentums-/Besitzverhältnisse war ja erfolgt und die Klinik darf ein Tier nicht mehr einfach so an jemanden raus geben dem das Tier nicht gehört. Auch dann nicht, wenn es sich in seinem Besitz befindet. Außer der Eigentümer gestattet dies.

Das Tier darf hier also nicht der unberechtigten Geschäftsführerin einfach so wieder mitgegeben werden sondern darf nur an die Geschäftsherrin herausgegeben werden. Oder eben an das "Fundbüro" (=die Behörden), wenn die Geschäftsherrin ihr Eigentum nicht abholt, obwohl sie benachrichtigt wurde wo es abgeholt werden kann.

Bürgerliches Gesetzbuch – Wikipedia

Geschäftsführung ohne Auftrag (Deutschland) – Wikipedia
Wieso redest du bei Privatpersonen von Geschäftsführern?🤯
 
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  • #392
  • #393
Nicht ich rede davon sondern das deutsche BGB.

Du verstehst den Unterschied?
Ne weil ich bin a) kein Jurist und b) nicht aus Deutschland.
Somit muss ich das nicht verstehen.

Und sry jeder normale Mensch wäre froh wenn er seine Katze heil wieder bekommen würde. Auch wenn ich die Kosten dafür selbst tragen müsste die entstanden sind, bitte was sind schon 130€. Wäre die Dame übrigens erreichbar gewesen, wären vielleicht auch nicht die Kosten in Höhe von 130€ entstanden.
 
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  • #394
Kollidiert der Wagen mit der Katze haftet der Halter für den Schaden. Das wird im Normalfall von der Privathaftpflicht des Halters mit abgedeckt.
Der Fahrzeughalter oder der Katzen-Halter?
 
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  • #395
  • #396
Wenn er nur auf dem Schreiben steht...
Die Mutter hätte den Brief eigentlich garnicht öffnen dürfen...
Meine Mom hat ihn nicht geöffnet, sie hat ihn mir gebracht damit ich ihn öffne.
Und der Absender war nur ersichtlich nach öffnen des Briefes :)
 
  • #397
Jep. Wenn man jetzt noch groß ne schriftliche Erklärung abgibt, schießt man sich am Ende vielleicht nur ungewollt ein Eigentor.
Ne groß schriftlich nicht nur ein Satz.
Nach Rücksprache mit dem 16. Revier und unserer Anwältin sehen wir keine Gesetzesgrundlage zu ihrer Forderung.

Das wird die einzige Antwort sein
 
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  • #398
Wahnsinn … mir fehlen die Worte zu dieser Dame. Eigentlich wurde ja auf 21 Seiten schon alles gesagt, aber jetzt muss ich trotzdem meinen Senf dazu geben.
Da ich aus dem Frankfurter Umland komme sagt mir die Straße aus ihrem netten Briefchen was und ich frage mich welcher halbwegs vernünftige Mensch dort einen Freigänger hält? Das ist doch ganz nah an der Mainzer Landstraße… viel mehr befahren kann eine Straße kaum sein. Absolut verständlich, dass du das Tier eingesammelt hast.
Unbegreiflich für jemanden wie mich, die eine Katze an den Straßenverkehr verloren hat, in einer weitaus weniger befahrenen Gegend. Wie kann man sich über 130 € beschweren? Ich hätte meinen letzten Cent und noch viel mehr gegeben, wenn das meine Koraly auch nur irgendwie gerettet hätte.
Aber der Kater läuft wahrscheinlich wieder fröhlich dort durch die Gegend und die tolle Besitzerin sucht lieber die Schuld bei aufmerksamen Mitmenschen, als vielleicht mal die Freigängerlage bei ihr zu hinterfragen.

Auch wenn‘s jetzt 100 Mal gesagt wurde: Du hast nichts falsch gemacht.
Sagen wir so, es ist die Verbindungsstraße zwischen Mainzer und Oeser, wir haben hier 3x Schienen wenn ich die der Straßenbahn mitrechne und die Autobahnauffahrt ist naja wie sagt man so schön, einen Katzensprung entfernt.

Und ja tatsache wurde er schon wieder drausen gesehen wieder ein gutes Stück auserhalb seines, von ihr benannten, eigentlichen Reviers.
 
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  • #399
Nicht im Zivilrecht, da wird der Begriff allgemeiner benutzt.

Da meint der Begriff nur, dass derjenige ein Geschäft führt, also zB. einen Vertrag abschließt. Sonst gäbe es ja auch keinen "unberechtigten Geschäftsführer".

Die TE ist hier der "unberechtigte Geschäftsführer", sie hat der Klinik im Namen der Halterin (der Geschäftsherrin) einen Auftrag erteilt. Nämlich die Katze zu untersuchen und nach einem Chip zu schauen. In Folge dieses Auftrages musste die Katze in der Klinik verbleiben bis die Geschäftsherrin ihr Eigentum abgeholt hat. Die Klärung der Eigentums-/Besitzverhältnisse war ja erfolgt und die Klinik darf ein Tier nicht mehr einfach so an jemanden raus geben dem das Tier nicht gehört. Auch dann nicht, wenn es sich in seinem Besitz befindet. Außer der Eigentümer gestattet dies.

Das Tier darf hier also nicht der unberechtigten Geschäftsführerin einfach so wieder mitgegeben werden sondern darf nur an die Geschäftsherrin herausgegeben werden. Oder eben an das "Fundbüro" (=die Behörden), wenn die Geschäftsherrin ihr Eigentum nicht abholt, obwohl sie benachrichtigt wurde wo es abgeholt werden kann.

Bürgerliches Gesetzbuch – Wikipedia

Geschäftsführung ohne Auftrag (Deutschland) – Wikipedia
Ich muss ja dazu sagen der Kater wurde unter meiner Kartei angelegt, ich bin mit dem Gedanken dorthin dass ich es vermutlich zahlen muss was auch völlig ok gewesen wäre, solange der Kater sicher wäre und mir wurde dort gesagt, dass dies nicht meine Aufgabe ist sondern die Besitzerin dies zahlen muss.
Des weiteren habe ich die Polizei angerufen diese haben im Entdeffekt auch gesagt sie hätten ihn weder auslesen können (Chip) noch sonst etwas tun da sie aktuell mehr als beschäftigt genug sind.
Also wo hätte ich es melden sollen als der nächsten mir möglichen Fundstelle, alias Klinik.
 
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  • #400
Es könnte davon ausgegangen werden, dass der Besitzer sein Tier vermisst und es in Gefahr ist. Aber um es zu ihm nur zurück zu bringen gäbe es finanziell günstigere Möglichkeiten. Nämlich indem man es zu einer Polizeistation oder in das zuständige TH bringt.
Leider völlig falsch, Tierheim habe ich versucht zu erreichen dort war niemand mehr und kommentarlos in einer Box vor der Tür abstellen ist nicht.
Polizei, verzeih mir die haben weder ein Lesegerät noch wirklich Interesse an der Sache gehabt.
Und ne Nacht bei mir daheim lassen im Verdacht dass er FLöhe hat und unter dem Aspekt dass sie mich dann erst recht des Diebstahls bezichtigt.
Nein danke ich verzichte.
Sie kann aber unter Umständen verlangen, dass ihr diese Kosten erstattet werden, weil der unberechtigte Geschäftsführer eindeutig nicht in ihrem Sinne gehandelt hat und weil auch keine objektive Notwenigkeit für dieses Geschäft zum Schutz des Tieres bestand, was eigentlich die Frage sein dürfte um die es geht. Und zumindest die Klinik hat ihr das ja schon objektiv bestätigt wie es scheint, also dass es keinerlei objektive Hinweise auf einen Notfall gab.
Hmm doch objektiv war dies für mich ein Notfall, die Katze war verwirrt und panisch, war gerade von 2 Autos fast überfahren worden und im Begriff wieder auf die Straße zu rennen.
Aber dass man für eine Rechnung bezahlen muss deren Leistung man weder wollte noch beauftragt hat und die durch andere ebenso geeignete und rechtlich sauberere Massnahmen vermieden hätte werden können halte ich bei Weitem nicht für so selbstverständlich gesagt.
Man hätte sie geringer halten können wenn sie an ihr Handy gegangen wären.
Aber sag mal Prezedenzfälle hast du dazu noch nicht gelesen oder aus denen du dein Wissen ziehst.
 
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