Katze gefunden, welche Folgen drohen?

  • Themenstarter Rajuka
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  • #401
So und jetzt nochmal so von mir
Ich habe gestern selbst nochmal mit Frau Rupp gesprochen die Tatsache in der Nacht nicht die Ärztin war die den Kater aufgenommen hat sondern morgens das Übergabegespräch geführt hat.
Ja sie hat der Besitzerin durchaus gesagt dass der Kater gesund ist aber auch dass die Klinik froh ist dass es Menschen gibt die hinschauen da sie zu oft erleben dass es nicht getan wird.
Außerdem, obwohl sie natürlich gesagt hat dass sie keine Juristin ist, dass sie nicht glaubt dass ich etwas zu befürchten habe.
Wenn man ein Fundtier abgibt egal aus welcher Situation heraus haftet der Besitzer für sein "Eigentum".
 
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  • #402
Polizei, verzeih mir die haben weder ein Lesegerät noch wirklich Interesse an der Sache gehabt.

Und die Polizei zu kontaktieren ist für mich immer das letzte Mittel.

Was nun? Hast Du die Polizei kontaktiert oder nicht?

Du hast doch selbst geschrieben, dass es für Dich immer das letzte Mittel ist die Polizei zu kontaktieren und dass Du statt dessen lieber in die Klinik gefahren bist. OHNE die Polizei kontaktiert zu haben.

Wenn Du sie nicht kontaktiert hast, dann frage ich mich, woher Du wissen möchtest, ob sie ein Lesegerät haben noch ob sie Interesse gezeigt hätten?

Wenn sie Dir aber gesagt haben, dass da kein Handlungsbedarf besteht und Du das Tier dort lassen sollst wo es ist, dann hättest Du sogar gegen die behördliche Empfehlung gehandelt.

Aber sag mal Prezedenzfälle hast du dazu noch nicht gelesen oder aus denen du dein Wissen ziehst.

So einen echten Präzedenzfall scheint es für so eine Situation in der Tat nicht zu geben, da wäre Deiner dann wohl der Präzedenzfall, wenn Du die Kosten tragen müsstest.

Der Unterschied, zu anderen Situationen in denen dieser Paragraph zur Anwendung kommt, ist ja hier dass die Eigentümerin diejenige ist, die die Kosten bereits begleichen musste, um ihr Tier mitnehmen zu dürfen. Obwohl sie nicht selbst den Auftrag gegeben hat.

Normalerweise hättest Du da ja die Rechnung bezahlen müssen als Auftraggeberin und der Eigentümer könnte die Kostenübernahme verweigern, wenn Deine Forderung rechtlich nicht in Ordnung ist. Und ihm eventuell dadurch entstehende eigene Kosten wiederum an Dich weitergeben.

Das konnte die Frau so nicht, da sie sonst ihr Tier bis zur Begleichung der Rechnung oder eben rechtlichen Klärung der Situation hätte dort lassen müssen. Das macht es zu einem eher speziellen Fall. Normalerweise fordert der unberechtigte Geschäftsführer ja etwas vom Geschäftsherren, wenn er ohne dessen Auftrag ein Geschäft für ihn tätigen lässt und aufgrund dessen Auslagen hatte.

Dann wärst Du jetzt diejenige die ihrem Geld juristisch hinterher laufen müsste. Das ist hier aufgrund der Sondersituation umgekehrt.

Normalerweise würde es als eine Annahme des unberechtigt beauftragten Geschäfts gelten, wenn die Kosten vom Eigentümer anstandslos beglichen werden. Hier hatte der Eigentümer keine große Wahl, da ihm wahrscheinlich nicht zugemutet werden kann, dass Tier solange bis das geklärt ist in fremder Obhut zu lassen. Also auf sein Eigentum solange zu verzichten und Dir dann zB. statt dessen für ein deshalb geliehenen Ersatzgegenstand die Kosten in Rechnung zu stellen. Also wenn es sich zB. um ein Auto handeln würde müsste er sich dann einen Leihwagen nehmen statt die Rechnung zu bezahlen bis das geklärt ist.

Dann könnte sich der Eigentümer einen Wagen leihen, wenn die Werkstatt seinen nicht rausgeben möchte, solange die Rechnung nicht beglichen wurde und er nicht bereit ist diese zu begleichen. Das kann man hier aber denke ich nicht erwarten, weshalb die Zahlung der Rechnung durch ihn auch keiner Annahme des durch Dich abgeschlossenen Geschäfts gleichkommen dürfte.

Das ist eben die spannende Frage meiner Meinung nach, wie das juristisch bewertet werden würde.

Ich an Deiner Stelle würde aber spätestens in dem Moment wo ein anwaltliches Schreiben mit Zahlungsaufforderung kommt entweder zahlen oder mich selbst an einen Anwalt wenden, um zu erfahren, was der dazu sagt und welche Chancen der Fall hat wenn er vor ein Gericht ginge.

Deine persönliche Meinung ist da wenig erheblich. Und am Ende zahlst Du im Zweifel deutlich mehr, als die Kosten für die Klinik, da Du auch noch die Kosten des Rechtsstreits tragen musst.

Ähnliche Fälle gab es bisher nur, wenn die Gemeinde die Übernahme der Kosten verweigert hat, weil es keine offizielle Meldung dazu gab. Die Gemeinde ist aber der rechtliche Stellvertreter des Eigentümers bis dieser ermittelt wurde, weshalb es eben auch nicht sooo klar ist, ob die Kosten wirklich vom Eigentümer übernommen werden müssen in so einem Fall meiner Meinung nach.

Aber das müsste in der Tat in letzter Instanz ein Gericht bewerten. Und es wäre sehr interessant, wie es das bewerten würde.
 
  • #403
Schon irgendwie beeindruckend. KatzeK, wen willst Du jetzt unbedingt noch überzeugen? Dich selbst? Schön langsam nimmt das was Du machst echt zwanghafte Züge an.
 
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  • #404
Was nun? Hast Du die Polizei kontaktiert oder nicht?

Du hast doch selbst geschrieben, dass es für Dich immer das letzte Mittel ist die Polizei zu kontaktieren und dass Du statt dessen lieber in die Klinik gefahren bist. OHNE die Polizei kontaktiert zu haben.
Ich habe sie gestern kontaktiert wie ich bereits schrieb, da ich nochmal nachfragen wollte wie es genau aussieht und da sagten sie, dass sie weder ein Gerät haben noch sie groß Interesse daran hätten, geschweige denn eine Anzeige aufnehmen würden, da dies ein Zivilirechtsfall ist.
gegen Behördliche Empfehlung habe ich keinesfalls gehandelt und das stand auch nirgends zur Debatte.
 
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  • #405
Rajuka hat richtig gehandelt! Wäre es meine Katze oder Kater gewesen, hätte ich die 130,-- € sehr gerne berappt,
wenn mein Tier aus einer Gefahrensituation befreit worden wäre.

Es handelt sich hier nicht um ein Auto oder eine Werkstattrechnung sondern um ein Lebewesen mit Herz, Verstand und Seele,
das sollte man nicht vergessen.:unsure:

Ich glaube der Besitzerin geht es gar nicht um den Kater sondern darum ordentlich Stress zu machen, solche Leute kenne ich auch, die legen
sich einfach mit jedem an, gibt`s übrigens auch hier im Forum, Hauptsache immer dagegen.:rolleyes:
 
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  • #406
..wegen dem Geld, sitzt die Klinik ja beachtlich mit im Boot.
Rajuka wollte die Rechnung ja erstmal selber begleichen, doch die Klinik hat das verweigert mit dem Vermerk, dass der Besitzer dafür aufkommen muss.
In wie weit Rajuka da dann deshalb überhaupt auf die Übernahme der Kosten festgetackert werden kann ist in diesem Fall wirklich eine interessante Frage.
Eher sehe ich hier für die Besitzerin die Möglichkeit anstelle von Rajuka die Kosten zu fordern, sich hier mit der Klinik rechtlich auseinander setzen zu müssen...
 
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  • #407
Ich glaube der Besitzerin geht es gar nicht um den Kater sondern darum ordentlich Stress zu machen, solche Leute kenne ich auch, die legen
sich mit einfach mit jedem an, gibt`s übrigens auch hier im Forum, Hauptsache immer dagegen.:rolleyes:

Das ist auch mein Gefühl. Lass´sie ruhig Anzeige erstatten......die Polizei wird sie auslachen, bzw. werden die Ermittlungen bereits nach kürzester Zeit eingestellt. Also bleibt nur der Weg über eine Zivilklage.....die wird genauso abgewiesen.
 
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  • #408
So einen echten Präzedenzfall scheint es für so eine Situation in der Tat nicht zu geben, da wäre Deiner dann wohl der Präzedenzfall, wenn Du die Kosten tragen müsstest.

Der Unterschied, zu anderen Situationen in denen dieser Paragraph zur Anwendung kommt, ist ja hier dass die Eigentümerin diejenige ist, die die Kosten bereits begleichen musste, um ihr Tier mitnehmen zu dürfen. Obwohl sie nicht selbst den Auftrag gegeben hat.

Normalerweise hättest Du da ja die Rechnung bezahlen müssen als Auftraggeberin und der Eigentümer könnte die Kostenübernahme verweigern, wenn Deine Forderung rechtlich nicht in Ordnung ist. Und ihm eventuell dadurch entstehende eigene Kosten wiederum an Dich weitergeben.

Das konnte die Frau so nicht, da sie sonst ihr Tier bis zur Begleichung der Rechnung oder eben rechtlichen Klärung der Situation hätte dort lassen müssen. Das macht es zu einem eher speziellen Fall. Normalerweise fordert der unberechtigte Geschäftsführer ja etwas vom Geschäftsherren, wenn er ohne dessen Auftrag ein Geschäft für ihn tätigen lässt und aufgrund dessen Auslagen hatte.

Dann wärst Du jetzt diejenige die ihrem Geld juristisch hinterher laufen müsste. Das ist hier aufgrund der Sondersituation umgekehrt.

Normalerweise würde es als eine Annahme des unberechtigt beauftragten Geschäfts gelten, wenn die Kosten vom Eigentümer anstandslos beglichen werden. Hier hatte der Eigentümer keine große Wahl, da ihm wahrscheinlich nicht zugemutet werden kann, dass Tier solange bis das geklärt ist in fremder Obhut zu lassen. Also auf sein Eigentum solange zu verzichten und Dir dann zB. statt dessen für ein deshalb geliehenen Ersatzgegenstand die Kosten in Rechnung zu stellen. Also wenn es sich zB. um ein Auto handeln würde müsste er sich dann einen Leihwagen nehmen statt die Rechnung zu bezahlen bis das geklärt ist.

Dann könnte sich der Eigentümer einen Wagen leihen, wenn die Werkstatt seinen nicht rausgeben möchte, solange die Rechnung nicht beglichen wurde und er nicht bereit ist diese zu begleichen. Das kann man hier aber denke ich nicht erwarten, weshalb die Zahlung der Rechnung durch ihn auch keiner Annahme des durch Dich abgeschlossenen Geschäfts gleichkommen dürfte.

Das ist eben die spannende Frage meiner Meinung nach, wie das juristisch bewertet werden würde.

Ich an Deiner Stelle würde aber spätestens in dem Moment wo ein anwaltliches Schreiben mit Zahlungsaufforderung kommt entweder zahlen oder mich selbst an einen Anwalt wenden, um zu erfahren, was der dazu sagt und welche Chancen der Fall hat wenn er vor ein Gericht ginge.

Deine persönliche Meinung ist da wenig erheblich. Und am Ende zahlst Du im Zweifel deutlich mehr, als die Kosten für die Klinik, da Du auch noch die Kosten des Rechtsstreits tragen musst.

Ähnliche Fälle gab es bisher nur, wenn die Gemeinde die Übernahme der Kosten verweigert hat, weil es keine offizielle Meldung dazu gab. Die Gemeinde ist aber der rechtliche Stellvertreter des Eigentümers bis dieser ermittelt wurde, weshalb es eben auch nicht sooo klar ist, ob die Kosten wirklich vom Eigentümer übernommen werden müssen in so einem Fall meiner Meinung nach.

Aber das müsste in der Tat in letzter Instanz ein Gericht bewerten. Und es wäre sehr interessant, wie es das bewerten würde.

Du meinst meiner wird zum Präzedenzfall wenn ich die Kosten nicht tragen muss, du verbeist dich da ja echt rein als würdest du es mir wünschen weil ich der schlechteste Mensch auf Erden bin weil ich eine Katze aus dem Straßenverkehr gerettet habe.
Du bist da echt zwanghaft.


In diesem Fall konnte die Besitzerin direkt ermittelt werden und da man mich dort kennt und anscheinend auch ein Stück weit vertraut hat man das ganze direkt erstmal mit der Besitzerin abklären wollen.
Geschweige denn das man ja vorher nicht absehen konnte wie hoch die kosten sind, bis Sie ihren Kater abholt.

Falls du meine letzen Beiträe richtig gelesen hast, haben wir bereits mit Polizei und Rechtsschutz gesprochen und beide (sowie alle anderen die ich gefragt habe inklusive z.b. der Ärztin) schütteln nur den Kopf über die gute Dame und sagen dass sie keine Chance hat.
Ich will erstmal den Anwalt sehen der einen Fall mit Streitwert von 130Euro annimmt.
 
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  • #409
Wenn sie Dir aber gesagt haben, dass da kein Handlungsbedarf besteht und Du das Tier dort lassen sollst wo es ist, dann hättest Du sogar gegen die behördliche Empfehlung gehandelt.
Das wäre dann in etwa damit vergleichbar, dass jemand keinen Kontakt mit dem Tierheim aufnimmt, nachdem das Tierheim sich schon befremdet über dieses "irrational[e] Verhalten" geäußert hat und explizit zum Ausdruck gebracht hat, "es wäre also gut", wenn die betroffene Person "es nicht noch komplizierter macht".;) (Wörtliche Zitate aus der von Freewolf am 21. 6. geposteten Kommunikation mit dem Tierheim, nur damit niemand auf die Idee kommt, die Anführungszeichen misszuverstehen.)

Das Glashaus scheppert und scheppert....
 
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  • #410
Das ist auch mein Gefühl. Lass´sie ruhig Anzeige erstatten......die Polizei wird sie auslachen, bzw. werden die Ermittlungen bereits nach kürzester Zeit eingestellt. Also bleibt nur der Weg über eine Zivilklage.....die wird genauso abgewiesen.
Das amüsante ist ja, die olizei sagte bereits sie würden die Anzeige nichtmal aufnehmen, sondern sie müsste wenn direkt Zivilklage einreichen.
 
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  • #411
Das wäre dann in etwa damit vergleichbar, dass jemand keinen Kontakt mit dem Tierheim aufnimmt, nachdem das Tierheim sich schon befremdet über dieses "irrational[e] Verhalten" geäußert hat und explizit zum Ausdruck gebracht hat, "es wäre also gut", wenn die betroffene Person "es nicht noch komplizierter macht".;) (Wörtliche Zitate aus der von Freewolf am 21. 6. geposteten Kommunikation mit dem Tierheim, nur damit niemand auf die Idee kommt, die Anführungszeichen misszuverstehen.)

Das Glashaus scheppert und scheppert....
Sie sollte langsam ihren Hexenbesen mitnehmen,um die Scherben in ihrer Küche zusammen fegen. 😅😁🙈

Ohne Witz jetzt @KatzeK kümmer dich lieber um deine Baustellen, bevor du hier Ratschläge gibst.
 
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  • #413
Ja, ok, schon geraume Zeit. Bei KatzeK verliere ich den Überblick. Ist ja fast so schlimm wie Mika/Pekka/Franco.
 
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  • #414
Das amüsante ist ja, die olizei sagte bereits sie würden die Anzeige nichtmal aufnehmen, sondern sie müsste wenn direkt Zivilklage einreichen.

Allerdings.......die ist ja so auf Krawall gebürstet, die wird nicht einfach "wortlos untergehen". Du hast ja geschrieben, sie versprüht bereits Gift im Bekanntenkreis. Weißt Du denn, was sie da loslässt? Wäre toll, wenn das jemand bezeugen kann.....denn das was SIE behauptet, das muß sie auch beweisen können, sonst kann der Schuß ganz schnell nach hinten losgehen. Und wenn sie weiterhin keine Ruhe gibt, würde ich ihr das auch ganz deutlich klar machen.......und dann ist sie weit mehr los, als nur 130 Öcken ( oder wieviel das jetzt waren ).
 
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  • #415
Allerdings.......die ist ja so auf Krawall gebürstet, die wird nicht einfach "wortlos untergehen". Du hast ja geschrieben, sie versprüht bereits Gift im Bekanntenkreis. Weißt Du denn, was sie da loslässt? Wäre toll, wenn das jemand bezeugen kann.....denn das was SIE behauptet, das muß sie auch beweisen können, sonst kann der Schuß ganz schnell nach hinten losgehen. Und wenn sie weiterhin keine Ruhe gibt, würde ich ihr das auch ganz deutlich klar machen.......und dann ist sie weit mehr los, als nur 130 Öcken ( oder wieviel das jetzt waren ).
Leider weis ich nicht was da per PN bzw WhatsApp rumging nach ihrem Facebook Post wo sie in den Kommentaren immer nur antwortete "Siehe WhatsApp/Siehe PN".
Das wäre gut zu wissen da das mit Sicherheit nicht freundlich gewesen sein wird.
 
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  • #416
Ich persönlich würde mich da ausklinken und nicht reagieren.
Sonst könnte das unvorhergesehene Ausmaße annehmen.
Womöglich endet das in Rechthaberei und hat mit der eigentlichen Sache nichts mehr zu tun.
Wenn zwei an einem Handtuch zerren sollte der Klügere loslassen damit der andere zu Boden fällt.
 
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  • #417
Ich persönlich würde mich da ausklinken und nicht reagieren.
Sonst könnte das unvorhergesehene Ausmaße annehmen.
Womöglich endet das in Rechthaberei und hat mit der eigentlichen Sache nichts mehr zu tun.
Wenn zwei an einem Handtuch zerren sollte der Klügere loslassen damit der andere zu Boden fällt.
Biveli, da bin ich ganz bei Dir!(y)
Mit solchen Menschen geht man am besten um indem man sie einfach ignoriert und ihnen keine Beachtung schenkt und ihnen auch keine Plattform bietet. ;)
 
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  • #418
Ich persönlich würde mich da ausklinken und nicht reagieren.
Sonst könnte das unvorhergesehene Ausmaße annehmen.
Womöglich endet das in Rechthaberei und hat mit der eigentlichen Sache nichts mehr zu tun.
Wenn zwei an einem Handtuch zerren sollte der Klügere loslassen damit der andere zu Boden fällt.
Ist grundlegend der Plan, nur hat man uns Rechtsanwaltsseits geraten diesen Brief noch abzuschicken und danach auf nichtsmehr zu reagieren.
Dass der guten Frau bewusst ist dass wir auch rechtsseitig uns informiert haben. (ich hoffe ich habe es so verständlich formuliert, mir fällt es grade nicht besser ein)
Wir werden diesen am 29. abends gegen 23 Uhr einwerfen und dann wars das
 
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  • #419
Schon irgendwie beeindruckend. KatzeK, wen willst Du jetzt unbedingt noch überzeugen? Dich selbst? Schön langsam nimmt das was Du machst echt zwanghafte Züge an.
Ich find das gut auch die andere Seite im Blick zu behalten - wer siegen will, muss seine Gegner kennen.
Die allermeisten hier sind ganz klar der Meinung dass man lieber einmal zu viel was unternimmt als einmal zu wenig, keine Frage.
Deswegen ist das Thema des Threads aber immernoch "Welche Folgen drohen?" - und KatzeK macht hier den Advocatus diaboli. Den braucht man auch, denn es bringt keinen Erkenntnisgewinn wenn wir hier kollektiv @Rajuka auf die Schulter klopfen weil sie's unserer Meinung nach richtig gemacht hat oder eben rumblödeln über die Dummheit der gegenerischen Seite. Das Schulterklopfen ist zwar sicherlich sehr beruhigend und die Rumblödelei macht natürlich Spaß, aber damit kriegen wir die Frage nicht beantwortet.
 
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  • #420
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