Tierkrankenversicherungen

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
  • #4.301
Was ich bei der Barmenia als Vorteil erachte (hat hier noch niemand erwähnt): Sie verzichten ab dem 4. Jahr auf ihr Kündigungsrecht! Das heißt, man läuft nicht Gefahr, wenn das Tier alt und chronisch krank ist und vermehrt Kosten verursacht, plötzlich von Seiten der Versicherung rausgeschmissen zu werden. Ähnliches bietet meines Wissens nach nur die Helvetia.
Ich habe gerade nochmal mit der Barmenia telefoniert und das mit dem Kündigungsrecht stimmt, allerdings können Sie den Vertrag auf "nur OP-Schutz" verändern.
 
A

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  • #4.302
Ergänzungen zur Barmenia (s. auch o.):

- Bildgebende Verfahren vor OP, ABER AUCH ohne geplante OP!
- keine Kostendeckelungen für einzelne Erkrankungen, auch nicht bei chronischen.
- Beitragserhöhung am dem 3., 5., 7. LJ, dann nicht mehr. Wären bei mir höchstens 39,95 €
- Untersuchungsrecht wurde noch nie angewandt, aber theoretisch möglich
- Unterbringung wird nicht gezahlt, das heißt, die Übernachtung in der TK wird nicht übernommen, aber alles was sonst dort läuft schon

ein paar Sachen muss ich jetzt nochmal bei der Allianz abklären...
 
  • #4.303
- Unterbringung wird nicht gezahlt, das heißt, die Übernachtung in der TK wird nicht übernommen, aber alles was sonst dort läuft schon

Mh das ist ja schon fast ein KO Kriterium. Das kommt ja schon häufiger vor wenn man mal die Berichte hier leist.
 
  • #4.304
Mh das ist ja schon fast ein KO Kriterium. Das kommt ja schon häufiger vor wenn man mal die Berichte hier leist.

@Dublone Naja ich denke die Unterbringung ist nicht das teure bei einem Aufenthalt oder?

Und die Alternative wäre halt beschränktes "Budget" von 2000 €...
 
  • #4.305
@ Sabrinili

Erstmal vielen Dank für Deinen "Einsatz" und die Telefonate. Die Infos sind sehr interessant, speziell auch bezüglich des Untersuchungsrechts.

Diese beiden von mir zitierten Informationen habe ich allerdings nicht in den Versicherungsbedingungen finden können und die wären für mich im Streitfall/Nichtzahlungsfall ausschlaggebend und nicht das, was mir ein Mitarbeiter am Telefon erzählt. Ich würde solche Informationen IMMER schriftlich einholen, mündlich haben sie keinerlei Bestand.

Ich habe gerade nochmal mit der Barmenia telefoniert und das mit dem Kündigungsrecht stimmt, allerdings können Sie den Vertrag auf "nur OP-Schutz" verändern.

Laut Versicherungsbedingungen nicht. Dort heißt es:

"Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. [...]" (S. 6)

Eine Umstellung des Vertrages von Krankenversicherung auf "nur OP-Versicherung" wäre eine Vertragsänderung.

- Unterbringung wird nicht gezahlt, das heißt, die Übernachtung in der TK wird nicht übernommen, aber alles was sonst dort läuft schon

Unter "5.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige (veterinärärztliche) Leistungen" findet sich nirgends, dass keine Unterbringung in der Klinik gezahlt wird. Auch unter "A1 – 5 Besondere Ausschlüsse" - nichts dergleichen. Im Gegenteil, unter "A1 – 2 Versicherungsleistungen" heißt es u.a.

"A1 – 2.1.1 Konservative Behandlungen
Einschließlich Arzneimitteln, Verbrauchsmaterialien, Labor- und Röntgen-Diagnostik, Klinikaufenthalt, soweit es sich nicht um Therapien/Behandlungen gemäß Vorsorgepauschale (A1 – 3) handelt." (S. 4)
 
  • #4.306
Kann mir jemand bitte die Mindestvertragslaufzeit bei der Allianz nennen. Ich finde auf der Seite dazu nichts (oder bin zu blöd zum Suchen).

Vielen Dank! :)
 
  • #4.307
Hm ich frag jetzt auch mal 🙈 Gipsy ist jetzt 9
Nimmt uns da überhaupt noch jemand? Ich werde grad paranoid 🙈
 
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  • #4.315
Alles klar, danke euch :)
 
  • #4.316
Vielen Dank dann werd ich mich mal bei der Agila mal einlesen,
Irgendwie hatte ich sowas nie auf dem Schirm🙈
 
  • #4.317
Bei Check24 steht, die OP-Versicherung der Uelzener übernimmt als Voruntersuchung nur die Kosten, die einen Tag vor der OP entstehen. Stimmt das? (Ich suche gerade eine OP-Versicherung für meine FIV-Katze, Vollschutz krieg ich ja wohl nicht, wichtig sind mir Zähne.)
 
  • #4.318
Grüß Dich
Auf der Rechnung musste explizit Voruntersuchung für OP draufstehen
So habe ich es immer erstattet bekommen
Allerdings hatte ich einen Altvertrag, evtl. Sind die neuen anders...
Die Rezeptionistin bei der Ärztin hatte auch gesagt, man kann der Krankenversicherung eine Freigabe erteilen, so dass sie sich mit dem Arzt besprechen darf. Das ist wohl wegen Datenschutz besser oder nötig so, aber dann können die das direkt miteinander klären.
 
  • #4.319
Danke, aber explizit "einen Tag vor der OP" wird doch oft gar nicht machbar sein?
Ich würde für die Zähne z.B. auch lieber zu einem Spezialisten statt zu einem Feld-Wald-Wiesen-TA hier in der Nähe, das geht doch?
 
  • #4.320
Wir sind mit beiden Katern bei Petplan.
Wir zahlen pro Kater 12,50 € (das nächste und somit teuerste Paket kostet 13,39 € (weiß auch nicht warum wir das nicht genommen haben 😄))
Ich meine aber, dass die monatlichen Kosten bei Abschluss des Vertrages vom Alter des Tieres abhängig sind.

Die Versicherung übernimmt 80% der Kosten und die Leistungsgrenze liegt bei unserem Paket bei 3000€ im Monat.
Wir sind bis jetzt sehr zufrieden. Reichen wir morgens um 9 die Rechnung ein, bekommen wir meist schon gegen 15 Uhr Bescheid, dass sie die Kosten übernehmen.
Wir sind erst seit einem halben Jahr bei der Versicherung und haben schon Kosten von etwa 2000€ einreichen müssen, hat an sich alles super geklappt.
Die Zeit wird hier aber natürlich zeigen, ob wir zufrieden bleiben. 😄
 

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