
Quartett
Forenprofi
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Die Gebührenordnung besteht ja dann über Jahre. Ich bin mir sicher, auch das ist schon "eingepreist". Wenn man weiß, dass man erst in vielleicht 10 Jahren wieder etwas erhöhen kann, während aber alle anderen Kosten weiter steigen (für die Praxis), dann ist es umso verständlicher, dass nicht das Minimum an möglicher Erhöhung ins Gesetz kommt.
Da bei uns immer alles so lange dauert, war die neue GOT bei Inkrafttreten schon wieder veraltet, also sind weder die neuesten Preissteigerungen berücksichtigt worden noch ist ein Puffer für die Zeit bis zur nächsten Anpassung drin.
Also, noch mal zum Mitschreiben: Die Gebührenordnung ist bundeseinheitlich, aber jeder TA kann frei entscheiden, welchen Satz er nimmt, und das wahrscheinlich bei jedem einzelnen Posten. Richtig?
Wie verzerrt die Wahrnehmung mancher bezüglich der oft behaupteten Abzockerei durch Tierärzte ist, zeigen Untersuchungen von Klagen gegen zu hohe Tierarztkosten bei den Tierärztekammern. Diese ergaben in über 95 % der Fälle eine zu geringe Berechnung.
(Ich nehme deinen Post nur zum Anlass)
Höhere Sätze sind berechtigt, wenn die Praxis/Klinik z.B. spezialisiertes Personal, besondere Ausstattung, höhere Betriebskosten etc. hat.
Außerdem ist die GOT rechtsverbindlich, d.h. Tierärzte, die Posten "vergessen" oder Leistungen "reduzieren" riskieren Abmahnungen und Strafen bis hin zum Berufsverbot.