Maine Coon Kitten Vertrag korrekt?

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4. Februar 2024
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Hallo zusammen!

Es geht um einen Vertrag vom Züchterverband. Ich habe im November letzten Jahres eine kleine Maine Coon Dame adoptiert. Sie wurde im August geboren. Allerdings hat sie Katzenschnupfen. Die Züchterin hat mir davon nichts gesagt, obwohl sie ab und an genießt hat, als ich da war. Geimpft ist sie gegen Katzenschnupfen, allerdings wohl zu spät. Es haben sie wohl Menschen angesteckt, die zu Besuch waren. Eine andere kleine ist an Lungenentzündung gestorben. Im Vertrag steht, innerhalb 5 Tagen nach Kauf soll man sie zur Kontrolle beim Tierarzt vorstellen, was die Züchterin gesagt hat, ich nicht tun müsste, das wäre ein Standard Vertrag vom Zuchtverband. Dort steht dann, wenn eine Krankheit später festgestellt würde, keine Haftung mehr bestünde. Könnte ich sie trotzdem belangen, das sie mir die Krankheit verschwiegen hat? Die kleine will ich auf keinen Fall abgeben, selbst mit Katzenschnupfen. Aber mich würde interessieren, ob der Vertrag korrekt ist. Vielen Dank im voraus! 👋
 
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Hallo und willkommen hier! Kurze Frage: du hast dieses Kitten aber nicht alleine adoptiert, oder?

Rechtlich kenn ich mich nicht aus, aber es klingt nicht seriös….
 
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Hallo zusammen!

Es geht um einen Vertrag vom Züchterverband. Ich habe im November letzten Jahres eine kleine Maine Coon Dame adoptiert. Sie wurde im August geboren. Allerdings hat sie Katzenschnupfen. Die Züchterin hat mir davon nichts gesagt, obwohl sie ab und an genießt hat, als ich da war. Geimpft ist sie gegen Katzenschnupfen, allerdings wohl zu spät. Es haben sie wohl Menschen angesteckt, die zu Besuch waren. Eine andere kleine ist an Lungenentzündung gestorben. Im Vertrag steht, innerhalb 5 Tagen nach Kauf soll man sie zur Kontrolle beim Tierarzt vorstellen, was die Züchterin gesagt hat, ich nicht tun müsste, das wäre ein Standard Vertrag vom Zuchtverband. Dort steht dann, wenn eine Krankheit später festgestellt würde, keine Haftung mehr bestünde. Könnte ich sie trotzdem belangen, das sie mir die Krankheit verschwiegen hat? Die kleine will ich auf keinen Fall abgeben, selbst mit Katzenschnupfen. Aber mich würde interessieren, ob der Vertrag korrekt ist. Vielen Dank im voraus! 👋
Hallöchen,

ich würde mich an den zuständigen Zuchtverband wenden und den Fall dort schildern. Viel Glück 🍀
 
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Könnte ich sie trotzdem belangen, das sie mir die Krankheit verschwiegen hat? Die kleine will ich auf keinen Fall abgeben, selbst mit Katzenschnupfen.
Naja. Du sagst selber dass sie genießt hat, Du das also mit bekommen hast. Das ist wenn es drauf an kommt leider ein super Argument gegen Dich.

Und dann kommt dazu: Wie hoch ist der Streitwert? Lohnt sich das?

Verbuch es lieber als nicht besonders teures Lehrgeld.
 
Hallo zusammen!

Es geht um einen Vertrag vom Züchterverband. Ich habe im November letzten Jahres eine kleine Maine Coon Dame adoptiert. Sie wurde im August geboren. Allerdings hat sie Katzenschnupfen. Die Züchterin hat mir davon nichts gesagt, obwohl sie ab und an genießt hat, als ich da war. Geimpft ist sie gegen Katzenschnupfen, allerdings wohl zu spät. Es haben sie wohl Menschen angesteckt, die zu Besuch waren. Eine andere kleine ist an Lungenentzündung gestorben. Im Vertrag steht, innerhalb 5 Tagen nach Kauf soll man sie zur Kontrolle beim Tierarzt vorstellen, was die Züchterin gesagt hat, ich nicht tun müsste, das wäre ein Standard Vertrag vom Zuchtverband. Dort steht dann, wenn eine Krankheit später festgestellt würde, keine Haftung mehr bestünde. Könnte ich sie trotzdem belangen, das sie mir die Krankheit verschwiegen hat? Die kleine will ich auf keinen Fall abgeben, selbst mit Katzenschnupfen. Aber mich würde interessieren, ob der Vertrag korrekt ist. Vielen Dank im voraus! 👋
Ich kann nur sagen was bei uns im Kaufvertrag steht bezüglich Erkrankungen: jegliche Erkrankung der erworbenen Katze ist unverzüglich der Züchterin zu melden, auch wenn eine Erkrankung erst nach Jahren auftritt.
 
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Wenn die Züchterin als gewerbsmässig eingestuft wird, dann gilt auch für sie eine 2 jährige Gewährleistungspflicht.

Und nein, die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht kann sie nicht einfach so durch eine Vertragsklausel aushebeln.

Du kannst sie also auf eine Übernahme der Tierarztkosten und/ oder eine Minderung des Kaufpreises verklagen. Ein Richter wird nicht anweisen, dass du dein Haustier zurück geben musst.

Wie hoch deine Erfolgsaussichten sind, kann ich nicht einschätzen.

Die Züchterin müsste nachweisen können, dass das Kitten bei der Abgabe gesund war. Kann sie das?

Dann kommt es darauf an, wie die erfolgte Impfung vom Richter gewertet wird.

Wenn du die Züchterin wirklich verklagen möchtest, solltest du dir einen auf Tierrecht spezialisierten Anwalt suchen und dich von diesem gründlich beraten lassen.
 
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Wenn die Züchterin als gewerbsmässig eingestuft wird, dann gilt auch für sie eine 2 jährige Gewährleistungspflicht.
Es gilt nach einem Jahr die Beweislastumkehr, die hier allerdings noch nicht greift.

Darüber hinaus ist so eine Klausel, wie von @SimbaLuna123 erwähnt, höchstwahrscheinlich unwirksam.
Ich glaube allerdings nicht, dass sich der ganze Aufwand lohnt. Am Ende läuft es wegen ein paar Euro auf einen Vergleich hinaus, jede Partei bezahlt ihren Anwalt selbst und bis auf Ärger ist nichts gewesen. Das gesparte Geld würde ich lieber in eine gescheite Behandlung investieren...
 
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Ich persönlich kenne keinen Fall, wo Schadensersatz (sprich: Übernahme der TA-Kosten) geleistet wurde, sondern nur die Rücknahme der Tiere gegen Erstattung der Kaufkosten.

Wir selbst haben unsere Tiere aus seriöser Quelle vollständig geimpft mit Gesundheitszeugnis. Trotzdem hatten meine Kater als Kitten wohl den Katzenschnupfenkomplex (da beim TA seinerzeit kein Abstrich gemacht wurde, können wir das halt mit Sicherheit auch nicht sagen).

Da das aber überall passieren kann, wo mehrere Tiere gemeinsam gehalten werden (Cattery, TH, PS ...) würde ich da den Stellen niemals einen Strick draus drehen, sofern bei der Abgabe alles rechtens gelaufen ist.
 
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Sobald es kein Unfall war, oder der erste Wurf des Züchters - kann eine Gewährleistung nicht ausgenommen werden.
Die ist bei Kitten - weil Neuware - 2 Jahre, Beweislast ist bei Tieren aber bei 6mon geblieben (bei Gegenständen 12mon).

Aber. Du musst natürlich das Problem anzeigen bevor du zum TA gehst, sofern es kein aktuter Notfall ist.
Nun ist es aber bei Katzenschnupfen ein bisschen ein Problem, weil es chronisch sein kann.
Da du das Tier nicht zurück geben willst, ist das bei der Krankheit natürlich ein bisschen ein Knieschuss.

Heisst, was willst du? Kitten behalten - ok, aber was sonst? Partiell Geld zurück? Eine Entschuldigung?

lg
 
  • #10
Die TE war seit gestern abend zum Zeitpunkt der Fragestellung nicht mehr on. lasst uns erstmal abwarten, ob sie sich nochmal meldet. In letzter Zeit kommt sowas gefühlt irgendwie häufiger vor, oder ist das nur meine Wahrnehmung?
 
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  • #11
Die TE war seit gestern abend zum Zeitpunkt der Fragestellung nicht mehr on. lasst uns erstmal abwarten, ob sie sich nochmal meldet. In letzter Zeit kommt sowas gefühlt irgendwie häufiger vor, oder ist das nur meine Wahrnehmung?
Nein, ist es absolut nicht...
 
  • #12
Hallo und willkommen hier! Kurze Frage: du hast dieses Kitten aber nicht alleine adoptiert, oder?

Rechtlich kenn ich mich nicht aus, aber es klingt nicht seriös….
Nein, ich habe schon eine Katze. 😊
 
  • #13
  • #14
Naja. Du sagst selber dass sie genießt hat, Du das also mit bekommen hast. Das ist wenn es drauf an kommt leider ein super Argument gegen Dich.

Und dann kommt dazu: Wie hoch ist der Streitwert? Lohnt sich das?

Verbuch es lieber als nicht besonders teures Lehrgeld.
Hallo und danke für deine Antwort! Ja, ich habe sie niesen gehört/gesehen, aber ich bin Laie, was das angeht und dachte, das wäre eine normale Erkältung...😢 Sie war leider kein billiges Tier, aber wie gesagt, das habe ich akzeptiert, habe beim Tierarzt schon geplant, Abstriche machen zu lassen, was den Katzenschnupfen angeht, während sie bei der Kastration unter Narkose ist. Dann werde ich weitersehen.
 
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  • #15
Sobald es kein Unfall war, oder der erste Wurf des Züchters - kann eine Gewährleistung nicht ausgenommen werden.
Die ist bei Kitten - weil Neuware - 2 Jahre, Beweislast ist bei Tieren aber bei 6mon geblieben (bei Gegenständen 12mon).

Aber. Du musst natürlich das Problem anzeigen bevor du zum TA gehst, sofern es kein aktuter Notfall ist.
Nun ist es aber bei Katzenschnupfen ein bisschen ein Problem, weil es chronisch sein kann.
Da du das Tier nicht zurück geben willst, ist das bei der Krankheit natürlich ein bisschen ein Knieschuss.

Heisst, was willst du? Kitten behalten - ok, aber was sonst? Partiell Geld zurück? Eine Entschuldigung?

lg
Hallo und danke für deine Antwort.
Ich bin einfach nur sehr enttäuscht von der Züchterin. Sie nimmt eigentlich auch Tiere von ihr in Pflege und da ich Ende März für eine Woche wegfahren will, wollte ich sie bei ihr unterbringen. Meine Befürchtung wäre, dass sie die kleine nicht aufnimmt wegen dem Katzenschnupfen. Aber Fakt wäre ja, das sie schon den Schnupfen hatte, als ich sie zu mir geholt habe. Ich werde nochmal ein Gespräch mit ihr suchen, kein Thema, aber dann könnte ich sagen, das sie mir eigentlich hätte sagen müssen, das sie Katzenschnupfen hat oder haben könnte und dass dieser Abschnitt im Vertrag eigentlich in diesem Falle nicht gültig ist das ich innerhalb 5 Tagen zum Tierarzt muss weil ansonsten die Gewährleistung verfällt...die Züchterin macht das übrigens schon über 10 Jahre und kümmert sich auch um ihre vermittelten Katzen, d.h. steht dann mit den Käufern in Kontakt. Hat auch schon Katzen wieder zurückgeholt. Eine sehr verlässliche Frau und gerade deshalb bin ich so enttäuscht.
 
  • #16
Also, wenn Du ein gesundes Tier willst... Sorry, aber meiner Meinung nach bist Du bei Maine Coon dann eher falsch dran. Selbst Leute die sich aufrichtig um die Gesundheit bemühen scheitern an theoretisch seltenen Erbkrankheiten.

Mit dem Katzenschnupfen musst Du halt zum Tierarzt und ggf. behandeln dann ist das kein Weltuntergang.
 
  • #17
Ich kann nur sagen was bei uns im Kaufvertrag steht bezüglich Erkrankungen: jegliche Erkrankung der erworbenen Katze ist unverzüglich der Züchterin zu melden, auch wenn eine Erkrankung erst nach Jahren auftritt.
Danke für deine Antwort! Das steht bei mir auch. Und das halt mit der Gewährleistungspflicht, es sei denn die Krankheit wird erst später festgestellt und man ist in den ersten 5 Tagen nicht beim Tierarzt gewesen, dann erlischt sie. 👋
Ich persönlich kenne keinen Fall, wo Schadensersatz (sprich: Übernahme der TA-Kosten) geleistet wurde, sondern nur die Rücknahme der Tiere gegen Erstattung der Kaufkosten.

Wir selbst haben unsere Tiere aus seriöser Quelle vollständig geimpft mit Gesundheitszeugnis. Trotzdem hatten meine Kater als Kitten wohl den Katzenschnupfenkomplex (da beim TA seinerzeit kein Abstrich gemacht wurde, können wir das halt mit Sicherheit auch nicht sagen).

Da das aber überall passieren kann, wo mehrere Tiere gemeinsam gehalten werden (Cattery, TH, PS ...) würde ich da den Stellen niemals einen Strick draus drehen, sofern bei der Abgabe alles rechtens gelaufen ist.
Wenn die Züchterin als gewerbsmässig eingestuft wird, dann gilt auch für sie eine 2 jährige Gewährleistungspflicht.

Und nein, die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht kann sie nicht einfach so durch eine Vertragsklausel aushebeln.

Du kannst sie also auf eine Übernahme der Tierarztkosten und/ oder eine Minderung des Kaufpreises verklagen. Ein Richter wird nicht anweisen, dass du dein Haustier zurück geben musst.

Wie hoch deine Erfolgsaussichten sind, kann ich nicht einschätzen.

Die Züchterin müsste nachweisen können, dass das Kitten bei der Abgabe gesund war. Kann sie das?

Dann kommt es darauf an, wie die erfolgte Impfung vom Richter gewertet wird.

Wenn du die Züchterin wirklich verklagen möchtest, solltest du dir einen auf Tierrecht spezialisierten Anwalt suchen und dich von diesem gründlich beraten lassen.
Hallo und danke für deine Antwort!
Ich habe ein Gesundheitszeugnis bekommen, ja. Aber das ist nicht aktuell gewesen. Eben von vor der ersten Impfung. Das heißt, sie kann nicht nachweisen, das Stella bei Abgabe an mich gesund war. Sie hat eine Hobbyzucht, d.h macht es dann nicht gewerblich.
Verklagen möchte ich sie ungern, wie gesagt, es ist mit viel Ärger und Geld verbunden. Ich würde eigentlich gerne eine gute Verbindung zur Züchterin beibehalten. Mit geht es um die Urlaubsbetreuung, da sie Katzenschnupfen hat, wer nimmt sie noch auf? Ich hoffe, trotz allem sie. Denn den Katzenschnupfen hat sie ja bei ihr bekommen und nicht erst bei mir, ich hoffe also nur, das sie so ehrlich ist und sagt, das sie sich um sie kümmert. 👋
 
  • #18
Ich persönlich kenne keinen Fall, wo Schadensersatz (sprich: Übernahme der TA-Kosten) geleistet wurde, sondern nur die Rücknahme der Tiere gegen Erstattung der Kaufkosten.

Wir selbst haben unsere Tiere aus seriöser Quelle vollständig geimpft mit Gesundheitszeugnis. Trotzdem hatten meine Kater als Kitten wohl den Katzenschnupfenkomplex (da beim TA seinerzeit kein Abstrich gemacht wurde, können wir das halt mit Sicherheit auch nicht sagen).

Da das aber überall passieren kann, wo mehrere Tiere gemeinsam gehalten werden (Cattery, TH, PS ...) würde ich da den Stellen niemals einen Strick draus drehen, sofern bei der Abgabe alles rechtens gelaufen ist.
Danke für deine Antwort!
Ja, ich nehme an, sie würde dann sagen, ich soll sie ihr zurück geben. Ist eine verzwickte Sache, das merke ich selbst. Ich will einfach nur eine weiterhin gute Verbindung zur Züchterin. Und das sie meine Katze bei sich aufnimmt, wenn ich eine Urlaubsvertretung brauche.
 
  • #19
Also, wenn Du ein gesundes Tier willst... Sorry, aber meiner Meinung nach bist Du bei Maine Coon dann eher falsch dran. Selbst Leute die sich aufrichtig um die Gesundheit bemühen scheitern an theoretisch seltenen Erbkrankheiten.

Mit dem Katzenschnupfen musst Du halt zum Tierarzt und ggf. behandeln dann ist das kein Weltuntergang.
Wusste nicht, dass Katzenschnupfen auch eine Erbkrankheit ist...🤔
 
  • #20
Katzenschnupfen ist ganz sicher keine Erbkrankheit.
HCM und PKD schon. Das sind aber nur die bekanntesten auf die man auch testen kann. Maine Coon ist leider eine Rasse mit sehr hoher Inzucht wodurch auch eigentlich seltene Erbkrankheiten gehäuft vorkommen.
 
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