Fragen zu Kaufvertrag

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MaineCoon92

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1. September 2013
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Guten Tag,


meine Eltern haben sich ein Main-Coon-Kätzchen gekauft.
Eine Anzahlung in Höhe von 200 € wurde geleistet, der Restbetrag bei Übergabe der Katze.

Im Vertrag steht nur allerdings eine Klausel, bei der ich kaum glaube, dass diese so rechtens ist:
- Meine Eltern können den Kaufvertrag ohne Angaben von Gründen auflösen, dafür werden die 200 € Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
- Die Züchterin kann jederzeit ohne Angaben von Gründen den Kaufvertrag auflösen.

Sind diese Klauseln so zulässig ?
Sie hätten noch eine Bedeutung im Verlauf der Geschichte.


Im Kaufvertrag steht, dass die Übergabe ab der 13. Lebenswoche erfolgen kann.
Die Züchterin rief nun an und sagte, das ganze wird sich 1-2 Wochen verzögern. Nach 2 Wochen haben meine Eltern sie dann angeschrieben und ihr eine neue Frist für die Nacherfüllung der Übergabe gesetzt, weil sie den Termin erneut verschieben wollte.
Die Frist für die Nacherfüllung wäre daher die 16. Lebenswoche, also bereits 3 Wochen nach dem ursprünglichen Übergabetermin.
Die Übergabe ist auch nach Ablauf der neu gesetzten Frist nicht erfolgt, meine Eltern wurden erneut um 1-2 Wochen vertröstet.

Bei Auflösung des Kaufvertrags, möchte die Züchterin nun allerdings die 200 € Anzahlung behalten, weil es ja so vertraglich drin steht, dass wir ohne Angabe von Gründen zurücktreten können, sie dann aber die 200 € behält.

Nun ist die Frage, ob dieser Anspruch gültig ist, als der Liefertermin 2 Wochen überschritten war haben meien Eltern eine angemessene Frist von 7 Tagen zur Nacherfüllung gesetzt, diese ist nun auch verstrichen.

Daher müssten meine Eltern nun doch eigentlich vom Kaufvertrag zurücktreten können und die geleistete Anzahlung zurückfordern können, oder irre ich mich da ?
Es liegt ja nicht an meinen Eltern, dass der Vertrag nicht erfüllt werden kann, die Züchterin verweigert ja die "Lieferung" (sie würden die Katze auch jeder Zeit abholen...).

Weiß da jemand genaueres zru Rechtslage, bzw. wie meine Eltern am besten vorgehen ?
 
A

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Na, warum wird die Übergabe denn verschoben? Da muss es doch einen Grund geben...
 
Steht im Vertrag in der 13. Lebenswoche oder ab der 13. Lebenswoche? Dann wäre sie ja noch im Soll. Gibt sie Begründungen für die Verzögerungen?

Lebt bereits ein Kitten in eurem Haushalt?

Gruß
Jubo
 
Es steht ab drin, daher habe ich meinen Eltern geraten, ein schreiebn zu verfassen und um die Übergabe der Katze zu bitten sowie eine Nachfrist zu setzen für die Erfüllung des Kaufvertrages, als dieser Termin von der Züchterin ein 2tes mal verschoben wurde.


Ja, es lebt bereits eine Katze bei meinen Eltern, die Katzen werden allerdings anfänglich getrennt gehalten.

Grund für die Verzögerung nannte / nennt die Züchterin das Gewicht der Katze, was derzeit 1,4kg beträgt.

Der Kaufvertrag bezieht sich ja allerdings auf das Alter der Katze, vom Gewicht ist unter keinem Punkt die Rede, und da die Katze nun 16 Wochen alt ist statt der ursprünglichen 13, die vereinbart wurden....

Wir würden ja sonst problemlos vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn wir die 200 € zurück bekämen, da weigert sich die Züchterin ja auch gegen...

Um ehrlich zu sein halte ich den Grund aber in Wirklichkeit die Hoffnung, die 200 € einzubehalten und die Katze nochmal zu verkaufen :mad:
 
Ich habe diese Klauseln auch im Vertrag.

Wenn ihr den Vertrag auflöst, behält sie die 200€, weil sie ja anderen eventuellen Interessenten absagt und die Katze für euch verbindlich reserviert.
Wenn sie den Vertrag auflöst, muss sie euch eigentlich die Summe zurückzahlen.
Das machen viele Züchter zum Schutz, dass evtl. Besitzer es sich nicht 2 Tage vor Übergabe einfach so umentscheiden, und die Züchter somit auf den Kitten sitzen.

Gibt es einen Grund für die verzögerte Übergabe? Evtl. Krankheit etc?
Bayou sollte mit 16 Wochen hier einziehen, seine Züchterin wollte ihn auf jeden Fall bringen, um sich das neue Zuhause anzuschauen.
Dann war im März jedoch das Wetter so mies, dass sie nicht unbedingt quer durch Deutschland fahren wollte - natürlich war ich traurig, dass ich ihn nicht schon bekommen konnte, hatte aber auch Verständnis für. Bayou zog mit 19 Wochen schlussendlich hier ein.

Vielleicht hat sie private Gründe, dass sie einfach nicht früher kann? Manchmal steht ja was ganz "einfaches" dahinter.
Telefoniert doch mal mit der Züchterin, dass wird sich bestimmt klären.

By the way: Ich persönlich finde die Abgabe mit 16 Wochen noch besser als mit 12 Wochen und würde freiwillig wollen, dass das Kitten noch ein paar Wochen mit seiner Mama verbringen kann.

Edit: Wenn das Kätzchen erst 1,4 kg wiegt mit 12 Wochen, finde ich das etwas wenig. Da finde ich es wirklich SUPER von der Züchterin, dass die das Kätzchen erst noch behalten will, auch um eventuelle Krankheiten vielleicht auszuschließen.

Warum werden die Katzen anfangs getrennt gehalten?
 
Wow, klingt wie auf einem professionellen türkischen Basar. :eek: Frist zur Übergabe, Nacherfüllung der Übergabe, reden wir noch von einem Lebewesen? :eek:

Aber nichts desto trotz würde ich auf "Herausgabe des Gegenstands" bestehen. Das Gewicht ist dabei unerheblich. Hat das Kitten Papiere?
Ist eure vorhandene Katze auch ein Kitten? Kitten sollten nicht alleine gehalten werden.
 
Nun, eine Abgabe ist AB de 13. Woche vereinbart.

Und da die Züchterin offensichtlich nicht ganz mit der Entwicklung (Gewicht) des Katzenkindes zufrieden scheint, sieht sie offensichtlich die Notwendigkeit, das Mäuschen noch ein bisschen zu beobachten. Das erscheint mir seriös und vertrauenswürdig....

Vielleicht solltet ihr mal fragen, welches Gewicht die Katze erreichen muss, bevor sie umziehen darf. Und wie die Entwicklung derzeit ist.
 
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Wow, klingt wie auf einem professionellen türkischen Basar. :eek: Frist zur Übergabe, Nacherfüllung der Übergabe, reden wir noch von einem Lebewesen? :eek:

Nicht nur. Hauptsächlich reden wir von der Erfüllung eines Vertrages.

Aber nichts desto trotz würde ich auf "Herausgabe des Gegenstands" bestehen. Das Gewicht ist dabei unerheblich. Hat das Kitten Papiere?

Das Gewicht erscheint mir nicht prinzipiell unerheblich.
Wenn es von Hause aus ein kleines Kitten war, das den Geschwistern hinterher hinkte, dann ist ein solches Gewicht vielleicht nicht so schlimm. Aber wenn die "normale Entwicklung" plötzlich stoppte oder das Jungtier plötzlich abnimmt, dann ist das schon ein wichtiger Punkt.

Es wird hier gerne darauf hingewiesen, dass Züchter nur profitorientiert wären und das Katzenwesen nicht interessiert. Hier ist ein Züchter, der (so sieht es aus) ein Kitten noch nciht abgeben möchte, weil es nicht genug Gewicht hat. Erscheint mir seriös.

Und 1,4 kg ist wirklich nicht viel Gewicht für ein Kitten in diesem Alter. Meine haben in dem Alter i. d. R. 1,7 - 2,2 kg. Und ich habe eine "zarte Rasse", deren "Endgewicht" zwischen 3 und 5 kg liegt.

Ich würde das Gespräch suchen und mir die Beweggründe genau erklären lassen.
 
Ja, das klingt halt alles etwas blöde, aber als angehender Kaufmann und gerade weil es hier ja um rechtliches geht, möchte ich es halt möglichst genau ausdrücken.

Ich kann ja auch niemandem meinen PC verkaufen für 1000 €, 200 € nehmen und dem PC dann wochenlang nicht rausrücken und die 200 € dann behalten wenn der Käufer die Schnauze voll hat...


Und man könnte den Spieß ja auch umdrehen, wenn wir nun ein 13 Wochen altes Maine-Coon-Kätzchen kaufen würde, dass 50 € mehr kostet, wäre die Züchterin ja zumindest nach kaufmännischen Recht aufgrund des durch sie verursachten Lieferverzuges die 50€ Mehraufwand zu tragen.


Die Lage ist halt, dass sich die Züchterin weigert und die 200 € oder das Kätzchen zu geben.
Und für den Kaufbetrag könnten wir z.B. noch heute Nachmittag ein anderes Kätzchen von einem anderern Züchter abholen....


Aber mal zurück zu den Fragen:

Ja, die Katze hat Papiere.

Meine Eltern haben eine ca. 1 Jahr alte norwegische Waldkatze (ein sehr kleine für die Rasse), würden die Katzen halt so vorsichtig wie möglich aneinander gewöhnen.


Und noch zur Info:

Die Katze ist jetzt 16 Wochen alt und meine Eltern würden sie jederzeit abholen.
Nur die Züchterin möchte die Katze nicht übergeben, geschweigedenn unsere 200 €....
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #10
ich muss mal ganz blöd fragen, aber geht es euch um das "wir wollen die Katze und zwar jetzt und sofort"?

das eine Abgabe ab der 16. Woche besser ist als mit 12 Wochen sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben, dazu scheint mir die Züchterin recht verantwortungsbewusst, da sie das Kitten erst dann abgeben will, wenn sie meint, dass es soweit ist, das Köfferchen zu packen. Ich würde ebenso das Gespräch suchen und freundlich anfragen, was denn den Auszug verzögert...
 
  • #11
Gut, dann so:

setzt eine Frist, ignoriert dabei die Gedanken und Bedenken, die die Züchterin sich macht (und die sich offensichtlich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Tieren bewusst ist), besteht bei "Nichteinhaltung" auf die Anzahlung und sucht euch einen Züchter, der "fristgerecht liefert".

Dabei lasst ihr den Gedanken außen vor, dass ihr (so wirkt es auf mich!!) eine verantwortungsbewusste Züchterin gehabt hättet und kauft bei jemanden, der euch das Tier pünktlich gibt, und mögliche Schwierigkeiten unter Umständen verschweigt.

Ganz ehrlich: bei mir wärd ihr raus. Ich würde euch die Anzahlung überweisen und wäre froh, dass mein Katzenkind nicht bei euch gelandet ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #12
*solinaszustimm* - mir scheint auch, dass die Züchterin eine seriöse und verantwortungsvolle Zucht betreibt
 
  • #13
ich muss mal ganz blöd fragen, aber geht es euch um das "wir wollen die Katze und zwar jetzt und sofort"?

das eine Abgabe ab der 16. Woche besser ist als mit 12 Wochen sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben, dazu scheint mir die Züchterin recht verantwortungsbewusst, da sie das Kitten erst dann abgeben will, wenn sie meint, dass es soweit ist, das Köfferchen zu packen.


Die Katze ist ja inzwischen 16 Wochen alt. Nur will die Züchterin die Katze ja imernoch nicht übergeben, bzw. dürfen wir sie nicht abholen, angeblich aufgrund des Gewichts.


Gut, dann so:

setzt eine Frist, ignoriert dabei die Gedanken und Bedenken, die die Züchterin sich macht (und die sich offensichtlich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Tieren bewusst ist), besteht bei "Nichteinhaltung" auf die Anzahlung und sucht euch einen Züchter, der "fristgerecht liefert".

Dabei lasst ihr den Gedanken außen vor, dass ihr (so wirkt es auf mich!!) eine verantwortungsbewusste Züchterin gehabt hättet und kauft bei jemanden, der euch das Tier pünktlich gibt, und mögliche Schwierigkeiten unter Umständen verschweigt.

Ganz ehrlich: bei mir wärd ihr raus. Ich würde euch die Anzahlung überweisen und wäre froh, dass mein Katzenkind nicht bei euch gelandet ist.
Das ist zwar nicht die kaufmännische Sicht. Macht aber nix....

1. Die gesetzte Frist ist abgelaufen. Wir haben weder Geld noch Katze.

2. Die Züchterin sagt nur, das Gewicht würde ich noch nicht gefallen, mehr Informationen bekommen wir nicht. Dazu kommt mehrfach der hinweis von ihr, wir können den Vertrag ja gerne auflösen, die 200 € würde sie dann behalten.

Klingt das nach verantwortungsvoll, oder nach Abzocke ?
 
  • #14
ja, das klingt verantwortungsvoll, auch wenn es dir/euch nicht schmeckt ;) ... wenn ein Kitten plötzlich im Gewicht stagniert, vllt sogar abgenommen hat, dann möchte der verantwortungsbewusste Züchter wissen warum oder wäre euch damit geholfen, wenn ihr jetzt auf Gedeih und Verderb das Kitten bekommt, um dann festzustellen, dass es vllt krank ist? und vermutlich will das die Züchterin genau ausschliessen/abklären.
 
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  • #15
Frag doch, wie das Gewicht sein muss, damit es gefällt....

Oder fragt nach einem "Ersatzkitten".

Oder fahrt noch mal hin um "euer" Kitten zu besuchen und euch selbst ein Bild zu machen.

Oder geht zum Anwalt und lasst euch beraten.
 
  • #16
So, ich habe nochmal bei meinen Eltern angerufen.

Die waren in der 12. Woche bei der Züchterin.

Ursprünglich wollten sie die Mutter kaufen. Diese hätten sie sofort mitnehmen können.

Von ihrem Wurf (6 Kitten) waren in der 12. Woche noch 2 Kitten da.
4 Kitten wurden daher wohl in der 12. Woche ausgegeben.

Die Züchterin hat Freitag Abend eine Mail geschrieben, dass es sich weiter verzögert und ist seitdem telefonisch nicht zu erreichen.
 
  • #17
Also bei diesen 200,00 € Bearbeitungsgebühren, die völlig pauschal fällig werden, gehen bei mir alle Alarmglocken in Richtung "unangemessene Benachteiligung" i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB an. Ich bin mir zu 95 % sicher, dass die Klausel einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird.

Warum wartet Ihr denn nicht einfach, bis die Züchterin mit dem Gewicht zufrieden ist?

Im Übrgien klingt das Verhalten der Züchterin verantwortungsbewusst.
 
  • #18
Sie sagt ja nicht, wie sich das Gewicht so genau entwickelt, und bei welchem Gewicht es soweit ist, laut meinen Eltern.

Daher habe ich als eher außenstehender halt einfach die Befürchtung, dass da jemand meine Eltern um 200 € erleichtern will, besonders weil ja immer wieder auf die entsprechende Klausel hingewiesen wird, wie sie vom Kaufvertrag zurücktreten können.

Die 1. und die 2. Mail der Züchterin, dass die Übergabe noch nicht stattfinden könne, waren übrigens vollkommen identisch, die wurde kopiert und gerade nochmal versendet.
 
  • #19
Es wird euch nur der Weg über den Anwalt bleiben wenn ihr zurücktreten wollt.
 
  • #20
Dann sollen Sie eben zurücktreten und die Anzahlung zurückverlangen.

Wenn die Klausel, was ich vermute, an 307 BGB scheitert, steht Deinen Eltern ja der Herausgabeanspruch aus 812 BGB zur Seite.

Sofern der Züchterin durch den Rücktritt ein Schaden entstanden ist, kann sie denn ja beziffern und gem. § 387 BGB aufrechnen.
 

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