Katze trotz Vermieterverbot?

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Yumi

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7. Juli 2009
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Ach Leute das kann jetzt ein wenig lang werden ..

Ich bin vor einigen Monaten aus meinem trauten Heim ausgezogen. Hab mein Kätzchen zu Hause gelassen ( War unheimlich traurig deswegen .. aber besser so. Vertraue Umgebung und zweite Katze noch da, dazu ist sie nichtmehr die Jüngste und die sehr lange Autofahrt ewig hin und zurück hätte sie sehr geschafft. Sie ist aber auch ein Angsthase :rolleyes: )

Na gut, natürlich spielt da noch ein Aspekt eine große Rolle. In der Wohnung sind keine Tiere erlaubt, außer Kleintiere.
Das kann doch nicht wahr sein, oder ?! Kann man selbst eine HAUSKATZE verbieten? Ich dachte man kann nur Tiere verbieten, die durch Geruch oder gebelle oder sonstiges die Mieter stören. Aber eine Hauskatze KANN ja niemanden stören. Kennt sich jemand damit aus? Kann ich mal fragen, ob ich trotzdem mindestens eine Hauskatze halten darf? Ich bin so oft so einsam, und ich vermisse Katzen so sehr ..

Dazu kommt, das ich oft die Wochenenden zu Hause verbringe. Kann man eine Hauskatze, wenn sie jemand füttern, ihr trinken gibt etc. von Freitag bis Sonntag Abend alleine lassen? Sicher, oder? Einen Tag haben unsere Katzen oft ohne uns ausgehalten ..

Ich bitte um Hilfe. Hilfe : ( Ich vermisse doch eine Katze so ..
 
A

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Grüße dich,

möchtest du eine ehrliche Antwort von mir haben? Ich denke mal, du tust dir und dem erwünschten Fellchen einen großen Gefallen, wenn du darauf verzichtest.

Warum? Zum einem wegen des Verbots bzw. der Einschränkung der Heimtierhaltung, dabei ist es unerheblich ob Freigänger oder Hausmieze. Ich kann so etwas auch verstehen, da es schnell zu Streitigkeiten bei den anderen Mietern kommen kann.

Aber der Hauptgrund ist dein Ansinnen, sprich schon vorbauen, dass sich jemand anders ums "neue" Fellknäulchen kümmern soll, da meistens am WE zu Hause bist.

Es sind und bleiben Lebewesen mit Drang zur Geselligkeit, zumal wenn sie reine Stubentiger sind/werden. Oder was meinste was so eine Samtpfote den ganzen Tag, am WE alleine machen?

Aber ist nur meine persönliche Meinung dazu.

Wenn du einen Kuschelersatz brauchst, dann nimm ein Kuscheltier von den mit dem Knopf im Ohr oder zwei Zwergkannichen bzw. Meerschweinchen.

Aber egal was es wird, sofern es ein Lebewesen ist, hast du die Verantwortung und mußt auch mal Verzicht üben können...

lg
SchlumBumpel
 
Doch, man darf auch Wohnungskatzen verbieten. Die können auch riechen, laut sein, Wände zerkratzen...
Du kannst jetzt nur mit dem Vermieter reden, ob er eine Ausnahme macht - wenn nicht, bleibt Dir nichts übrig, als auf die Katze zu verzichten, oder umzuziehen.

Ich persönlich würde allerdings die Tiere nicht regelmäßig von Freitag bis Sonntag alleine lassen. Warum willst Du eine Katze (die man ohnehin nicht alleine halten sollte!!), wenn Du dann so wenig für sie da bist?
 
Hallöchen,
kann mich meinem Vorschreiber nur anschließen.

Aber auch Kaninchen oder Meerschweinchen kann man nicht ein ganzes Wochenende allein lassen. Sie brauchen ein großes Gehege und vor allem auch jeden Tag auslauf. Am besten wäre natürlich ein schönes großes Außengehege, das kannst du auch nicht bieten.

Von einem Hamster, (mit dem würde es gehen) wirst du nicht viel halten, da es keine Kuscheltiere sind und man sie einfach nur beobachten kann. Dann würden vielleicht noch Achatschnecken gehen, wenn das Terrarium einmal eingefahren ist könnte man die vielleicht auch mal übers Wochenende allein lassen. Aber alle anderen (lebenden) Tiere gehen definitiv nicht.

Entweder du bleibst am Wochenende in deiner Wohnung und kümmerst dich oder du fährst zu deinen Eltern und hast dann dort deine alte Katze. Oder du mußt dir ein Tier anschaffen das du mitnehmen kannst - Hund. Aber dafür brauchst du die Genehmigung deines Vermieters und du mußt den Hund mit zur Arbeit nehmen können, da der nicht 9 Stunden allein in der Wohnung bleiben kann.

Leider ist es nicht immer möglich sich alle Wünsche sofort zu erfüllen, manchmal muß man eben lange warten bis so ein Wunsch in Erfüllung gehen kann, wenn man das Wohl des Tieres dabei beachtet.
Gruß
Rewana
 
Ich kann mich den anderen nur anschließen.

Du schreibst das du dich selbst oft sehr Einsam fühlst.
Geauso würde sich eine Katze auch fühlen.
Willst du das einem Tier antun????????

Tierliebe bedeutet manchmal auch auf ein Tier zu verzichten.


Dein Vermieter kann sehr wohl die Katzenhaltung verbieten.
Ohne sein Einverstädiss solltest du dir keine Katze anschaffen.
 
Ich habe auch einige Jahre ohne Katzen leben müssen, nachdem ich bei meinen Eltern ausgezogen bin. Es war nicht schön, aber es war besser so.

Ich hätte mir 40qm Grundfläche in einer Dachgeschosswohnung mit zwei Katzen geteilt und bin damals ca. jedes zweite Wochenende 400km nach Hause gefahren. Das wollte ich weder mir noch irgendeiner Katze antun.

Seit ca. 2 Jahren habe ich jetzt wieder Katzen, zwei Notfälle hier aus dem Forum, ungewünschte Kitten damals, mittlerweile zwei kräftige freche Kater. Meine Wohnung ist bedeutend größer und ich fahre nicht mehr ganz so oft nach Hause. Wenn ich für ein Wochenende fahre, kümmert sich ein Feund um die beiden so wie ich mich um seine Katze kümmere wenn er mal weg ist.

Komm erstmal richtig an, an deinem neuen Wohnort. Ich weiß wie schwer es ist plötzlich ohne Katzen dazustehen. Aber man muss abwägen können, ob man sich wirklich ein Lebewesen ins Haus holt oder nicht doch wartet bis sich die Bedingungen dafür gebessert haben. Ich habe es nicht bereut gewartet zu haben :verschmitzt:
 
Mir wäre das Verbot egal.Vermieter darf sowieso nicht in deine Wohnung.
Und das Argument sie sind Laut oder können Schaden anrichten.Das können
auch alle Nagetiere und das sogar Heftiger.Auch das gezwitscher von Vögeln
kann Nachbarn auf die Lieben Nerven gehen.Ach was hol sie zu Dir.
Und wenns nicht klappt kannst ja im Nebenbei eine Katzengerechte Wohnung suchen .Hier im Forum helfen Dir viele Fleißige Hände dabei.
Ich empfehle immer Erdgeschoßwohnung mit Balkonien dann stört sich keiner am gespringe und an hopsen.Und wenns eine Genossenschaftswohnung ist
da sie da meist toleranter sind um so besser.Ein Nogo ist Vermieter mit im Haus gibt irgendwann immer Ärger.
 
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Ich würde mich an das Verbot des Vermieters halten - es wäre ja ein Kündigungsgrund. Er hat wahrscheinlich schlechte Erfahrungen damit gemacht.
Als meine Tochter aus der kleinen Wohnung samt Katze ausgezogen ist, behielt sich der Vermieter die Kaution ein. Dies aus gutem Grunde, da der Parkettboden komplett zerkratzt war. Ich hab´s eingesehen.
 
Verstehe .. danke ..
 
  • #10
Im Grunde darf dir kein Vermieter Haustiere verbieten. Machen se aber trotzdem alle um uns abzuschrecken.
Das hatte ich rausgefunden hier in Holland, müsste in Dtl ähnlich sein:
Ich hab das damals alles nachgelesen und mit jemandem gesprochen, der da mehr Ahnung von hatte. Laut europäischen Gesetz darf jeder Mensch Haustiere halten, aber natürlich keine Nutztiere z.B.. Und es gibt da eine Höchstgrenze von 6 Tieren (oder so...). Das halten von Haustieren ist laut dem Gesetz immer erlaubt, egal was der Vermieter sagt. Wenn im Vertrag ein Verbot steht ist die Klausel ungültig.
Wenn der Vermieter da trotzdem gegen an gehen will muss er damit erstmal zum "Friedensrichter". Ich weiß nicht, wie ich das übersetzen soll, das ist dann kein richtiges Gericht, sondern so etwas wie ein Streitschlichter. Der entscheidet aber fast immer für die Haustierhalter (auch weil das zum Wohle des Tieres entschlossen wird).
Ein Vermieter kann einen Mieter auch nicht einfach so rausschmeißen. Auch wenn viele Vermieter einfach so einen Brief schreiben mit einer Ausziehfrist. Das ist alles ungültig. Zum "Friedensrichter" kann er auch nicht einfach so hingehen. Erst muss er beweisen, dass da wirklich Haustiere sind. Dazu muss erstmal jemand "offizielles" feststellen, dass das so ist.

Ich find's auch nicht logisch sich Haustiere verbieten zu lassen. Wenn ich Miete zahle (auch nicht zu wenig...) kann ich in meiner Wohnung machen was ich möchte. Wofür bezahle ich denn sonst? Und das Halten von Katzen gehört für mich defenitiv zu meiner Lebensqualität dazu.

Wenn man auf der Suche nach einer Wohnung ist, muss man nichts von Haustieren erzählen. Hab ich auch nicht gemacht. Der Vermieter darf auch gar nicht danach fragen, das ist ein Vorstoß in die Privatsphäre des Mieters. Da hat der Vermieter nichts zu suchen. Also darf man da ruhig lügen...kann der Vermieter später doch sowieso nicht feststellen, wie lange die Tiere da schon wohnen.

--> Das ist jetzt alles, was ich hier vor einem Jahr rausgesucht hatte. Ich fand es ganz schön heftig alles und habe das dann schlussendlich auch noch mit einem juristischen Büro abgesprochen. Sogar zwei mal, ich wollte das von zwei verschiedenen Anwälten hören. Die haben mir alles bestätigt, was ich vorher rausgefunden hatte.


Aber wie schon gesagt von jemandem hier, wenn der Vermieter im Haus wohnt würde ich mir das auch gut überlegen. Man muss sich schon überlegen, ob man sich den möglichen Stress machen möchte.
 
  • #11
Nein, das ist in Deutschland nicht genau so.

Und wenn man Miete zahlt hat man die Wohnung gemietet, sie gehört einem ja nicht. Und man hat nicht das Recht da zu machen was man mag, es gibt Regeln und Grenzen was auch gut so ist.

Wenn ein Vermieter ausdrücklich Tierhaltung verbietet hat man sich auch daran zu halten. Und ich würde nie in eine Wohnung ziehen mit meinem Kater wenn ich das nicht vorher geklärt hätte.

Ich bin doch nicht gezwungen in genau dieser Wohnung zu leben wo es nicht erwünscht ist. Wenn ich ein Tier halten will suche ich mir eine Wohnung in der es erlaubt ist.

Es gibt durchaus Vermieter die gerne an Katzenbesitzer vermieten und auch gerne ein Katzennetz erlauben!
Alles andere bewirkt doch nur Steit und Streß, wer will das denn.
 
  • #12
Ob man nun darf oder nicht, dazu kann ich nichts sagen.

Aber ich finde es sehr egoistisch, sich ein (!) Tierchen zu holen, damit man nicht einsam ist. Geh lieber in einen Verein o.ä. oder geh ins Tierheim in deiner Nähe, die sind immer dankbar um Katzenbeschmuser.
 
  • #13
Naja, es geht den Vermieter eigentlich aber gar nichts an ob ich Haustiere habe oder nicht. Deswegen würde ich das auch nie im Vorraus sagen. Der Vermieter darf es auch nicht fragen oder auf Grund eines Haustieres jemanden ablehnen. Das ist gleich zu stellen mit Diskriminierung.
Wenn ich wüsste, dass ein Vermieter total gegen Haustiere ist würd ich da persönlich auch nicht einziehen, den Stress will ich mir selbst einfach nciht antun.

Aber ich finde, man muss sich auch nicht alles gefallen lassen. Es gibt viele Vermieter die irgendwelche Drohungen aussprechen. Man sollte sich schon bewusst sein, dass der Vermieter nicht alles bestimmen kann.

Ich hab die Seite jetzt nochmal rausgesucht, laut Artikel 10/1 von den "Conventie van de Menschenrechten" (sorry, keine Ahnung, wie ich das übersetzen muss) kann es nicht verboten werden Haustiere zu halten. Und diese Conventie steht höher als die Gesetze und Regeln in den unterschiedlichen Ländern Europas.

Das ist aber doch auch logisch, ich darf in meiner Wohnung machen was ich will, ob ich mir jetzt eine Katze halte, die Wände schwarz färbe oder sonstiges. Der Vermieter kann aber dann fordern, dass die Wohnung wieder in ihren Anfangszustand zurückgebracht wird.

Aber wie gesagt, ich würde mir den möglichen Stress auch nicht geben. Denn wenn ein Vermieter den Mieter wirklich raushaben möchte, sucht der einfach nach anderen Gründen...

Das Thema ist ja auch mehr für Menschen die schon irgendwo zur Miete wohnen und dann erst ein Haustier haben möchten. Ich glaube jeder Tierbesitzer wird bei einem Umzug schon dafür sorgen, dass alles mit dem Haustier geklärt ist. (Ich hab dem Vermieter nichts von den Katzen erzählt, habe mir den Vertrag aber schon früher schicken lassen um den auf eine Haustierklausel zu prüfen. Wenn die Klausel da gewesen wäre hätte man halt das Gespräch suchen müssen.)
 
  • #14
Leider kannst du holländisches Recht nicht mit deutschem gleichsetzen!

In D ist es durchaus rechtlich möglich, bestimmte Tierhaltung im Mietvertrag zu verbieten. Kleintiere wie Vögel, Hamster, Mäuse usw. sind grundsätzlich erlaubt. Ein Hund oder eine Katze kann jedoch durch entsprechende Klausel im Mietvertrag verboten werden. Es gibt einzelne Urteile, die auch Hunde- und/oder Katzenhaltung gegen den Vermieterwillen erlauben. Diese haben aber keine allgemeine Rechtsgültigkeit. Ich würde daher niemals jmd. anraten, sich z.B. eine Katze ohne vorherige Genehmigung des Vermieters anzuschaffen. Das wäre dann nämlich evtl. ein Grund für eine Kündigung.

Natürlich hat der Vermieter hier das Recht, zu erfahren, ob sein Mieter Tiere hält oder nicht. Nur weil der Mieter pünktlich und regelmäßig Miete zahlt, kann er in seiner Whg. nicht tun und lassen, was er will. Die Wohnung ist nicht sein Eigentum.

Ich persönlich habe auch nur Wohnungen bezogen, in denen die Katzenhaltung ausdrücklich genehmigt war. Man muß es schließlich nicht drauf ankommen lassen!

Gruß
Jubo
 
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  • #15
Naja, es geht den Vermieter eigentlich aber gar nichts an ob ich Haustiere habe oder nicht.

Doch es geht den Vermieter etwas an ! Aus dem simplen und einfachen Grund das diese Wohnung SEINE Wohnung ist. Diese Wohnung stellt er unter seinen Bedingungen zur Verfügung und wenn der Mieter die Bedingungen akzeptiert kann er dort einziehen, sind sie für ihn nicht akzeptabel zwingt ihn niemand diese Wohnung zu mieten.
Ein Haustierhalteverbot hat in den meisten Fällen einen Grund. Ob man diesen nun verstehen kann oder nicht ist völlig unerheblich.
Mich macht dies immer ein wenig kribbelig wenn ich höre "Ach brauchst du dich nicht drum zu scheren", da ich selber 2 Wohnungen vermietet habe. Ich habe kein Haltungsverbot im Mietvertrag, aber dies habe ich nun schon 2 mal bitter bereut. Chaos beim Auszug ist eine Sache, aber hat schon mal jemand frisch verlegten Laminat hoch nehmen und entsorgen müssen weil die Wohnung als Katzenklo und als Hundeklo benutzt wurde?
 
  • #17
Also ohne Vermietererlaubnis würde ich keine Katzen halten.
Wir haben Glück gehabt. Wir wohnen mitlerweile 2 Jahre hier, der Wunsch nach Katzen war schon immer da, aber erst jetzt ist es uns möglich geworden, weil sich einige Umstände geändert haben.

Bei der ersten Anfrage lehnte unser Vermieter ab und meinte, diesen Wunsch könne er uns nicht erfüllen :(
Einen Grund konnte er uns nicht nennen...

Einen Tag später klingelte abends das Telefon. Unser Vermieter war am Rohr. Er rief an um uns mitzuteilen, dass wir nun doch Katzen haben könnten, seine Frau hätte nochmal mit ihm gesprochen :aetschbaetsch1:
Das er es nicht von Anfang an erlaubt hatte, hatte nur damit zu tun, dass er persönlich keine Katzen mag.
Er sagte dann, dass andere Leute ja nichts dazu können und wir sollten ruhig ne Katze holen :yeah:
Ich hab mich so gefreut, dass ich am Telefon fast angefangen habe zu weinen. Das war mein Traum, mein ganzes Leben lang :pink-heart:
 
  • #18
  • #19
Wie? Frisch verlegter Laminat? Versteh ich jetzt nicht. Die Leute sind ausgezogen und der Laminat war hinüber? Also wenn der Laminat unnormal viel beschädigt ist, muss der alte Mieter den doch ersetzen?
Der Mieter zahlt doch eine Borg-Summe beim Einzug. Die bekommt man erst zurück, wenn der Vermieter sich nach dem Auszug die Wohnung angeguckt hat und alles in Ordnung ist. Gibt es das in Deutschland nicht?

Bei mir ist es so:
Wenn ich wieder ausziehe bringe ich die Wohnung auch wieder in die Ausgangssituation zurück...Wände wieder weiß etc. Gerade weil es ja die Wohnung des Vermieters ist. Ob ich in der Zwischenzeit Haustiere habe tut dann nichts zur Sache, denn ich liefer die Wohnung wieder so ab, wie ich sie bekommen habe. Deswegen finde ich es auch total logisch, dass Haustiere generel erlaubt sind.

Das es dann manche Leute gibt, bei denen es so endet wie bei dir ist dann eine andere Sache. Ich kann schon verstehen, dass man dann sauer ist! Das liegt aber meiner Meinung nach nicht an den Tieren, sondern an den Haltern die die Tiere nicht gut halten. Sonst würden die Tiere ja nicht in die Wohnung machen...
Es gibt auch genug Leute, die die Wohnung auch ganz ohne Tiere verwüsten können. Kinder können auch die Tapeten von den Wänden reißen. Agressive Menschen können Türen und Wände demolieren etc...

Da ist man als Vermieter aber auch nicht völlig machtlos, man kann sich seine Mieter ja aussuchen. Vielleicht ist das in Holland aber auch extremer, hier ist das Wohnungsgebot etwas kleiner und Vermieter können oft einfach auswählen zwischen verschiedenen Leuten. Aber einschätzen kann man Menschen ja natürlich auch nicht immer richtig.


PS: Ich find's echt besch***, dass es solche Tierbesitzer gibt die mit ihrem Verhalten alle anderen Tierbesitzer mit in den Dreck ziehen. Ist schon nach zu vollziehen, dass immer mehr Vermieter gegen Tiere sind. Zum Glück gibt es doch noch tollerante Menschen;)
(Ich hab schon von einem Fall gelesen, in dem der Vermieter selbst eine Katze hatte, das seinen Mietern aber verboten hat...)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #20
Hunde und Katzen sind leider nach wie vor genehmigungspflichtig:

[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Gericht: Bundesgerichtshof Urteil vom 13.11.2007 (Aktenzeichen: VIII ZR 340/06)[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif] Tierhaltung in Mietswohnungen [/FONT]
Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 13. November 2007 (Aktenzeichen: VIII ZR 340/06) den Weg für die Tierhaltung in Mietwohnungen entschieden erleichtert. Danach ist eine Klausel, nach der jede Tierhaltung mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen von der Zustimmung des Vermieters abhängig ist, unwirksam. Kleintiere gehören laut Gericht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Demzufolge müssen Mieter künftig nicht mehr die Einwilligung des Vermieters einholen, wenn sie diese halten wollen. Beim Halten von Hunden und Katzen steht hingegen die Abwägung aller Interessen im Vordergrund. Laut Auffassung des Deutschen Mieterbundes bestätigte der Bundesgerichtshof mit diesem Urteil allerdings eine Entscheidung von 1993, wonach das Halten von Haustieren nicht grundsätzlich verboten werden darf. Exotische Tiere wie Schlagen, Affen, Spinnen gelten übrigens nicht als Haustiere. Ihre Haltung in der Wohnung ist daher verboten.

http://www.katzennothilfe.de/felidae/pinboard/urteile.htm#Urteil20071205

Hunde und Katzen sind keine Kleintiere:
Auch größere Tiere (insbesondere Hunde und Katzen) dürfen unter Umständen in der Wohnung gehalten werden, sofern sich aus einer „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten“ nichts gegenteiliges ergibt - so die Abgrenzung des BGH in dem Urteil vom 14.11.2007 (siehe oben). Die Formulierung im Urteil des BGH (siehe oben) deutet aber darauf hin, dass die Haltung größerer Tiere in der Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters oder Gestattung im Mietvertrag die Ausnahme sein muss. Hunde und Katzen sind keine Kleintiere und bedürfen für die Haltung in der Mietwohnung der Zustimmung des Vermieters (entweder generell im Mietvertrag oder als gesonderte Erklärung).

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm

Gruß
Jubo
 

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