HILFE! Nachbar holt sich wieder eine Katze

  • Themenstarter Mallie91
  • Beginndatum
  • #61
Wird das hier nicht langsam etwas off-topic?

Einen extra Faden zu der Thematik fände ich allerdings gar nicht so uninteressant. Ist ja doch ein Thema, das immer wieder aufkommt.
 
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  • #62
Ein Verstoß gegen den Mietvertrag reicht für eine fristlose Kündigung
Ja, das stimmt. Mir wurde das auch schon angedroht, weil ich nach 22 Uhr mal etwas zu laut war und wenn es nochmal vorkommt, ich rausfliege 🤷‍♀️
 
  • #63
Ja, das stimmt. Mir wurde das auch schon angedroht, weil ich nach 22 Uhr mal etwas zu laut war und wenn es nochmal vorkommt, ich rausfliege 🤷‍♀️
Naja aber nur weil es gedroht wird heißt das nicht, dass der Vermieter es auch durchsetzen kann ;)
Die Drohung hab ich auch schon gekriegt nach einem Brief vom Anwalt waren die ziemlich kleinlaut ;)
 
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  • #64
Ja, das stimmt. Mir wurde das auch schon angedroht, weil ich nach 22 Uhr mal etwas zu laut war und wenn es nochmal vorkommt, ich rausfliege 🤷‍♀️

Nein, das stimmt eben nicht. Deswegen hast du ja vorher eine Abmahnung bekommen. Erst wenn du nach dieser Abmahnung noch einmal gegen den Mietvertrag verstoßen hättest, wäre eine Kündigung möglich gewesen.

Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur ist ganz drastischen Fällen möglichen, in denen beispielsweise Gefahr für die übrigen Mieter besteht.

Edit: Ich habe in meiner Zeit in der Vermietung etwa 3000 Einheiten betreut und war hauptsächlich für Kündigungen, Räumungsklagen, etc. zuständig, weshalb ich aus Erfahrung sagen kann, dass es sehr schwer ist, einen Mieter tatsächlich loszuwerden. Ein bisschen Lärm reicht da leider nicht. Ein Beispiel, in dem wir tatsächlich mit einer fristlosen Kündigung durchgekommen sind, war ein Fall von sexuellen Übergriffen gegen eine andere Mieterin.
 
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  • #65
Ich könnte jetzt auch noch mitmischen, da ich - wie bereits gesagt - selbst 20 Jahre in der Hausverwaltung tätig war (ich bin geprüfte Verwalterin und Maklerin).

Aber da ich aus Österreich und auch in den deutschen Gesetzen nicht firm bin, muss ich mein Goscherl halten. Leider 😀
 
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  • #69
Und dann lies mal was in dem von dir zitierten link steht:
"Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig."
Heißt: Wir das Tier wieder abgeschafft liegt keine Vertragsverletzung mehr vor.
 
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  • #70
Leute. Das Thema hat sich erledigt, wieso wird hier noch weiter diskutiert? 😅🤔

Bitte macht dafür einen eigenen Thread (denn iwie wirds schon OT) :)

No offense, aber das geht besonders and @Louisella und @Julia01 . Ich denke in nem eigenen Thread können Leute das Thema dann auch viel einfacher finden ^^
 
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