HILFE! Nachbar holt sich wieder eine Katze

  • Themenstarter Mallie91
  • Beginndatum
  • #41
Siehe oben: Doch, kann er. Die Erlaubnis zur Katzenhaltung gilt nicht automatisch für jede Wohnung im Haus. Und bei einer WEG (ist es eine?) sowieso nicht.
Also hier schon, es gilt immer noch Gleichbehandlung...alles andere wäre Willkür.
 
A

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  • #42
Also hier schon, es gilt immer noch Gleichbehandlung...alles andere wäre Willkür.
Da bist Du falsch informiert. Kannst ja mal in eins der vielen Vermieter-Foren schauen.
Es ist ja auch nicht so dass immer alle Wohnungen genau gleich wären.
Und: Bei einer WEG gehören die Wohnungen unterschiedlichen Eigentümern, die kann man da nicht zu einer einheitlichen Regelung zwingen.
 
  • #43
Das stimmt nicht. Der Vermieter kann die Erlaubnis zur Katzenhaltung sehr wohl dem einen Mieter erteilen aber dem anderen verweigern und muss das noch nicht einmal begründen.
Das stimmt nicht im Gegenteil. Natürlich kann er das Verweigern, aber wenn er keine verdammt gute Begründung hat wird dann das Gericht ganz ganz schnell seine Zustimmung ersetzen.
Der Vermieter "kann" natürlich alles, aber das Gericht kann seine Aktionen dann auch ganz schnell wieder rückgängig machen. Und dann darf er alle Kosten tragen wenn er verliert.
Leider nicht. Das könnte vielleicht das Vet-Amt, aber nicht der Vermieter, selbst wenn der ausgewiesener Katzenexperte ist.
Doch kann er. Der Vermieter kann das als Begründung nutzen die Frage ist dann nur, ob es vor Gericht standhält. Und wenn man mit Zeugen vor Gericht auftaucht, dass der Mieter bereits einmal ein Tier nicht artgerecht gehalten hat, ist das ein deutlicher Pluspunkt für den Vermieter.

So oder so gilt: Der Vermieter kann natürlich seine Erlaubnis verweigern. Verweigert er die aber ohne triftigen Grund zahlt er dann ganz alle Gerichtskosten und der Mieter hat trotzdem seine Genehmigung. Lässt sich inzwischen auch auf fast allen Websites über das Thema Mietrecht (selbst auf den Vermieterfreundlichen) und anhand sehr sehr vieler Gerichtsurteile nachlesen.

Im Gegenzug kenne ich kein einziges halbwegs aktuelle Urteil in dem der Vermieter damit durchgekommen wäre, dass er eine Erlaubnis ohne Grund verweigert hat.
 
  • #44
Das stimmt nicht im Gegenteil. Natürlich kann er das Verweigern, aber wenn er keine verdammt gute Begründung hat wird dann das Gericht ganz ganz schnell seine Zustimmung ersetzen.
Der Vermieter "kann" natürlich alles, aber das Gericht kann seine Aktionen dann auch ganz schnell wieder rückgängig machen. Und dann darf er alle Kosten tragen wenn er verliert.
Der Vermieter kann eigentlich garnichts - oder verwechselst Du das eventuell mit Eigentümer?
Wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht dass eine Erlaubnis eingeholt werden muss und der Mieter sich nicht daran hält, dann kann der Vermieter deshalb kündigen und kommt damit auch problemlos vor Gericht durch.
Doch kann er. Der Vermieter kann das als Begründung nutzen die Frage ist dann nur, ob es vor Gericht standhält. Und wenn man mit Zeugen vor Gericht auftaucht, dass der Mieter bereits einmal ein Tier nicht artgerecht gehalten hat, ist das ein deutlicher Pluspunkt für den Vermieter.
Wie soll ein Zeuge das denn beweisen können?
Zum Beispiel in diesem konkreten Fall?
So oder so gilt: Der Vermieter kann natürlich seine Erlaubnis verweigern. Verweigert er die aber ohne triftigen Grund zahlt er dann ganz alle Gerichtskosten und der Mieter hat trotzdem seine Genehmigung.
Nein, der Mieter hat deshalb noch lange keine Genehmigung. Und da er nicht nach der Genehmigung gefragt hat obwohl das im Mietvertrag steht, muss er sich dann eine andere Wohnung suchen.
Lässt sich inzwischen auch auf fast allen Websites über das Thema Mietrecht (selbst auf den Vermieterfreundlichen) und anhand sehr sehr vieler Gerichtsurteile nachlesen.
Du vergisst dabei den Verstoß gegen den Mietvertrag - damit ist das Thema nämlich schon erledigt.
Im Gegenzug kenne ich kein einziges halbwegs aktuelle Urteil in dem der Vermieter damit durchgekommen wäre, dass er eine Erlaubnis ohne Grund verweigert hat.
Es reicht dass keine Genehmigung eingeholt wurde um dem Mieter zu kündigen.
 
  • #45
Da bist Du falsch informiert. Kannst ja mal in eins der vielen Vermieter-Foren schauen.
Es ist ja auch nicht so dass immer alle Wohnungen genau gleich wären.
Und: Bei einer WEG gehören die Wohnungen unterschiedlichen Eigentümern, die kann man da nicht zu einer einheitlichen Regelung zwingen.
Oh doch das Gericht schon. Wenn ich damit vor Gericht gehe MUSS der Vermieter seine Entscheidung dort begründen, warum er mir die Erlaubnis verweigert.
"Verbietet der Vermieter einen Hund, dann muss er dafür mehr als allgemeine Befürchtungen vorbringen. Die Hundehaltung in einer Mietwohnung darf er nur ablehnen, wenn konkrete und schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Das hat das Amtsgericht München entschieden (AZ 411 C 976/18)."
Vermieter verbietet Hund – Gericht gibt Mietern recht

Und wenn dann bereits andere Tiere im Haus gehalten werden, fallen die meisten möglichen Begründungen (Allergie anderer Mieter z.B.) schon mal weg.
 
  • #46
Das stimmt nicht im Gegenteil. Natürlich kann er das Verweigern, aber wenn er keine verdammt gute Begründung hat wird dann das Gericht ganz ganz schnell seine Zustimmung ersetzen.
Als Begründung reicht schon die Entsorgungsproblematik. Die anderen Mieter dürfen nicht benachteiligt werden, wenn dann keine Möglichkeit besteht dass der Mieter sich eigene Mülltonnen bestellt ist das Ding schon gegessen.
 
  • #47
Und wenn dann bereits andere Tiere im Haus gehalten werden, fallen die meisten möglichen Begründungen (Allergie anderer Mieter z.B.) schon mal weg.
Das ist wie gesagt völliger Nonsens.
In einer WEG darf jeder Eigentümer selbst entscheiden wie er das handhabt.
Und in einem Haus das komplett in Privatbesitz ist darf der Eigentümer ebenfalls selbst entscheiden wem er eine Erlaubnis erteilt und wem nicht.
Glaub mir einfach, ich hab das schon mehrfach durch in über 30 Jahren.
 
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  • #48
Der Vermieter kann eigentlich garnichts - oder verwechselst Du das eventuell mit Eigentümer?
Wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht dass eine Erlaubnis eingeholt werden muss und der Mieter sich nicht daran hält, dann kann der Vermieter deshalb kündigen und kommt damit auch problemlos vor Gericht durch.

Wie soll ein Zeuge das denn beweisen können?
Zum Beispiel in diesem konkreten Fall?

Nein, der Mieter hat deshalb noch lange keine Genehmigung. Und da er nicht nach der Genehmigung gefragt hat obwohl das im Mietvertrag steht, muss er sich dann eine andere Wohnung suchen.

Du vergisst dabei den Verstoß gegen den Mietvertrag - damit ist das Thema nämlich schon erledigt.

Es reicht dass keine Genehmigung eingeholt wurde um dem Mieter zu kündigen.
Nein, das keine Genehmigung eingeholt wurde reicht NICHT zur direkten Kündigung, wenn keine weiteren triftigen Gründe vorliegen.

Für eine normale Kündigung muss der Mieter erst mal abgemahnt werden und erst wenn er den Hund dann noch behält, kann er ordentlich gekündigt werden.

Eine Fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn zusätzliche schwere Gründe vorliegen, z.B. das ein gefährlicher Hund angeschafft wurde oder ein anderer Mieter schwerwiegend gesundheitliche Probleme durch den Hund bekommt.
Hund in Mietwohnung ohne Erlaubnis: Folgen für Mieter und Vermieter - Mietrecht.org
 
  • #49
Das ist wie gesagt völliger Nonsens.
In einer WEG darf jeder Eigentümer selbst entscheiden wie er das handhabt.
Und in einem Haus das komplett in Privatbesitz ist darf der Eigentümer ebenfalls selbst entscheiden wem er eine Erlaubnis erteilt und wem nicht.
Glaub mir einfach, ich hab das schon mehrfach durch in über 30 Jahren.
Naja vor 30 Jahren war es auch noch erlaubt Kinder zu schlagen. Lies einfach mal den Link durch, da steht ganz klar: Verbot ohne triftigen Gründe geht nicht.

Ansonsten würde mich wirklich mal wine seriöse Quelle interessieren. Denn warum sollte ich dir mehr glauben als den 3 Anwälten in meinem Bekanntenkreis von denen einer sogar auf Mietrecht spezialisiert ist? Oder dem Professor bei dem ich meine Mietrechtsvorlesung hatte?
 
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  • #50
Nein, das keine Genehmigung eingeholt wurde reicht NICHT zur direkten Kündigung, wenn keine weiteren triftigen Gründe vorliegen.
Bitte informiere Dich da nochmal RICHTIG!!!
Verstöße gegen den Mietvertrag erlauben eine fristlose Kündigung. Egal um was es geht.
Bevor die Sache überhaupt vor Gericht gehen würde, ist der Mieter schon draußen.
Für eine normale Kündigung muss der Mieter erst mal abgemahnt werden und erst wenn er den Hund dann noch behält, kann er ordentlich gekündigt werden.
Wir reden von einer fristlosen Kündigung wegen Verstoß gegen den Mietvertrag.
Da braucht's keine Abmahnung.
Eine Fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn zusätzliche schwere Gründe vorliegen, z.B. das ein gefährlicher Hund angeschafft wurde oder ein anderer Mieter schwerwiegend gesundheitliche Probleme durch den Hund bekommt.
Hund in Mietwohnung ohne Erlaubnis: Folgen für Mieter und Vermieter - Mietrecht.org
Es geht bei der fristlosen Kündigung nicht um Katz oder Hund sondern um den Verstoß gegen den Mietvertrag.
 
  • #51
Tierhaltung im üblichen Rahmen und TS gerecht kann heute kein VM mehr verwehren, so kenne ich das heute. Selbst wenns eine Eigentümergemeinschaft ist, nicht. Aber wie es schon gesagt wurde, dann gehts halt vor Gericht...als wenn unsere Gerichte nicht genug zu tun hätten.
Wir hatten mal so eine Situation mit einem HV ,der mit seinem großen Hund auch im 6 Fam. Eigentümerhaus wohnte wie wir. Irgendwann wie das so ist, kippte das gute NB Verhältnis und seine Willkür zog ins Haus ein. Am Ende wollte er sogar durchsetzen,dass wir die 2 Wohnungs-Perser abschaffen müssen weil ja das "ganze Haus" stinken würde. Es gab auf mein Hinarbeiten einen Ortstermin damit man mal ne Nase nehmen kann WAS hier so stinkt und das war,da waren sich dann alle vom Haus und der Amtsgerichtler einig, nicht unsere Katzen sondern dessen Hund (an dem Tag wars sehr verregnet und der HV musste immer bis hoch in die Dachwohnung, 3 Etwagen MIT klatschnassem Hund :grin: natürlich durchs gesamte Treppenhaus) Muss ich erwähnen wie es ausging? Aber schon damals wurde der HV über die Gleichbehandlung gegenüber allen Wohnungsbewohnern aufgeklärt.
 
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  • #52
Naja vor 30 Jahren war es auch noch erlaubt Kinder zu schlagen. Lies einfach mal den Link durch, da steht ganz klar: Verbot ohne triftigen Gründe geht nicht.
Es gibt genug triftige Gründe.
Ansonsten würde mich wirklich mal wine seriöse Quelle interessieren. Denn warum sollte ich dir mehr glauben als den 3 Anwälten in meinem Bekanntenkreis von denen einer sogar auf Mietrecht spezialisiert ist? Oder dem Professor bei dem ich meine Mietrechtsvorlesung hatte?
Du hängst auf dem falschen Punkt fest.
Es geht bei der Kündigung nicht um die Tierhaltung sondern um den Verstoß gegen den Mietvertrag. Und das ist 'ne rechtssichere Angelegenheit.
 
  • #53
Tierhaltung im üblichen Rahmen und TS gerecht kann heute kein VM mehr verwehren, so kenne ich das heute. Selbst wenns eine Eigentümergemeinschaft ist, nicht. Aber wie es schon gesagt wurde, dann gehts halt vor Gericht...als wenn unsere Gerichte nicht genug zu tun hätten.
Wie gesagt - wenn im Mietvertrag steht dass Erlaubnis eingeholt werden muss und das wird nicht gemacht, dann kann wegen Verstoß gegen den Mietvertrag gekündigt werden. Die Klausel mit der Erlaubnis im Mietvertrag ist rechtssicher. Deshalb schreibt man sie ja da rein.
Wir hatten mal so eine Situation mit einem HV ,der mit seinem großen Hund auch im 6 Fam. Eigentümerhaus wohnte wie wir. Irgendwann wie das so ist, kippte das gute NB Verhältnis und seine Willkür zog ins Haus ein. Am Ende wollte er sogar durchsetzen,dass wir die 2 Wohnungs-Perser abschaffen müssen weil ja das "ganze Haus" stinken würde. Es gab auf mein Hinarbeiten einen Ortstermin damit man mal ne Nase nehmen kann WAS hier so stinkt und das war,da waren sich dann alle vom Haus und der Amtsgerichtler einig, nicht unsere Katzen sondern dessen Hund (an dem Tag wars sehr verregnet und der HV musste immer bis hoch in die Dachwohnung, 3 Etwagen MIT klatschnassem Hund :grin: natürlich durchs gesamte Treppenhaus) Muss ich erwähnen wie es ausging? Aber schon damals wurde der HV über die Gleichbehandlung gegenüber allen Wohnungsbewohnern aufgeklärt.
Ich nehme mal an dass "HV" für Hausverwaltung steht.
Auch hier gilt: Die Hausverwaltung ist NICHT der Eigentümer.
"Hausverwalter" ist auch keine Berufsbezeichnung.

Es gibt KEIN Gleichbehandlungsgebot bei der Vermietung.
 
  • #54
Es gibt genug triftige Gründe.

Du hängst auf dem falschen Punkt fest.
Es geht bei der Kündigung nicht um die Tierhaltung sondern um den Verstoß gegen den Mietvertrag. Und das ist 'ne rechtssichere Angelegenheit.
Dann lies doch einfach mal den Link, da steht es seltsamerweise anders..Und ich selbst kenne einen guten Bekannten wo der Vermieter das versucht hat mit dem Vertragsverstoß. Dem ist ohne Abmahnung die Kündigung ins Haus geflattert und das Gericht hat die Kündigung für unwirksam erklärt, weil die Abmahnung gefehlt hat. Der Mieter hat dann den Hund ein paar Wochen zur Pflege gegeben, vorher schon eine Erlaubnis beim Vermieter nachträglich beantragt, der hat diese Erlaubnis untersagt, zack wieder vor Gericht und wieder Recht bekommen. Mit nem Eilantrag oder so seines Anwalts.
Kostenpunkt für den Vermieter waren hinterher mehrere tausend Euro Gerichtskosten und mein Bekannter wohnt jetzt seit 2 Jahren mit Hund in der Wohnung. Also nein: So eine Kündigung ohne Abmahnung ist NICHT rechtssicher Kannst mir glauben ich hab das Gerichtsurteil gelesen und kenne Anwalt und Kläger persönlich. Der Anwalt macht das auch nicht erst seit gestern.
 
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  • #56
Dann lies doch einfach mal den Link, da steht es seltsamerweise anders..
Da werden keine Paragraphen genannt - ist Dir das nicht aufgefallen?

Außerdem hängst Du immernoch darauf rum wann eine Erlaubnis erteilt werden muss oder auch nicht.
Gekündigt werden kann aber unabhängig davon, wenn keine Erlaubnis nachgefragt wurde, denn das stellt einen Verstoß gegen den Mietvertrag dar und der berechtigt zur Kündigung.
Und ich selbst kenne einen guten Bekannten wo der Vermieter das versucht hat mit dem Vertragsverstoß. Dem ist ohne Abmahnung die Kündigung ins Haus geflattert und das Gericht hat die Kündigung für unwirksam erklärt, weil die Abmahnung gefehlt hat.
Da kann ich Dir aber zig Beispiele nennen wo das problemlos durchging - mit Urteilen.
Der Mieter hat dann den Hund ein paar Wochen zur Pflege gegeben, vorher schon eine Erlaubnis beim Vermieter nachträglich beantragt, der hat diese Erlaubnis untersagt, zack wieder vor Gericht und wieder Recht bekommen. Mit nem Eilantrag oder so seines Anwalts.
"Oder so" solltest Du schon ein bisschen genauer ausführen können. Lass ich nicht gelten.
Die Begründung muss natürlich schon stimmig sein.
Kostenpunkt für den Vermieter waren hinterher mehrere tausend Euro Gerichtskosten und mein Bekannter wohnt jetzt seit 2 Jahren mit Hund in der Wohnung.
Dann weißte ja jetzt warum es so oft heisst dass Tierhaltung nicht erwünscht ist.
Genau wegen solchen Typen die wissentlich gegen die Wünsche der Vermietung verstoßen.
Kann man sich nicht einfach wo einmieten wo die Probleme nicht vorprogrammiert sind?
Also nein: So eine Kündigung ohne Abmahnung ist NICHT rechtssicher Kannst mir glauben ich hab das Gerichtsurteil gelesen und kenne Anwalt und Kläger persönlich. Der Anwalt macht das auch nicht erst seit gestern.
Eine Kündigung wegen Verstoßes gegen den Mietvertrag ist rechtssicher.
Abmahnen kann man machen, muss man aber nicht.
Frag Deinen Anwalt.
 
  • #58
Da werden keine Paragraphen genannt - ist Dir das nicht aufgefallen?

Außerdem hängst Du immernoch darauf rum wann eine Erlaubnis erteilt werden muss oder auch nicht.
Gekündigt werden kann aber unabhängig davon, wenn keine Erlaubnis nachgefragt wurde, denn das stellt einen Verstoß gegen den Mietvertrag dar und der berechtigt zur Kündigung.

Da kann ich Dir aber zig Beispiele nennen wo das problemlos durchging - mit Urteilen.

"Oder so" solltest Du schon ein bisschen genauer ausführen können. Lass ich nicht gelten.
Die Begründung muss natürlich schon stimmig sein.

Dann weißte ja jetzt warum es so oft heisst dass Tierhaltung nicht erwünscht ist.
Genau wegen solchen Typen die wissentlich gegen die Wünsche der Vermietung verstoßen.
Kann man sich nicht einfach wo einmieten wo die Probleme nicht vorprogrammiert sind?

Eine Kündigung wegen Verstoßes gegen den Mietvertrag ist rechtssicher.
Abmahnen kann man machen, muss man aber nicht.
Frag Deinen Anwalt.
Habe ich. Antwort: Ohne Abmahnung kriegt der Vermieter eine Kündigung nur mit Begründung "Vetragsbruch" nur selten durch, da muss er schon nenn extrem vermieterfreundlichen Richter haben und die sind selten.

Außerdem gerne noch einmal eine Quelle:
"Der Vermieter hat grundsätzlich das Recht die unerlaubte oder nicht vertragsgemäße Tierhaltung zu untersagen und die Unterlassung (einschließlich der Entfernung des Haustieres) zu fordern. Der Unterlassungsanspruch nach § 541 BGB setzt eine Abmahnung bezüglich des zu unterlassenden Verhaltens voraus (BGH Urteil vom 28.11.2007, Az.: VIII ZR 145/07).
Nach erfolgloser Abmahnung kann der Vermieter anstelle der weiteren Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs bezüglich der unerlaubten oder beeinträchtigenden/störenden Tierhaltung, das Mietverhältnis allerdings alternativ auch beenden. In Betracht kommen hier für Wohnraummietverhältnisse folgende Kündigungsarten:

die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigen Grund nach § 543 Abs. 1 BGB (wie Störung des Hausfriedens nach § 569 Abs. 2 BGB) und
die ordentliche Kündigung des Vermieters wegen einem berechtigten Interesse an der Vertragsbeendigung nach § 573 Abs. 1 BGB (wie nicht unerheblicher Vertragsverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)"
Kündigung wegen (unerlaubter) Tierhaltung in Mietwohnung möglich? - Mietrecht.org

Die Betonung liegt auf: Nach erfolgloser Abmahnung.

Aber ich bin hier jetzt erst mal raus. Ich habe mehrere Belege geliefert die meine Argumente untermauern, wer Zweifel hat kann die ja nachlesen. Da steht glasklar drin, was der Vermieter darf und was nicht. Solange also keine Gegenbelege kommen ist die Sache für mich klar.

Nachtrag: Eine letzte eindeutige Quelle:
"Eine Kündigung wegen Vertragsverletzung erfordert in aller Regel eine vorherige, erfolglose Abmahnung des Mieters mit einer dem Einzelfall angemessenen Fristsetzung zum Abstellen des jeweiligen Verhaltens. Ohne Abmahnung ist die Kündigung außer in ganz extremen Fällen unwirksam."
Wann darf der Vermieter dem Mieter wegen Vertragsverletzung kündigen?
(die Quelle hat mir ein Student von meinem Mietrechtsprofessor gerade erst geschickt, darum nachträglich)
 
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  • #59
Habe ich. Antwort: Ohne Abmahnung kriegt der Vermieter eine Kündigung nur mit Begründung "Vetragsbruch" nur selten durch, da muss er schon nenn extrem vermieterfreundlichen Richter haben und die sind selten.
Dann gilt die fristlose Kündigung als Abmahnung - siehe diverse Urteile.
Es geht hier ja um einen Umstand, den man nicht so einfach ändern kann. Kannst Du alles nachlesen.
Außerdem gerne noch einmal eine Quelle:
"Der Vermieter hat grundsätzlich das Recht die unerlaubte oder nicht vertragsgemäße Tierhaltung zu untersagen und die Unterlassung (einschließlich der Entfernung des Haustieres) zu fordern. Der Unterlassungsanspruch nach § 541 BGB setzt eine Abmahnung bezüglich des zu unterlassenden Verhaltens voraus (BGH Urteil vom 28.11.2007, Az.: VIII ZR 145/07).
Nach erfolgloser Abmahnung kann der Vermieter anstelle der weiteren Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs bezüglich der unerlaubten oder beeinträchtigenden/störenden Tierhaltung, das Mietverhältnis allerdings alternativ auch beenden. In Betracht kommen hier für Wohnraummietverhältnisse folgende Kündigungsarten:

die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigen Grund nach § 543 Abs. 1 BGB (wie Störung des Hausfriedens nach § 569 Abs. 2 BGB) und
die ordentliche Kündigung des Vermieters wegen einem berechtigten Interesse an der Vertragsbeendigung nach § 573 Abs. 1 BGB (wie nicht unerheblicher Vertragsverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)"
Kündigung wegen (unerlaubter) Tierhaltung in Mietwohnung möglich? - Mietrecht.org

Die Betonung liegt auf: Nach erfolgloser Abmahnung.
Du schreibst es ja selbst.
Jetzt lies mal nach wie sich das bei einer fristlosen Kündigung verhält.
Dann verstehst Du vielleicht wie das funktioniert.
Aber ich bin hier jetzt erst mal raus. Ich habe mehrere Belege geliefert die meine Argumente untermauern, wer Zweifel hat kann die ja nachlesen. Da steht glasklar drin, was der Vermieter darf und was nicht. Solange also keine Gegenbelege kommen ist die Sache für mich klar.
Du hast hier gerade eben selbst etwas zitiert das belegt dass ein Vermieter wegen unerlaubter Tierhaltung kündigen kann.
Belegt hast Du eigentlich nur dass ich recht habe...

Ich empfehle DRINGEND jedem das selbst nachzulesen - es gibt mehr als genug Urteile bei denen die Kündigung vor Gericht rechtssicher bestätigt wurde und bei denen der gekündigte Mieter dann die Gerichtskosten zahlen musste.

Verlasst Euch da bitte NICHT auf irgendwelche Artikel aus dem Internet!
Schon garnicht auf solche, bei denen nicht mal die fraglichen Paragraphen genannt werden.
Das ist meist reiner Humbug!

Wer eine Katze in einer Mietwohnung halten will sollte das immer nur in Abstimmung mit dem Vermieter bzw. Eigentümer tun - alles andere kann mit der Kündigung enden!
 
  • #60
Dann gilt die fristlose Kündigung als Abmahnung - siehe diverse Urteile.
Es geht hier ja um einen Umstand, den man nicht so einfach ändern kann. Kannst Du alles nachlesen.

Du schreibst es ja selbst.
Jetzt lies mal nach wie sich das bei einer fristlosen Kündigung verhält.
Dann verstehst Du vielleicht wie das funktioniert.

Du hast hier gerade eben selbst etwas zitiert das belegt dass ein Vermieter wegen unerlaubter Tierhaltung kündigen kann.
Belegt hast Du eigentlich nur dass ich recht habe...

Ich empfehle DRINGEND jedem das selbst nachzulesen - es gibt mehr als genug Urteile bei denen die Kündigung vor Gericht rechtssicher bestätigt wurde und bei denen der gekündigte Mieter dann die Gerichtskosten zahlen musste.

Verlasst Euch da bitte NICHT auf irgendwelche Artikel aus dem Internet!
Schon garnicht auf solche, bei denen nicht mal die fraglichen Paragraphen genannt werden.
Das ist meist reiner Humbug!

Wer eine Katze in einer Mietwohnung halten will sollte das immer nur in Abstimmung mit dem Vermieter bzw. Eigentümer tun - alles andere kann mit der Kündigung enden!
Lies die Artikel einfach mal. Da steht auch was zur fristlosen Kündigung.

Allen stillen Mitlesen kann ich nur raten: Verlasst euch nicht auf irgendwelche selbsternannten Rechtsexperten die selbst keinerlei Belege für ihre Behauptungen liefern können oder wollen. Die von mir geposteten Artikel sind von seriösen Seiten die mir selbst von Anwälten empfohlen wurden und die Artikel sind oft sogar selbst von Anwälten verfasst.
In den Artikeln sind auch mehrere Urteile genannt, die man nachlesen kann. Ich denke also das ersichtlich ist, dass die Artikel kein "Humbug" sind, denn sonst könnten die ihre "blödsinnigen" Behauptungen wohl kaum mit Urteilen untermauern.

Ich bin raus, leider kamen ja immer noch keine Belege für die Gegenargumente.
 
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