Einzelkatze/-kater in Wohnungshaltung gesucht :)

  • Themenstarter Nicht registriert
  • Beginndatum
  • #41
Mal von der persönlichen Meinung des Vermieters abgesehen frage ich mich weiterhin, auf welcher rechtlichen Grundlage das funktionieren soll, eine Katze zu erlauben, aber nicht zwei. Entweder sind im Vertrag Haustiere erlaubt oder eben nicht und eine Kündigung deshalb wäre wohl kaum rechtens. Weiterhin stellt sich die Frage der Überprüfung. Will er dann monatlich kontrollieren kommen, ob tatsächlich nur eine Katze vorhanden ist?
Mit der Überprüfung ist so eine Sache.
Unsere Vermieter wohnen z.B. im Haus vor diesem hier. Balkon und Garten, ebenso auch der Hof bieten ihnen Blick auf die Vorderseite und Fenster des Hauses, wo sich die Wohnzimmer befinden.

Meine Kater sind so neugierig und sind bei jedem kleinsten Geräusch, welches vom Hof kommt auf der Fensterbank und gucken raus (man könnte ja was verpassen), stellen sich also quasi "zur Schau" 😺😸 Die könnte ich daher gar nicht verheimlichen.
 
A

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  • #42
Man muss nur ordentlich argumentieren.
Meine Vermieter wollten eigentlich keine Katze, haben dann aber einer Katze zugestimmt. Nachdem ich erwähnte, das zwei Katzen sich miteinander beschäftigen und so keine Langeweile aufkommt, was dazu führen könnte, dass die Katze Dinge zerstört oder rumschreit, war das für sie einleuchtend.
Das mag durchaus in einigen Fällen funktionieren. Aber manche Vermieter sind auch den besten Argumenten gegenüber nicht aufgeschlossen. Mich stört hier auch nur, dass alles, was man nicht selbst erlebt so schnell als unwahr dargestellt wird.
 
  • #43
Naja, so einfach ist das ja nun nicht. Klar, bei manchen Vermietern greifen gute Argumente sicher, aber es gibt nun mal Menschen, die sind für sachliche Argumente nicht offen und bleiben stur bei Ihrer Meinung - erleben wir hier ja in anderem Kontext häufiger und diese Leute gibt´s eben auch unter Vermietern ;)
Ach sorry, du hattest es bereits erwähnt. Ich hätte erstmal alles lesen sollen :)
 
  • #44
wenn ich das so lese, bin ich echt froh, dass ich mit meiner VM ein sehr gutes Verhältnis hab.. ich hab ihr nämlich erst nach dem Einzug von Baghira erzählt, dass sie einen illegalen Untermieter hat.. 😅 Muss aber gestehen, ich hätte nicht daran gedacht, um Erlaubnis zu fragen... Denk mir auch immer, gegen Katzen kann doch keiner was haben.. ich bin vielleicht auch zu blauäugig..
 
  • #45
Aus 2022

“Gemäß des überwiegenden Teils der Rechtsprechung zählen Katzen im Mietrecht zu den Kleintieren. Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs darf die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht pauschal verbotenwerden (BGH, 20.3.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06). Die Haltung von Kleintieren stellt in der Regel einen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung dar, sodass dies üblicherweise keiner Erlaubnis bedarf.“ (Details zur Katzenhaltung in der Mietwohnung | Mietrecht 2022)

Die Haltung einer Zweitkatze ist zudem Tierschutzgesetz-konform und sollte grundsätzlich kein Problem darstellen. Anders ist der Fall gelagert, wenn explizit im Mietvertrag die Zustimmungsbedürftigkeit vereinbart ist, dann könnte der VM evtl. tatsächlich die Zustimmung für die Erstkatze widerrufen…
 
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  • #46
Oha!
Das is neu 😃
Bisher waren Kleintiere im Mietrecht ja immer definiert mit "im Käfig oder Terrarium/nicht freilaufend".
Danke für dieses Zitat, gleich mal als Lesezeichen markieren... 🙃
Deswegen fand ich das ja alles so irritierend, als wir das letzte Mal darüber gesprochen hatten...
 

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