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Nein, das schlechte Gewissen ist da, wenn doch man selber oder jemand anders versehentlich ein Fenster nicht geschlossen hat oder eine Tür versehentlich auf gelassen hat.Das würde ich nicht ganz so unterschreiben. Bei mir haben die TÄ gesagt, dass es bei reinen Wohnungskatzen nicht zwingend nötig ist. Klar kann man es machen und es ist auch sicherer, falls mal der Fall der Fälle eintritt. Aber man muss auch kein schlechtes Gewissen haben, wenn man es nicht macht.
Sicher ist sicher und ich möchte mir im Fall des Falles wirklich keine Gedanken machen müssen, daran gespart zu haben...