muss ich vermieter fragen wenn ich mir ne dritte katze zulegen will?

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bella28

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sie hat 2 erlaubt nun würde ich aber gerne meinen beiden eine dritte spielgefährtin dazuholen damit sie ihr sozialverhalten besser untereinander ausleben können! muss ich da den vermieter fragen? sind ja wohnungskatzen! im grunde genommen kann er doch da nix machen oder?
 
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Hast du explizit im Vertrag stehen, dass nur zwei erlaubt sind oder steht da einfach drin "Katzenhaltung erlaubt"?
 
Er hat doch die zwei auch schon erlaubt, warum sollte er dann jetzt was gegen eine dritte haben? Fragen kostet doch nichts und erhält ein freundliches Mieter-Vermieter-Verhältnis ;)
 
Doch, natürlich. Wenn er dir nur Zwei genehmigt, darfst du auch nur Zwei haben.
Wenn du ein allgemeine Katzenhaltungserlaubnis hättest, wäre es Auslegungssache.;)
 
naja es ist eine mündliche vereinbarung im mietvertrag steht garnicht über tierhaltung drin
 
Ja, Du solltest fragen. Und es Dir schriftlich bestätigen lassen!
 
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Fragen sollte man auf jeden Fall!

Nicht nur der Mieter muss sich an Regeln halten.
Vermieter müssen sich auch an die Hausordnung halten z.B. bei einer Eigentümergemeinschaft.
Das vergessen viele, selbst als Eigentümer kann man nicht immer machen was man will....

Ich würde an Deiner Stelle nicht ein gutes Mieter/Vermieterverhältnis aufs Spiel setzen, indem ich erst etwas tue und danach auf eventuelle Konsequenzen warte.
 
ein bekannter von mir ist anwalt und hat gesagt, sie könnte da nichts machen, weil katzen im gegensatz zu weitläufiger meinung zu kleintieren gehören auch wenn es in den mietverträgen immer anders ausgelegt wird, entscheiden die gerichte zugunsten des mieters....weiß auch nich....mitbekommen würde sie es ja nicht sie wohnt nich im gleichen haus...und noch zudem könnte ich jetz ne notfellnase übernehmen..werd wohl mal ne nacht drüber schlafen
 
  • #10
ein bekannter von mir ist anwalt und hat gesagt, sie könnte da nichts machen, weil katzen im gegensatz zu weitläufiger meinung zu kleintieren gehören auch wenn es in den mietverträgen immer anders ausgelegt wird, entscheiden die gerichte zugunsten des mieters....weiß auch nich....mitbekommen würde sie es ja nicht sie wohnt nich im gleichen haus...und noch zudem könnte ich jetz ne notfellnase übernehmen..werd wohl mal ne nacht drüber schlafen

OMG, jetzt verbreiten selbst Anwälte schon so einen Mist. Sry, aber so jmd ist doch kein guter Jurist. Selbst jeder Anwärter weiß, dass das so nicht stimmt.
Kein Verein vermittelt dir ohne Genehmigung eine Katze.;)
 
  • #11
also wenn im vertrag gar nichts über tierhaltung drin steht brauchst du dir keine sorgen machen. denn es steht ja nicht drin, dass du keine halten darfst. es steht zwar auch nicht drin, dass du welche halten darfst aber das is dann im endeffekt pech des vermieters..und wenn er dir zwei genehmigt hat würde ich bei der dritten jetzt nicht mehr fragen. ich weiß das es nicht die tollste art ist, aber den interessiert es doch wahrscheinlich eh nicht. laufen die denn draußen rum, so dass die nachbarn es mitbekommen? denn würd ich wahrscheinlich auch fragen. aber ich hab nur wohnungskatzen und da hab ich mir auch einfach ne dritte dazugeholt. wen interessierts?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #12
also wenn im vertrag gar nichts über tierhaltung drin steht brauchst du dir keine sorgen machen. denn es steht ja nicht drin, dass du keine halten darfst. es steht zwar auch nicht drin, dass du welche halten darfst aber das is dann im endeffekt pech des vermieters..und wenn er dir zwei genehmigt hat würde ich bei der dritten jetzt nicht mehr fragen. ich weiß das es nicht die tollste art ist, aber den interessiert es doch wahrscheinlich eh nicht. laufen die denn draußen rum, so dass die nachbarn es mitbekommen? denn würd ich wahrscheinlich auch fragen. aber ich hab nur wohnungskatzen und da hab ich mir auch einfach ne dritte dazugeholt. wen interessierts?

Ich wills nochmal betonen, ich finde es absolut fahrlässig, dass hier juristische Laien immer irgendwas behaupten, was sie mal in einem Käseblatt gelesen haben.
Wenn im Mietvertrag keine Regelung enthalten ist, sind Katzen und Hunde nicht dadurch automatisch erlaubt. Hier stellt sich immer die Frage, ob die Haltung zum vertragsmäßigen Gebrauch gehört. Das wird Mal so, Mal so entschieden.
Einerseits wird argumentiert, insofern die Tiere niemanden belästigen
gehöre das in der heutigen Zeit zur allg. Lebensführung. Andererseits heißt es aber mindestens genau so oft, dass Tierhaltung in Miethäusern eben nicht dem vertragsmäigen Gebrauch unterliegt.
 
  • #13
Auch wir als Wohnungseigentümer haben uns an die Beschlüsse der Eigentümerversammlung zu halten. Bei uns ist grundsätzlich Tierhaltung erlaubt und so steht es auch in den Mietverträgen bei vermieteten Wohnungen. Wir handhaben es so, dass wir alle Hausbewohner über neue Tiere unterrichten. Es kann immer mal vorkommen, dass eine Katze oder ein Hund ins Treppenhaus entkommt und die Nachbarn besuchen geht. So weiss jeder wo die Tiere hingehören. Auch wenn ein Hund mal länger bellt oder eine Katze beim Nachbarn was kaputt macht: Alle Hausbewohner tolerieren das bei uns, weil jeder weiss, dass die Tierhalter alles in ihrer Macht stehende tun, um Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Deshalb würde ich auf jeden Fall den Vermieter fragen und auch die Hausbewohner informieren. Das trägt sehr viel zu einem gutnachbarschaftlichen Verhältnis bei.
 
  • #14
ein bekannter von mir ist anwalt und hat gesagt, sie könnte da nichts machen, weil katzen im gegensatz zu weitläufiger meinung zu kleintieren gehören auch wenn es in den mietverträgen immer anders ausgelegt wird, entscheiden die gerichte zugunsten des mieters....weiß auch nich....mitbekommen würde sie es ja nicht sie wohnt nich im gleichen haus...und noch zudem könnte ich jetz ne notfellnase übernehmen..werd wohl mal ne nacht drüber schlafen

Der ist Anwalt und erzählt so einen Mist? Ups...
Sorry, aber das ist falsch. Katzen zählen nicht automatisch zu den Kleintieren, das sieht jedes Gericht anders - der BGH hat vor ein paar Jahren ein Urteil zu Tierhaltung ausgesprochen, in dem er offen lässt, ob Katzen als Kleintiere gesehen werden können oder nicht - damit überlässt er es den jeweils zuständigen Gerichten, wie das gehandhabt wird.

Wenn Dein Vermieter das mitbekommt und Dir was will, kann er Dir fristlos kündigen. Also warum fragst Du denn nicht einfach?

also wenn im vertrag gar nichts über tierhaltung drin steht brauchst du dir keine sorgen machen. denn es steht ja nicht drin, dass du keine halten darfst. es steht zwar auch nicht drin, dass du welche halten darfst aber das is dann im endeffekt pech des vermieters..und wenn er dir zwei genehmigt hat würde ich bei der dritten jetzt nicht mehr fragen.

Es besteht ein mündlicher Vertrag, dass zwei Katzen gehalten werden dürfen. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag, an den man sich zu halten hat.
 
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  • #15
Einfach fragen. Und wenn der Vermieter "nein" sagt, nicht beleidigt sein. Wenn er aber 2 Katzen erlaubt hat und keine Verordnungen der Eigentümergemeinschaft im Nacken, würde es mich wundern, wenn er´s nicht erlaubt.
Lad ihn auf nen Kaffee ein und frag dann ganz lieb. ;)
 
  • #16
Ganz ehrlich, ich persönlich würde auch aus Anstand fragen. So haben mich meine Eltern erzogen. Du nutzt als Mieter das Eigentum anderer Leute und bin nicht sicher, ob sie Ärger bekommen könnten, wenn Du eine dritte Katze holst.

Frag Deinen Bekannten mal warum Anwälte soviel zu tun haben und ob er nicht auch amüsant findet wegen welcher Kleinigkeiten es Ärger gibt, obwohl man sich das hätte sparen können?

Vieles lässt sich vermeiden, wenn man schlicht und ergreifend miteinander REDET.
Daran verdient er aber nicht :aetschbaetsch2:

Warum fällt das um Himmels Willen so schwer?
Haben so viele Menschen verlernt zu reden? Haben wir uns nur noch was per Mail, in einem Forum, per SMS oder per Anwalt zu sagen?

Und wenn wir eigentlich um etwas bitten wollen ist das eine Schwäche. Deshalb bitten oder fragen wir nicht sondern tun es einfach oder wie?

Ich halt mich jetzt hier raus, Du schläfst ne Nacht drüber und entscheidest.
 
  • #17
als ich mir meine dritte katze dazugeholt habe, habe ich meinen vermieter auch nicht danach gefragt:oops:
er war einmal hier, weil die heizung kaputt war, hat aber nichts dazu gesagt:verschmitzt:
 
  • #18
Krümel♥;2305157 hat gesagt.:
als ich mir meine dritte katze dazugeholt habe, habe ich meinen vermieter auch nicht danach gefragt:oops:
er war einmal hier, weil die heizung kaputt war, hat aber nichts dazu gesagt:verschmitzt:

;) auf jedenfall:) ich denk mir immer, wenn man erst frag kann man auch n nein bekommen. Man weiß ja nie was der vermieter grad zum frühstück gegessen hat. Also es kommt halt immer drauf an wie und wo man wohnt. Also bei mir isses ne hausverwaltung die das hier macht. Die haben sich noch nicht mal um die total kaputten fliesen hier gekümmert. Der hausbesitz is irgendwo auf der welt unterwegs und beide interessiert es herzlich wenig... und da sie mein bad nicht interessiert ( ich musste sogar die kompletten sanitären sachen neu machen aus eigener tasche, weil die nicht benutzbar waren) interessiert mich jetzt auch nciht, was die dazu sagen- außerdem haben hier welche nen hund nen papageien und zwei katzen in einer wohnung...

was ich damit sagen will ist, ich würde vielleicht auch nicht pauschalisieren,sondern nach gefühl entscheiden. ich glaub man weiß vom bauch her ob an lieber fragen sollte oder nicht.

rechtlich ist man immer abgesichter, wenn man fragt, das ist klar

...ja klar ein mümdlicher vertrag is bindend bla bla... das nützt einem aber herzlich wenig, wenn der vermieter mit zwei leuten die das angeblich mitgehört haben lügt es es dann aussage gegen aussage steht.. also wenn eine vereinbarung besteht, denn doch bitte schriftlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #19
na mal sehen was ich mache, bin ja ganz allein in dem haus! da sie die wohnung oben nicht vermietet...warum auch immer!!
 

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