Katzen belästigen die Nachbarn

  • Themenstarter Juli89
  • Beginndatum
  • #41
Na ja, leider sieht es der Gesetzgeber anders.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass man Freigänger bis zu einem gewissen Grad dulden muss.

Davon ab: wenn diese Grenze übertreten wird und keiner den Halter finden kann, kann der Gesetzgeber/ein Gericht gar nichts machen.

Hatte ich erwähnt, dass es mein Beispiel ein wenig anders ist, als dieser konkreter Fall? Yes, I did.
 
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  • #42
Der Gesetzgeber sieht vor, dass man Freigänger bis zu einem gewissen Grad dulden muss.

Ja, dazu müsste sich "bis zu einem gewissen Grad" definieren lassen.

Dazu befrag dann mal den Katzenhalter und denjenigen, der sich durch die Katzen belästigt fühlt.
 
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  • #43
Ja, dazu müsste sich "bis zu einem gewissen Grad" definieren lassen.
Das ist definiert. Ich habe es nur flapsig ausgedrückt, weil ich es nicht im Kopf habe. Gibt dann halt Abweichungen in konkreten Streitfällen.


Ist mir auch latte. Ich verstehe beide Parteien nicht. Wenn ich nicht will, dass fremde Katzen zu mir kommen, verhindere ich das. Wenn ich nicht will, dass meine Katzen zu jemand anderem gehen, verhindere ich das.

Damit bin ich hier raus.
 
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  • #44
Genau so sehe ich es doch auch.
 
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  • #45
mir auch latte. Ich verstehe beide Parteien nicht. Wenn ich nicht will, dass fremde Katzen zu mir kommen, verhindere ich das. Wenn ich nicht will, dass meine Katzen zu jemand anderem gehen, verhindere ich das.
Ich verstehs auch nicht...🤷🏻‍♀️

Aber, wenn es sich um meine Katzen handelt, ist mir das Wohlbefinden derer wichtiger....
Heisst, es kann immer mal nen Vorfall geben, wo der oder die sonst so "verständnisvollen" Nachbarn die Schnauze gestrichen voll haben.....
Und, bevor dann meine Katzen mit dem Wasserschlauch bespritzt werden oder mal ein Hausschlappen nach ihnen fliegt oder, die Katze einfach spurlos verschwindet.....
Dann mach ich lieber meinen Garten Katzengerecht und Ausbruchsicher...

Meine Meinung!🤷🏻‍♀️
 
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  • #46
Das Problem ist meiner Meinung nach, dass die Nachbarn zwar gern wollen, dass die Katze kommt, aber nur so lange wie sie nichts tut was stört. Und so kann das halt nicht funktionieren. Das versteht keine Katze.

Ich hatte hier auch mal den Fall, dass mein ehemaliger Kater bei Nachbars ein und aus ging als wäre er da zu Hause. Sie hat es nicht gestört und ich konnte und wollte ihnen nicht verbieten ihn rein zu lassen, wenn er von selbst rein geht. Füttern habe ich allerdings untersagt.

Das ging den ganzen Sommer über so gut, gen Herbst hin allerdings war er dann wohl nicht mehr so ganz willkommen. Ich vermute, weil sie dann gemerkt haben wieviel Dreck so ein "Besucher" im Zweifel mit rein schleppt, wenn man ihn ein und aus gehen lässt wie er will.

Na ja, er schrie sich dann die Seele aus dem Leib vor deren Wohnung und die gesamte Nachbarschaft musste es sich mit anhören. War nicht so doll. Aber immerhin sind sie konsequent geblieben. Er bekam dann die ein oder andere "Dusche" von oben und irgendwann hatte er kapiert, dass er da nicht mehr so ohne weiteres rein kommt.

Hätten die sich bei mir beschwert, dann hätten sie allerdings was zu hören bekommen von mir. Denn dass das so in der Welt einer Katze nicht funktioniert sollte man eigentlich wissen und wenn man es nicht weiss, dann muss man es halt "schmerzlich" lernen.
 
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  • #47
Ja das stimmt. Wenn ich nicht das Problem mit der Verdauung bei einer Katze hätte, würde ich sie ab jetzt auch einfach reden lassen..
Wissen diese Nachbarn das auch? Wenn die trotzdem füttern wäre das vorm Gesetz Sachbeschädigung und kann teuer werden, TA
 
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  • #48
Das kann man doch nicht vergleichen.
Hunde sind keine Katzen, da liegt die Sachlage völlig anders.
Ich erwarte von nem Hundehalter auch, dass er seine Tiere im Griff hat und die abrufbar sind. Machen die, was sie wollen, is in der Erziehung was schief gelaufen.

Von einer Katze kann kein Mensch erwarten, dass sie in jeder Situation abrufbar ist.

Klar sagt ein Gericht, krieg Deine Hunde in den Griff. Deswegen kann man das doch noch lang net auf Katzen ummünzen.

Also nur, weil das Gericht sagt, sorg dafür, dass Deine Hunde im Garten bleiben, heißt das noch lange nicht, dass das für Katzen gilt.
Gesetzlich muss man z.B. ein Gewisses Maß an Freigängern im Garten dulden - aber kein Gesetz schreibt vor, einen fremden Hund im Garten dulden zu müssen.
Eben, das kann man nicht vergleichen. Bei manchen Hunderassen gibt es sogar erhöhte Auflagen.
Bekannte von mir haben sich so ein Pony angeschafft, einen türkischen Herdenschutzhund. Da kam das Ordnungsamt und hat den Zaun nachgemessen, und der Zaun musste an einigen Stellen auf 1,80m erhöht werden.
Seitens der Familie gab es mehrere Sachkundenachweise, sonst hätten sie den Hund gar nicht anschaffen dürfen.

Bei Katzen ist das ganz anders, da es weder eine Leinen- noch Maulkorbpflicht gibt. Meine schläft hin und wieder in einer fremden Waschküche, aber es hat sich noch keiner beschwert. Da würde ich dann auch nur mit den Schultern zucken und sagen, dass sie nicht mehr reinlassen sollen.
Meine Katze darf hier auch nicht durch die Haustür, auch wenn meine Vermieter das erlaubt haben. Aber Mimi-Kitty ist wirklich sehr talentiert darin, sich hinter einem reinzuschleichen. Und sie macht wirklich nur Blödsinn.
Sie war schon mehrfach in der Garage eingesperrt, das kann man im Hausflur überhaupt nicht gebrauchen, vor allem wenn sie dort eingesperrt sein sollte und keiner ist zu Hause bzw. hören meine Vermieter altersbedingt nicht mehr so gut.
Wenn die Katze sich dann dort erleichtert, dann gibt es nur Ärger.
Das kann man ja verhindern und so läuft das ganz gut, da meine Vermieter meine Katze versorgen, wenn ich mal weg bin :)
 
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  • #49
Das kann man doch nicht vergleichen.
Hunde sind keine Katzen, da liegt die Sachlage völlig anders.
Ich erwarte von nem Hundehalter auch, dass er seine Tiere im Griff hat und die abrufbar sind. Machen die, was sie wollen, is in der Erziehung was schief gelaufen.

Von einer Katze kann kein Mensch erwarten, dass sie in jeder Situation abrufbar ist.

Klar sagt ein Gericht, krieg Deine Hunde in den Griff. Deswegen kann man das doch noch lang net auf Katzen ummünzen.

Also nur, weil das Gericht sagt, sorg dafür, dass Deine Hunde im Garten bleiben, heißt das noch lange nicht, dass das für Katzen gilt.
Gesetzlich muss man z.B. ein Gewisses Maß an Freigängern im Garten dulden - aber kein Gesetz schreibt vor, einen fremden Hund im Garten dulden zu müssen.
Vergleichen kann man es schon, für den Gesetzgeber sind Haustiere und zwar egal welche Sachen. Und wenn durch meine "Sachen" andere Leute oder das Eigentum anderer Leute beschädigt, beeinträchtigt usw. wird, bin ich als Besitzer bzw. Halter dafür verantwortlich diesen Missstand, wie auch immer zu beseitigen.
 
  • #50
Okay, dann sind es keine Sachen, da war ich nicht so ganz auf dem neuesten Stand.

Allerdings ist es nach wie vor die Sache des Halters, zu verhindern, dass andere Menschen oder deren Eigentum durch mein Haustier geschädigt werden.

Freilaufende Katzen aus der Nachbarschaft müssen geduldet werden, solange die Beeinträchtigung durch sie nicht unzumutbar ist. Katzenhalter sind laut BGB für die Schäden ihres Freigängers verantwortlich und müssen daher auch dafür geradestehen.

Eine Gleichstellung von Tieren mit Sachen wurde durch den § 90a BGB damit ausdrücklich verneint. Allerdings wird in S. 3 des Paragrafen erfasst, dass die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend auf Tiere anzuwenden sind. So bietet es die Möglichkeit umfassende zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, die bis dato vorbehaltlich bei Sachen möglich waren.


Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass das geduldet werden muss.

Auch bei anderen Nachbarn gehen sie wohl ständig rein und klauen essen aus der Küche (Menschenessen).
 

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