Katze überfahren (hypothetisch) - was tun bei welchem Szenario?

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  • #22
Bei uns im Kreis zahlen die Gemeinden erst mal die Erstversorgung.
Was weiter passiert entscheiden dann die Besitzer oder das Tierheim.
Der Besitzer entschädigt Tierarzt oder Gemeinde wenn er gefunden wird.
 
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  • #23
Ich habe leider schon mal eine Katze überfahren.:cry:
Sie war sofort tot. Natürlich habe ich angehalten und die Katze auf den Gehweg gelegt und bei allen Anwohnern geklingelt. Leider war dort niemand.
Auf dem Rückweg zu Feierabend war die Katze dann weg. Das ist aber schon fast 30 Jahre her.

Vor ca. 3 Wochen habe ich eine tote Katze gefunden , die dort schon länger auf einem Grünstreifen lag :cry:. Ich habe beim Bauhof angerufen, die haben eine Bereitsschaftsnummer, und dort die Fundstelle bekannt gegeben.
In den lokalen Gruppen habe ich den Totfund bekanntgegeben, allerdings ohne Foto, weil einfach nicht mehr viel zu erkennen war, und dass das Tier vom Bauhof abgeholt werden wird.
Die Katze war auch am folgenden Tag weg, aber es hat sich jemand gemeldet, der seine Katze an der Stelle vermisste. Sie wird es wohl gewesen sein.
Und im Zweifelsfall, immer die Polizei anrufen. Die kümmern sich zumindest hier darum, was bei FB auch schon mal lobend erwähnt worden ist.
 
  • #24
Die Rechtslage schaut so aus:

Wer haftet für den Schaden durch ein Haustier?​

Verursacht ein Haustier einen Unfall, ist der Tierhalter dafür verantwortlich. Er muss für den entstandenen Schaden aufkommen, unabhängig von einem Verschulden – eventuell tritt eine vorhandene Hundehalter-Haftpflichtversicherung oder im Falle eines Unfalls mit einer Katze die Privat-Haftpflichtversicherung ein. Der Tierhalter muss ermittelt werden.

Schalten Sie daher bei Personen- oder Sachschäden auf alle Fälle die Polizei ein. Außerdem empfiehlt es sich, ein paar Fotos von der Unfallstelle zu machen.

Wichtig: Sollte vor Ihnen auf der Straße plötzlich ein Tier auftauchen, weichen Sie nur aus, wenn keine Gefahr für Sie oder andere Verkehrsteilnehmer besteht. Halten Sie das Lenkrad fest mit beiden Händen und bremsen Sie kontrolliert.

Trotz aller Tierliebe: Das Leben von Hund, Katze oder Igel wiegt weniger als die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Hat eine Vollbremsung wegen eines Klein- oder Haustiers einen Auffahrunfall zur Folge, kommen die Versicherungen oftmals nicht für den entstandenen Schaden auf.
Tier angefahren: Müssen Sie anhalten?
Haben Sie einen Hund oder eine Katze überfahren, besteht normalerweise keine Meldepflicht. Stellt das verletzte Tier allerdings eine Gefährdung im Straßenverkehr dar, müssen Sie die Polizei davon in Kenntnis setzen. Außerdem dürfen Sie das Tier nicht unnötig leiden lassen, sodass ggf. doch entsprechende Stellen informiert werden sollten. Fahrerflucht kann Ihnen jedoch nicht vorgeworfen werden, wenn Sie den Unfallort einfach verlassen.
Bußgeld dennoch möglich?
Zwar handelt es sich nicht um Fahrerflucht, wenn Sie einfach weiterfahren, nachdem Sie eine Katze oder einen Hund überfahren haben, allerdings kann Ihnen in diesem Fall ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen werden. Das kann ggf. Bußgelder bis 50.000 Euro zur Folge haben.
 

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