Haben sie dir die Gesetzestextstelle oder die entsprechende §§ auch nennen können? Irgendwie klingt das nicht rechtens.
Ich bezweifel, daß man die Rechtslage korrekt beurteilt hat.
Es ist doch eher umgekehrt so, daß die Halter schauen müßten, daß ihr Kater ihr Grundstück nicht verlassen kann. Was sollst du denn machen außer ignorieren, vor die Tür setzen, wenn er ungefragt reinkommt usw.
Auch die Sache mit dem Katzenhaus finde ich rechtlich fragwürdig. Denn für deine eigenen Katzen darfst du doch sowas hinstellen und wenn es ein Fremdtier nutzt, ist das nicht dein Verschulden.
Ich denke das da ein tierrechtlich erfahrener Anwalt zu deiner Sicherheit mal zu Rate gezogen werden sollte, um die Sachlage korrekt zu beurteilen.
Sonst wäre das Ganze so tragisch für dich es wäre, für alle Katzenhalter, deren Katzen fremdgefüttert werden (und es absolut nicht nötig haben) eine tolle Lösung - wenn man nämlich wüßte, wer der Fütterer ist, zeigt man ihn an und zack bekommt er die Auflage sein Grundstück gegen Eindringen der bisher gefütterten fremdem Katze zu sichern.
Das ist aber eben nicht so.
Man kann als Betroffener womöglich Unterlassungsverfügungen gegen den Fütterer erwirken, die zielen dann aber doch aufs Füttern, nicht auf das mögliche Betreten des Grundstücks durch das Katzentier. Und wer eigene Katzen hat, wird sicher auch keine Unterlassungsverfügung dahingehend bekommen, denen kein Katzenhaus aufs eigene Grundstück zu stellen oder im Sommer alle Türen geschlossen zu halten, damit keine Fremdkatze die Küche/Katzennäpfe entern kann.
Anders wäre es, hätte man keine eigenen Katzen, dann wäre ein Katzenhaus und Katzenfutter in der Küche + offene Tür in der Tat ein gezieltes Anlocken von Fremdkatzen.
Womöglich hat man bei der Polizei in die Beurteilung der Sachlage deine Katzen nicht einfließen lassen? Dann würde ich das Nachholen.
Wenn du "nur" deine Wildkatzen hast, ... zählst du sie als deine? Weil daran kann in diesem Fall viel hängen. Zählen sie nicht als deine, hast du ja keine und lockst quasi Streuner an und in deinem Fall ja den Nachbarkater (ja das ist irre schräg, weil man alle Fälle über einen Kamm schert, aber rein rechtlich, ...).
Wenn du aber die Wildkatzen/Streuner kennst, sie einen Bezug zu dir haben, für ihre medizinische Versorgung und alles andere gerade stehst, dann sind es quasi rechtlich deine und keine Streuner, sondern wie Freigänger die "voll outdoor" vorziehen, und dann hast du eigene Katzen.
Ich wünsche dir gute Nerven und einen Ausgang in deinem und der Katzen Sinne,
ganz liebe Grüße
Karen