Wir suchen dringend für unsere zwei Katzen ein neues Zuhause

  • Themenstarter claudiaba
  • Beginndatum
  • #41
1. ja er hat eine tierhaarallergie und wir sind seit heut morgen im Krankenhaus weil er kaum noch Luft bekommen hat.

2. der Mietvertrag ist unterschrieben
Wie bereits geschrieben, es gab viele Gespräche mit der neuen Vermieterin, aber da sie schlechte Erfahrungen und andere gute Gründe für das verbot von Tieren aufgeführt hat, ist es rechtens.

Wir haben lange genug uns Gedanken gemacht, was wir machen sollen, aber es ist leider keine andere Lösung da, als die zwei in liebevolle Hände zu geben.

Wir haben sie mit 7 Wochen bekommen, da das muttertier bei den Vorbesitzern verstorben ist und wir dem älteren Ehepaar somit geholfen haben. Ohne uns wären sie einfach ausgesetzt worden.

Und die Gesundheit unseres Sohnes ist mir einfach am wichtigsten. Ich hab nämlich keine Lust, meinen Sohn morgens erstickt im Bett aufzufinden, nur weil wir die Katzen haben. Ich hab ebenso kaum Kraft, um mich hier weiterhin von irgendwelchen Leuten anmachen zu lassen. Krebs zu haben und ein Kind was im Krankenhaus liegt weil es kaum noch Luft bekam daheim sind genug für mich. Wir haben auch mit pflegestellen für die beiden Kontakt aufgenommen, aber es sind derzeit so gut wie keine verfügbar, die unseren Umkreis mit drin haben. Solche Menschen fahren ja für die kennenlernphase zu den Familien, bevor sie die Tiere aufnehmen. Nur 100km möchte keiner der Pflegestellen in Angriff nehmen. Weil sie auch einfach den Tieren die lange Autofahrt nicht zumuten wollen.

Wir haben in Supermärkten, bei Tierärzten, bei Frisören und Bäckern sowie in der Kita meiner Schwiegermutter Aushänge aufgehangen. Freunde, Familie, bekannte und Arbeitskollegen meines Mannes würden auch alle gefragt.
 
A

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  • #42
Wo kommt ihr denn her? Dann könnte man sich mal schlau machen.
Ich persönlich wüsste hier in der Stadt eine freie Pflegestelle.
wäre Kreis 56xxx
 
  • #43
Das ist Nonsens. Die Gesetzeslage hierzu ist klar, zwei unbezahlte Kaltmieten reichen für eine Kündigung. Dass manche Vermieter dann nicht sofort reagieren ist ihre Sache, die Gesetzeslage dazu ist aber glasklar.

Ja, das ist sie. Aber selbst wenn man nach den 2 fehlenden Mieten sofort aktiv wird: es dauert eben auch eine Zeit bis die Räumungsklage durch ist. Und das dauert in der Regel eben die berühmten 6 Monate. Haben unsere Nachbarn 2 mal am eigenene Leib erfahren dürfen
 
  • #44
1. ja er hat eine tierhaarallergie und wir sind seit heut morgen im Krankenhaus weil er kaum noch Luft bekommen hat.
TierHAARallergie? Ernsthaft?

Wie bereits geschrieben, es gab viele Gespräche mit der neuen Vermieterin, aber da sie schlechte Erfahrungen und andere gute Gründe für das verbot von Tieren aufgeführt hat, ist es rechtens.
Schlechte Erfahrungen zählen vor Gericht nicht - das ist kein zulässiger Grund.
Was gibt sie denn sonst noch für Gründe an? Wie gesagt, es muss schon ein richtiger Grund sein, z.B. dass es in dem Haus eine Allergie-Praxis gibt etc., sonst ist die Klausel mit dem Katzenhaltungsverbot schlicht ungültig.
Stehen die Gründe im Mietvertrag? Dann zitier doch bitte mal...

Und die Gesundheit unseres Sohnes ist mir einfach am wichtigsten.
Das ist verständlich. Aber dann solltest Du nochmal das mit der TierHAARallergie hinterfragen, anscheinend hat man Dir das nicht richtig erklärt.

Nur 100km möchte keiner der Pflegestellen in Angriff nehmen. Weil sie auch einfach den Tieren die lange Autofahrt nicht zumuten wollen.
Dann such weiter - es gibt hier im Forum auch Pflegestellen die sich um 100km keine Gedanken machen...

Übrigens warte auch ich auf eine Beschreibung der beiden Katzen, die fehlt ja immernoch, so kann man doch garnicht wissen ob die beiden für einen in Frage kommen würden. Und bessere Fotos wären auch schön - hast Du denn garkeine vernünftigen Bilder von den Miezen? Ich fotographiere ja schon wenig, aber bei mir platzt trotzdem fast die Festplatte...
 
  • #45
Ja, das ist sie. Aber selbst wenn man nach den 2 fehlenden Mieten sofort aktiv wird: es dauert eben auch eine Zeit bis die Räumungsklage durch ist.
Du lässt da ein paar sehr wichtige Schritte aus (Mietrecht ist ganz sicher nicht Deine Stärke).
Erstmal muss gekündigt werden - und erst wenn der Mieter dann nicht freiwillig auszieht kann man Räumungsklage einreichen. Es soll auch Menschen geben die freiwillig ausziehen wenn ihnen gekündigt wurde, Du wirst lachen, das ist sogar der allergrößte Teil.

Und das dauert in der Regel eben die berühmten 6 Monate.
Nö. Ich hab das 2015 auch in 2 Monaten geschafft - problemlos und ohne Anwalt.

Bitte wirf nicht solche Unwahrheiten in den Raum - das verwirrt nur und hilft nicht. Und die Leute glauben sowas ja gerne, wie oft hab ich schon gelesen "nach der Kündigung kann man ja noch ein Jahr umsonst wohnen" weil jemand so einen Murks geglaubt hat. Das ist natürlich absoluter Quatsch.
Manchmal könnte ich Leute die sowas erzählen echt erwürgen...
 
  • #46
Ich würde mal vorschlagen, die Kaution zu erhöhen. Biete ihr z.B. 3000 Euro zusätzlich an, wenn du deine Katzen mitnehmen kannst. Sprich mit deinem aktuellen Vermieter und bitte darum, dass dieser bestätigt, dass deine Katzen keine Schäden hinterlassen haben.
Die "Krebskarte" würde ich auch ziehen. ;) Bitte nicht falsch verstehen, aber sowas emotionales beeinflusst Menschen nunmal.

Deinen Text solltest du vorne ergänzen, das ist hier Pflicht im Forum. Die Gesuche müssen einer bestimmten Form entsprechen. Schau' dies bitte in den Regeln nach.
 
  • #47
Gut es ist sowieso OT, aber es ist toll, dass Du offensichtlich so viel Glück mit deinen Mietern hattest, dass Du nicht klagen musstest. Es gibt leider genügend Fälle wo das nicht so ist. Das hat mit Unwahrheit nichts zu tun. Wenn es zu einer Räumungsklage kommt (und ja Du kannst die einzelnen Schritte bis dahin gerne ausführen, wenn Du dazu Lust hast), dann dauert das ein wenig.

Wirklich Louisella, ich gehe ganz häufig mit deinen inhaltlichen Aussagen echt konform. Aber der Ton in dem Du das rüberbringst, finde ich echt immer ne ziemlich harte Nummer. Ich habe Dich nicht angegriffen, wenn Du der Meinung bist, dass ich ja so ein Miet-Vollhorst bin, erklärs doch ganz normal...
Und ja ich gebe Dir Recht, da Du vermietetst und ich selber nicht (wenn auch mehrere Mitglieder meiner Familie) wäre es wirklich gut, wenn Du Dich im Mietrecht besser auskennst als ich ;)

Edit und PS: Wer aufgrund dessen, dass ich eine Räumungsklage erwähnt habe glaubt, dass er 6 Monate mietfrei wohnen kann, dem ist auch anders nicht mehr zu helfen. Dass man niemals mietfrei wohnen kann ist eigentlich selbstverständlich und das habe ich auch nicht geschrieben... Ich habe lediglich gesagt, dass eine Räumungsklage, bis der Vermieter dann die nicht zahlenden Mieter endlich aus der Bude hat einige Monate in Anspruch nimmt und ich das schon mehrfach live mitbekommen habe. Nicht mehr und nicht weniger.
 
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  • #48
Also jetzt mal ganz ehrlich...
Die Katzen einfach mitnehmen obwohl die Vermieter strikt dagegen sind und dann die Räumungsklage abwarten?
Von der Allergie jetzt mal ganz abgesehen, was hier einfach mal so als falsch abgetan wird (aber ok kenne ich mich nicht mit aus).
Ich würde das auch nicht machen und das wäre den Vermietern gegenüber auch nicht besonders fair.
Das mit der angebotenen Mietkaution finde ich da einen guten Vorschlag, wenn man sich das denn erlauben kann.
So ne ähnliche Überlegung hatte ich hier auch schon, als es um die Erlaubnis ging, da hätte ich ihm Zweifel auch einfach ne Extrakaution angeboten - mit Geld lässt sich oft was drehen. :p
 
  • #49
Ich würde mal vorschlagen, die Kaution zu erhöhen.
Das ist rechtlich nicht möglich - die Höhe der Kaution darf maximal 3 Kaltmieten betragen.

Biete ihr z.B. 3000 Euro zusätzlich an, wenn du deine Katzen mitnehmen kannst.
Was soll das bringen? Die Schäden, die die Katzen verursachen, muss sie sowieso bezahlen.

Gut es ist sowieso OT, aber es ist toll, dass Du offensichtlich so viel Glück mit deinen Mietern hattest, dass Du nicht klagen musstest.
Lies bitte richtig - ich schrieb dass ich 2015 eine Räumungklage durchgezogen habe.

Das hat mit Unwahrheit nichts zu tun.
Hier wurde geschrieben dass es immer 6 Monate dauern würde, bis man auszieht. Das ist nun mal unwahr, das kannst Du drehen und wenden wie Du willst.

Wenn es zu einer Räumungsklage kommt (und ja Du kannst die einzelnen Schritte bis dahin gerne ausführen, wenn Du dazu Lust hast), dann dauert das ein wenig.
Worauf ich raus wollte war, dass man erstmal kündigen und dann abwarten muss bis der Übergabetermin verstrichen ist ohne dass die Wohnung übergeben wurde - erst dann kann man eine Räumungsklage einreichen.
Und das wurde hier einfach unterschlagen.

Aber der Ton in dem Du das rüberbringst, finde ich echt immer ne ziemlich harte Nummer.
Sorry, aber wenn hier so ein Müll verbreitet wird und dann noch drübergeschrieben wird dass sich jemand mit Mietrecht auskennt, dann krieg ich echt einen Hals. Die Leute glauben den Mist doch!

Und ja ich gebe Dir Recht, da Du vermietetst und ich selber nicht (wenn auch mehrere Mitglieder meiner Familie) wäre es wirklich gut, wenn Du Dich im Mietrecht besser auskennst als ich ;)
Ich mach das auch erst seit knapp über 30 Jahren...

Ich habe lediglich gesagt, dass eine Räumungsklage, bis der Vermieter dann die nicht zahlenden Mieter endlich aus der Bude hat einige Monate in Anspruch nimmt und ich das schon mehrfach live mitbekommen habe. Nicht mehr und nicht weniger.
Du solltest das aber nicht so verallgemeinern.
Eine Räumungsklage kann auch sehr viel schneller laufen. Ich war mit meinen 2 Monaten ja schon gut, aber ich kenne Fälle da ging's noch schneller.
Kommt halt immer drauf an wieviel beim jeweiligen Amtsgericht so los ist.
Letztendlich ist das sowieso nur eine Formalität, Widersprüche etc. kann's gegen die Kündigung geben, aber wenn da nicht innerhalb der Fristen widersprochen wird ist der Käs gegessen - da wird dann vor Gericht nicht mehr diskutiert ob die Kündigung rechtens ist oder nicht.
 
  • #50
Also jetzt mal ganz ehrlich...
Die Katzen einfach mitnehmen obwohl die Vermieter strikt dagegen sind und dann die Räumungsklage abwarten?
Sorry - aber vor der Räumungsklage muss IMMER erstmal die Kündigung kommen.

So ne ähnliche Überlegung hatte ich hier auch schon, als es um die Erlaubnis ging, da hätte ich ihm Zweifel auch einfach ne Extrakaution angeboten - mit Geld lässt sich oft was drehen. :p
Dem Vermieter wäre eine entsprechende Haftpflichtversicherung, die durch die Katze verursachte Schäden am Gemieteten abdeckt sicherlich lieber.

Was bitte soll die Kaution bringen? Zumal sie so nicht rechtens ist?
Den Schaden muss der Mieter ohnehin bezahlen.
 
  • #51
Ja und dann die Kündigung ignorieren weil es ist ja sonst nix frei? :rolleyes:
Hier wurde angeführt man solle die Vermieter ignorieren u das finde ich nicht ok! Das ist ja auch alles nur Stress für eine eh schon geschwächte Person.
Das mit der Kaution ist vielleicht nicht rechtens, gibt aber dem Vermieter Sicherheit. Bei mir wäre das ne Option gewesen, hier läuft einiges unter der Hand! War aber nicht nötig und ja auch nur ne Idee.
So ne Rechtschutz ist natürlich besser! Stimmt! ;) klingt aber eh nicht so als ließe sich da jemand überzeugen.

Naja es wäre dennoch hilfreich ein paar Infos wie Wohnort zu kriegen.
So kann man ja nun echt nicht helfen.
 
  • #52
Ja und dann die Kündigung ignorieren weil es ist ja sonst nix frei? :rolleyes:
Hier wurde angeführt man solle die Vermieter ignorieren u das finde ich nicht ok! Das ist ja auch alles nur Stress für eine eh schon geschwächte Person.
Das mit der Kaution ist vielleicht nicht rechtens, gibt aber dem Vermieter Sicherheit. Bei mir wäre das ne Option gewesen, hier läuft einiges unter der Hand! War aber nicht nötig und ja auch nur ne Idee.
So ne Rechtschutz ist natürlich besser! Stimmt! ;) klingt aber eh nicht so als ließe sich da jemand überzeugen.

Naja es wäre dennoch hilfreich ein paar Infos wie Wohnort zu kriegen.
So kann man ja nun echt nicht helfen.

Für mich persönlich wäre der Stress mit einem Vermieter, der wegen eines ..., naja eher grenzwertiges Verbotes kündigt, deutlich weniger belastend, als der Verlust meiner geliebten Weggefährten, die mich durch meine dunklen Zeiten begleitet und mit Trost gespendet haben...

Der Minimensch ist auch noch so klein, dass ein dann evtl erneuter Wohnungswechsel sein Sozialgefüge nicht auseinandersprengt
 
  • #53
Weiß nicht. Die TE wird wohl ihre Gründe haben zu dieser Entscheidung gekommen zu sein. Ich hätte es auch anders probiert, aber ob das wirklich möglich wäre in der Situation lässt sich schwer beurteilen und da kann ich mich nicht wirklich hineinversetzen.

Bringt doch jetzt auch alles nichts.
Ich wäre bereit bei der Suche nach einer guten Stelle zu helfen, wenn ich denn mehr Infos hätte. Was soll denn sonst mit den Katzen passieren? :oops:
 
  • #54
Das ist rechtlich nicht möglich - die Höhe der Kaution darf maximal 3 Kaltmieten betragen.


Was soll das bringen? Die Schäden, die die Katzen verursachen, muss sie sowieso bezahlen.


(...)

Nein, das ist falsch. Eine freiwillige Mehrleistung - in diesem Fall darf dieser Vorschlag einzig und alleine vom Mieter ausgehen! - darf geleistet werden. Das Gleiche gilt für eine zusätzliche Bürgschaft.
Und was das bringen soll: es soll dem Vermieter eine höhere Sicherheit bieten und somit sein Risiko minimieren. Es zeigt Leistungsbereitschaft und -fähigkeit.
Natürlich müsste immer gezahlt werden, aber salopp formuliert, wo am Ende nichts ist, kann man auch nichts holen. Auf einer schönen, hohen Sicherheitsleistung könnte sich der Vermieter dann gedanklich "ausruhen".
 
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  • #55
(...)

Was bitte soll die Kaution bringen? Zumal sie so nicht rechtens ist?
Den Schaden muss der Mieter ohnehin bezahlen.

Wie gesagt, stimmt nicht, siehe oben.
Und eine Versicherung bietet bei vielen Schäden - z.B. bei Allmählichkeitsschäden durch Katzen - auch keine Sicherheit, da diese nicht gezahlt werden.
Oder der Mieter zahlt z.B. seine Versicherung nicht und wird gekündigt. Oder der Mieter kündigt seine Versicherung während des Mietverhältnisses.
Alles Möglichkeiten, sodass so eine Versicherung dem Vermieter nichts bringt.
 
  • #56
Das mit der Kaution ist vielleicht nicht rechtens, gibt aber dem Vermieter Sicherheit.
Was soll das für eine Sicherheit sein? Per Gesetz ist der Mieter doch ohnehin verpflichtet die Schäden zu tragen... Und mal ehrlich: So 'ne Kaution reicht im Normalfall nicht mal für die üblichen Schönheitsreparaturen...

So ne Rechtschutz ist natürlich besser! Stimmt! ;)
Ich meine nicht Rechtsschutz, ich meine Haftpflicht.
Und zwar eine die auch für Schäden am Gemieteten aufkommt - das ist in der Standard-Haftpflicht im Normalfall NICHT mit drin, das merken viele aber erst wenn sie mal einen Schaden an der Mietwohnung verursacht haben und den ihrer Versicherung mitteilen... Ich erkläre das neuen Mietern immer direkt dass ich das nur empfehlen kann - und die meisten fallen aus allen Wolken weil sie das nicht wussten.

Mit der Kaution ist das halt so 'ne Sache - eine höhere Kaution als gesetzlich vorgegeben (erlaubt!) ist zum Nachteil des Mieters, weshalb der Mieter diese Kaution auch sofort wieder einfordern kann, besonders "schlaue" Mieter zahlen dann einfach so lange keine Miete bis die Kaution wieder auf "normal" ist. Und da kannst Du als Vermieter nichts machen, da eine höhere Kaution nicht gesetzeskonform ist kann man sie auch nicht einklagen.
Gilt übrigens auch für Bürgschaften - die sind auch nicht mehr wert als die normale Kaution, denn sie dürfen eben auch die gesetzlichen Vorgaben nicht übersteigen.
 
  • #57
Und was das bringen soll: es soll dem Vermieter eine höhere Sicherheit bieten und somit sein Risiko minimieren.
Wie gesagt: Der Mieter ist so oder so verpflichtet für die Schäden aufzukommen, da ist das Gesetz durchaus auf der Seite der Vermieter. Das Problem ist eher das Geld auch wirklich zu bekommen, und das ist der einzige Vorteil an einer höheren Kaution. Risiko dabei ist aber (siehe oben) dass der Mieter sehr genau weiss dass diese nicht gesetzeskonform ist und sich das Geld sofort nach Einzug problemlos zurückholen kann. Also nix mit Sicherheit.
 
  • #58
Oder der Mieter zahlt z.B. seine Versicherung nicht und wird gekündigt. Oder der Mieter kündigt seine Versicherung während des Mietverhältnisses.
Alles Möglichkeiten, sodass so eine Versicherung dem Vermieter nichts bringt.
Wenn's nach mir ginge müsste man eine vernünftige Haftpflicht (die Schäden am Gemieteten abdeckt) verlangen können, das hätte vielen Mietern schon sehr geholfen wenn sie die gehabt hätten...
 
  • #59
Ich meine nicht Rechtsschutz, ich meine Haftpflicht.

Oh sorry, hab ich auch gemeint! Habs nur falsch geschrieben. :p

Ich hab das auch schon gemacht, dass ich ne höhere Kaution verlangt habe, weil ich mir unsicher war, ob der (in diesem Falle Unter-)mieter solvent ist.
Hat er gemacht, ich war zufrieden - und mir jetzt auch echt schnuppe ob rechtens oder nicht - das kommt immer auf die Situation an, ob man sich da an Paragraphen halten möchte oder nicht ;)
 
  • #60
(...)
Und zwar eine die auch für Schäden am Gemieteten aufkommt - das ist in der Standard-Haftpflicht im Normalfall NICHT mit drin, das merken viele aber erst wenn sie mal einen Schaden an der Mietwohnung verursacht haben und den ihrer Versicherung mitteilen... Ich erkläre das neuen Mietern immer direkt dass ich das nur empfehlen kann - und die meisten fallen aus allen Wolken weil sie das nicht wussten.

Mit der Kaution ist das halt so 'ne Sache - eine höhere Kaution als gesetzlich vorgegeben (erlaubt!) ist zum Nachteil des Mieters, weshalb der Mieter diese Kaution auch sofort wieder einfordern kann, besonders "schlaue" Mieter zahlen dann einfach so lange keine Miete bis die Kaution wieder auf "normal" ist. Und da kannst Du als Vermieter nichts machen, da eine höhere Kaution nicht gesetzeskonform ist kann man sie auch nicht einklagen.
Gilt übrigens auch für Bürgschaften - die sind auch nicht mehr wert als die normale Kaution, denn sie dürfen eben auch die gesetzlichen Vorgaben nicht übersteigen.


Wie gesagt: Der Mieter ist so oder so verpflichtet für die Schäden aufzukommen, da ist das Gesetz durchaus auf der Seite der Vermieter. Das Problem ist eher das Geld auch wirklich zu bekommen, und das ist der einzige Vorteil an einer höheren Kaution. Risiko dabei ist aber (siehe oben) dass der Mieter sehr genau weiss dass diese nicht gesetzeskonform ist und sich das Geld sofort nach Einzug problemlos zurückholen kann. Also nix mit Sicherheit.

Weil es auch in den meisten Fällen nicht stimmt. Bei seriösen Versicherungen kommt auch die "Standard-Haftprlicht" für Schäden an der Mietsache auf. Es ist eher ungewöhnlich, dass dies nicht so ist. Da muss man also schon ein sehr unseriöses Angebot wahrgenommen haben.

Liest du überhaupt, was geschrieben wird?
Es ist grundsätzlich rechtlich zulässig, wenn der Mieter freiwillig eine höhere Kaution mit seinem Vermieter vereinbart. Gleiches gilt für eine Bürgeschaft. Natürlich kann er dann auch nichts zurückfordern (wie du es als Beispiel gegeben hast). Wenn du es nicht glaubst, schnapp' dir einen Kommentar oder nutze juris/beck online und lies es nach. ;)
 

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