
Schlumps
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Nachtrag: Bei der Barmenia heißt es z.B. zum Thema Wartezeit unter 2.4.2 der Versicherungsbedingungen:
"Es besteht keine allgemeine Wartezeit, wenn vor diesem Vertrag über einen anderen Vertrag ein vergleichbarer Versicherungsschutz bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird."
"Es besteht keine allgemeine Wartezeit, wenn vor diesem Vertrag über einen anderen Vertrag ein vergleichbarer Versicherungsschutz bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird."