Streuner kastrieren - Rechtsfrage

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Hallo zusammen,

wieviel Mühe muss ich mir geben herauszufinden wo ein Streuner-Kater wohnt (ob er ein zu Hause hat oder nicht) bevor ich den bislang unkastrierten Kater kastrieren lasse?

Hintergrund: bei mir im Garten kommt seit einigen Wochen ein Kater, der meinen Garten offenbar zu seinem Revier zählt und meine Katzen drangsaliert. Der Kater ist definitiv unkastriert.

Ich weiß nicht, ob oder wo er ein Zuhause hat. Allerdings sieht er so aus, als würde es ihm an nichts mangeln.

Ich hatte den Impuls ihn einzufangen und - auf meine Kosten - zumindest kastrieren zu lassen.

Wenn das Chiplesegerät des TA herausfindet, dass er gechipt ist, dann hat er einen Eigentümer, klar. dasselbe gilt, wenn er tätowiert ist.

Sollte er aber weder gechipt noch tätowiert sein, kann ich ihn dann kastrieren lassen? :oha:

Was sagt ihr? Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus?
 
A

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Die Rechtslage sagt,
dass Du dann eine Sachbeschädigung begehst:stumm: und ist ansonsten schwierig.

Ob die Sachbeschädigung rechtliche Konsequenzen hat, hängt von der Region ab, in der Du wohnst, und von der Haltung eines möglichen Katzenbesitzers.
Lebst Du in einer Gegend mit Kastrationspflicht für Freigänger, ist der Halter "schuld" - und muss ihn eigentlich selbst kastrieren. Fütterst Du ihn an, wirst Du in vielen Gegenden sozusagen verantwortlich für den Kater.....ein Ersatzhalter sozusagen ....und bist dann für das Wohl und Wehe des Katers verantwortlich. Meldet sich aber ein Besitzer - hast Du 6 Monate sozusagen die A...Karte, denn dann ist das Tier immer noch seins - und er kann entscheiden, was er will.
Du erkennst das Problem ?? Man dreht sich im Kreis.

Wie halte ich es ?
Ich frage in der Nachbarschaft herum - so im Radius von 200 Metern, da es hier dicht besiedelt ist sollte das ausreichen. Mache dann noch einige Aushänge mit Foto und der Frage, wer diesen Kater vermisst. Durchforste die Vermisstenanzeigen im Netz und warte je nach Saison und Aussehen des Katers einige Tage bis Wochen und dann.......nehm ich ihn mit zu meiner TA, lasse ihn durchchecken ( auch hinsichtlich Tattoo oder Chip ) und dann sind die Bömmels fällig:cool:

Das ist und bleibt eine Sachbeschädigung, aber ich kann ihn nicht erst 6 Monate hier unkastriert rumlaufen lassen und das Tierheim hier nimmt keine Streuner auf. Also gehe ich das Risiko ein - und mache es.
Sollte ich dabei zuuufällig einen hochdotierten Zuchtkater erwischen ;) sollte er ja zumindest gechippt sein und würde dann beim TA auch seine Bömmels behalten.
 
Wo kein Kläger, da kein Richter. Wer viel fragt, kriegt viele Antworten......

Wenn auf Aushänge keienr reagiert, dann würde ich persönlich handeln.
 
Ich hab´s mal einfach gemacht. Hat sogar die Stadt bezahlt. Der Kater damals kam öfter zu mir zum pennen. Ich habe beim Tierschutz angerufen und gefragt, was ich mit dem Buben machen soll. Die haben mich an die Stadtverwaltung verwiesen, die für "Streuner" zuständig war und dort sagte man mir "Bringen Sie ihn zu TA xy, wenn´s geht, holen Sie ihn auch wieder ab und lassen ihn frei, die Rechnung geht dann direkt an die Stadt." So einfach war das! :D
 
Danke ersteinmal für diese Antworten.

Ich frag mich, ob ein ungechiptes und nicht tätowiertes Tier überhaupt einem Eigentümer zugeordnet werden kann. Mit anderen Worten, ob eine ungechipte nicht tätowierte Katze im Freigang nicht als herrenlos angesehen werden kann.

Und ... klar, ich würd den schon gern kastrieren lassen (zumal er auch fleißig Nachwuchs zeugt).

Und ... wie schon geschrieben wurde .... wer weit herumfragt ... kriegt auch viele Antworten ... *unschuldigguck*
 
Du könntest ja mal beim Katzenschutz/Tierheim/wasauchimmer in Deiner Nähe anrufen und fragen, ob die da weiterhelfen können. Oder auch beim TA nachfragen. Vielleicht kennen die sich Profimäßig besser aus.
 
Unkastrierte Kater laufen kilometerweit.
Kastrieren ist Tierschutz
Wenn kein Eigentümer gefunden wird....:stumm:
 
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Das Problem bei dem hier angefragten KAter
scheint ja zu sein, dass er nicht wirklich verwahrlost oder hungrig aussieht - womit es fraglich sein KÖNNTE, ob es ein Streuner ist.
Auch wenn es uns nicht gefällt, dass jemand seinen unkastrierten Kater in der Katzenwelt herump.....t und fröhlich Nachwuchs produziert... Solange es vor Ort nicht verboten ist, ist es leider rechtlich nicht so ganz so einfach.

Ich habe gerade erst einen Kater kastrieren lassen, der einen Besitzer hat. Dieser hat der Kastration zugestimmt....fragt nicht, wie lange die Überzeugungsphase gedauert hat:stumm:. Wir sind hier eine Kleinstadt am Rande der Metropole Berlin - vor Jahren hätte ich nicht gedacht, wie viele Vollidioten ( sorry ) hier immer noch ihre Kater und Katzen unkastriert herumlaufen lassen...weil es die Natur doch so will, oder weil er doch sooo schöne Babys macht.:massaker:
Mit einer Kastrationspflicht wäre es hier viel einfacher, aber leider ist das hier nicht so....und so ist der Weg manchmal seehr mühsam.
 
@ENM
Ich stimme Dir da völlig zu, jurstisch ist das schwierig.

OT: Aber nachdem ein im ganzen Dorf bekannter unkastrierter Kater meiner Katze damals (Ca. 2003) so üble Bisswunden zugefügt hat, dass sie bei der TÄ auch noch den Helfer gebissen hat vor lauter Schmerzen
Würde ich mich mit meinem heutigen Wissen anders verhalten und mich kümmern, dass er kastriert würde
 
  • #10
Mhh, das ist so eben das Problem.
Auch die Frage ob man ein untätowiertes/ ungechipptes Tier überhaupt 100% einem Besitzer zuordnen kann, wenn jemand das Tier für sich beansprucht ist fraglich.
Ich schätze mal es ist vermutlich noch kein so ein Streitfall vor Gericht gegangen und wenn dann anderweitig gelöst worden. Ich bin aber kein Jurist. Vielleicht gibts ja schon Präzedenzfälle.
Bei Zebras wäre es zb möglich das Tier anhand der unverwechselbaren Streifenmuster immer wieder zu identifizieren. Ohne Chip oder sonstige Markierung. Denn es ist bekannt, dass jedes Tier ein absolut individuelles Streifenmuster hat.

Legt man jetzt diesen Standard an, würde es gehen, falls der Besitzer Fotos hat die genügen.
Aber man kann auch Argumentieren ohne Chip/Täto sind nicht alle Katzen exakt identifizierbar...

Ich an deiner Stelle würde auch rumfragen, ein paar Aushänge machen und wenn sich niemand meldet den Kater zum kastrieren bringen.
Eventuell vorher noch ein paar Filme machen, wie der Kater deine Truppe drangsaliert und dass das quasi von dir "Notwehr" war, bevor eine deiner ernsthaft verletzt zum TA muss.
Und nu frag bloss nicht, ob das wohl bei Gericht gültig wäre :p Ich kanns dir nicht sagen, aber schaden tuts nicht.

Grüsse
neko
 
  • #11
Wir hatten im Frühjahr einen unkastrierten jungen Kater der wochenlang zu uns kam. Nachdem wir Suchplakate ausgehängt hatten und sich keiner gemeldet hatte sind wir mit ihm zum Tierarzt zum kastrieren.

Vorher hatten wir uns bei ihm erkundigt ob er ihn überhaupt kastriert wenn wir nicht die Besitzer sind. Seine Antwort: " Herbringen und ich kastriere ihn. Falls jemand sich dann meldet ist mir das egal. Ich mache das aus Tierschutzgründen. Der soll sich dann ruhig beschweren. Ich hab kein Problem damit."

Der Kater war dann allerdings gechipt und konnte zugeordnet werden. Zum Glück haben die Besitzer ihn inzwischen kastrieren lassen.
 

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