@Fieps
Ich schreibe jetzt mal was ich als Schlangenhalterin von deinem Vorhaben denke und weiß:
Es ist (im Rahmen der ganz normalen Futtertierzucht-Für Versuchstiere gelten andere Maßstäbe) tatsächlich per Tierschutzgesetz verboten, Mäuse lebend zu frosten!!!!
Selbst Neonaten, also Jungtiere, dürfen nur betäubt in die Tiefkühltruhe!!!
Alleine dass du den schmerzhaften Erfrierungstod eines Wirbeltieres anscheinend nicht sofort als tierschutzwidrig einordnen konntet zeigt deutlich, dass du von den im Tierschutzgesetz geforderten nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Tötung von Wirbeltieren noch sehr weit weg bist. Die solltest du dir vielleicht erst einmal aneignen, bevor du darüber überhaupt nachdenkst wie du deine Mäuse halten möchtest. Evl merkst du dann sehr schnell, dass du eben doch nicht jeden Tag Mäuse umbringen und verfüttern kannst und möchtest...
Außerdem gilt:
1)
Man sollte die vom Gesetzt geforderten "nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten" zum Töten von Wirbeltieren möglichst nachvollziehbar belegen können. Siehe z.B Sachkundenachweis.
Das Tierschutzgesetz ist in dem Punkt leider sehr schwammig und definiert nicht genau, wann man als Privatperson genügend Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
Wer berufs- und gewerbsmäßig Tiere tötet, der hat es da einfach: Zootierpfleger, Tierärzte usw. müssen im Rahmen der Ausbildung/ des Studium spezielle Lehrgänge darüber absolvieren und besitzen danach deshalb natürlich eindeutig diese Fähigkeiten und Kenntnisse.
Da es, durch den Terraristikboom, aber mitlerweile genügend solcher Kursangebote für Privatpersonen gibt, in denen genau solche Leute (mit einer guten Ausbildung) Privatpersonen schulen (Zoos, Vetämter, Reptilienverbände usw. bieten so etwas oft an), sollte man bei Behördenproblemen unbedingt mehr bieten können als ein: "Hab ich mir von dem und dem mal abgeguckt! Ich mache doch alles richtig und ich mache das ja auch nicht gewerblich..."🙄
Gerade wenn eine Privatperson eine Futtertierzucht betreibt und täglich mehrere Tiere tötet (was bei einer Katzenfütterung mit Mäusen ja schnell der Fall sein kann), ist eine Anzeige mit Sicherheit schnell auf dem Tisch und ohne einen schriftlichen Nachweise über seine Sachkunde kann es dann zu Probleme kommen.
Denn am Ende wird im blödesten Fall der Fälle immer ein Richter entscheiden ob die Kenntnisse und Fähigkeiten für ihn persönlich reichen, oder halt nicht. Er hat da wie gesagt noch keine richtig festen Vorgaben. Hat man dann etwas schriftliches in der Hand, wird der Richter wohl weit weniger dazu neigen einem die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse abzusprechen....
Ich hebe jetzt noch einmal die wichtigen Sachen aus diesem Merkblatt hervor, was ich übrigens sehr gut fand. Vielen Dank Katerchen-Kain:
Zu beachten ist außerdem, dass die Tötung von Kleinsäugern immer in einem anderen Raum
(getrennt vom übrigen Bestand) erfolgen muss. Vor allem Mäuse und Ratten stoßen unter Umständen im Tod Warnschreie im Ultraschallbereich aus, die die andere Tiere in Angst oder Panik versetzen können.
Zulässige Tötungsmethoden für Kleinsäuger:
Betäubungsschlag/Kopfschlag
Nur bei Kaninchen erlaubt, da bei anderen Kleinsäugern eine ausreichende Treffsicherheit nicht gewährleistet ist! (anatomische Verhältnisse, die enorme Aktivität...)
Schlag muss bei ausgewachsenen Kanninchen im Bereich des Hinterkopf, bei jungen Tieren im Stirnbereich erfolgen.
Dekapitation (Abtrennen des Kopfes)
-muss am Hals direkt hinter dem Kopf erfolgen
-Scherenschlag, z.B mit Nabelschnurschere, nur bei neugeborenen Säugern bis zur 1. Woche
Zervikale Dislokation (Synonyme „Genickbruch“, „Strecken“)
-bei Ratten nur bis zum Alter von 3 Wochen bzw bis 100g
-nicht bei Hamstern und Meerschweinchen erlaubt! (zu kurzer Hals, zu starke Nackenmuskulatur, zulockere Haut in dem Bereich...)
- es gibt noch weitere Vorgaben und Empfehlungen: siehe Stichwörter wie Fixierung, Hinterhauptbein, 45 Grad Winkel, Schwanzbasis....
Tiefgefrieren durch Verbringen in flüssigen Stickstoff:
nur nach einer vorherigen Betäubung
Inhalation von CO2
- es gibt Vorgaben zur Behältnisgröße, Anzahl der Tier, Konzentration des Gases, Zeit...
- Die Tötung wird aber bei Jungtieren von Maus, Ratte, Hamster frühestens ab dem 21 Tag uneingeschränkt empfohlen. Davor wird sie in der Versuchstierkunde als eine unzuverlässige und damit ungeeignete Methode gesehen. ( siehe physiologischen Hypoxieresistenz der Jungtiere)
Braucht man, aus Fütterungsgründen, ein totes aber noch heiles Jungtier, ist man also in einer sehr blöden Zwickmühle.
Der erlaubte Scherenschnitt geht nicht, weil dann ja der Kopf ab ist. Vergasen, mit CO2, dauert bei den kleinen Würmer halt länger als bei den adulten Tieren, bis sie nicht nur besinnungslos, sondern wirklich endgültig tot sind. Ist also auch eine Quälerei...
Deshalb ist man dann dazu übergegangen, die Zwerge erst mal mit einer sehr hohen Co2 Konzentration möglichst schnell und ordentlich zu betäuben und sie dann, z.B in flüssigem Stickstoff, einzufrieren. Die Tiere werden dann in sekundenschnelle Schockgefrostet. Die Temperaturen von Flüssigstickstoff sind weit von denen in einer normalen Tiefkühltruhe entfernt.
So sind die Tiere hoffentlich schneller tot als wenn sie im Gas weiter wegdämmern, sie sind wie benötigt äußerlich unverletzt, es sind keine schädlichen Rückstände in den Tieren, was bei anderem Gas der Fall wäre, die Tiere müssten für den Weiterverkauf eh eingefroren werden...
Tja, und dann hat der eine skrupellose Idiot sich vielleicht mal gedacht, er könne sich die Betäubung doch lieber sparen. Ein andere Idiot hat nur mal nebenbei gehört, dass in den großen Betriebe die Jungtiere noch lebend gefrostet werden. Ohne zu verstehen dass die vorher betäubt werden...Muss dann ja legal sein...Und schon gibt es ein paar Leute die es machen und so weiter geben....
Vor allem ist es ja auch so einfach:
Kühtruhe auf, Zwerge rein, und nach mir die Sinnflut. Wenn man den Froster nach einer halben Stunde Stunde wieder auf macht sind die Kleinen tot und man musste nichts hören oder sehen.....
Und die armen Tiere haben sich qualvoll zu Tode gezittert.
Ach, noch etwas zu Lebendfütterung:
Die Fütterung von Reptilien mit lebenden Wirbeltieren ist eine Grauzone und eigentlich nur erlaubt, wenn der Pflegling absolut kein Prekilled (frisch abgetötet) oder Frostfutter (natürlich aufgetaut) nimmt.
Da es aber eigentlich unmöglich ist nachzuweisen ob z.B eine Schlange wirklich ganz ohne Lebendfutter auskommt (Futterpausen, mal wird Frost gefressen, mal nicht usw), füttern auch viele Halter lebend, deren Tiere eigentlich auch ohne Lebendfütterung problemlos gut versorgt wären...
Bei Katzen ist das anders
Da gab es auch schon verschiedene Urteile und die waren alle sehr eindeutig.
Die Fütterung von lebenden Mäusen an Katzen wurde immer abgelehnt und untersagt. Die Richter waren alle der Meinung, dass wirklich jede Katze auch ohne Lebendfütterung artgerecht ernährt werden kann. Es gäbe im Handel mehr als genügend anderer Fütterungsformen (Nass-, Trofu-, Barffütterung usw), in unterschiedlichester Qualität und Auswahl und es ist nun einmal nicht nachgewiesen, dass eine Lebendfütterung gesünder wäre. Ganz im Gegenteil: Die Katzen werden heute ja immer älter, die Kunden/Käufer immer anspruchsvoller....
Draußen kann man Katzen nicht abhalten zu jagen, aber eine die gezielte Lebendfütterung ist wie gesagt nicht erlaubt.
Die Reptilienhaltung steckt einfach noch zu sehr in den “Kinderschuhen”. Ich gehe stark davon aus, dass die nächsten Jahre auch dort immer stärker reglementiert werden wird. Zum Beispiel ist es nun ja auch verboten worden, noch nestjunge Mäuse und Ratten ohne das Muttertier lebend zu befördern. Wer also z.B eine junge Kornnatter etc hat, die noch Pinkys frisst, der muss nun Frostfutter anbieten oder seine Mäuse selber züchten. Aber bei nur einer Schlange als Haustier wird niemand eine Futtertierzucht aufmachen...
Und auch andere Angebote nehmen zu. Einige Schlangenhalter lehnen z.B Frostfutter ab, weil sie Angst haben dass durch das Frosten zu viele wertvolle Vitamine im Beutetier zerstört werden. Die Meinungen und Erfahungen gehen da sehr weit auseinander. Einige Halter füttern schon seit zig Jahren ausschließlich Frost und sagen, dass das ausreicht. Solange die Mäuse abwechslungsreich und artgerecht ernährt wurden, schnell gut durchgefrostet werden und dass die meisten und wichtigen Vitamine sich dann bis zu drei Monate oder auch ein halbes Jahr im Futtertier sehr gut halten. Andere füttern zur Sicherheit jedes fünfte Beutetier prekilled oder lebend. Wieder andere beträufeln hin und wieder die Frostfuttertiere mit künstlichen Vitamine. Wobei hier die Meinung unter Experten eindeutig ist:
Es führt zu schnell zu einer Übervitaminisierung! Reptilien sind in der Hinsicht besonders heikel und viele Präperate gleich für mehrere Arten, von Schildkröte bis Schlang, zugelassen! Da gruselt es einen, wenn man mal guckt was da drin ist und welche Konzentration empfohlen werden.
Aber auch da tut sich was auf dem Markt. Da die Kunden halt immer anspruchsvoller werden, wird sich nun etwas mehr Mühe gegeben und es finden auch mehr Studien zu solchen Themen statt.
Ich schätze in ein paar Jahren wird man auch im Reptilienbereich weiter eher dazu übergehen die Akzeptanz und Qualität von Frostfutter zu verbessern und die Lebendfütterung mehr und mehr zu verpöhnen und einzuschränken. Witterungssprays usw. Der Großteil der Reptilienhalter ist ja eigentlich auch jetzt schon dagegen. Auch weil die Futtertiere recht häufig schwere Verletzungen verursachen...