Hilfe vom Tierschutz zu bekommen ist ja echt nicht so einfach...

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katzenspatzel

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Hallo,

diese Tage schlich hier bei uns ein verletzter Kater herum den ich nie zuvor hier gesehen habe. (Sein Schwanz war abgerissen)

Ich sah ihn zunächst nur von weitem und dachte mir, das er nun bestimmt nach Hause geht und dann auch tierärztlich versorgt werden würde.

Aber 2 Tage später sah ich ihn dann wieder und nix war passiert.

Da er bei uns in der Nähe war, stellten wir erstmal Futter hin und dann habe ich mich gleich ans Telefon begeben.

Ich dachte, das ich beim Tierschutzverein oder dergleichen schon Hilfe bekommen würde, denn wir selbst konnten den Kater nicht aufnehmen (wegen unserem Hund)

Ich rief bei einem Katzenschutzbund an und hatte erstmal nur den AB dran.
TH dasselbe. :mad:

Dann bekam ich endlich beim Katzenschutzbund jemanden ans Telefon, aber mir wurde gleich gesagt, das sie voll sind und das ich mich sowieso erstmal an die Gemeinde wenden müßte.

Dann rief in beim TH an und bekam dieselbe Auskunft.

Dann rief meine Tochter bei einer Tierärztin an. Die sagte wir sollten ihn versuchen zu fangen und dann zu ihr kommen. Die Rechnung müßten wir dann aber bezahlen...
Mir kam gleich der Gedanke, das dies ja nicht gerade kostengünstig werden würde, denn so wie es aussah mußte das Tier operiert werden.

Den Kater sah ich den ganzen Tag nicht mehr, aber nachts muß er dagewesen sein, denn der Napf war leer.


Am nächsten Tag rief mein Mann dann beim Amt an und dort wurde ihm gesagt, das man sich um herrenlose Tiere nicht kümmert. Man kümmert sich nur wenn man das Tier zuordnen könnte.

Was ist das denn für ein Quatsch?

Danach riefen wir wieder beim TH an, die uns wieder auf das Amt verwiesen.

Ich dachte ich drehe gleich durch...

Danach rief ich bei unserer Tierärztin an (wie sich herausstellte hatte meine Tochter nämlich zuvor eine ganz andere Tierärztin angerufen) und die sagt, das wir erstmal kommen sollen sobald wir ihn haben.
Wir hatten schon den ganzen Vormittag auf ihn gewartet, aber er war nicht gekommen. Ab mittags hätte ich dann auch schon wieder kein Auto gehabt...

Während des Telefonats mit unserer Tierärztin stellt sich aber dann heraus, das der Kater am gleichen Morgen bereits eingeliefert wurde und bereits aus der Narkose aufwacht.

Eine Nachbarin aus der Nebenstrasse hatte ihn gebracht, da war er also die ganze Zeit als wir auf ihn gewartet haben...

Ich war erleichtert das er endlich versorgt worden war...

Meine Nachbarin mußte übrigens einen Teil der Tierarztkosten bezahlen. :eek:

Wie ist das denn in der Regel überhaupt?
Wer trägt denn die Kosten für ein verletztes Tier, dessen Herkunft man nicht kennt?
Warum kümmern sich die zuständigen Stellen nicht?
Da frag ich mich wirklich wozu es Tierheime, Tierschutzeinrichtungen und dergleichen gibt, wenn sich niemand um ein verletztes Tier kümmern will.
Und man selbst hat ja nicht immer soviel Geld herumliegen, das man mal gerade eben locker ein OP für irgendwen bezahlen könnte.
Mein Weltbild ist etwas zerstört.

LG
Petra
 
A

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Das TH , welches in eurem Kreis zuständig ist, muss ihn aufnehmen. Und deine Freundin hätte keinen Cent zahlen müssen.
 
@doppelpack
Danke.
Aber sie haben es nicht gemacht.
Da hätten wir vermutlich noch ein paar Mal anrufen müssen.

@tiha
Der Smiley deswegen, weil es denn doch etwas mehr war weil OP.

Wir hätten den Kater auch zum Tierarzt gebracht, aber er tauchte bei uns ja nicht mehr auf.
Fakt war ja,das dem Tier dringend geholfen werden muß.
Aber wie ich schon schrieb, hat nicht jeder gerade mal eben so viel Geld herumliegen um eine OP zu bezahlen.

Da steht man dann ganz schön hilflos und dumm da.

LG
Petra
 
Ach Petra... dann bist Du die mit der Katze mit dem abgeschlagenen Schwanz.... hat mir die Tierhilfe erzählt.... Der ist bestimmt in ne Falle gekommen... hatten letztes Jahr schon ein solchen Fall..

Die Gemeinde versucht alle abzuwimmeln, das ist hier in Hilter NORMAL.... die wollen einfach für Fundtiere nicht zahlen, da muss man echt beharrlich bleiben... Kann ich mittlerweile :D und hab mich auch schon ganz oft mit denen angelegt :( Die versuchen einem immer einzureden das es sich um ein herrenloses Tier handelt, denn dann sind sie nicht zuständig. Man muss IMMER sagen das das Tier erst seit ein paar Tagen da ist, NICHT gefüttert wurde und nicht mehr weg geht und zahm ist... Das ist die einzige Lösung...

Normalerweise hätte die Gemeinde die Fundgebühr zahlen müssen. Die TÄ ist aber eigentlich in Bezug auf verletzte Tiere sehr sozial eingestellt.....sonst wäre es bestimmt richtig teuer geworden.

Die Reihenfolge sollte immer sein:

Fundmeldung Fundbüro
TA und über diesen dann eine Unterbringung beim Tierschutz

Für Hilter´s Fundtiere ist mittlerweile die Tierhilfe Melle zuständig.

Ich mag nicht dran denken was passiert wenn die nächstes Jahr (denn es wird noch schlimmer) nen Aufnahmestopp verhängen.... dann zieh ich weg :( nach Georgsmarienhütte.... denn die zahlen sogar die Kastrationen von Streunern :smile:
 
Danke, das ist ja mal gut zu wissen.

Ja, bei der Buken war er auch, und du hast Recht mit dem was du schreibst.

Da wären wir auch hingefahren, ist ja auch unsere Tierärztin.
 
Das TH , welches in eurem Kreis zuständig ist, muss ihn aufnehmen. Und deine Freundin hätte keinen Cent zahlen müssen.

Leider ist das nicht ganz richtig....

Die TH mit denen die Gemeinde einen Vertrag hat muss "Fundtiere" aufnehmen. Solange die Gemeinde aber nicht anerkennt das es sich um ein Fundtier handelt, sondern sagt es ist ein herrenloses Tier, nimmt sie NIEMAND auf. Mit Beharrlichkeit kann man manchmal was bei den privaten kleinen Vereinen erreichen, aber auch nur dann wenn wirklich noch ne kleine Ecke für ein Kätzchen frei ist.

Hellern nimmt nichts mehr auf da voll
KSB nimmt schon lange nichts mehr auf, da ständig überfüllt und für Hilter nicht zuständig
TierSCHUTZ Melle ist für Hilter nicht zuständig
TierHILFE Melle ist für die Fundtiere zuständig... aber zuerst muss man den Beweis erbringen das es ein Fundtier und kein herrenloses Tier ist. Wilde nicht händlebare Katzen nehmen die einem auch nicht ab.

Leider wirst Du überall abgewimmelt, auch wenn das Tier verletzt ist.

Ich hab hier mittlerweile 3 Streuner rumlaufen.... die nimmt hier sowieso niemand... Den letzten Fundkater hab ich auch in Melle unter bekommen, aber hier hat die Gemeinde die Fundgebühr bezahlt. Der weiß das der mich nicht mit seinen Sprüchen mundtot machen kann.
 
Wenn ein Tierheim voll ist, ist es eben VOLL. Was sollen sie tun, die Katzen in kleinen Käfigen stapeln?

Aber die Tierärzte müssen Fundtiere mit so schweren Verletzungen wie ein abgerissener Schwanz es ist auf jeden Fall behandeln und die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, zu zahlen. Wenn sie es nicht tun, muß der Tierarzt eben klagen!
 
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Hi,
gibts da irgendwo ne Stelle im TSG?? Wenn ja schick mir die doch mal bitte... Dann geh ich damit hausieren und werd mal vorstellig bei unserem lieben OA..
 
Zitat entnommen von der Seite: http://www.pfoetchenhilfe-penzberg.de/fundtiere/index.html

"Das Fundrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Es bezieht sich auf Fundsachen und auch auf Tiere. Der §90a des BGB besagt: "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt (Tierschutzgesetz, Tierschutz-Hundeverordnung etc.). Auf sie (die Tiere) sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist." Das heißt, wenn ein Haustier gefunden wird, dann muss es zwar unverzüglich der Behörde (Polizei, Ordnungsamt oder Fundbüro) gemeldet werden, das Tier/ der Fund darf aber auch nicht an Wert verlieren. Das heißt, wenn das Tier Hunger oder Durst leidet, dann sollten ihm Futter und Wasser angeboten werden. Und wenn es verletzt oder sichtlich krank ist (Notfall), dann darf Frau/ Mann unverzüglich zum Tierarzt fahren und das Tier dort, auf Kosten der Gemeinde, behandeln lassen (Erstversorgung, belegen lassen!). Gleichzeitig muss in dieser Zeit der Fund unverzüglich der entsprechenden Behörde angezeigt werden (§965 BGB).
Die Gesetzeslage "Fundtier" hat zur Folge, dass die Städte/ Gemeinden die Kosten der Ernährung, Pflege, Unterbringung, sowie die tierärztliche Versorgung für die Aufbewahrungszeit von sechs Monaten (nach §973 BGB) übernehmen müssen. Ebenso die Kosten der Kastration, sofern die Tiere wieder an ihren gewohnten Platz verbracht werden.
Ist die Behörde sicher, dass der Finder nach §2 Nr.3 TierSchG über erforderliche Kenntnisse und Räumlichkeiten der entsprechenden Tierhaltung verfügt, darf die Behörde den Finder, wenn er dazu bereit ist, beauftragen das Tier einstweilig oder auf Dauer artgerecht unterzubringen oder zu versorgen. Dabei hat der Finder Anspruch auf Erstattung der Fütterungs- und Tierarztkosten durch die Gemeinde für die Zeit von sechs Monaten. Die Gesetze gelten für alle Haustiere, für zugelaufene oder zugeflogene."
 
  • #10
Ok, hier steht aber ganz klar Fundtier.

Solange die Gemeinde nicht anerkennt das es sich um ein Fundtier handelt und es als herrenloses Tier einstuft hast Du keine Chance.

Weiterhin wiederspricht sich das Gesetz an anderer Stelle denn es steht geschrieben: Wer eine Katze füttert automatisch Besitzer ist...
 
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