Genehmigung für Katzenhaltung

  • Themenstarter zwilling72
  • Beginndatum
  • #21
Der Vermieter müsste dir genau Begründen, warum du keine Katze halten dürftest

und schon kann der Vermieter es begründen; erste Katze darf nur noch bis zu ihrem Ableben im Haus bleiben.
Neue Katzen nicht mehr!
Das kann er so machen ohne eine andere Begründung zu nennen.

Also, keine schlafenden Hunde wecken, hartnäckig aber höflich nachfragen.
Und wenn Du daran denken solltest, zwei Tiere anzuschaffen, bitte auch gleich für Zwei nachfragen und genehmigen lassen.
Das allerdings kannst Du dann gut begründen; Katzen sollten mind. zu zweit gehalten werden.
Erfahrung, Wissenschaft und TS sprechen sich dafür aus.


Das er im Moment vielleicht "sauer" ist und wegen der Mietminderung nicht antwortet, mußt Du halt so hinnehmen. Ist zwar kleinlich von ihm, aber....

LG
 
A

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  • #22
Hi,

sowas würde ich immer versuchen persönlich zu klären. Bei einem Brief kann er sich immer herausreden! Auch am Telefon hat er immer noch Rückzugsmöglichkeiten. Eventuell mal wegen etwas anderem einen Termin (bei euch) machen und dann im Nebensatz eine Katzenhaltung ansprechen.

Viel Glück :)
 
  • #23
persönliches Gespräch

Das ist bei einer Genossenschaft etwas schwierig, weil es mehrere Ansprechpartner gibt. Ich habe jetzt noch einmal eine mail geschrieben und ordentlich auf die Tränendrüsen gedrückt und auch den gesundheitlichen Aspekt erwähnt: Wirkung von Heimtierenwie - für Stressbewältigung, , Anregung von Endorphinen d. h. Glücksgefühle, mehr Zufriedenheit usw. (siehe www.welt-der-katzen.de) -vielleicht wirkt es...außerdem wurde in einem anderen Netz der Tipp gegeben, zu erwähnen, dass sich der Vermieter es überlegen sollte wg. einer Ablehnung einer Katze eine guten, zahlenden Mieter zu verlieren.
 
  • #24
hallo

bei uns im Mietvertrag steht auch drin, dass es einer schriftlichen Genemigung bedarf wenn man sich eine Katze halten will und diese muss vorher eingeholt werden.

Ich habe angerufen, habe dem Vermieter erzählt, dass wir gerne eine kleine Katze hätte ich aber eben vorher nachfragen wollte ob es o.k. und zulässig ist, also ein bisschen auf schön Wetter gemacht denn immer hin wollte ich ja was von ihm.

3 Tage später hatte ich die Genemigung allerdings hatten unsere Vormieter auch eine und die Nachbarn haben auch eine - ich sah da kein Problem.

Trotzdem ist es eine indivieduelle Sache und so wie man in den Wald rein ruft, so schallt es heraus. Also nett und sachlich bleiben.

Verbieten kann er es trotzdem, denn es sind seine Räumlichkeiten - schon komisch, denn rauchen darf man in der Wohnung, ohne dass der Vermieter es erlauben muss :hmm:

aber heimlich würde ich es auch nicht tun.

lg
stance
 
  • #25
Oh Mann, ihr tut mir echt leid!!!!

Ich kann mich nur noch dran erinnern, wie ich mir als Kind den Hund zugelegt hatte... Ich hab ihn einfach mitgebracht, weil der Besitzer ihn ersäufen wollte, meinen Eltern erklärt, die haben beim Vermieter angerufen und sich geeinigt, daß der Hund bleiben darf, bis er einen vernünftigen Besitzer gefunden hat. Nach drei Monaten haben meine Eltern nochmal gefragt, ob wir ihn nicht ganz behalten dürfen, weil wir so dran hängen... Der Sohn des Vermieters (wir gingen in eine Klasse) war auch ganz begeistert von Wauzie und hing ständig bei uns ab und die Antwort lautete "Klar, wenn mein Sohn ab und an zum kuscheln vorbeikommen darf" :D

Heute frag ich nicht mehr, heute mache ich einfach :D Aber mein Vermieter ist auch mein Schnucki und es ist nur ein Einfamilienhaus ;-)

Ihr tut mir echt leid, so ein Gewäsch nur wegen eines Haustieres! Wobei ich es auch als selbstverständlich ansehe, daß der Besitzer des Tieres für den entstandenen Schaden aufkommt!!!!
.
 
  • #26
hallo meine lieben,

ich hatte bis jetz keine probleme mit dem einzug unserer mauzie... der vermieter meinte haustiere sind kein problem,solang wir nicht mit nem elefanten ankommen ist alles in ordnung.bin dann zu der betreuerin des wohnblocks hingegangen,hab nen antrag fertig gemacht un den da eingereicht. die nette dame war leider nich so nett un hat uns das ding im briefkasten geworfen,sondern hats mit er post mitgeschickt so das wir noch 2 tage warten mussten *obwohl unser block gleich nebn an von deren büro is*...
 
  • #27
Hallo liebe Foris,

was mich an diesem ganzen Thread ein bisschen wundert ist, dass die ganze Zeit von EINER katze die rede ist und zwar von einer KLEINEN katze, die alleine in der wohnung gehalten werden soll.

Ehrlichgesagt beschäftigt mich das mehr, als die Tatsache, dass sich der Vermieter querstellt. Solltest du dir jemals im Leben eine Katze anschaffen wollen, dann hole dir bitte eine Katze aus dem Tierheim die sich aus irgendwelchen Gründen nicht mit anderen Katzen versteht und somit in Einzelhaltung vermittelt wird- das wäre dann vollkommen okay.

ABER: Ein Kitten (welches erst mit 12 Wochen den Besitzer wechseln sollte), sollte niemals allein gehalten werden. Es braucht einen kätzischen Spielgefährten, was für dich bedeutet, dass du nicht nur eine Katze beim Vermieter durchboxen müsstest, sondern auch die Erlaubnis für ein Geschwisterchen (denn das wäre der Idealfall) oder ein zweites, gleichaltes Kitten. Ich denke das würde dein Vermieter, sofern ich ihn auf die Entfernung einschätzen kann, erstrecht nicht erlauben.

Und ich muss sagen: Wenn du wirklich vorgehabt hättest ein Kitten allein in deiner Wohnung zu halten, bin ich ganz froh, dass du es vom Vermieter aus einfach nicht darfst. Ich weiß, dass die Worte sich hart anhören, aber ich wünsche mir, dass du dich erstmal mehr über die artgerechte Haltung von Katzen informierst, ehe du eine Katze in Einzelhaft steckst ;).

sei mir nicht böse wegen meiner ehrlichen Worte, noch ist ja nichts passiert und ich hoffe du lässt dich von mir eines besseren Beleheren. Wenn du bereit bist gleich zwei Kitten ein zu Hause bieten zu wollen, dann wünsche ich dir viel Glück, dass du die Genehmigung doch noch bekommst, ansonsten muss ich dir davon abraten es unerlaubt trotzdem zu tun, denn wenn der Vermieter dies herausbekommt wirst du gekündigt und somit hätten die Katzen und auch du nur Stress.

Außerdem wäre es schade, wenn dann die einzige Option wäre die Katzen wieder abzugeben, das wäre verantwortungslos, denn du bist ja über die Situation und mögliche Konsequenzen informiert.
 
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  • #28
Antwort der Vermieterin

"ABER: Ein Kitten (welches erst mit 12 Wochen den Besitzer wechseln sollte), sollte niemals allein gehalten werden. Es braucht einen kätzischen Spielgefährten, was für dich bedeutet, dass du nicht nur eine Katze beim Vermieter durchboxen müsstest, sondern auch die Erlaubnis für ein Geschwisterchen (denn das wäre der Idealfall) oder ein zweites, gleichaltes Kitten."

Diejenigen, die die Katzen anbieten, sind zwar anderer Meinung, haben auch andere Erfahrungen gemacht, Freunde von mir auch, aber na ja:

Die Vermieterin hat heute noch einmal persönlich bestätigt, dass Katzenhaltung definitiv hier verboten ist.

Also ist das Thema doch erledigt.
 
  • #29
Auch wenn das Thema durch ist:

Dann sind diejenigen, die die Katzen anbieten unseriös und deine Freunde sind dann ebenso unwissend, wenn sie der Meinung sind, dass eine kleine Katze ohne kätzische Gesellschaft auskommt.

Ein Mensch kann einem Tier nicht seinen Kumpel ersetzen, das geht einfach nicht. Irgendwann ziehst du vielleicht in eine andere Wohnung in der Katzenhaltung erlaubt ist, ich hoffe, dass du dich bis dahin etwas mehr über diese wunderbaren Wesen namens Katze informiert hast, um zu wissen, dass sie eben keine Einzelgänger sind, wenn sie nicht zwangsweise zu welchen gemacht werden und damit verunstaltet werden.

Auch wenns durch ist: Lass dir mal durch den Kopf gehen, wie du dich fühlen würdest, würde man dich mit einem Nilpferd in einen Raum sperren, ohne andere Menschen, ohne dass du dich mit jemandem unterhalten könntest, ohne, dass das andere Wesen deine Interessen versteht.
Das wäre nicht nur einsam sondern du würdest auch verrückt werden, tja
so viel zum Thema Einzelhaltung von Katzen.

Sei kein Nilpferd kann ich da nur sagen ;)
 
  • #30
Guck mal hier, das hab ich gefunden. Vielleicht hilft es etwas ;) :
http://www.123recht.net/Katze-verbieten-__f44473.html

ABER: (auch bei mir kommt ein ABER) Ich gebe Fabienne recht !!! Ein Kätzchen sollte NIEMALS allein gehalten werden!!! Katzen sind sehr gesellige Tiere und brauchen einen Spielkumpel, den du NIE ersetzen kannst. Auch wenn du noch so viel Zeit hast und noch so viel spielst - selbst wenn du den ganzen Tag zu Hause wärst. Oder kannst du z.B. den Kratzbaum hoch - u. runterjagen ???
Ist es dir nicht möglich, wenn dann zwei zu nehmen, laß es dem Tier zu Liebe sein. Nicht selten haben allein gehaltene Kätzchen später auch Verhaltensauffälligkeiten wie Kratzen, Beißen, ständig an die Beine springen im Vorübergehen ... Auch hier im Forum schon gelesen ;)
Du wirst auch nicht erleben, dass SERIÖSE Züchter von Rassekatzen ihre Kitten in Einzelhaltung abgeben. Hast du dich schonmal gefragt, WARUM? Und das gilt für ALLE Katzen(rassen) !!! Google doch bitte einfach mal danach ;) (Kitten in Einzelhaltung ?)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #31
mich wundert ehrlich, dass diese Protestgesänge erst auf Seite 3 losgehen ;-)
wobei ihr natürlich Recht habt, aber
das soll hier nicht das Thema sein.

Ein Vermieter hat nicht das Recht, dir die Wohnungs-katzenhaltung zu verbieten,
es sei den, es sprechen gesundheitliche bedenken (schwere Katzenallergie, gemeinsamer hauseingang usw) dagegen.

Eine Katze gehört zur Wohnkultur, und solange sie ausschliesslich drinnen gehalten wird (gesicherter Balkon zählt als drinnen) kann er dir so überhaupt gar nix
Liess dir den Link von cooncat durch, die Rechtsprechung ist hier seit jahren eindeutig und wenn es sich um eine Gesellschaft handelt, dann wär mir das sowas von egal, was die da von sich geben... Wenn es ein Einzelhaus mit Vermieter im haus wär, wärs was anderes, aber so? Anschaffen! Sofort :D

du musst nur absolut sicherstellen, dass dir die katze nicht abhaut und im hausflur rumlaufen kann.

Zusätze im mietvertrag werden gerne auf katzen generell umgesetzt, dürfen sich aber nur auf Freigänger beziehen, das kann ein vermieter nämlich sehr wohl verbieten, oder genehmigungspflichtig machen.

Vllt überlegst du dir es doch noch und holst dir eine Einzelhaltungskatze aus dem Tierheim?
Dankbar wär dir die Katz zumindest ihr Leben lang!
 
  • #32
@ Salutary

Ein Vermieter darf sehr wohl die Haltung einer Wohnungskatze verbieten, nämlich dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich die Zustimmung des Vermieters zur z.B. Katzenhaltung gefordert wird und er diese dann verweigert. Oder wenn von vornherein die Katzenhaltung lt. Mietvertrag verboten wird. Das hat m.W. nichts mit Freigänger oder Whg.-Katze zu tun.

http://www.das-rechtsportal.de/cms/recht/miete-recht/ratgeber/alltag_mietwohnung/6tierhaltung.htm

http://www.verbraucher-urteile.de/miet/tiere.html

Ich wäre daher mit solchen Tips etwas zurückhaltender. Sie könnten derbe nach hinten losgehen und Leute, die sich nicht selbst informieren, in Teufels Küche bringen. Sollte sich das deutsche Mietrecht ohne mein Wissen revolutionär verändert haben, bitte ich, mich zu korrigieren!

@ zwilling

Sollte sich deine Vermieterin jemals anders besinnen: bitte schaff' dir zwei Kitten für die Wohnung an, idealerweise mind. 12 Wochen alt. Danke!

Gruß
Jubo
 
  • #33
Hallo,
habe auch mal eine Frage zu dem Thema, dann brauche ich keinen neuen Thread aufmachen.
In meinem Mietvertrag steht die Klausel: Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.
Fällt da nun die Katze auch drunter oder nicht weil sie als Kleintier gilt?
Ich erreiche seit Tagen meine Vermieterin nicht :verstummt:
Des Friedens Willen wollte ich nachfragen, aber wenn ich das hier so lese bekomme ich auch Angst vor einem "Nein". Andererseits fänd ich es schlimmer wenn ich die Katze hier habe und sie ist dann sauer weil ich nicht gefragt habe. Der Hausmeister wohnt nämlich direkt gegenüber :verschmitzt:
 
  • #34
Wenn ausdrücklich im Mietvertrag steht, dass Haustiere nur unter Absprache mit dem Vermieter erlaubt seien dann würde ich an deiner Stelle nachfragen und mir eine schriftliche Erlaubnis geben lassen.
So bist du auf der sicheren Seite.

Katzen gelten zwar als "Kleintiere", sind jedoch, meiner Meinung nach, gar nicht sooo klein (hamster, maus und fischchen sind ja um einiges kleiner ;)) und deshalb würde ich dir auf jeden Fall den Kontakt zum Vermieter empfehlen.

Ich bin echt froh, dass unser Vermieter rein gar kein Problem mit Tieren hat, ich könnte noch 50 Katzen haben, das würde ihn nicht interessieren, sofern die Miete pünktlich kommt.

Alles Liebe!
 
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  • #35
Also ich habe gestern bei meinem Vermieter angerufen (weil bei uns im Mietvertrag au drin steht, dass es der Zustimmung des Vermieters bedarf bei Hunde- oder Katzenhaltung).
Mein Vermieter (ein sehr netter Mann) meinte zwar, dass ihm die Katzenhaltung gar nicht gefällt, er sie mir aber rechtlich nicht verbieten darf und somit die Katzenhaltung erlaubt ist.

Ich habe auch einige Gerichtsurteile gelesen und bin eindeutig zu dem Entschluss gekommen, dass Katzenhaltung (bei reiner Wohnungskatze) nicht verboten werden darf. Vorallem net wenn du sie z.B. aus gesundheitlichen Gründen (wie wärs mit Depressionen? ;) ) brauchst. Tiere helfen vielen Menschen bei gesundheitlichen Problemen :verschmitzt:

Ich hatte, obwohl ich wusste, dass mir der Vermieter die Katzen net verbieten darf trotzdem Angst und ich war auch fest entschlossen, dass ich ausziehen würde falls er doch nein sagt.

@ Zwilling: suche dir die Gerichtsurteile raus und rede nochmal mit deinen Vermietern...sie DÜRFEN es dir NICHT verbieten!
Und du musst selbst entscheiden...was ist dir wichtiger, die Wohnung oder das/die liebenswürdigen Lebewesen, die einfach eine Bereicherung für dein Leben wären ;)
 
  • #36
@ Zwilling: suche dir die Gerichtsurteile raus und rede nochmal mit deinen Vermietern...sie DÜRFEN es dir NICHT verbieten!
Und du musst selbst entscheiden...was ist dir wichtiger, die Wohnung oder das/die liebenswürdigen Lebewesen, die einfach eine Bereicherung für dein Leben wären ;)

das stimmt so nicht: ich zitiere mal:

"Fehlt es an einer wirksamen Regelung im Mietvertrag, hängt die Zulässigkeit der Tierhaltung davon ab, ob sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Die Beantwortung dieser Frage erfordert bei anderen Haustieren als Kleintieren eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet. Da es im Streitfall an der Feststellung der erforderlichen Tatsachen und der gebotenen umfassenden Interessenabwägung fehlte, hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen".

... und somit streiten sie wohl auch in 100 Jahren noch :verstummt:
 
  • #37
@ Salutary

Ein Vermieter darf sehr wohl die Haltung einer Wohnungskatze verbieten, nämlich dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich die Zustimmung des Vermieters zur z.B. Katzenhaltung gefordert wird und er diese dann verweigert. Oder wenn von vornherein die Katzenhaltung lt. Mietvertrag verboten wird. Das hat m.W. nichts mit Freigänger oder Whg.-Katze zu tun.

http://www.das-rechtsportal.de/cms/recht/miete-recht/ratgeber/alltag_mietwohnung/6tierhaltung.htm

http://www.verbraucher-urteile.de/miet/tiere.html

Ich wäre daher mit solchen Tips etwas zurückhaltender. Sie könnten derbe nach hinten losgehen und Leute, die sich nicht selbst informieren, in Teufels Küche bringen. Sollte sich das deutsche Mietrecht ohne mein Wissen revolutionär verändert haben, bitte ich, mich zu korrigieren!

@ zwilling

Sollte sich deine Vermieterin jemals anders besinnen: bitte schaff' dir zwei Kitten für die Wohnung an, idealerweise mind. 12 Wochen alt. Danke!

Gruß
Jubo


Mein Vermieterehepaar sind beide Doktoren ich glaube kaum, dass sie nicht belehrt genug sind um ihr eigenes Recht als Vermieter zu kennen. Und da sie zu mir meinten, dass sie es mir rechtlich nicht verbieten könnten eine Wohnungskatze zu halten, würde ich sagen das solche "Tipps" wohl kaum nach hinten gehen können.
Als Mieter hat man Pflichten aber auch genug Rechte. Man muss sich nur trauen diese zu verlangen!
 
  • #38
das stimmt so nicht: ich zitiere mal:

"Fehlt es an einer wirksamen Regelung im Mietvertrag, hängt die Zulässigkeit der Tierhaltung davon ab, ob sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Die Beantwortung dieser Frage erfordert bei anderen Haustieren als Kleintieren eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet. Da es im Streitfall an der Feststellung der erforderlichen Tatsachen und der gebotenen umfassenden Interessenabwägung fehlte, hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen".

... und somit streiten sie wohl auch in 100 Jahren noch :verstummt:

Die Vermieter-Gesellschaft muss triftige Gründe haben und diese auch genau erklären, wenn sie ihm die Katze verbieten wollen...vorallem, wenn es bereits Katzen im Haus gibt.
Ansonsten dürfen sie dies nicht!
 
  • #39
:yeah: ich freu mich für dich,dass du dir katzen halten darfst
 
  • #40
Mein Vermieterehepaar sind beide Doktoren ich glaube kaum, dass sie nicht belehrt genug sind um ihr eigenes Recht als Vermieter zu kennen. Und da sie zu mir meinten, dass sie es mir rechtlich nicht verbieten könnten eine Wohnungskatze zu halten, würde ich sagen das solche "Tipps" wohl kaum nach hinten gehen können.
Als Mieter hat man Pflichten aber auch genug Rechte. Man muss sich nur trauen diese zu verlangen!

Es freut mich für dich, daß deine Vermieter dir, trotz des komplizierten §-Dschungels im Mietrecht, die Katzenhaltung erlaubt haben, obwohl ihnen dies "gar nicht gefällt"! Ärger scheint da vorprogrammiert zu sein, ich finde deine Entscheidung daher sehr mutig und wünsche dir alles Gute! Btw: ein Doktortitel impliziert nicht automatisch Jurisprudenz. Da habe ich schon ganz andere Fälle gesehen...

Grundsätzlich wundere ich mich aber immer wieder, daß so viele Leute die Katze ganz selbstverständlich zum Kleintier erklären. Ich kenne Katzen, die fast doppelt so groß sind wie kleine Hunde. Und wer würde schon einen Hund als Kleintier bezeichnen? Nicht umsonst gibt es zu dieser Thematik leider so viele unterschiedliche Gerichtsurteile!

Aber ein Vermieter sollte schon sehr genau die Ablehnung einer Katzenhaltung begründen können, falls er sie per Mietvertrag verbietet oder von seiner Zustimmung abhängig macht. Die wenigsten Mieter würden jedoch vor Gericht gehen, wenn er dies nicht kann oder will. Von daher halte ich persönlich es immer für besser, für jegliche Tierhaltung die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Zum Wohle der Tiere, der eigenen Nerven und des Hausfriedens!

Gruß
Jubo
 

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