Brauch mal schnell einen Rat wg. Fundkatze

  • Themenstarter Rani
  • Beginndatum
  • #21
Ich versteh auch gar nicht, was hier herumdiskuttiert wird. An einem Schock kann ein Tier durchaus versterben, und für den Fall, dass das Kerlchen einen Unfall hatte, kann das sogar noch kommen. Ich denk da mal an innere Blutungen, die sich manchmal erst nach Tagen bemerkbar machen. Jedenfalls kann es aus Sicht des Tierschutzgesetzes beim Anblick eines unter Schock stehenden Tieres nichts anderes geben, als ab damit zum Tierarzt. Und wenn dann später noch ein Besitzer auftaucht, umso besser, dann ist die Übernahme der Rechnung nämlich geklärt.

Also, prima gemacht, und die dusselige Kuh von Besitzerin würde ich mal einfach ein wenig abprallen lassen. So rein innerlich. Solche Leute gibt es immer mal wieder.
 
A

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  • #22
Marina hat ja gerade ensprechend die Artikel vom Fundrecht gepostet.

Theoretisch hast du das Recht. Ob du das jetzt durchsetzt oder der Verein auf die TA-Kosten verzichtet ist die Frage.
Unverschämt ist das Verhalten der Frau schon.
 
  • #23
Danke Marina.

Werde ihr die Gesetzestexte mal unter die Nase halten. Sie wird sich weigern zu zahlen so wie ich sie erlebt habe. Kollegin hatte mich ja schon vor ihr gewarnt, aber meine Erwartungen wurden bei weitem übertroffen.

Der Betrag ist jetzt nicht so hoch und es lohnt nicht, sich deswegen anwaltlichen Rat zu suchen. Wenn ich ihr den Kater übergebe sehen wir das Geld nie, soviel ist klar. Aber ihn zurückbehalten bis zur Bezahlung, ich weiß nicht. Er wirkt nicht ungepflegt, ist halt lt. ihrer Aussage nicht kastriert. Aber das ist ja keine Pflicht.

Mal sehen, mir graut jedenfalls schon davor sie wieder anzurufen.
 
  • #24
Gelten denn die zitierten Fundrecht Paragraphen des BGB auch tatsächlich für Lebewesen/ Tiere? Ich würde das lieber erst einmal abklären, bevor ich mit diesen Gesetzestexten komme. Gibt doch hier auch ein paar Leute, die sich in Rechtsfragen auskennen.
 
  • #25
Habe gerade mal kurz bei Wikipedia nachgelesen. BGB gilt für Sachen einschl. Tieren, allerdings wären die meisten Fundtiere per se keine, weil sie weder besitz- noch herrenlos sind (es also einen Besitzer gibt, wie auch in diesem Fall).

Ich würds erstmal noch im Guten versuchen und evtl. kann der behandelnde Tierarzt ja auch noch seinen fachmännische Einschätzung geben und klar machen, dass eine Behandlung das Katers zu dem Zeitpunk X nötig war.
 
  • #26
Elvaza, das Fundrecht gilt auch für Tiere.


Ich würde auch an ihren verstand appellieren und fragen..ob es ihr lieber wär wenn man ihre katze verletzt liegen lassen würde....ihr habt als verein eure pflicht getan

Haben wir ihr mehrmals gesagt. Antwort war in großer Lautstärke, dass ihr Kater nicht krank ist. Den TA kann sie natürlich jederzeit anrufen. Hab ich ihr auch angeboten.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #27
Habe gerade mal kurz bei Wikipedia nachgelesen. BGB gilt für Sachen einschl. Tieren, allerdings wären die meisten Fundtiere per se keine, weil sie weder besitz- noch herrenlos sind (es also einen Besitzer gibt, wie auch in diesem Fall).

Ich glaube das du da was durcheinander wirfst, Besitzer ist nicht gleich Eigentümer!

§ 854 BGB

(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.

§ 903 BGB

Befugnisse des Eigentümers

Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.


Somit wäre nach meinem Rechtsverständnis die Katze momentan besitzerlos, da Erika ja nicht den Willen hat, sie als ihre zu behalten
 
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  • #28
Gelten denn die zitierten Fundrecht Paragraphen des BGB auch tatsächlich für Lebewesen/ Tiere? Ich würde das lieber erst einmal abklären, bevor ich mit diesen Gesetzestexten komme. Gibt doch hier auch ein paar Leute, die sich in Rechtsfragen auskennen.

Um dich zu beruhigen, ich lern das Zeug momentan. Bin also nicht ganz ohne Rechtskenntnisse.

Trotzdem sind meine Angaben natürlich ohne Gewähr.
 
  • #29
Um dich zu beruhigen, ich lern das Zeug momentan. Bin also nicht ganz ohne Rechtskenntnisse.

Trotzdem sind meine Angaben natürlich ohne Gewähr.

Dann würde ich nochmal lernen!
Wieso sollten Katzen Fundtiere sein? Das ist definitiv falsch.
elvaza hat da sehr wohl recht mit "herren- und besitzlos"!
 
  • #30
Dann würde ich nochmal lernen!
Wieso sollten Katzen Fundtiere sein? Das ist definitiv falsch.
elvaza hat da sehr wohl recht mit "herren- und besitzlos"!

Und wer ist dann Besitzer deiner Meinung nach?
 
  • #31
"Ein Fundtier ist ein Tier, das besitz- aber nicht herrenlos ist."

Das steht in Wikipedia.

So, Herrenlos ist das Tier ja scheinbar nicht, weil es ja einen angeblichen Eigentümer gibt.

Besitzlos ist es jedoch, weil niemand momentan die tatsächliche Sachherrschaft inne hat.

Oder irre ich mich?

"Juristisch kann man das so ausdrücken, dass der Begriff Besitz einen tatsächlichen Zustand, eine „gewollte Sachherrschaft“ über eine Sache bezeichnet. Der Besitzer muss dabei einerseits ein Naheverhältnis zu einer Sache haben, diese also in seiner Macht oder Gewahrsam haben, d. h. „tatsächliche Gewalt über die Sache“ (corpus) haben.[2] Andererseits muss der Besitzer auch einen Besitzwillen, das heißt den Willen haben, die Sache als die seinige zu behalten (animus possidendi, animus rem sibi habendi). Auf einen Rechtsgrund kommt es hierbei nicht an. Auch der Dieb einer Sache ist nach dieser Definition ihr Besitzer. Der Besitz ist kein subjektives Recht."

ebenfall aus Wikipedia
 
  • #32
Und wer ist dann Besitzer deiner Meinung nach?

Na logischerweise der Eigentümer. Eine Katze läuft doch draußen rum und kehrt immer wieder zum Eigentümer zurück. Das ist eine bloße Besitzlockerung.
 
  • #33
... und weil das alles halt verwirrend ist bei einem Freigänger mit Eigentum und Besitz, würde ich mal das BGB beiseite lassen in der Argumentation gegenüber der "Eigentümerin".

:p

Wie kann ich eigentlich beweisen, dass ich Eigentümer meiner Katzen bin, wenn ich z.Bsp. keinen Vertrag habe (was in meinem Fall bei einem Tier der Fall ist)?
 
  • #34
... und weil das alles halt verwirrend ist bei einem Freigänger mit Eigentum und Besitz, würde ich mal das BGB beiseite lassen in der Argumentation gegenüber der "Eigentümerin".

:p
Das denke ich eben sowieso. Entweder sie zahlt oder sie zahlt nicht.
Wie kann ich eigentlich beweisen, dass ich Eigentümer meiner Katzen bin, wenn ich z.Bsp. keinen Vertrag habe (was in meinem Fall bei einem Tier der Fall ist)?

Die beste Möglichkeit ist vermutlich noch durch Fotos oder durch Zeugen (Freunde, Familie,...). Und bei manch einer Katze wird man vermutlich auch merken, dass sie zu einer bestimmten Person gehört, wenn sie auf Zuruf zur ihr kommt, bei anderen Personen aber eher distanziert ist. Und natürlich auch durch eine genaue Beschreibung. Wenn man sagen kann, dass sie Katze z.B. zwei braune Flecken auf dem Bauch hat, ist es ja doch wahrscheinlich, dass einem die Katze auch gehört ;)
 
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  • #35
Wie kann ich eigentlich beweisen, dass ich Eigentümer meiner Katzen bin, wenn ich z.Bsp. keinen Vertrag habe (was in meinem Fall bei einem Tier der Fall ist)?

Ich würde sagen mit dem Impfausweis wenn er auf dich ausgestellt ist oder einfacher wenn die Katze gekennzeichnet ist und sie auf deinen Namen registriert ist. Ansonsten müsste das auch mit Fotos zu beweisen sein. Einen schriftlichen Vertrag kann man ja nicht immer haben, weil bei Tierkäufen keine besondere Form vorgeschrieben ist.
 
  • #36
Na logischerweise der Eigentümer. Eine Katze läuft doch draußen rum und kehrt immer wieder zum Eigentümer zurück. Das ist eine bloße Besitzlockerung.

Den Begriff Besitzlockerung kenne ich ehrlich gesagt nicht. Und nicht jede Katze läuft draußen rum, dass würde ja heißen das Freigänger Katzen automatisch nie Fundkatzen sind, weil ja der Besitz solang sie draußen rumlaufen ja nur gelockert ist, aber Wohnungskatz die ausgebüchst sind schon?

Sorry, das ich jetzt so auf der Sache rumreite :)
Aber wenn man mir schon sagt, dass meine Ausführungen falsch sind, dann weiß ich aber auch gerne warum.
 
  • #37
Den Begriff Besitzlockerung kenne ich ehrlich gesagt nicht. Und nicht jede Katze läuft draußen rum, dass würde ja heißen das Freigänger Katzen automatisch nie Fundkatzen sind, weil ja der Besitz solang sie draußen rumlaufen ja nur gelockert ist, aber Wohnungskatz die ausgebüchst sind schon?

Doch auch eine Freigänger Katze KANN zur Fundkatze werden, z.B. wenn sie sich verlaufen hat, an falscher Stelle ausgesetzt wurde, es davon auszugehen ist, dass sie nicht mehr alleine nach Hause findet. Dann ist sie besitzlos, weil eben nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie zur Eigentümerin zurückfindet. Müsste ja auch alles im Kommentar stehen. Schau doch einfach mal im Bamberger nach was da beim 965 steht.
 
  • #38
Doch auch eine Freigänger Katze KANN zur Fundkatze werden, z.B. wenn sie sich verlaufen hat, an falscher Stelle ausgesetzt wurde, es davon auszugehen ist, dass sie nicht mehr alleine nach Hause findet. Dann ist sie besitzlos, weil eben nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie zur Eigentümerin zurückfindet. Müsste ja auch alles im Kommentar stehen. Schau doch einfach mal im Bamberger nach was da beim 965 steht.

Oh, ich wollte nie behaupten, dass Freigänger Katzen automatisch Fundtiere sind. Ich glaube da hast du mich missverstanden. Meine Aussage sollte eigentlich nur sein, dass für mich, in diesem Fall, die § des BGB anzuwenden sind. Da ich der Meinung bin, dass es sich hier um ein Fundtier handelt.
 
  • #39
Oh, ich wollte nie behaupten, dass Freigänger Katzen automatisch Fundtiere sind. Ich glaube da hast du mich missverstanden. Meine Aussage sollte eigentlich nur sein, dass für mich, in diesem Fall, die § des BGB anzuwenden sind. Da ich der Meinung bin, dass es sich hier um ein Fundtier handelt.

Meine Antwort war ja auch auf deine Frage bezogen, ob Freigängerkatzen meiner Ansicht nach dann NIE Fundtiere werden können. Und doch, das können sie eben schon. Auch wenn ich nicht verstehe, warum nun auf einmal deiner Ansicht nach Katzen nicht automatisch Fundtiere sind. Vorhin schriebst du noch, dass der 965 auch Katzen einbezieht und hast das nicht als Ausnahme dargestellt. Aber eine Ausnahme ist es nun mal nach den Kommentaren (habe da leider online keinen Zugriff drauf, sonst könnte ich da auch gerne was rauszitieren). Aber du darfst natürlich gerne bei deiner Ansicht bleiben. Allerdings wäre ich vorsichtig eine "rechtliche Beratung" in einem Forum zu geben, die nicht mit den bekannten Kommentaren übereinstimmt. Davon hat man nämlich eigentlich nichts.
Neben dem 765 hätte ich eher noch an GoA gedacht, aber auch diese trifft wohl nicht zu.


@ TE: Hast du mittlerweile nochmal mit der Frau geredet? Vielleicht hast du ja auch einen Bericht vom TA, den du ihr vorlegen kannst. Damit sie sieht, dass es wirklich notwendig war. Vielleicht ist sie dann auch eher bereit zu zahlen. Um wie viel Geld handelt es sich denn überhaupt?
 
  • #40
Auch wenn ich nicht verstehe, warum nun auf einmal deiner Ansicht nach Katzen nicht automatisch Fundtiere sind. Vorhin schriebst du noch, dass der 965 auch Katzen einbezieht und hast das nicht als Ausnahme dargestellt. Aber eine Ausnahme ist es nun mal nach den Kommentaren (habe da leider online keinen Zugriff drauf, sonst könnte ich da auch gerne was rauszitieren). Aber du darfst natürlich gerne bei deiner Ansicht bleiben. Allerdings wäre ich vorsichtig eine "rechtliche Beratung" in einem Forum zu geben, die nicht mit den bekannten Kommentaren übereinstimmt. Davon hat man nämlich eigentlich nichts.
Neben dem 765 hätte ich eher noch an GoA gedacht, aber auch diese trifft wohl nicht zu.

Dann hast du mich tatsächlich komplett missverstanden. Ich hab mich eigentlich ständig auf diesen Fall (verstörte Katze aufgefunden) bezogen. Ich habe keinen Moment daran gedacht das darunter auch normal Freigänger fallen.

Ich hatte auch schon erwähnt, das meine Angaben ohne Gewähr sind. Und ja, ich bin ein Sturkopf :) besonders wenn ich mich missverstanden fühle.

PS: den 965iger hatte ich garnicht erwähnt.
 
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