Katzen Verbot

  • Themenstarter jim-
  • Beginndatum
  • #81
Ich würde niemals einen Mietvertrag unterschreiben, in dem die Haustierhaltung ausgeschlossen ist bzw. eine falsche Angabe der Katzen machen.

Unter Zeitdruck und im Notfall? Ich könnte jetzt auch sagen, dass ich das nie machen würde, aber wenn ich wirklich irgendwann innerhalb von wenigen Monaten aus einer Wohnung raus muss und etwas neues finden muss...wer weiß? Das ist eine Situation in die keiner von uns kommen möchte und ich würde niemals nie sagen solange ich nicht in der Situation war.
Eine Freundin von mir hat 2 Jahre gesucht und so viel Zeit hat leider nicht jeder. Ich habe damals eine Woche gesucht als ich unter Zeitdruck stand und so viel Glück wie ich damals hat ebenfalls nicht jeder.

Und ich muss ehrlich sagen, dass mein letzter Vermieter auch nur "Katzen" genehmigt hat. Er hat nie gefragt wie viele und bis zum Ende wusste er nicht, dass es 4 sind. Nach meinem Auszug leben dort nun noch 2 Katzen.

Lieber TE, mach alles andere schriftlich mit dem Vermieter ab oder begib dich auf Wohnungssuche. Du hast das Glück, dass du keinen Zeitdruck hast und in aller Ruhe etwas geeignetes suchen kannst :)
 
A

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  • #82
In unserer ersten Wohnung gab es im Haus bereits Tiere. Dort sind auch unsere drei Katzen zu uns gezogen.
Beim 1. Umzug dann wurde es schon seeeeehr kritisch mit den Katzen. Angegeben haben wir tatsächlich nur zwei-diese dann auch schriftlich genehmigt, da der Mietvertrag die Katzenhaltung verbot.

Mit drei Katzen hätten wir ganz sicher keine Wohnung gefunden. Selbst bei zwei wurde es schon kritisch.

In der neuen Wohnung hatten wir Unterstützung vom Arbeitgeber (Beziehung zum Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft), sodass wir alle drei angegeben haben.
Hier haben auch viele Tiere-aber, hätten wir "alleine" gesucht, hätten wir sicher auch keine Wohnung mit den Tieren bekommen.

Letztendes-bevor ich die Tiere abgeben müsste, oder Katzen als Solche verschweige, schwindel ich lieber eine weg.
Eine katzenfreundliche Wohnung kann man dann immer noch suchen, wenn man sich unsicher ist.
(nur ganz verschweigen würde ich sie nicht)
 
  • #83
Ja alles nicht so einfach leider
 
  • #84
Das ist mir klar, das ist den Vermietern klar. Und wie willst Du dann entscheiden, welcher Hund gefährlich werden kann? :rolleyes: (rhetorische Frage, da hier unerheblich)


Ich finde es trotzdem nicht ok, einen Vertrag zu unterzeichnen, unter falschen Voraussetzungen, aber gleichzeitig zu erwarten, dass der Vermieter alles ordnungsgemäß einhält.

Das kannst Du sehen wie Du willst.

Das kann niemand entscheiden - dann Hunde generell verbieten. Die meisten Beissvorfälle gibts übrigens mit Schäferhunden - ich nehme mal an die sind in eurer Anlage nicht verboten :rolleyes:

Ich sage nicht dass es ok ist jemanden vorsätzlich zu täuschen - allerdings gibt es Gesetze an die man sich halten muss. Das trifft für Mieter UND Vermieter zu. Ich war 4 Jahre lang Maklerin und hab da einige Kuriositäten erlebt - vor allem von VERmieterseite wurden teilweise unmögliche und nicht haltbare Wünsche geäussert.
Ich spreche also aus Erfahrung und im Gegensatz zu manchen anderem nicht aus einer Laune heraus.

Sollte man also einen Vertrag unterschreiben und direkt danach eine Klausel anfechten, ist das meines Erachtens keine Täuschung. Zu lügen und zu hintergehen ist niemals gut - ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man sich unter solchen Umständen in einer Wohnung wohlfühlt, wenn einem ständig das Damoklesschwert über dem Kopf hängt..
 
  • #85
Daisy, das Problem ist doch, dass sehr viele Vermieter durch diese reisserische Sensationspresse von wegen Tiermessis gedankenlos auf den 'Verbotszug' aufspringen.
Ich bin ja aktuell für meine Eltern auch am schauen nach einer Meitwohnung .... bei 2 von 3 Angeboten steht -keine Tiere- dabei - das ist unter aller Sau und diskriminiert in meinen Augen alle Tierhalter!

Das ist sowas von falsch und sollte - wenns nicht anderst geht - vom Gesetzgeber eindeutig klargestellt werden, dass man Katzen (und kleine Hunde) auch bei Neuvertrag nicht generell verbieten kann - von Gesetz wegen.

Einzig die Vorlage (und das Vorhandensein) einer entsprechenden Haftpflicht (die für Schäden von und durch die Tiere aufkommt), sollte zur Pflicht gemacht werden.
 
  • #86
Zu lügen und zu hintergehen ist niemals gut - ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man sich unter solchen Umständen in einer Wohnung wohlfühlt, wenn einem ständig das Damoklesschwert über dem Kopf hängt..

Das sehe ich auch so, aber man lebt damit. Bei uns ist es so, dass ich mit zwei Hunden in die Wohnung zu meinem Freund gezogen bin, er hatte bereits einen Hund, einen Kater und zwei Pflegekatzen. Sein Hund war/ist offiziell genehmigt, die Katzen wurden nicht angegeben. Hausmeister war aber auch schon da und hat nie etwas gesagt (große Wohnungsbaugesellschaft).

Einen Hund musste ich abgeben, aber nicht wegen des Vermieters, sondern wegen Problemen unter meinen Mädels. Wir wollten umziehen, hatten von denen ne andere Wohnung bekommen und in der wurden auch ich und mein Hund gemeldet. Wir hatten alles gepackt und konnten dann nicht umziehen, wegen Mängel in der Wohnung, also viel Geld verloren und keine neue Wohnung. Alles mit Anwalt usw. Mein Freund durfte die alte Wohnung weiter mieten, aber er hat jetzt nicht nochmal dort gesagt, dass ich und mein Hund nun auch dort wohnen.

JA, auch das kann uns auf die Füße fallen. Aber was hätten wir machen sollen? Wir wären nur eine Ecke weitergezogen beim gleichen Vermieter, der ja defakto zumindest wissen müsste, dass ein Hund, der mit in die Wohnung sollte und dessen Impfpass wir dort zur Kopie abgegeben hatten, jetzt in der anderen Wohnung lebt? Durch den Streit mit dem Vermieter wollten wir natürlich nicht schlafende Hunde wecken und erneut um Erlaubnis bitten. Denn ggf wären wir dann direkt rausgeflogen und säßen auf der Straße. Bisher klappt es und das hoffentlich auch weiter, bis wir hoffentlich in ein paar wenigen Jahren Eigentum erwerben (dreimal auf Holz klopf).

Allerdings würde ich - ginge es anders - kein Tier verschweigen. Ein mulmiges Gefühl und ein paar Ängste bleiben. In meiner alten Heimat wäre das meistens gar nicht möglich gewesen, weil natürlich alles viel weniger anonym ist. Bevor ich aber meine Tiere abgeben würde (was ich nicht aufgrund der Wohnung machen würde), würde ich zumindest die Katzen nicht unbedingt angeben. Wohnungskatzen fallen doch eigentlich auch niemandem auf, oder? Damit möchte ich dich aber nicht anstacheln, gegen den Vertrag Tiere zu halten.
 
  • #87
Meine Meinung dazu:
In der heutigen Zeit ist ein Tierhaltungsverbot komplett veraltet.
Da muß dringend was im Mietrecht geändert werden und zwar auf Gesetzesebene.
Ich bin auch für die grundsätzliche Genehmigung. Von mir aus auch mit Haftpflichtauflage, allerdings würde ich dann eine gleiche Haftpflichtauflage für Eltern mit Kindern machen (Achtung! Kinder unter 7 Jahren sind in der normalen Familienhaftpflicht nicht mitversichert!), denn auch Kinder können einen ganz schönen Schaden anrichten.
 
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  • #88
Bei den hiesigen Wohnungsbaugesellschaften ist es bei keiner einzigen gestattet, Haustiere zu halten :mad:. Wenn doch ... klagt man den Mieter raus! Die WBG's haben in der Regel den längeren Atem.

Das ist so auch nicht richtig, Ich wohne in einer Wohnung einer Wohnungsbaugesellschaft und laut Vertrag dürfen wir Tiere wie Nager, Vögel und sonstige Tiere die keinen Lärm machen halten.

Wir haben einfach zwei Katzen bei uns einziehen lassen.
Die machen weniger Lärm als Vögel und der Fernseher der Mieterin unter uns.
 
  • #89
  • #90
Uhh, da habe ich ja Glück, denn hier sind Hunde und Katzen grundsätzlich erlaubt und auch für Balkon und Fenstersicherungen braucht man keine Extragenehmigung, weil die selben auch bei Kleinkindern verwendet werden.

Hier im Wohnkomplex wohnt ein junger Mann mit 6 Katzen, wobei ich nun wieder den Eindruck habe, dafür sind die Wohnungn zu klein... Aber er hat keine Probleme mit der Wohnungsverwaltung.

Nur raus in den Hausflur dürfen sie leider nicht, obwohl selbiger wirklich praktisch ist, geräumig und sicher. Erklär das mal `nem kleinen Kater... Und in den Grünanlagen dürfen Hunde noch nicht mal laufen, damit sie keine Häufchen machen, Frauchen muss sie bis vors Tor schleppen... Aber das ist natürlich nichts im Vergleich zu den problemen, die man in D zu haben scheint, eine Wohnung mit Katz und Hund zu finden...
 
  • #91
Weil ich heute hier und die Tage in einer Zeitschrift darüber gestolpert bin, hab ich mich noch mal auf die Suche gemacht, ob es da was aktuelles gibt.

Tja, ich wurde fündig:

Ein generelles Haustierverbot (auch bei Hund und Katze) durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist laut BGH unwirksam, da es den Mieter unangemessen benachteiligt. (Quelle: Pressetext BGH)

Hier noch ein Kommentarbeitrag: Link zu Tagesschau.de

So wie es aussieht, ist es nun immer eine Einzelfallentscheidung, ob ein Haustier, welches außerhalb eines Käfigs / Aquariums / Terrariums lebt, gehalten werden darf (hatten wir das nicht schon mal so in der art?).

Gruß

Thorbjoern
 
  • #92
Das ist bereits seit Seite 1 bekannt.
 
  • #93
Asche auf mein Haupt... habe den Thread jetzt nicht noch einmal von Anfang an durchgelesen, dann wäre es mir wohl aufgefallen.
 
  • #94
Danke dir trotzdem :grin: sehr nett
Ich lese auch immer noch alles was mir in die Finger kommt zu dem Thema und dann setzen wir ein Schreiben an die Vermieter auf :aetschbaetsch1:
 
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  • #95
Also ich möchte mal sammeln, welche Argumente die Vermieter gegen meine 2 Wohnungskatzen (Perser und Angora) so nennen. Ich ziehe von einer Großstadt in eine ländliche Kleinstadt:

Katzen krallen sich in den Boden ein und daher geht Laminatboden nicht, nur PVC
Katzen übergeben sich auf den Boden, um sich von den verschluckten Haaren zu befreien und das ist eklig
Katzen machen ihr Geschäft sehr oft daneben
Katzen in der Wohnung zu halten resultiert meist in einem Messie-Haushalt
Wie? Die Katzen werden in der Wohnung gehalten? Die wollen hundertprozentig raus und randalieren.
Und am besten sind ja die Makler, die die Eigentümer gar nicht nach Tierhaltung befragen wollen: Erst warten die Makler eine Woche bis genügend Interessenten ohne Tiere da sind und sagen, sie müssen die Eigentümer gar nicht mehr fragen, weil es so viele Interessenten ohne Tiere gibt und die bessere Karten haben.

Also ich habe gestern eine sehr kleine Wohnung gefunden, in die ich meine Tiere mit Erlaubnis mitnehmen darf. Leider keine größere Wohnung als jetzt, und kein Balkon, dafür sehr schön renoviert und alles ganz neu gemacht. Ich habe sofort zugesagt, da ich sonst bis 1.11. wahrscheinlich nichts anderes gefunden hätte (wo ich die Erlaubnis erhalte).

Also man braucht starke Nerven, wenn man mit Erlaubnis eine Wohnung sucht. Aber vielleicht lag es an der ländlichen Umgebung, in der man nicht weiß, dass Katzen auch in der Wohnung leben und Perser und Angora-Tiere sehr ruhig sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #96
Manche haben doch echt keine Ahnung echt lächerlich

Aber Glückwunsch für die wohnung
 
  • #97
In meiner alten Bude hatte ich das Problem. Allerdings war die auch über einen kirchen Verein mitgestiftet. Da durfte ich nur Zierfisch und -vögel halten..:rolleyes:

In meiner neuen Wohnung stehen nur Kleintiere im Mietvertrag. Und Katzen zählen nicht dazu. Ich hab dann einfach die Hausverwaltung gefragt und es war kein Problem, obwohl es nicht explizit im Mietvertrag stand.
Allerdings musst du dir dann auch bewusst sein, dass entstandene Schäden von dir bezahlt werden müssen (also sowas wie tiiieeefe Krallenfurchen im Echtholzboden von den groooßen Raubkatzen..:eek::D).

Sry, dass ich dich berichtigen muss, aber es gibt ein Urteil, das besagt, das aus den von geduldeten/genehmigten Tieren durch den Vermieter keine Schäden, die vom Tier verursacht wurden der Mieter haften muss. Denn geduldet/genehmigt heißt, dass der Vermieter auch die Schäden hinnehmen muss, bzw. wer kann denn beweisen, wer welche Schäden hinterlässt, könnte ja auch der Vermieter selbst gewesen sein.:oha:
 
  • #98
Sry, dass ich dich berichtigen muss, aber es gibt ein Urteil, das besagt, das aus den von geduldeten/genehmigten Tieren durch den Vermieter keine Schäden, die vom Tier verursacht wurden der Mieter haften muss. Denn geduldet/genehmigt heißt, dass der Vermieter auch die Schäden hinnehmen muss, bzw. wer kann denn beweisen, wer welche Schäden hinterlässt, könnte ja auch der Vermieter selbst gewesen sein.:oha:
Bitte verlinke dieses Urteil!

Ich kann mir das nicht vorstellen. Wenn es so wäre, müsste der Mieter ja auch nicht besonders sorgsam mit der angemieteten Wohnung umgehen und für keine Schäden nach Auszug aufkommen, denn der Vermieter hat den Mieter ja in seiner Wohnung gedultet...
 
  • #100
Ohhh entschuldigen sie bitte Hoheit Claudia :omg::yeah:
 

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