Katzen Verbot

  • Themenstarter jim-
  • Beginndatum
  • #61
Ich habe auch ein Problem mit der Wohnungssuche.
Ab 1.11. muss ich eine neue Stelle in einem neuen Ort antreten und habe noch keine neue Wohnung, weil ich mit meinen 2 Hauskatzen keine Wohnung bekomme. Eigentlich habe ich einen sehr angesehenen Beruf, aber das zählt einfach nicht. Ich bekomme immer ein NEIN.

Jetzt hätte ich zwar ab 1.1. ein Angebot für irgendeine Wohnung, die ich noch gar nicht angesehen habe, aber die Katzis 2 Monate in eine Katzenpension abgeben ?!?
Ich könnte ja vorübergehend in ein Hotel aber da können ja die Tiere nicht mit.

Bin kurz davor den Job gar nicht anzutreten, weil ich mit den Nerven am Ende bin

Das ist echt traurig oder man findet nix ...echt eine doofe Situation
 
A

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  • #62
Schon mal bei Mieterschutzverein nachgefragt? Was sagen die dazu?

Der Mieterschutzverein in Leverkusen sagt, dass Katzenhaltung nicht erlaubt ist, wenn der Vermieter es bei Vertragsabschluss im Mietvertrag so drin hat.
Nachträglich darf er ein Verbot allerdings nicht grundlos ( d. h. ohne gravierende Beschwerden von Nachbarn z. Bsp. ) aussprechen.

Diese Geschichte mit "Katzen und Kleintiere dürfen nicht generell verboten werden" greift demnach nicht.

Wenn in Deinem Mietvertrag drin steht, dass Du ( @ TE ) keine Katzen halten darfst, darfst Du das leider nicht und Du verstößt damit gegen eine vertragliche Vereinbarung, aufgrund derer der Vermieter Dir sogar kündigen könnte.

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob es von Gemeinde zu Gemeinde vielleicht Unterschiede gibt.

MIR wäre es seelisch viel zu krass in einer Wohnung zu leben, in der ich mich mit meinen Tieren wohl und sicher fühlen soll und möchte, in der ich aber immer im Hinterkopf haben müsste, dass ich etwas Illegales tue und meine Tiere nicht erwünscht, vielleicht sogar verhasst sind. Dieser Umstand würde MIR ständig Sorge bereiten und dazu führen, dass ich mich NICHT sicher und NICHT wohl fühle.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #63
Ja es steht drin nur mit Erlaubnis , aber noch ist nicht das letzte Wort gefallen :D gucken aber neben bei halt auch immer wieder nach Wohnungen echt ein krampf, mal sehen wo es endet:wow:
 
  • #64
Nächste Woche schaue ich noch eine Wohung an, von der ich weiß, dass Haustierhaltung komplett verboten ist. Die Vermieterin hat auch einen medizinischen Beruf und erhoffe mir einen Vorteil.

Ich werde fragen, ob ich in Zukunft eventuell 2 Hauskatzen meiner Mutter bei mir aufnehmen darf, weil sie erkrankt ist (nicht ganz gelogen) und schauen was mit geantwortet wird.
Wenn das klappt, kommen meine Katzen eben eine Woche nach meinem Einzug zu mir.

Wird wahrscheinlich so nicht funktionieren, aber einen Versuch wert.
 
  • #65
Als ich/wir "akut" auf Wohnnungssuche waren,da wir dringend aus der alten Wohnung raus mussten, war es trotz dieses Urteils das Haustiere nicht mehr generell verboten werden dürfen so,das wir ausschließlich auf tierfeindliche Wohnungen hier stießen. Bzw. ist es leider hier generell weiterhin noch so,das alle Wohnunganzeigen mit dem Satz versehen sind "weder Hund noch Katzen sind erlaubt" Pauschal kann man sagen,das bei ggf. 2% der Wohnungen Tiere entweder ausdrücklich erwünscht oder eben nach Vereinbarung sind. Und da muss man dann das Glück haben,diese Anzeigen zu finden bzw. das einem die Wohnung auch zusagt und man letztendlich die Wohnung auch noch bekommt. Da kommt man sich als Tierhalter natürlich ziemlich verar...t vor (sorry,ist so)
In der Nachbarstadt hingegen sind auf dem Wohnungsmarkt Haustiere hingegen fast kein Problem.
Um unsere Wohnung hier zu finden haben wir 7 Monate intensiv wirklich jeden Tag alles abgegrast. Und das noch leider nicht lange. Ist natürlich sehr super wenn man ansich Zeit bräuchte und unter Zeitdruck steht -.-

Ich bin in den letzten Jahren 3 Mal umgezogen und jedes Mal waren die Katzen ein Thema bzw. um es deutlich zu sagen LEIDER eine absolute Behinderung. Zuvor hatte ich im Elternhaus eine eigene Wohnung,da war das natürlich nie ein Ding. Gerade wenn man mehr als 1 Katze hat,wird man nur noch schräg angeguckt als wenn man ein Tiermessie wäre.
Verschwiegen habe ich die Mäuse nie,nur einmal etwas "geschummelt" :) Da standen meine zwei ältesten sogar mit Namen im handschriftlichen Mietvertrag (ja,die Vermieterin war eine alte Lady mitte 80 ^^) und als unser Momo ein Jahr später dazu kam,haben wir ihn einfach verschwiegen. Hätten wir nicht tun sollen und vllt auch nicht müssen,aber die alte Dame war mehr als schlecht einzuschätzen und es ist zum Glück gut gegangen. Raten würd ich dennoch keinem dazu,Katzen in eine Wohnung zu "schummeln" wo Tiere laut Vertrag nicht gestattet sind.
Unsere jetzige Vermieterin hat uns sogar in der alten Wohnung besucht (fand ich ansich furchbar nett) und da war halt eh nix mit nur 2 Tiere angeben. Sie guckte im ersten Moment bzw. ihre Aussage "3 ??? ist das nicht zu viel ?" Da ging mir schon alles weg ^^

Bei der aktuellen Mietsituation neige ich schon fast dazu zu sagen,man sollte sich echt kein Tier oder gar Tiere anschaffen ohne Eigentum zu haben. Man ist wirklich mehr als aufgeschmissen,wenn man sich wohnlich verändern muss oder möchte -.-
Das riesige Glück die Nadel im Heuhaufen rechtzeitig zu finden hat echt nicht jeder bzw. selbst einer der größten örtlichen Wohnungsverwalter von günstigen oder/und Sozialwohnungen verbietet generell jegliche Tierhaltung.
Ich bin persönlich immer dafür mit offenen Karten zu spielen,frage auch selbst bei Wohnungen erst noch einmal nach wo steht das keine Tiere gestattet sind (man weiß ja nie ob doch mal eine Ausnahme drin ist)

Mieterschutzbund ist ansich immer eine gute Idee nachzufragen,oder auch einfach mal sich an einen Immobilienmarkler wenden oder -was bei uns hier der Fall ist- unser großes Tierheim hat ein angeschlossenes Forum in dem Suche/Gesuche von tierfreundlichen Wohnungen angeboten/unterstützt werden. Leider zwar auch keine Garantie für Erfolg,aber Möglichkeiten.
 
  • #66
Ja richtig wir haben über ein Jahr gesucht und es wurde mehr als Zeit
Ich habe auch angefragt anfangs bei denen die Tierhaltung verboten haben fa kamen dann die komischsten antworten irgendwann hatte ich die schnauze voll und wir nahmen dann die jetzige Wohnung.
Meine Hoffnung galt der Lockerung der Rechte aber Naja mal sehen was noch kommt. Gucken turn wir immer noch nach Wohnungen aber es ist einfach derzeit nix zz finden ... Keine Ahnung was da momentan los ist

Da geb ich Sir recht Thema Eigentumswohnung glaube das irgendwann echt die einzigste stressfreie Lösung was Tiere angeht oh man

Drücke dir die Daumen das du etwas finden wirst
 
  • #67
Da geb ich Sir recht Thema Eigentumswohnung glaube das irgendwann echt die einzigste stressfreie Lösung was Tiere angeht oh man

Auch bei einer Eigentumswohnung brauchst Du u.U. die Genehmigung der Miteigentümer für ein Balkonnetz, da es - je nach Interpretation und Auslegung - das Gesamtbild verschandelt.
 
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  • #68
Habt ihr noch tipps

Schriftlich klären, evt. ein Schreiben v. einem RA aufsetzen lassen, also Bitte um Erlaubnis, bei Nichterteilung Angabe der Gründe.

Könnte helfen.


Der Mieterschutzverein in Leverkusen sagt, dass Katzenhaltung nicht erlaubt ist, wenn der Vermieter es bei Vertragsabschluss im Mietvertrag so drin hat.
Nachträglich darf er ein Verbot allerdings nicht grundlos ( d. h. ohne gravierende Beschwerden von Nachbarn z. Bsp. ) aussprechen.

Er darf auch bei bestehendem Mietverhältnis nicht grundlos die Zustimmung verweigern.

Ja es steht drin nur mit Erlaubnis , aber noch ist nicht das letzte Wort gefallen :D gucken aber neben bei halt auch immer wieder nach Wohnungen echt ein krampf, mal sehen wo es endet:wow:

Gut so, Kopf hoch, nicht aufgeben!
 
  • #69
Der Mieterschutzverein in Leverkusen sagt, dass Katzenhaltung nicht erlaubt ist, wenn der Vermieter es bei Vertragsabschluss im Mietvertrag so drin hat.
Nachträglich darf er ein Verbot allerdings nicht grundlos ( d. h. ohne gravierende Beschwerden von Nachbarn z. Bsp. ) aussprechen.

Er darf auch bei bestehendem Mietverhältnis nicht grundlos die Zustimmung verweigern.

Doch. Nach dem, was mir der Mieterschutzbund erklärt hat, darf der Vermieter das durchaus.

Ich bin mir absolut sicher, dass der Mieterschutzbund da bestens Bescheid weiß.

Allerdings, wie schon geschrieben, weiß ich nicht, ob diesbezüglich Unterschiede zwischen Gemeinden oder Bundesländern bestehen.

Und mal ehrlich, eine Begründung für das Verbot oder gegen eine nachträgliche Zustimmung zu finden, wenn denn unbedingt eine sein muss, ist doch ein Leichtes. Wer will denn kontrollieren, ob die Begründung "nur an den Haaren herbei gezpgen ist"?
 
  • #70
ich dachte die klausel im mietvertrag ist ungültig :confused:
 
  • #71
Doch. Nach dem, was mir der Mieterschutzbund erklärt hat, darf der Vermieter das durchaus.

Ich bin mir absolut sicher, dass der Mieterschutzbund da bestens Bescheid weiß.

Allerdings, wie schon geschrieben, weiß ich nicht, ob diesbezüglich Unterschiede zwischen Gemeinden oder Bundesländern bestehen.

Und mal ehrlich, eine Begründung für das Verbot oder gegen eine nachträgliche Zustimmung zu finden, wenn denn unbedingt eine sein muss, ist doch ein Leichtes. Wer will denn kontrollieren, ob die Begründung "nur an den Haaren herbei gezpgen ist"?

Das ist nicht zutreffend.

Hier noch einmal der Kurzüberblick zum entscheidenden BGH-Urteil:
http://ra-pauli.de/beratung/mietrecht/urteile/2013#u3351

Hier aktuelle Rechtssprechung AG München:
http://ra-pauli.de/beratung/mietrecht/urteile/2013#u3377

Und noch eine Erläuterung:
http://www.refrago.de/Sind_Hunde_nach_dem_BGH-Urteil_VIII_ZR_16812_vom_20.03.2013_in_Mietwohnungen_jetzt_immer_erlaubt.frage80.html

Darum, schriftlich um Erlaubnis bitten nebst schriftlicher Antwort und Begründung.
 
  • #72
Ich bin bis jetzt so auf Wohnungssuche: Ich habe behauptet, eine Katze zu besitzen. Nicht drei oder vier, nein eine!

Wenn die Vermieter mit einer Katze die Tierhaltung erlauben, können sie diese nicht einschränken, wenn du nicht gerade 20 Katzen hälst und es Geruchs-und Lärmbelästigung entstehen.
 
  • #73
Ich bin bis jetzt so auf Wohnungssuche: Ich habe behauptet, eine Katze zu besitzen. Nicht drei oder vier, nein eine!

Wenn die Vermieter mit einer Katze die Tierhaltung erlauben, können sie diese nicht einschränken, wenn du nicht gerade 20 Katzen hälst und es Geruchs-und Lärmbelästigung entstehen.

Da wäre ich mir aber nicht so sicher! Mein Vermieter erlaub mir 2 Katzen. Nicht mehr. Und das wurde auch im Mietvertrag so verankert.
 
  • #74
Wenn die Vermieter mit einer Katze die Tierhaltung erlauben, können sie diese nicht einschränken, wenn du nicht gerade 20 Katzen hälst und es Geruchs-und Lärmbelästigung entstehen.

Wenn ich eine Wohnung vermieten würde und der zukünftige Mieter sagt, dass er eine Katze hätte, dann würde ich es ihm glauben.
Wenn sich dann später rausstellt, dass er 3, 4, 5 Katzen hat, wäre ich als Vermieter sauer, weil man mich wissentlich und vorsätzlich belogen hat.

Ein Vertragsverhältnis sollte mit Ehrlichkeit beginnen und nicht mit irgendwelchen Unwahrheiten.


Es gibt Vermieter, die die Haustierhaltung verbieten, weil sie Sorge haben, dass die Mieter nicht nur einen Hund oder eine Katze haben, sondern u.U. 4 Hunde oder 6 Katzen. Das möchte nun mal nicht jeder Vermieter.

Man muss selbst schon mehrere Tiere haben, um zu verstehen, dass der Haushalt trotz (oder gerade wegen) der Tiere sehr sauber ist.


Unsere Wohnungsgesellschaft verbietet keine Hunde.....ausser "Kampfhunde" und das strikt und ohne Ausnahme, egal wie lieb der Hund ist und wieviel Prüfungen er absolviert hat.

Hätte ein Mieter einen "Kampfhund" (und der wäre sehr kinderlieb, freundlich etc), so müsste es dem nächsten Mieter auch erlaubt werden, deshalb wird es konsequent verboten.
 
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  • #75
Wenn ich eine Wohnung vermieten würde und der zukünftige Mieter sagt, dass er eine Katze hätte, dann würde ich es ihm glauben.
Wenn sich dann später rausstellt, dass er 3, 4, 5 Katzen hat, wäre ich als Vermieter sauer, weil man mich wissentlich und vorsätzlich belogen hat.

Ein Vertragsverhältnis sollte mit Ehrlichkeit beginnen und nicht mit irgendwelchen Unwahrheiten.


Es gibt Vermieter, die die Haustierhaltung verbieten, weil sie Sorge haben, dass die Mieter nicht nur einen Hund oder eine Katze haben, sondern u.U. 4 Hunde oder 6 Katzen. Das möchte nun mal nicht jeder Vermieter.

Man muss selbst schon mehrere Tiere haben, um zu verstehen, dass der Haushalt trotz (oder gerade wegen) der Tiere sehr sauber ist.


Unsere Wohnungsgesellschaft verbietet keine Hunde.....ausser "Kampfhunde" und das strikt und ohne Ausnahme, egal wie lieb der Hund ist und wieviel Prüfungen er absolviert hat.

Hätte ein Mieter einen "Kampfhund" (und der wäre sehr kinderlieb, freundlich etc), so müsste es dem nächsten Mieter auch erlaubt werden, deshalb wird es konsequent verboten.

Finde ich auch!

Möglicherweise sind es sogar diese Unwahrheiten, die VERMieter dazu gebracht haben, quasi sicherheitshalber lieber gleich im Vorfeld ganze Tierhaltungsverbote auszusprechen?
 
  • #76
Unsere Wohnungsgesellschaft verbietet keine Hunde.....ausser "Kampfhunde" und das strikt und ohne Ausnahme, egal wie lieb der Hund ist und wieviel Prüfungen er absolviert hat.

Hätte ein Mieter einen "Kampfhund" (und der wäre sehr kinderlieb, freundlich etc), so müsste es dem nächsten Mieter auch erlaubt werden, deshalb wird es konsequent verboten.

Das finde ich nicht konsequent - sondern das Gegenteil davon. Entweder sind Hunde erlaubt - oder nicht. Bestimmte Rassen zu verbieten, wenn es keinen Nachweis dafür gibt, dass das betreffende Tier DEFINITIV gefährlich ist, halten rechtlich gesehen nicht Stand. Diese Klausel würde nie halten - würde sie angefechtet werden.
 
  • #77
Fakt ist aber: Mit damals noch vier Katzen hätte ich keine Wohnung gefunden. Hier in der Stadt ist es auch nicht üblich, dass Vermieter in die Wohnung kommen.
Sorry, aber da denke ich auch etwas egoistisch. Gerade bei dem Wohnungsmarkt hier in München.
 
  • #78
Diese Klausel würde nie halten - würde sie angefechtet werden.

Das mag sein. Es soll ja Menschen geben, die für alles und nichts vor Gericht ziehen, um ihr Recht zu bekommen.
Der Hintergrund ist ein anderer und an dieser Stelle auch unwichtig.

Was die Katzen betrifft, so hat man die vier Katzen damals mündlich genehmigt, aber auf meine Bitte hin, zusätzlich auch noch mal schriftlich. :)

Ich würde niemals einen Mietvertrag unterschreiben, in dem die Haustierhaltung ausgeschlossen ist bzw. eine falsche Angabe der Katzen machen.
 
  • #79
Das mag sein. Es soll ja Menschen geben, die für alles und nichts vor Gericht ziehen, um ihr Recht zu bekommen.
Der Hintergrund ist ein anderer und an dieser Stelle auch unwichtig.

Das kannst du sehen wie du willst. Es soll ja auch Menschen geben, die sich alles gefallen lassen. Und weil ein Listenhund "böse" war, sind es alle - schon klar. Das Problem ist das andere Ende der Leine.
Wenn du dieses Beispiel anführst um deine Argumente zu untermauern, wird man ja wohl auch dazu Stellung nehmen dürfen :confused:
 
  • #80
Und weil ein Listenhund "böse" war, sind es alle - schon klar. Das Problem ist das andere Ende der Leine.

Das ist mir klar, das ist den Vermietern klar. Und wie willst Du dann entscheiden, welcher Hund gefährlich werden kann? :rolleyes: (rhetorische Frage, da hier unerheblich)


Ich finde es trotzdem nicht ok, einen Vertrag zu unterzeichnen, unter falschen Voraussetzungen, aber gleichzeitig zu erwarten, dass der Vermieter alles ordnungsgemäß einhält.

Das kannst Du sehen wie Du willst.
 

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