Z
zirakat
Neuer Benutzer
- Mitglied seit
- 22. August 2011
- Beiträge
- 25
- Ort
- bei den Nordlichtern
Hallo,
ich habe seit etwa einem Jahr eine Katze. Auf meine Enya hatte ich erst nur aufgepasst, während ihre Vorbesitzerin im Urlaub war. Wie es dann so ist, hab ich mich ganz schnell in die kleine Maus verliebt und schnell war mit ihrer Vorbesitzerin abgestimmt, dass sie bleiben darf.
In meinem Mietvertrag steht, dass Katzenhaltung vor Anschaffung eines Tieres mit dem Vermieter abgestimmt werden muss, allerdings nur aus einem triftigen Grund verboten werden darf. Ich habe also meine Vermieter gefragt. Begeistert waren sie nicht, haben aber zugestimmt.
Jetzt hatte ich aus einer Notsituation heraus für ein paar Tage die beiden Katzen meiner Freundin zu Besuch. Als ich gesehen habe, wie toll der Umgang zwischen Enya und den beiden fremden Katzen funktioniert hat, ist in mir der Wunsch erwacht, meiner Katze eine Gefährtin zu besorgen.
Da mein Vermieter schon bei der ersten Katze nicht glücklich war, habe ich natürlich Angst, dass er bei einer zweiten nein sagt.
Darum also meine Frage: Darf mein Vermieter mir die Haltung einer zweiten Katze verbieten, nachdem er der ersten zugestimmt hat? Und wenn ja, kann es einen triftigen Grund geben, der eine zweite Katze verbieten könnte?
Ich danke schon mal vorab für eure Hilfe. Wäre schön, wenn meine Mieze bald nicht mehr alleine ist...
ich habe seit etwa einem Jahr eine Katze. Auf meine Enya hatte ich erst nur aufgepasst, während ihre Vorbesitzerin im Urlaub war. Wie es dann so ist, hab ich mich ganz schnell in die kleine Maus verliebt und schnell war mit ihrer Vorbesitzerin abgestimmt, dass sie bleiben darf.
In meinem Mietvertrag steht, dass Katzenhaltung vor Anschaffung eines Tieres mit dem Vermieter abgestimmt werden muss, allerdings nur aus einem triftigen Grund verboten werden darf. Ich habe also meine Vermieter gefragt. Begeistert waren sie nicht, haben aber zugestimmt.
Jetzt hatte ich aus einer Notsituation heraus für ein paar Tage die beiden Katzen meiner Freundin zu Besuch. Als ich gesehen habe, wie toll der Umgang zwischen Enya und den beiden fremden Katzen funktioniert hat, ist in mir der Wunsch erwacht, meiner Katze eine Gefährtin zu besorgen.
Da mein Vermieter schon bei der ersten Katze nicht glücklich war, habe ich natürlich Angst, dass er bei einer zweiten nein sagt.
Darum also meine Frage: Darf mein Vermieter mir die Haltung einer zweiten Katze verbieten, nachdem er der ersten zugestimmt hat? Und wenn ja, kann es einen triftigen Grund geben, der eine zweite Katze verbieten könnte?
Ich danke schon mal vorab für eure Hilfe. Wäre schön, wenn meine Mieze bald nicht mehr alleine ist...