Auflagen durch den Vermieter

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Miripig

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7. Juli 2013
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Hey, ich hab mal eine Frage.
Seit gut einem Jahr planen mein Freund und ich die Anschaffung von 2 Katzen. Gestern kam endlich die Genehmigung vom Vermieter, aber
die enthält Auflagen. Auflage 1 ist entsprechend so gestaltet, dass wir es gleich vergessen können:

"Die Antragsteller versichern, dass die Katzen tagsüber oder auch nachts nicht allein unbeaufsichtigt in der Wohnung gelassen werden [...]"

Die restlichen Aufgaben sind machbar und in Ordnung. Natürlich können wir die Katzen nicht 24/7 beaufsichtigen, genau darum wollten wir ja 2 Katzen. Ich finde es total unverständlich... die Katzen werden vermutlich kaum das Haus zusammen kleffen oder in die Küche gehen um den Herd anzumachen. Und wenn Sie etwas zerstören tragen wir so oder so die Kosten.
Ist so eine Auflage rechtens?

Problem 2: Wenn ich diese Auflage ignoriere, und aber im Tierheim meine Genehmigung vorzeigen muss (Manche wollen die ja sehen), werden die Leute uns dann wegen Punkt 1 keine Katze geben? Ich könnte niemals bestätigen, dass die Katzen 24/7 beaufsichtigt sind.

Bitte Hilfe.
 
A

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wie sieht denn der Rest aus, wenn man fragen darf.
Irgendwie liest sich das so, als müsstet ihr die Katzen immer mitnehmen .. hat er vielleicht so eine Bestätigung von einer Erlaubnis für Hundebesitzer kopiert? *g*
 
Ich glaube schon, dass es für Hunde ist und nur abgewandelt wurde siehe:

"2. Die Antragssteller verpflichten sich, die Katzen zur Verrichtung der Notdurft nicht in die Grünanlagen der WXX eG zu führen und evtl. abgesetzten Katzenkot :)wow: )sofort zu entsorgen."

Allerdings war ich auch persönlich in der Verwaltung und da wurde mir auch schon durch die Blume gesagt, dass die Tiere nicht unbeaufsichtigt gelassen werden dürften. Ich hab allerdings nix dazu gesagt, weil ich dachte die meinen das nicht ernst bzw. sowas wird eh nicht in den Auflagen stehen. Und jetzt steht es doch drinn. Wenn ich jetzt nochmal nachfrage riechen sie ja gleich den Braten und wissen, dass nicht 24 h am Tag jemand zu Hause ist.

Ich wüsste nur gerne ob so eine Auflage rechtens ist, aber egal wen ich frage noch nie hat jemand so etwas gehört. :/
Würdet ihr trotzdem 2 Katzen anschaffen? Kontrollieren können sie es ja eh nicht, aber ich bin mir unsicher.
 
Ist nicht rechtes solche Auflagen die sind nur zur Einschüchterung.Mach mal eine Kopie meine Schwester ist Anwältin.
 
Ich denke folgendes:

Auf der einen Seite ist es schlecht, wenn sie mal klingeln und die Katzen maunzen (du weisst ja nicht was für Katzen du bekommst) und es macht aber niemand die Tür auf. Schon hätten sie den Beweis, das du gegen etwas in diesen Auflagen verstossen hast.

Auf der anderen Seite bezweifle ich sehr stark, das so etwas bei Katzen überhaupt angemessen ist. Kein Mensch auf der Welt kann dafür sorgen, das seine Wohnumgebung 24 Std besetzt ist.

Ich würde mir einen Anwalt suchen und nachfragen. Auch wenn das was kostet. Oder bist du in einem Mieterschutzverein oder sowas ?
 
:wow: Von Katzen versteht da aber jemand gar nichts, wenn man glaubt, dass sie 24 Stunden betreut werden müssen und man Katzen zu Wiese X führt, damit sie da Kot absetzen können. :omg:

Katzen jaulen nicht, wenn sie alleine gelassen werden und sie schaukeln dann auch nicht an der Lampe. Das würd ich schon abklären.
 
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Habt ihr den Vermieter mal gefragt, ob das Absicht war??
 
Ich denke es ist Absicht, damit wir letztlich doch keine Katzen anschaffen.

Als ich nach den Tieren gefragt habe wurde mir am Empfang direkt gesagt "Nein Tiere gibt es bei uns grundsätzlich nicht!" Darauf meinte ich, dass ich dazu allerdings eine Begründung möchte und so eine Aussage inzwischen nicht mehr rechtens ist. Dann wurden ich 30 min im Wartezimmer abgestellt, bis ein anderer Sachbearbeiter Zeit hatte. Der hörte sich meinen "Einzelfall" an und erzählte mir schließlich von den Auflagen und das sie die Tiere nicht verbieten können. Er erwähnte wie gesagt auch das Nicht-Allein-Lassen, was ich komisch fand.

Im Mieterschutzbund bin ich leider nicht, Anwalt muss ich sehen wie und wo.
Bewohne übrigens eine Genossenschaftswohnung.
 
  • #10
Schreibe doch mal deinen Vermieter, nett und höflich an und bitte ihn diesen Punkt aus der Genehmigung zu nehmen. Informiere ihn, sofern er deinem Wunsch nicht nachkommt, dann wirst du dich rechtlich beraten lassen, da die Auflage für Katzenhalter ja überhaupt nicht erfüllbar ist.

Immer alles schön schriftlich. ;)
 
  • #11
Wie ich das Urteil des BGH als Nicht-Jurist verstanden habe, ist das pauschale Verbot der Tierhaltung nicht mehr rechtens. Also grundsätzlich ist die Haltung - in diesem Fall von Katzen - erlaubt; nur ein Verbot muss im Einzelfall begründet werden.

Ich würde auch den Dialog mit der Verwaltung suchen, und um eine schriftliche Begründung für die Aufsichtspflicht bitten. Ansonsten käme diese Auflage - aus meiner Sicht - wiederum einem grundsätzlichen Verbot nahe, denn niemand kann 24-stündige Anwesenheit in der Wohnung garantieren.

Seid ihr beim Mieterschutzbund? Der sollte helfen können.

Beste Grüße
Fermi
 
  • #12
Aktiviere mal hier die Suchfunktion im Forum z.B. unter "BGH-Urteil"; da wurde schon viel geschrieben und differenziert. Vllt. hilft Dir da was weiter.

Das ist zwar "nur" ein Grundsatzurteil und hier wird auf den Einzelfall verwiesen, hilft Dir aber insofern weiter, dass der Vermieter in der Beweispflicht ist, warum Katzenhaltung GERADE BEI DIR nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Sprich: er muss das begründen und auch seine Auflagen differenzieren und nachvollziehbar machen, was m.E. nicht möglich sein wird.

Ich, an Deiner Stelle, würde, aufgrund dieser Rechtslage, über dieses scheinbar dünne Brett gehen und mir Katzen anschaffen (Genehmigung liegt ja dann vor). Denn Rest (Beaufsichtigung) wird er m.E. schlicht nicht durchsetzen und begründen können. Da müsste seine Fantasie und das Wohlwollen des Richters (SOLLTE es zum Rechtsstreit kommen, was ich nicht glaube) schon Kapriolen schlagen, um eine 24/7-Betreuuung notwendig zu machen.

Mir scheint, diese Regelung sollte einschüchtern, was ja auch zu klappen scheint. :rolleyes: Eine bestimmte und von ihm gewünschte Haltungs- bzw. Versorgungsform liegt schlicht nicht in seinem Ermessen.
 
  • #13
stelle mir gerade vor wie ein singel, bei der auflage, mit katze an der leine zur arbeit und zum einkaufen geht....
sorry, die sind doch :rolleyes:
 
  • #14
Meint ihr im Tierheim würden die was dazu sagen, falls sie die Genehmigung sehen wollen? Ich meine, dass sie uns dann kein Tier geben, weil wir Auflage 1 (unabhängig ob rechtens) nicht erfüllen können?
 
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  • #15
An die "Nichtjuristen": das BGH-Urteil besagt nur das keine generelle Tierhaltung untersagt werden darf. Einzelne Punkte wie "Keine Katzen" sind aber von diesem Urteil überhaupt nicht berührt, also vorsicht mit solchen Argumentationen bitte.
Ob der Passus des TE rechtswidrig ist kann ich so nicht beurteilen, dafür müsste ich den gesamtmietvertrag mir anschauen bzw meine Frau die Rechtsanwältin ist. Meiner Meinung nach ist der Passus jedoch dämlich ( das nützt einem aber vor Gericht nichts ;) )

Auch sollten ohne Rechtsanwalt diesbezüglich keine Schritte unternommen werden, auch wenn hier viel gesagt wird, es gibt hier im Forum einfach keine Rechtsberatung die auch vor Gericht stand hält. Würde hier auch ein Anwalt nicht tun, weil er erstens damit seine Katzen finanzieren muss ( ;) ) und weil es hier zu einem Haftungsproblem kommen würde.

Sollte interesse bestehen, einfach eine PN an mich dann gebe ich gerne die nummer meiner Frau, da kann dann genauer geredet werden.
 
  • #16
Das ist wirklich totaler Quatsch und überhaupt nicht umsetzbar. Ich würde den Punkt einfach noch einmal ansprechen und eine Änderung vornehmen lassen.

Wir haben auch keine Auflagen bekommen, nur das wir für verursachte Schäden durch Sammy (zerkratzte Tapeten o.ä.) beim Auszug aufkommen müssen und das ist für mich eigentlich selbstverständlich.

Bissl Schimpfe mit ´nem Augenzwinkern gab es nur, weil Sammy hier war, bevor wir gefragt haben :grin:. Aber wenn ein obdachloser und kranker Kater vor der Terrassentür steht und nach 1,5 Jahren ohne Heim einziehen will, frage ich nicht erst den Vermieter.
 
  • #17
Hier ist Tierhaltung erst nach genemigung erlaubt...
Bei Hnden wirds da schon schwer, werl zuerst der Steuerbescheid abgegeben werden muss, bevor eine Haltung erlaubt werden kann...
Als Kampfhunde gelistete Hunde sind gennerrell verboten...
wie das mit der Steuer bei bereits ansässigen Mitern gehen soll :confused:...

Meine Senioren muste ich auch erst genemigen lassen, zwischenzeitig ist meine HO aber so geändert worden das ich KATZENtechnisch keine erlaubnis mehr brauche

Red mit denen, das 1 nicht umsetzbar ist
schließlich must du arbeiten, das alleine sollte schon reichen...
wenn die den Punkt ändern in "nicht 24stunden am stück alleine sein"
währe da schon gewonnen, find ich
 
  • #18
Meint ihr im Tierheim würden die was dazu sagen, falls sie die Genehmigung sehen wollen? Ich meine, dass sie uns dann kein Tier geben, weil wir Auflage 1 (unabhängig ob rechtens) nicht erfüllen können?

Ich denke, das TH wird auf jeden Fall über die aktuelle Rechtslage informiert sein und ich glaube nicht, dass die vom Vermieter "vorgeschriebene" Haltungsform ein Hinderniss sein wird. Frag doch einfach mal nach.

An die "Nichtjuristen": das BGH-Urteil besagt nur das keine generelle Tierhaltung untersagt werden darf. Einzelne Punkte wie "Keine Katzen" sind aber von diesem Urteil überhaupt nicht berührt, also vorsicht mit solchen Argumentationen bitte.
Ob der Passus des TE rechtswidrig ist kann ich so nicht beurteilen, dafür müsste ich den gesamtmietvertrag mir anschauen bzw meine Frau die Rechtsanwältin ist. Meiner Meinung nach ist der Passus jedoch dämlich ( das nützt einem aber vor Gericht nichts ;) )

Auch sollten ohne Rechtsanwalt diesbezüglich keine Schritte unternommen werden, auch wenn hier viel gesagt wird, es gibt hier im Forum einfach keine Rechtsberatung die auch vor Gericht stand hält. Würde hier auch ein Anwalt nicht tun, weil er erstens damit seine Katzen finanzieren muss ( ;) ) und weil es hier zu einem Haftungsproblem kommen würde.

Sollte interesse bestehen, einfach eine PN an mich dann gebe ich gerne die nummer meiner Frau, da kann dann genauer geredet werden.

Zorno, nicht alle Posts hier sind außer Acht von rechtlichem Wissen. Und das generelle Ausschließen des Tierhaltungsverbots betrifft natürlich auch Katzen. Sprich: Es ist nicht mehr möglich, als Vermieter, dieses grundsätzlich zu untersagen ohne Begründung im EINZELfall.

Einen Anwalt zu beauftragen ist sicher das (teuerste) Mittel der Wahl, um auf der sicheren Seite zu sein. Aber nicht immer notwendig, wie ich meine.

Hier erteilt ein Vermieter seine Genehmigung, sofern SEINE Maßstäbe vermieterseits eingehalten werden. So läuft es aber im Recht i.d.R. nicht.

Ich kann als Vermieter auch nicht verlangen, dass Pieps 24 ne Decke übern Käfig hat, damit er ruhig ist und andere Mieter sich nicht beschweren... :rolleyes:

Das ist wirklich totaler Quatsch und überhaupt nicht umsetzbar. Ich würde den Punkt einfach noch einmal ansprechen und eine Änderung vornehmen lassen.

Wir haben auch keine Auflagen bekommen, nur das wir für verursachte Schäden durch Sammy (zerkratzte Tapeten o.ä.) beim Auszug aufkommen müssen und das ist für mich eigentlich selbstverständlich.

Bissl Schimpfe mit ´nem Augenzwinkern gab es nur, weil Sammy hier war, bevor wir gefragt haben :grin:. Aber wenn ein obdachloser und kranker Kater vor der Terrassentür steht und nach 1,5 Jahren ohne Heim einziehen will, frage ich nicht erst den Vermieter.

Ich würde hier sicherlich nochmal einen (halbherzigen) Versuch starten, aber nix verlangen wollen. Der Schuss geht nach hinten los... :rolleyes:
 
  • #19
Ich denke, das TH wird auf jeden Fall über die aktuelle Rechtslage informiert sein und ich glaube nicht, dass die vom Vermieter "vorgeschriebene" Haltungsform ein Hinderniss sein wird. Frag doch einfach mal nach.



Zorno, nicht alle Posts hier sind außer Acht von rechtlichem Wissen. Und das generelle Ausschließen des Tierhaltungsverbots betrifft natürlich auch Katzen. Sprich: Es ist nicht mehr möglich, als Vermieter, dieses grundsätzlich zu untersagen ohne Begründung im EINZELfall.

Einen Anwalt zu beauftragen ist sicher das (teuerste) Mittel der Wahl, um auf der sicheren Seite zu sein. Aber nicht immer notwendig, wie ich meine.

Hier erteilt ein Vermieter seine Genehmigung, sofern SEINE Maßstäbe vermieterseits eingehalten werden. So läuft es aber im Recht i.d.R. nicht.

Ich kann als Vermieter auch nicht verlangen, dass Pieps 24 ne Decke übern Käfig hat, damit er ruhig ist und andere Mieter sich nicht beschweren... :rolleyes:



Ich würde hier sicherlich nochmal einen (halbherzigen) Versuch starten, aber nix verlangen wollen. Der Schuss geht nach hinten los... :rolleyes:

Wir haben doch die Erlaubnis mit ´nem Augenzwinkern bekommen (siehe Text). Bei uns ist alles im grünen Bereich ;). Ich sichere mich sonst auch immer sofort ab, ab in diesem Fall erst nach einigen Wochen. Wir wussten ja auch nicht, das er uns für immer ausgewählt hat. :)
 
  • #20
Zorno, nicht alle Posts hier sind außer Acht von rechtlichem Wissen. Und das generelle Ausschließen des Tierhaltungsverbots betrifft natürlich auch Katzen. Sprich: Es ist nicht mehr möglich, als Vermieter, dieses grundsätzlich zu untersagen ohne Begründung im EINZELfall.

Das habe ich auch nie behauptet, es ging lediglich darum das sämtlichehier gesagten Sachen vor Gericht unbrauchbar sind, da sicherlich keiner hier für eine Rechtsberatung haften wird. Ein Anwalt dürfte es von Gesetzwegen nichtmal hier eine bindende Rechtsberatung zu geben ( also hier im Forum ).

Anwalt muss übrigens nicht immerteuer sein. Zwar darf bei einer Rechtsberatung ( die übrigens bei 190 € liegt ) zuvor keine Ermäßigung gegeben werden, im Nachhinein allerdings schon ;) Bei Leuten die gar kein Geld haben ( ALG, Sozialhilfe etc. ) gibts auch noch die Möglichkeit sich einen Beratungshilfeschein beim AMtsgericht zu holen dann kostet der Anwalt gerade mal 10 € ( bald 15 €, die wollen demnächst umstellen ).


Nebenbei, es ist richtig das der Vermieter es nicht mehr untersagen darf. Macht er hier ja auch nicht, er koppelt es an Auflagen und das ist ok. Die Frage wäre nun eher, wie die Auflagen zu werten sind.


---edit:---

Nicht über meine Grammatik heute wundern, ich war zu lang in der Sonne und hab Wochenende :D
 

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