
CocoLu
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Ich hatte vor einer Weile mit der Uelzemer telefoniert, und die nette Dame am Telefon meinte, dass das gezahlt wird, wenn es für die Untersuchung (Dentalröntgen in dem Fall) einen Grund gab (z.b. schlechtes Fressen). Gehört ja dann zur Diagnostik und ist nicht aus Interesse des Halters, erklärte sie mir.
Ist das bei der Op-Versicherung so oder erst bei der Krankenversicherung?
LG