Stress mit alt besitzer

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Kekschen

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huhu mal ne frage

was kann ich machen wenn alt besitzer von meiner katze stress schieben?

Ich muss dazu sagen,das ich richtig probs hatte mit der katze am anfang,die katze kannte kein nass und trockenfutter,sie ist weg gelaufen wenn ich mit zeitung in die bude kam als wenn sie damit geschlagen wurde.Hat mich echt arbeit gekostet das ihr alles bei zu bringen das sie keine angst mehr hatte und das sie trocken und nass futter gefressen hat.
NUn bin ich im krankenhaus und habe die katze bei freunden untergebracht,nun meinen die alt bezietzer sie wollen wenn ich wieder daheim bin,vorbei kommen und schauen wie es der katze geht,und wenn sie meinen es geht ihr schlecht das sie die wieder mitnehmen.
Kann ich da was gegen machen oder muss ich dies so hinnehmen.

Lg miri
 
A

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Hast Du einen Vertrag? Wie kam die Katze zu Dir?
 
Zuletzt bearbeitet:
NUn bin ich im krankenhaus und habe die katze bei freunden untergebracht,nun meinen die alt bezietzer sie wollen wenn ich wieder daheim bin,vorbei kommen und schauen wie es der katze geht,und wenn sie meinen es geht ihr schlecht das sie die wieder mitnehmen.

Du musst die besagten Menschen noch nicht einmal in deine Wohnung lassen.
Gibt es einen Kaufvertrag? Ist die Katze gechipt und hat sie einen Impfpass, der auf deinen Namen läuft?
 
Du musst die besagten Menschen noch nicht einmal in deine Wohnung lassen.

Wie kommen die dazu zu vermuten, dass es der Katze bei dir schlecht geht??!! :confused: :confused: :confused:
Ich würde mich auch auf den o.g. Kommi beziehen - einfach gar nicht reinlassen.... warum auch, wenn ihr euch nicht mal versteht??!!
 
nein es gibt kein vertrag sie haben sie bei mir abgegeben und sind dann wieder gefahren,naja sie denken das ich sie nicht nur für kh da untergebracht habe sondern das ich sie weggegeben habe.Aber ich habe sie nur bei freunen abgebgeben das sie ne für 4-6 wochen elleine daheim bleiben musste,und ich weiß das es ihr da sehr gut geht.
Ich habe sie über freunde erfahren das sie abzugeben ist,und erst war auch alles in butter,nur jz wo ich im kh bin denken die miteinmal das es ihr bei mir ne gut geht.Sie ist weder geshipt noch geimpft noch sterelisiert das darf ich nun alles nach und nach machen lassen.
Aber sie soll schon zweimal geworfen haben,was ich aber mitlerweile auch anzweifle weil welcher tierdoc schaut sich ne katze an,ohne sie zu shipen.Un es hiß ja auch das sie geimpft ist aber sie hatte katzen schnupfen.lol:dead:
Mittlerweile glaub ich den alt besitzern gar nichts mehr.
 
(Es wird nicht mehr sterilisiert, nur kastriert. ;))
(Auch gegen Katzenschnupfen geimpfte Katzen können daran erkranken, da die Impfung nicht unbedingt alle Virenstämme abdeckt.)
Du solltet du Katze schnellstens impfen, kastrieren und chipen lassen. (Insbesondere ein auf deinen Namen laufender Chip ist dabei als Eigentumsnachweis zu werten.)
Noch einmal: Du bist nicht dazu verpflichtet, die Vorbesitzer in deine Wohnung zu lassen.
 
eine katze kann auch ohne tierarzt werfen. meine katzen sind auch weder geimpft noch gechipt und kennen trotzdem den TA. aber das ist zweitrangig.

sofern du nicht irgendetwas gegenteiliges unterschrieben hast oder es einen beweisbaren mündlichen vertrag gab haben die ehemaligen besitzer keinerlei rechte an der katze. also du bist weder verpflichtet ihnen auskunft zu erteilen oder sie in deine wohnung lassen. auch kannst du eigentlich die katze weitergeben ohne dass sie eine rechtliche handhabe gegen dich hätten (ja, ich weiß, dass du das nicht vor hast).

was mich irritiert ist deine aussage, dass sie weder nass noch trockenfutter kannte. was hat sie denn überhaupt gefressen?

also gibt es irgendwelche verträge? wenn nicht kannst du sie ja gern mal fragen auf welcher rechtlichen grundlage sie sich solche rechte herausnehmen wollen.
 
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ich finde das hier grad ganz schön heftig, was hier so geraten wird ehrlich gesagt.allerdings bin ich da vorbelastet, da man mir auf ähnliche weise meine katzen unterschlägt:grummel:
nur weil du als besitzer beim chippen eingetragen bist, bist du noch lange nicht der rechtliche besitzer.
wenn die vorherigen besitzer irgendwelche unterlagen haben, hast du rechtlich gesehen nicht so viele sachen in der hand, wenn kein vertrag mit dir gemacht wurde. du könntest lediglich die unterkunftskosten anrechnen. zahlen sie diese nicht, dürfen sie die katze auch nicht mitnehmen. (soweit ich weiß)
im übrigen: was bitte spricht denn dagegen, dass sich die vorbesitzer erkundigen, dass es der katze gut geht? hört sich für mich jetzt nämlich nicht so an, als wenn sie kein interesse an ihrem/deinem tier hätten!
 
wir wissen ja nicht wirklich, unter welchen bedingungen die katze abgegeben wurde. aber wenn ich über die anfangsprobleme lese, dann würde ich sagen, dass sie wohl bei der neuen besitzerin besser aufgehoben ist. mir erscheint die aktion der altbesitzer eher so als schikane.

und die frage ist auch, wie die altbesitzer bestimmte rechte an der katze nachweisen wollen. sofern es keine verträge über irgendetwas gibt steht da doch aussage gegen aussage.
 
  • #10
Entschuldige Paulinchen, aber das ist echt Mist was Du da sagst.
Auch ein mündlicher Vertrag ist _rechtlich bindend_ insbesondere und gerade bei Tieren wird das noch allenthalben so gehandhabt.

Ergo haben die Vorbesitzer absolut gar keine Rechte mehr wenn die Miez per mündlichem Vertrag und/oder mit Handschlag den Besitzer gewechselt hat.
Schriftlicher Vertrag wäre zwar wünschenswert, ist aber laut Gesetz kein absolutes Muss!

Sie können allenthalben darum BITTEN ob sie ihre alte Katze mal besuchen dürfen.
In jedem Fall ist es Ermessenssache des TE dieses zu bejaen oder zu verneinen.

Ein Recht, sich über sowas Zutritt in die Wohnung des TE zu erschleichen haben diese Leute jedenfalls NICHT, genausowenig wie die Katze zu entwenden, da sie rechtlich gesehen in den Besitz des TE übergegangen ist!
 
  • #11
wir wissen ja nicht wirklich, unter welchen bedingungen die katze abgegeben wurde. aber wenn ich über die anfangsprobleme lese, dann würde ich sagen, dass sie wohl bei der neuen besitzerin besser aufgehoben ist. mir erscheint die aktion der altbesitzer eher so als schikane.

und die frage ist auch, wie die altbesitzer bestimmte rechte an der katze nachweisen wollen. sofern es keine verträge über irgendetwas gibt steht da doch aussage gegen aussage.


aber wenn den besitzern die katze so sch... egal wäre, dann würden sie sich doch die mühe sparen. wenn sie nichts zu verbergen hat, soll sie sie doch bitte rein lassen. ist doch nix dabei.
aber wie gesagt: ich bin da vorbelastet, da ich mitlerweile nicht mal mehr infos über meine schätze erhalte und nachfragen komplett ignoriert werden:grummel:
wenn sie z.B. einen kaufvertrag über diese katze haben oder anhand von ta-rechnungen. da kann der tierarzt auch bescheinigen, dass es diese katze ist. alte fotos, zeugen usw... da gibt es einiges. was genau vor gericht stand hält, weiß ich allerdings auch nicht.
 
  • #12
Entschuldige Paulinchen, aber das ist echt Mist was Du da sagst.
Auch ein mündlicher Vertrag ist _rechtlich bindend_ insbesondere und gerade bei Tieren wird das noch allenthalben so gehandhabt.

Ergo haben die Vorbesitzer absolut gar keine Rechte mehr wenn die Miez per mündlichem Vertrag und/oder mit Handschlag den Besitzer gewechselt hat.
Schriftlicher Vertrag wäre zwar wünschenswert, ist aber laut Gesetz kein absolutes Muss!

Sie können allenthalben darum BITTEN ob sie ihre alte Katze mal besuchen dürfen.
In jedem Fall ist es Ermessenssache des TE dieses zu bejaen oder zu verneinen.

Ein Recht, sich über sowas Zutritt in die Wohnung des TE zu erschleichen haben diese Leute jedenfalls NICHT, genausowenig wie die Katze zu entwenden, da sie rechtlich gesehen in den Besitz des TE übergegangen ist!

und da steht dann aussage gegen aussage. mündliche verträge sind nicht standhaft vor gericht. ich bitte dich... da kann ja jeder kommen und etwas behaupten:grin:
 
  • #13
Paulinchen ich würde sagen, dann geh nochmal in die Bib und erkundige Dich genau!
Mündliche Verträge gelten vor Gericht GENAUSOVIEL wie schriftlich abgefasste Verträge - mit ALLEN Rechten und Pflichten!

Irgendwelche Privatfotos haben vor Gericht wenig bis gar keinen Bestand, da man heutzutage mit der ganzen digitaltechnik Fälschung nicht ausschliessen kann. Zu 100% statthaft sind nur Fotos von rechtlichen Organen (Polizei z.B.) und vereidigten Gutachtern und Sachverständigen.
 
  • #14
auch mündliche verträge sind rechtsgültig. vor gericht ist ein nachweis sicher schwieriger, aber trotzdem hat das nichts mit der gültigkeit zu tun. so können zeugen gehört werden und es wird der zustand genau ermittelt. so wäre von seiten der alten besitzer erstmal zu erklären, wieso die katze bei der TE ist.

auch wenn kein vertrag besteht kann man als altbesitzer nicht nach irgendeiner zeit kommen und das tier zurückfordern. auch wenn ich nachweisen kann, das das tier mal meins war. besonders wenn es zeugen gibt, dass sie die katze ja abgeben wollten.
 
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  • #15
auch mündliche verträge sind rechtsgültig. vor gericht ist ein nachweis sicher schwieriger, aber trotzdem hat das nichts mit der gültigkeit zu tun. so können zeugen gehört werden und es wird der zustand genau ermittelt. so wäre von seiten der alten besitzer erstmal zu erklären, wieso die katze bei der TE ist.

auch wenn kein vertrag besteht kann man als altbesitzer nicht nach irgendeiner zeit kommen und das tier zurückfordern. auch wenn ich nachweisen kann, das das tier mal meins war. besonders wenn es zeugen gibt, dass sie die katze ja abgeben wollten.

seid mir nicht böse, aber jeder anwalt würde einen mündlichen vertrag in der luft zerreißen.
im übrigen bräuchten die altbesitzer doch nur zu sagen, dass sie die katze im urlaub der neubesitzerin anvertraut haben und diese jetzt die rausgabe verweigert. es wird immer zeugen für beide seiten geben. deshalb sind verträge das a und o bei verkäufen.schließlich werden tiere immer noch als gegenstände gewertet.
wenn sie die katze jetzt schon ewigkeiten hat und vorher nie eine nachfrage kam, ist das was anderes. hat sie das tier aber noch nicht lange, muß sie vor gericht ja auch erstmal beweisen, dass sie es sich nicht widerrechtlich angeeignet hat.
 
  • #16
Paulinchen ich würde sagen, dann geh nochmal in die Bib und erkundige Dich genau!
Mündliche Verträge gelten vor Gericht GENAUSOVIEL wie schriftlich abgefasste Verträge - mit ALLEN Rechten und Pflichten!
was ist ne bib? *kratz am kopp*:dead:
meinst du eine bibliothek? daher hab ich die infos sicherlich nicht:grin:

Mündlich Verträge sind grundsätzlich genauso wirksam wie schriftliche - aber der Abschluss mündlicher Verträge ist schwerer beweisbar und deshalb bei wichtigen Vereinbarungen nicht zu empfehlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #17
Abgegeben wurde sie mit der aussage das sie keine zeit mehr für die katze haben.Aus beruflichen gründen,die war so verägstigt als sie zu mir kam,hat sich nie blicken lassen hat sich verkrochen bis zum geht ne mehr erst als ich vom tierdoc son spray bekommen habe und meine komplette bude damit besprüht habe kam die katze raus.Naja deren aussage war das sie nur mit den leckerli stangen gefüttert wurde,hat lange gedauert das ich sie auf normalen futter hatte.
Und sie hatte auch die macke neben katzenkloh zumachen,das musste ich ihr auch abgewöhnen.Genauso das sie keine angst vor zeitungen haben brauch oder plastik tüten.
Und nun wollen sie mir die katze wieder entreisen nur weil sie ne glauben können das ich in ner klinik bin,und katze bei freunden untergebracht ist wo es ihr super geht.Es gibt weder schrieftlich noch nen mündlichen vertrag,sie waren einmal da,wo die katze ganze zeit sich verkrochen hatte,bis ich sie aus ihren versteck einmal raus holte und sie der alt besitzerin auf schoß setzte so schnell konnte keiner schauen war sie wieder weg,und hat in ihrem versteck unter dem bett am ganzen körper gezittert.
Und hat dann als die alt besitzer weg waren sehr lange gedauert bis sie sich wieder beruhigt hat.
Mein tierärztin meinte zu mir das es ein sehr schlechtes zeichen ist, wenn katze so reagiert,also muss schon was dran sein das sie da sehr schlecht behandelt wurde.

Und noch was sie wissen selber ne mal wie alt die katze ist,meine tierärztin und ich schätzen sie auf 1.5 jahre,sie haben mich in allem angelogen,das es keine futter probs gäbe,das sie geimpft wurde,das sie stubenrein ist,alles gelogen bis zum geht nicht mehr.
Also warum soll ich die alt besitzer nochmal rein lassen das sie wieder so ängslich reagiert?katze wurde ne verkauft haben sie mir ohne geld verlangen geschenkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #18
Mündlich Verträge sind grundsätzlich genauso wirksam wie schriftliche - aber der Abschluss mündlicher Verträge ist schwerer beweisbar und deshalb bei wichtigen Vereinbarungen nicht zu empfehlen.

Korrekt, hast du dir fein aus dem Internet rausgesucht.
Tut mir leid, aber werf bei eindeutigen Sachen nicht mit irgendwelchen juristisch völlig falschen Laiengehabe um dich, weil du das mal von einem Freundes Freund gehört hast. Sorry, dass ich das jetzt so hart ausdrücken muss, aber das ist der TE absolut unfair gegenüber.

1. Muss sie NIEMANDEN in ihre Wohnung lassen, egal wem was gehört, Punkt. Ohne Durchsuchungsbefehl kein reinkommen. Ausnahme Vermieter unter bestimmten Umständen, aber auch nicht wie er will.

2. Kann man Zeugenaussagen ebenfalls als "Beweis" gelten, ein mündlicher Vertrag ist aber grundsätzlich genauso wirksam wie ein schriftlicher.

3. Die Vorbesitzer haben der TE das Tier überlassen. Ich weiß jetzt nicht, wielange das her ist, aber klingt so, als wäre das schon etwas her. Glaubst du wirklich, dass irgendein Richter so dumm ist, den anderne zu glauben, dass sie das Tier nur auf unbestimmte Zeit verliehen haben? Ich bitte dich... selbst beim dümmsten Menschen würde da der gesunde Menschenverstand greifen, dass die Katze entweder geschenkt oder verkauft wurde, aber mit Sicherheit nicht auf unbestimmte Zeit verliehen.

im übrigen bräuchten die altbesitzer doch nur zu sagen, dass sie die katze im urlaub der neubesitzerin anvertraut haben und diese jetzt die rausgabe verweigert.

§391 ZPO, §286 BGB
Da du hier ja einen auf Rechtsexperte machst, gehe ich mal davon aus, dass du was damit anfangen kannst und ich das nicht näher erläutern muss, warum diese Aussage von dir totaler Quatsch ist.
 
  • #19
.Es gibt weder schrieftlich noch nen mündlichen vertrag,sie waren einmal da,wo die katze ganze zeit sich verkrochen hatte,

Du brauchst dir keine Sorgen machen. Niemand hat das Recht deine Wohnung zu betreten, ausser die Polizei, aber auch nur, wenn sie einen Durchsuchungsbefehl haben und der Vermieter, wenn er dich vorher um ein Besichtigungstermin gebeten hat.
Sag denen einfach, dass du sie nicht in deine Wohnung lässt und Punkt. Warte dann ab, ob das was kommt. So wie du schreibst, würde ich das nicht glauben.
 
  • #20
seid mir nicht böse, aber jeder anwalt würde einen mündlichen vertrag in der luft zerreißen.
im übrigen bräuchten die altbesitzer doch nur zu sagen, dass sie die katze im urlaub der neubesitzerin anvertraut haben und diese jetzt die rausgabe verweigert. es wird immer zeugen für beide seiten geben. deshalb sind verträge das a und o bei verkäufen.schließlich werden tiere immer noch als gegenstände gewertet.
wenn sie die katze jetzt schon ewigkeiten hat und vorher nie eine nachfrage kam, ist das was anderes. hat sie das tier aber noch nicht lange, muß sie vor gericht ja auch erstmal beweisen, dass sie es sich nicht widerrechtlich angeeignet hat.

das problem ist, dass sich die zeugen, die für die gegenseite argumentieren mit einer falschaussage strafbar machen. und wenn das rauskommt kann das zu einer eigenen anzeige kommen.

ob man soweit gehen will, um das tier zurück zu bekommen laube ich weniger. und wie die TE schrieb wollten sie die katze ja abgeben, was sie gehört hat. das werden auch andere gehört haben.

davon mal abgesehen, dass die katze nicht erst seit gestern bei der TE zu sein scheint.

tatsache ist, dass sie weder verpflichtet ist, die ehemaligen besitzer in ihre wohnung zu lassen noch die katze an diese herauszugeben. die müßten maximal mit der polizei und einer richterlichen verfügung kommen.
 

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