Schutzvertrag rechtsgültig?

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CupcakeCinderella

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22. Juni 2008
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Hallo!

Ich habe keine Ahnung, ob ich hier richtig bin, weiß aber auch nicht, wohin sonst mit meiner Frage. Es geht ja schon um den Schutz unserer Stubentiger und aller anderen Tiere!
Wenn man ein Tier kauft oder verkauft, gibt es ja öfter mal einen Schutzvertrag. In vielen Vordrucken aus dem Internet steht dann auch, dass bei Nichteinhalten von diesen und jenen Dingen im Vertrag eine Geldstrafe fällig wird. Aber was passiert, wenn es wirklich so weit kommt!?
Der neue Tierbesitzer kann doch dann sagen, er zahlt nicht, weil der Vertrag nicht mit einem Notar gemacht wurde. Einen Ehevertrag kann man ja auch anfechten, wenn er nicht mit einem Notar erstellt wurde!
Oder ist das bei einem Schutzvertrag für Tiere anders? Wisst ihr da was?
 
A

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Wenn die Vertragspunkte mit anderen Grundrechten oder Gesetzen kollidieren, sind sie nicht gültig. Ich habe zum Beispiel schon in manchen Verträgen gelesen, daß man bei Umzügen seine neue Adresse mitteilen muß, bei Verstoß droht eine Vertragsstrafe von 1800€ oder so. Das ist sicher nicht gerichtlich durchsetzbar, da es gegen Grundrechte verstößt. Wichtig wäre auch zu wissen, ob eine salvatorische Klausel im Vertrag enthalten ist.
Edit: Die Diskussion hatten wir schon mal, schau mal hier: http://www.katzen-forum.net/tierschutz-allgemein/29906-diskussionen-zum-schutzvertrag.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich ist es auf jeden Fall so, dass man bei den allermeisten Verträgen die man abschließt keinen Notar braucht.

Denk mal an deinen Miet- oder Arbeitsvertrag.

Und jedesmal wenn du etwas kaufst schließt du damit einen Kaufvertrag, wäre ja schlimm, wenn man da jedes Mal einen Notar bräuchte.
 
ich hab einen schutzvertrag von einer orga gesehen, indem steht, das ich das mir vermittelte tier jährlich zu impfen habe.....und meine anderen tiere auch:confused:

ist das so okay? rechtsgültig?


VG, Carmen
 
niemand, der etwas dazu sagen kann:confused:


VG, Carmen
 
Warum sollstest Du, wenn der Impfstoff länger als ein Jahr hält?

Das ist genauso ein Blödsinn, wie diese Rückbehaltklausel....für den Fall das usw.usw.
Niemand, auch keine Orga oder ein Amtsvet holt ein Tier ab, dem es gut geht.

Also, alles nur heiße Luft!

Wenn ich ein Tier aus dem Tierschutz übernehme bin ich für sein Wohlergehen verantwortlich. Das sollte reichen!
Und ich denke, Menschen mit Verantwortungsgefühl sind sich da einig.


LG
 
Ich weiß nicht, ob solche Klauseln wie die ärztliche Betreuung und besondere Behandlungen rechtskräftig sind. Und wenn sie es wären - ich würde sie nicht einhalten.
Schon vor dem Unterschreiben eines Abgabe- und Schutzvertrages kann man auf solche Sachen hinweisen.
Wenn man den Vertrag abgeschlossen und unterschrieben hat, die Katze in Obhut genommen, dann ist es wohl selbstverständlich, daß damit auch die Verantwortung in des Käufers Hände fällt und er allein entscheiden kann, wie er es mit Impfen oder regelmäßigem Entwurmen, wie mit Behandlungen bei Infekten oder mit Fellpflege hält.

Wenn sich die Gelegenheit bietet, werde ich einen befreundeten Anwalt für Vertragsrecht mal fragen, wie weit die Rechte des Züchters/Verkäufers gehen.

Zugvogel
 
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das argument der orga ist.... falls ich das tier zurückgeben würde, müßten sie, weil ja ungeimpft, viele kostenintensive test machen, bevor sie das tier auf eine pflegestelle geben könnten.

sehe ich irgendwie ein, aber ich möchte meine tiere trotzdem nicht jährlich impfen lassen....werde den vertrag nicht unterschreiben:rolleyes:


danke und VG, Carmen
 
Ich weiß nicht, ob solche Klauseln wie die ärztliche Betreuung und besondere Behandlungen rechtskräftig sind. Und wenn sie es wären - ich würde sie nicht einhalten.
Schon vor dem Unterschreiben eines Abgabe- und Schutzvertrages kann man auf solche Sachen hinweisen.
Wenn man den Vertrag abgeschlossen und unterschrieben hat, die Katze in Obhut genommen, dann ist es wohl selbstverständlich, daß damit auch die Verantwortung in des Käufers Hände fällt und er allein entscheiden kann, wie er es mit Impfen oder regelmäßigem Entwurmen, wie mit Behandlungen bei Infekten oder mit Fellpflege hält.

Wenn sich die Gelegenheit bietet, werde ich einen befreundeten Anwalt für Vertragsrecht mal fragen, wie weit die Rechte des Züchters/Verkäufers gehen.

Zugvogel

Es wäre wirklich wichtig zu wissen, was da rechtsgültig ist! Und wie das formuliert sein sollte.
Sonst kann man sich den Schutzvertrag ja eigentlich sparen....weil er dann das Tier ja im Krankheitsfall nicht schützt.
 
  • #10
Soweit ich weiß, ist die generelle Frage, wer Eigentümer der Katze ist.

Wenn die Orga Eigentümer bleibt, kann sie diverse Dinge, die die Katzen angehen, bestimmen, ist der neue Besitzer Eigentümer, sind fast sämtlich Klauseln komplett hinfällig, denn der neue Eigentümer hat alle Rechte und Pflichten bezüglich der Katze.

Nach deutschen Recht ist ein Tier eine Sache (Ausnahme wäre Verstoß gegen das Tierschutzgesetz), und genauso wenig, wie man den Verkäufer seines Radios über Adresswechseln informieren muss, ist dass beim Katzenverkäufer so.
 

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