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Baldessarini
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Das würde ich auch nicht machen. Eine gütliche Einigung ist dann wohl ausgeschlossen, und abgesehen davon denke ich, dass die Schwester gerade ganz schön viel um die Ohren hat (Schwager verstorben, Schwester neu im Heim, sich um alles kümmern inklusive der Wohnung der Schwester); in so einer Situation muss man nicht auch noch den Vermieter und ein Amt auf sie hetzen.ich kenn mich jetzt mit Erbrecht nicht ganz aus, aber müsste der Mann nicht die Katzen noch vor der Schwester 'erben'? Könnte kam evtl so was erreichen? Oder über dem Vermieter der Schwester, bzgl ob Katzenhaltung erlaubt ist plus Messizustände? Vet-Amt? So wie das klingt ist das da ja auch nicht die optimale Situation für den Kater.
Ich würde zusehen, dass Mohrle sich beruhigt, und erstmal ein paar Tage verstreichen lassen.
Dann kann man die Schwester immer noch kontaktieren, gerne schriftlich, und schauen, wie man sich einigen kann. Wenn die Katze bei dir bleibt, würde ich auch versuchen, das vertraglich festzuhalten.
Wenn es keine Möglichkeit gibt, beide Katzen zusammen zu lassen, findet sich dann bestimmt auch ein Partnertier im Tierheim.