Loona gerettet jetzt droht Anwalt : /

  • Themenstarter Kikio
  • Beginndatum
  • #81
Ich auch nicht :p
 
A

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  • #82
Hier im Forum gab es vor Jahren einen riesenlangen Thread, mir fällt der Name der Userin nicht ein. Ihre Katze wurde ihr gestohlen. Ihrer Katze ging es gut bei ihr. Das Schicksal wollte es, dass die Userin ins Krankenhaus kam und die Katze in eine Pension. Die Besitzerin blieb länger in der Klinik als die zuvor vermuteten 2 Wochen (oder 3 - das weiß ich nicht mehr) und die Pension veräußerte die Katze (an ebenfalls tierliebe Neubesitzer). Der Fall beschäftigte Anwälte, die Presse, sogar das Fernsehen. Die Katze blieb bei den neuen Besitzern, weil es ums Tierwohl ging. Der Richter entschied so, weil sich derartige bürokratische Entscheidungen ja nicht an einem Tag treffen lassen, sondern Monate oder Jahre in Anspruch nehmen, in denen sich die Katze längst im neuen Zuhause einlebte und wohlfühlte.

Kannst ja mal suchen. Lesen im blauen Forum bildet. ;)



Die Userin war dumbo 1951 und hier kann man lesen:


http://www.katzen-forum.net/das-sind-wir/10844-nun-kann-ich-auch-hallo-sagen.html
 
  • #83
Eleja hat schon geschrieben, was ich zum Thema auch aus dem Pferdebereich so kenne:
Wenn Zweifel bestehen, wem das Tier gehört, wird das daran fest gemacht, wer sich gekümmert und wer bezahlt hat. Und ob der Mensch, der behauptet, Besitzer zu sein, sich angemessen um das Tier bemüht hat.
In diesem Fall hier hat der Bruder der Schwseter ja die Katze schonmal für mehrere Monate überlassen. Wer hat in der Zeit die Kosten getragen??? Das könnte eventuell wichtig sein, denke ich. WENN es denn zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Was ich nicht glaube
 
  • #84
Hallo,

alsooo, wir waren jetzt beim Anwalt, ...
der Anwalt hat uns dazu geraten, das meine Freundin angeben soll, das ihr Bruder ihr die Katze übergeben hat, in dieser Zeit ist die Katze aus ihrem Besitz(sprich. weggelaufen) und zur selben Zeit hat sich ihr Bruder aufgrund von Streitigkeiten es sich anders überlegt, und wollte die Katze wieder in seinen Besitz zurück haben.

Er erklärte uns, dass es aufjedenfall zur Staatsanwalt gehen würde, das diese aber die Anklage wegen "Nichtigkeiten" fallen gelassen wird. Was die durchsuchung der Wohnung angeht, meinte er das es nicht dazu kommen wird, weil sich die Polizei keinen Durchsungsbefehl für eine Katze holen wird.

Und dann muss sie nur den Kaufpreis des Tieres zurück erstatten.

Ist jetzt vielleicht nicht das was einige von euch erwartet haben, die Sache ist hiermit auch noch nicht ausgestanden :).
Aber immernoch steht fest das sie die Katze nicht an ihren Bruder zurück geben wird.

Lg
 

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