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Schön, dass es so gut gelaufen ist. Nicht raus dürfen stimmt doch gar nicht, wenn Deine Katzen in den Garten können. 😕
Weißt Du denn, wer Dich da gemeldet hat? 🙁
Ja, "nicht raus dürfen" stimmt nicht! Das konnte ich auch gleich entkräften!
Ich bin mir ziemlich sicher, dass mich eine Nachbarin im Haus gemeldet hat, die während meiner Abwesenheit in der ersten Woche die Katzen gefüttert hatte. Das war gründlich schief gegangen, weil mein kranker Findus wohl durch meine Abwesenheit noch stärker auf die Calici-Viren, die er leider hat, reagiert hat und das Fressen eingestellt hatte. Leider hatte die Nachbarin sich nicht sofort gemeldet und sich dann auch geweigert, meine Tierärztin anzurufen. Dabei war alles vorher genau abgesprochen gewesen. Jetzt hetzt sie leider auch im Haus gegen mich.....
Wie fies. 😡
Das Catsitting nicht wie abgesprochen durchführen und dann noch die Kontrolle ins Haus schicken und hetzen.![]()
Gut, dass Du alles entkräften konntest. Aer dass sie wegen so Lapalien kommen, ist schon komisch, und bei einem Tiermessi-Haushalt schreiten dann manche gar nicht ein.🙄
fadenscheinig
Gut, dass du es hinter dir hast. Sicher ein blödes Gefühl ,wenn man so kontrolliert wird.
Die Gründe für die Kontrolle klingen meiner Meinung nach reichlich fadenscheinig. Freigang ,so schön er auch für die Katzen ist, ist ja keine Pflicht.😕
Du wirst dir wohl einen neuen Catsitter suchen müssen.
Das trifft es.
Ich habe eher das Gefühl, als ob dich irgendwelche Trickdiebe ausspähen wollten.
Wenn das Veterinäramt damit beginnen sollte, Haushalte mit Wohnungskatzen auf deren Krallenlänge zu inspizieren, dann gibt es in Deutschland bald keine Arbeitslosen mehr, so groß wäre der Bedarf an Personal. 😎
Hallo, sind sie Anwalt oder voher haben sie diese Information bzw Wissen? Danke Ute gabyDa die Katzen dein uneingeschränktes Eigentum sind, kann die Behörde auch im Fall von schlechter Katzenhaltung nicht "einfach so" eingreifen und wegnehmen, NicoCurlySue.
Wie Mascha schon schreibt, würden zunächst Auflagen erfolgen (z. B. falls die Wohnung verschmutzt ist: dass sie gründlich gereinigt wird ..... oder falls die Katzen keine geeigneten Klos hätten: dass welche angeschafft werden müssen); das wäre das geringste Mittel, um eine tierschutzgerechte Versorgung der Katzen zu gewährleisten.
Im Verwaltungsrecht muss immer zunächst das mildeste erfolgversprechende Mittel der staatlichen Gewalt eingesetzt werden; sonst liegt ein Verstoß gegen das Übermaßverbot vor (Beispiel: die Behörde würde einem Autofahrer den Führerschein wegnehmen wollen, nur weil dieser einmal und erstmalig falsch geparkt hat).
Die Beschlagnahme der Tiere, also rechtlich die Enteignung und Wegnahme der Tiere in die Obhut des Staates (hier: faktisch im Tierheim, dass vom Staat damit beauftragt worden ist, u. a. beschlagnahmte Tiere zu versorgen), ist das äußerste Mittel, das behördlicherseits angewendet werden kann. (Daneben kann natürlich noch ein Bußgeld verhängt werden oder aber ein Strafverfahren wegen Tierquälerei usw. erfolgen.)
Daher würde nur dann, wenn wirklich absolut unzumutbare Zustände herrschen oder das Tier massiv gequält wird (denk mal in den Hund in Hannover, der die Leute totgebissen haben soll und der wohl fast ausschließlich in einem Käfig in der Wohnung gehalten wurde!), die Beschlagnahme als sofortige Maßnahme greifen.
Nicht aber, wenn es um solche Sachen wie eine verschmutzte Wohnung, fehlende Katzenklos etc. geht, die man relativ leicht verändern kann.
Würden aber solche Auflagen nicht beachtet und würde wiederholt Anzeige gegen den Halter erstattet und mehrfach festgestellt, dass sich die Tierhaltung nicht verbessert hat, wäre auch bei "leichteren", wiederholten Verstößen dann eine Beschlagnahme möglich.
Es kommt immer auf den Einzelfall an; es ist schwierig, hier eine allgemeingültige Aussage zu treffen.
Aber eines ist sicher:
Nur weil jemand sieben (oder ggf. auch mehr) Katzen im Haushalt hat - bei einer angemessenen Wohnungsgröße und bei guter Versorgung der Tiere! -, wird nicht automatisch davon ausgegangen, dass die Tierhaltung schlecht ist und eine Beschlagnahme stattfinden muss!
Eine mögliche Auflage in dem Fall, dass die Versorgung in Ordnung ist, es aber zu viele Tiere auf zu kleinem Raum sind (auch dies muss immer individuell betrachtet werden!) und daraus schädlicher Stress für die Tiere entsteht, wäre auch die Verpflichtung des Tierhalters, die Zahl der Tiere zu verringern. Also dass er für meinetwegen drei der sieben Katzen ein neues Zuhause suchen muss.
Wird diese Auflage nicht erfüllt (eine angemessene Frist muss natürlich gesetzt werden), kann dann als letztes Mittel ebenfalls die Beschlagnahme durch den Staat erfolgen.
Genauso, wie es bei einem Knöllchen wegen Falschparkens oder bei einem Steuerbescheid mit Nachzahlungspflicht wäre, könnte der Tierhalter gegen den Beschlagnahmebescheid oder eine Auflage des Veterinäramtes Widerspruch einlegen und auch Klage erheben.
Von daher gibt es viele Möglichkeiten für den Tierhalter, eine Wegnahme der Tiere zu verhindern bzw. aufzuschieben.
Was dich sicherlich beruhigen wird, NicoCurlySue, ist aber - in den entsprechend begründeten Fällen! - für die Vertreter der Behörde und die Tierschützer ein häufig leider sehr frustrierendes Geschäft!
Denn der Rechtsweg besteht hier schlimmstenfalls auf Kosten der Tiere, auf deren Rücken der Streit ausgetragen wird.
Aus dem Grund versuchen die Tierschützer normalerweise, den Tierhalter zur freiwilligen Abgabe der Tiere zu überreden, also dass der Tierhalter dem Tierheim das Tier (Abgabevertrag) übereignet und es in dessen Obhut gibt.
Man kann solche Fälle immer wieder in den Medien wahrnehmen, oft geht es um Animal Hoarding oder gut gemeinten privaten Tierschutz, der den Betreibern eines Gnadenhofes o. ä. auf Dauer über den Kopf wächst.
Für gut versorgte Tiere, die in einem angemessenen Zuhause leben, besteht daher keine Sorge, dass es zu mehr kommt als zu einem lästigen Besuch der Behördenvertreter, die dann natürlich auch sehen, dass alles in Ordnung ist. 🙂
Noch eine kurze Anmerkung:
Auch die Behördenvertreter dürfen die Wohnung nicht einfach so betreten! Wenn der Tierhalter nicht zustimmt, müssen die Beamten sich - wie bei der Polizei auch - einen richterlichen Durchsuchungsbefehl besorgen. Und den gibt es natürlich nur dann, wenn gute Gründe vorgetragen und belegt werden können!
Leider stimmt das nicht was du schreibst. In Berlin Vet.-Amt mit Polizei erschienen und die Katzen Beschlagnahmt.Wenn etwas mit deiner Katzenhaltung nicht in Ordnung wäre, würde das Vet.-Amt dir erst mal Auflagen machen, die du erfüllen müsstest. Einfach so wegnehmen geht nicht. Du brauchst dir keine Sorgen zu machen.
Leider können dir beide nicht mehr antworten 😢Leider stimmt das nicht was du schreibst. In Berlin Vet.-Amt mit Polizei erschienen und die Katzen Beschlagnahmt.
Was soll das heißen????Leider können dir beide nicht mehr antworten 😢
Das bedeutet das beide Userinnen verstorben sind.Was soll das heißen????
Leider stimmt das nicht was du schreibst. In Berlin Vet.-Amt mit Polizei erschienen und die Katzen Beschlagnahmt.
Das lief im Film "Unterleuten" so, allerdings ohne Polizei. Also ganz schlechtes Kino.Leider stimmt das nicht was du schreibst. In Berlin Vet.-Amt mit Polizei erschienen und die Katzen Beschlagnahmt.