Grundstück vom Nachbarn betreten

  • Themenstarter Tenderbreath
  • Beginndatum
  • #41
Ja aber nicht wenn ich weiß das dort Katzen laufen, da sollte der Stall auch Tagsüber so gesichert sein das dort keine Katzen ran kommen.
Wenn er nur Nachts gesichert wird kann Tagsüber ja trotzdem was passieren wenn der nicht ausreichend gesichert ist.

Was ja aber heisst, ich soll meine Katze artgerecht halten und sie raus lassen aber im Gegenzug kann ich meine Kaninchen NICHT artgerecht halten wenn ich sie einsperre
 
A

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  • #42
Ja aber nicht wenn ich weiß das dort Katzen laufen, da sollte der Stall auch Tagsüber so gesichert sein das dort keine Katzen ran kommen.
Wenn er nur Nachts gesichert wird kann Tagsüber ja trotzdem was passieren wenn der nicht ausreichend gesichert ist.

Die Katze lief dort bisher nicht und man hat als Freigängerbesitzer auch keinen Freibrief, dass die Katze alles darf einschließlich Meerschweine des Nachbarn reißen.
 
  • #43
Die Katze lief dort bisher nicht und man hat als Freigängerbesitzer auch keinen Freibrief, dass die Katze alles darf einschließlich Meerschweine des Nachbarn reißen.

Danke!
Ich denke auch das tier das zuerst da war hat ältere Rechte. War die Katze zuerst da muss ich meine Säue/Kaninchen entsprechend sichern, waren die Kleintiere zuerst da muss ich eben sehen, dass meine Katze da weg bleibt. Ich hätte keine Lust meine Kaninchen, die ihren Freilauf gewohnt sind plötzlich einsperren zu müssen.
 
  • #44
Ich denke, dass dies eine Grundsatzdiskussion ist. Klar, ich liebe meinen Kater, lass ihn raus und er macht da so seine Streifzüge. Wenn jetzt aber jemand nicht möchte, dass meine Katze in seinen Garten geht, habe ich als Besitzer doch ein echtes Problem, Gesetz hin oder her. Der kann mir sooo das Leben zur Hölle machen und vor allem das meines Lieblings und das wäre mir die Sache nie nie nie nie wert.
 
  • #45
und 3. hat Dein Nachbar es zu akzeptieren (gibt sogar ein Gerichtsurteil) dass Katzen durch Gärten streunen, da das ihrer Natur entspricht, verhindern wirst Du das also nicht können, ausser der arme Kerl wird weiter im Garten angepflockt :eek:

Allerdings muß KEIN Nachbar akzeptieren, daß Katzen die eigenen Haustiere reißen ( auch hierzu gibt es Urteile)
 
  • #46
Allerdings muß KEIN Nachbar akzeptieren, daß Katzen die eigenen Haustiere reißen ( auch hierzu gibt es Urteile)

Oh, dann kann ich unserem Nachbarn mit bissigem Hund die Rechnung für meinen kürzlich errichteten Maxi-Gehegezaun weiterreichen? *freu*

Ich dachte bislang, ich wäre für den Schutz meines Eigentums verantwortlich? Schließlich lasse ich die Haustüre auch nicht verlockend offen stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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  • #47
Oh, dann kann ich unserem Nachbarn mit bissigem Hund die Rechnung für meinen kürzlich errichteten Maxi-Gehegezaun weiterreichen? *freu*

Ich dachte bislang, ich wäre für den Schutz meines Eigentums verantwortlich? Schließlich lasse ich die Haustüre auch nicht verlockend offen stehen.

Nein, aber der Hundehalter muss dafür sorgen, dass sein Hund nicht in Deinen Garten geht. Und wenn er das nicht tut und etwas passiert, ist er Schadenersatzpflichtig. Deinen Zaun muss er aber nicht zahlen.
 
  • #48
Ich denke, dass dies eine Grundsatzdiskussion ist. Klar, ich liebe meinen Kater, lass ihn raus und er macht da so seine Streifzüge. Wenn jetzt aber jemand nicht möchte, dass meine Katze in seinen Garten geht, habe ich als Besitzer doch ein echtes Problem, Gesetz hin oder her. Der kann mir sooo das Leben zur Hölle machen und vor allem das meines Lieblings und das wäre mir die Sache nie nie nie nie wert.

Ich weiss selber ,dass das ganze nicht einfach ist, ich hab ja auch einen Freigänger. Ich hab keine Ahnung wo meine rumkommt. Aber ich würde den Besitzern von Tieren bzw Garteninhabern erlauben irgendwas hinterherzuwerfen oder zu unternehmen solange die Katze dabei nicht verletzt wird.
 
  • #49
Oh, dann kann ich unserem Nachbarn mit bissigem Hund die Rechnung für meinen kürzlich errichteten Maxi-Gehegezaun weiterreichen? *freu*

Ich dachte bislang, ich wäre für den Schutz meines Eigentums verantwortlich? Schließlich lasse ich die Haustüre auch nicht verlockend offen stehen.

Nein, der Hund darf nr nicht zu dir und deinen Tieren was tun, dann kannst du SChadensersatz einfordern.
 
  • #50
Ich wollte hier keinen Streitdiskussion anfangen, sorry, war nicht meine Absicht.

Für mich persönlich steht folgendes fest:
Ich kann meine Katze als Freigänger halten solange sich dadurch niemand anderes gestört fühlt. Sollte jemand sich gestört fühlen, dann habe ich als Katzenhalter (genau wie der Hundehalter auch) dafür zu sorgen, dass diese Störung aufhört.
Wenn nun jemand nicht möchte, dass mein Bonfire in seinen Garten geht, habe ich das zu akzeptieren. Da ändert auch kein Gerichtsurteil was, denn wenn er die Katze umbringt ist sie tot - Anzeige und Schadensersatz bringen mir dann auch nix mehr.
Gesetz und Ordnung ist die eine Sache, das wahre Leben eine andere. Mir ist, als wahrer Tierfreund, das Leben meiner Katze tausend mal wichtiger als irgendwelches Recht, das ich habe, auf das ich aber in dem speziellen Fall besser verzichten soll.
Vielleicht kann mir noch jemand seine Meinung zu dem Thema Fuchs und Dachs sagen?
 
  • #51
Ich dachte bislang, ich wäre für den Schutz meines Eigentums verantwortlich? Schließlich lasse ich die Haustüre auch nicht verlockend offen stehen.

Dann musst Du Deinen Freigänger (Dein Eigentum) aber auch vor einem eventuell militanten Katzengegner schützen und darfst nicht nur auf Dein Recht pochen, koste es was es wolle, selbst wenns die eigene Katze ist...
 
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  • #52
Oh, dann kann ich unserem Nachbarn mit bissigem Hund die Rechnung für meinen kürzlich errichteten Maxi-Gehegezaun weiterreichen? *freu*

Ich dachte bislang, ich wäre für den Schutz meines Eigentums verantwortlich? Schließlich lasse ich die Haustüre auch nicht verlockend offen stehen.

Wir leben hier nicht in Texas!
aber du kannst deinen Nachbarn ja mal fragen, ob er lieber für den Verlust bzw den Schaden an deiner "Gebrauchtkatze" aufkommt, oder sich an dem Zaun beteiligt ;)
 
  • #53
Hund und Katze sind rein rechtlich aber auch totale Unterschiede, für Hunde gibt es eine Haltungsverordnung, für Katzen gibt es diese nicht.

Am sinnvollsten ist doch in solchen Fällen wie diesen, dass jeder der Tierbesitzer gleichermaßen versucht soetwas zu vermeiden.

Der Besitzer der Meeries macht ja nun einen Deckel drauf auf das Aussengehege und dann kann man ja überlegen wie man es schafft den Kater möglichst fern davon zu Halten, wie eben Pflanzen, einen Reiherschreck, einen unsichtbaren Zaun oder sonst irgendwelche Mittelchen die Katze nicht mag.
 
  • #54
Wie wäre es einfach, wenn ihr Euch an den Kosten der katzensicheren Abdeckung beteiligt und ihnen erklärt, dass man einem eingefleischten Freigänger nicht einsperren kann. Versucht es erstmal auf diesen Weg, vielleicht klappt es ja?
Schließlich sind für die Meerlies ja nicht nur eure Katze eine Gefahr. Es gibt auch Füchse, die sich ganz gerne an so einer Kleintierbar gütlich tun. Unserem Nachbarn hat ein Marder seinen Wachtelbestand gemetzelt,.. war kein schöner Anblick am nächsten Morgen.
 
  • #55
Wie wäre es einfach, wenn ihr Euch an den Kosten der katzensicheren Abdeckung beteiligt und ihnen erklärt, dass man einem eingefleischten Freigänger nicht einsperren kann. Versucht es erstmal auf diesen Weg, vielleicht klappt es ja?
Schließlich sind für die Meerlies ja nicht nur eure Katze eine Gefahr. Es gibt auch Füchse, die sich ganz gerne an so einer Kleintierbar gütlich tun. Unserem Nachbarn hat ein Marder seinen Wachtelbestand gemetzelt,.. war kein schöner Anblick am nächsten Morgen.

Ja aber im Regefall kommen Fuchs, Marder etc in der Nacht. Und wenn ich tagsüber meinen Kaninchen oder Meersäue im ganzen Garten rennen lassen möchte ist das mein Sach.
Ich hatte zB den Fall, dass meine Kaninchen im gesicherten Freilauf tagsüber im Garten sind. Nun hat unsere Nachbarin inklusiver deren Tochter sich Hunde angeschafft. Der Malterser meinter nachbarin kann meine Kaninchen (einer davon Stallhase) nicht beeindrucken. Der andere ist ein Cocker Spaniel der mit vorliebe meine zwei durchs Gehege scheucht. Find ich alles andere als lustig. In deren Augen zählen Getier wie Kaninchen nicht. Nachdem ich angefangen hab den Hund mit sämtlichen Gegenständen zu bewerfen und auch getroffen hab haben sie ihn jetzt an einer langen Laufleine im Garten.
Auch dieser Hund hat einen Jagdtinstikt und NEIN den MUSS ich nicht akzeptieren
 
  • #56
Ich wollte hier keinen Streitdiskussion anfangen, sorry, war nicht meine Absicht.

Für mich persönlich steht folgendes fest:
Ich kann meine Katze als Freigänger halten solange sich dadurch niemand anderes gestört fühlt. Sollte jemand sich gestört fühlen, dann habe ich als Katzenhalter (genau wie der Hundehalter auch) dafür zu sorgen, dass diese Störung aufhört.
Wenn nun jemand nicht möchte, dass mein Bonfire in seinen Garten geht, habe ich das zu akzeptieren. Da ändert auch kein Gerichtsurteil was, denn wenn er die Katze umbringt ist sie tot - Anzeige und Schadensersatz bringen mir dann auch nix mehr.
Gesetz und Ordnung ist die eine Sache, das wahre Leben eine andere. Mir ist, als wahrer Tierfreund, das Leben meiner Katze tausend mal wichtiger als irgendwelches Recht, das ich habe, auf das ich aber in dem speziellen Fall besser verzichten soll.
Vielleicht kann mir noch jemand seine Meinung zu dem Thema Fuchs und Dachs sagen?


Genauso unterschreib ich es.
Wie meinst du das mit Fuchs und Dachs?
 
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  • #57
Was ich auch noch in die Runde werfen will zum Thema Ich muss Freigänger auf meinem Grund akzeptieren:
Meine frühere nachbarin ist hochgradig allergisch gegen Katzen. Für sie kann es zu erhebelichen Problemen führen wenn eine Katze zB auf den Gartenmöbeln lag und sie dann die Katzenhaare einatmet.
Hat auch sie Pech gehabt und muss nun drinnen bleiben?
 
  • #58
Wie meinst du das mit Fuchs und Dachs?

Wenn mein Bonfire einem Fuchs oder Dachs begegnet, können die ihn töten oder eher nicht? Von einem Dachs weiss ich, dass er in der Lage ist, sogar einen größeren Hund totzubeissen...
 
  • #59
Wenn mein Bonfire einem Fuchs oder Dachs begegnet, können die ihn töten oder eher nicht? Von einem Dachs weiss ich, dass er in der Lage ist, sogar einen größeren Hund totzubeissen...

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich eine Katze mit einem von beiden anlegt sondern eher den Rückzug antritt
 
  • #60
Was ich auch noch in die Runde werfen will zum Thema Ich muss Freigänger auf meinem Grund akzeptieren:
Meine frühere nachbarin ist hochgradig allergisch gegen Katzen. Für sie kann es zu erhebelichen Problemen führen wenn eine Katze zB auf den Gartenmöbeln lag und sie dann die Katzenhaare einatmet.
Hat auch sie Pech gehabt und muss nun drinnen bleiben?

In Deutschland besteht Duldungspflicht.
Das besagt, dass man Spaziergänger in seinem Wald dulden muss, spielende Kinder dulden muss, Freigänger , Vögel und anderes Getier dulden muss.
Wenn Jemand so hochgradid allergisch reagiert, dann ist es ja schon für dessen Gesundheit sehr wichtig, dass er seine Terasse schützt. Da braucht es ja nicht mal einen Freigänger, der sich auf seine Polster setzt,... da reicht die Nachbarin, die Katzen zuhause hat und immer ein paar Haare auf der Kleidung hat. Ich würde sagen, wenn jemand so hochgradig gesundheitlich gefärdet ist, dann muss das sogar ärztlich behandelt werden, sonst kann derjenige ja nicht mal mehr in die Stadt oder in einem Bus fahren, oder überhaupt unter Leute.
 

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