doppelpack
Forenprofi
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Ich denke auch,die Dame bezog sich auf die Freigängerproblematik. Also wie viele Freigänger sind einem Nachbarn "zumutbar". Und da tendiert die Rechtsprechung tatsächlich zu zwei Katzen, in reinen Wohngbieten. Sind landwirtschaftliche Betriebe in der Gegend oä., dann sieht es da schon ganz anders aus.
Dafür müssen die Katzen natürlich den eigenen Garten verlassen könnnen.
Anders kann ich mir nicht erklären, worauf sich die Aussage bezogen haben könnte.
Ich nochmal nachfragen, im Zweifel sollen sie dir mal niederschreiben, worauf sie sich beziehen. Das wäre auch wichtig, wenn du tatsächlich einen Fachmann fragen wollen würdest. Sonst weiß ja kein Mensch, worauf sich die Frau überhaupt bezogen hat.
Dafür müssen die Katzen natürlich den eigenen Garten verlassen könnnen.
Anders kann ich mir nicht erklären, worauf sich die Aussage bezogen haben könnte.
Ich nochmal nachfragen, im Zweifel sollen sie dir mal niederschreiben, worauf sie sich beziehen. Das wäre auch wichtig, wenn du tatsächlich einen Fachmann fragen wollen würdest. Sonst weiß ja kein Mensch, worauf sich die Frau überhaupt bezogen hat.
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