Fundkatze kastrieren verboten (für 6 Monate nach Meldung)

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Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
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EsMaNa

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Hallo allerseits,

vom Gesetz her wird man ja bei einer Fundkatze erst nach 6 Monaten Eigentümer, vorher gehört sie immer noch dem Vorbesitzer, weswegen eine Kastration Sachbeschädigung nach § 303 des Strafgesetzbuches ist. Das gilt nur nicht, wenn es in deiner Stadt eine Kastrationspflicht für Freigänger gibt oder falls die Kastration aus medizinischen Gründen notwendig ist (was ein Tierarzt schriftlich bestätigen sollte).

Jetzt schreiben hier aber Leute, dass sie ihre Fundkatze direkt kastriert haben und jemandem, der das nicht gemacht hat, wurden eher Vorwürfe gemacht. Ich weiß, das manche hier es -für den Tierschutz- mit dem Gesetz nicht so genau nehmen und auch -gegen den Besitzerwillen- Katzen von Mitbewohnern oder Nachbarn einfach zum Kastrieren bringen würden. Aber der allgemeine Konsens war das nicht. Daher frage ich mich, warum das bei Fundkatzen nicht erwähnt wird?
Hier im Forum habe ich zumindest bisher nichts dazu gefunden (vllt falsche Suchbegriffe?).

Uns wurde von der Polizei, wo wir die Fundanzeige aufgegeben haben, sogar explizit gesagt, dass man keine Organe entnehmen darf…

Ist das vernachlässigbar, weil der Fundwert der Katze nur 50€ beträgt und daher selbst wenn der Besitzer einen verklagt, die Strafe wahrscheinlich nur 50€ betragt und nicht hohe Geldstrafen oder Gefängnis bedeutet?



(Ansonsten -etwas off topic- weiß man ja auch bei einer Fundkatze nicht unbedingt, ob schon kastriert oder nicht, weil man die Narbe nicht unbedingt sieht und sie vllt auch „leise“ rollig ist. Und präventiv aufschneiden oder MRT sind halt auch beides nicht so das Gelbe vom Ei.)
 
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Also ich begehe lieber eine "Sachbeschädigung" und bezahle die "Strafe". Ich weiß gar nicht, warum sich die Polizei überhaupt dazu geäussert hat :rolleyes:
Wenn es eine freilaufende Katze ist, gilt bei mir in der Stadt eh die Katzenschutzverordnung, d.h. bei uns müssen Freigänger ab dem 6. Monat kastriert werden, sonst kann sich der Vorbesitzer ein ziemlich teures Ordnungsgeld einfangen.
 
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Hallo allerseits,

vom Gesetz her wird man ja bei einer Fundkatze erst nach 6 Monaten Eigentümer, vorher gehört sie immer noch dem Vorbesitzer, weswegen eine Kastration Sachbeschädigung nach § 303 des Strafgesetzbuches ist. Das gilt nur nicht, wenn es in deiner Stadt eine Kastrationspflicht für Freigänger gibt oder falls die Kastration aus medizinischen Gründen notwendig ist (was ein Tierarzt schriftlich bestätigen sollte).

Jetzt schreiben hier aber Leute, dass sie ihre Fundkatze direkt kastriert haben und jemandem, der das nicht gemacht hat, wurden eher Vorwürfe gemacht. Ich weiß, das manche hier es -für den Tierschutz- mit dem Gesetz nicht so genau nehmen und auch -gegen den Besitzerwillen- Katzen von Mitbewohnern oder Nachbarn einfach zum Kastrieren bringen würden. Aber der allgemeine Konsens war das nicht. Daher frage ich mich, warum das bei Fundkatzen nicht erwähnt wird?
Hier im Forum habe ich zumindest bisher nichts dazu gefunden (vllt falsche Suchbegriffe?).

Uns wurde von der Polizei, wo wir die Fundanzeige aufgegeben haben, sogar explizit gesagt, dass man keine Organe entnehmen darf…

Ist das vernachlässigbar, weil der Fundwert der Katze nur 50€ beträgt und daher selbst wenn der Besitzer einen verklagt, die Strafe wahrscheinlich nur 50€ betragt und nicht hohe Geldstrafen oder Gefängnis bedeutet?



(Ansonsten -etwas off topic- weiß man ja auch bei einer Fundkatze nicht unbedingt, ob schon kastriert oder nicht, weil man die Narbe nicht unbedingt sieht und sie vllt auch „leise“ rollig ist. Und präventiv aufschneiden oder MRT sind halt auch beides nicht so das Gelbe vom Ei.)

Ja wer bist den du?
Spannender erster Beitrag....

Ich würde die Kastration einfach damit begründen das sie medizinisch notwendig war und gut ist.
 
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Ich würde die Kastration einfach damit begründen das sie medizinisch notwendig war und gut ist.
Und genau das, eine medizinische Notwendigkeit, ist sie ja immer, bei Kätzinnen zwar dringender als bei Katern, aber auch bei denen gibt es eine medizinische Notwendigkeit zur Kastra.
 
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Und genau das, eine medizinische Notwendigkeit, ist sie ja immer, bei Kätzinnen zwar dringender als bei Katern, aber auch bei denen gibt es eine medizinische Notwendigkeit zur Kastra.

Ich weiß.
Das dürfte auch jeden de3 sich damit beschäftigt hat klar sein.
 
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So daß sich der Eingangsbeitrag erledigt haben dürfte.
In meiner alten Heimat konnte ich einfach jede Straßenkatze kastrieren lassen, da war flächendeckend Kastra-Pflicht. Es geht also tatsächlich auch einfach. ;)
 
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(Ansonsten -etwas off topic- weiß man ja auch bei einer Fundkatze nicht unbedingt, ob schon kastriert oder nicht, weil man die Narbe nicht unbedingt sieht und sie vllt auch „leise“ rollig ist. Und präventiv aufschneiden oder MRT sind halt auch beides nicht so das Gelbe vom Ei.)
Wieso denn aufschneiden oder MRT? Im Zweifelsfall und wenn wirklich keine Narbe sichtbar ist sollte das doch völlig noninvasiv per Ultraschall erkennbar sein.

Und was ist der Sinn deines Posts? Ich denke den meisten Leuten hier ist die "rechtliche Grauzone" durchaus bewusst, sie entscheiden sich aber trotzdem im Sinne des Tierwohls für die Kastration.
 
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So daß sich der Eingangsbeitrag erledigt haben dürfte.
In meiner alten Heimat konnte ich einfach jede Straßenkatze kastrieren lassen, da war flächendeckend Kastra-Pflicht. Es geht also tatsächlich auch einfach. ;)

Ich hoffe das wir da auch hin kommen werden.
Für fie Tiere wäre es zumindest ein Segen.

Ich persönlich bin eh dafür jedes Vermehren, ganz egal ob Hund, Katze, Pferd, Hamster oder Kaninchen unter Strafe zu stellen.
 
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Wieso denn aufschneiden oder MRT? Im Zweifelsfall und wenn wirklich keine Narbe sichtbar ist sollte das doch völlig noninvasiv per Ultraschall erkenntbar sein.

Und was ist der Sinn deines Posts? Ich denke den meisten Leuten hier ist die "rechtliche Grauzone" durchaus bewusst, sie entscheiden sich aber trotzdem im Sinne des Tierwohls für die Kastration.

Ist das nicht auch übers Blut ersichtlich ?
 
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  • #10
Ist das nicht auch übers Blut ersichtlich ?
Übern Hormonstatus, ja. Ich weiß aber nicht, wie zuverlässig das ist.
Gute, moderne US-Geräte zeigen das auch an. Ich kenne aber auch Fälle, wo Katzen unnötig aufgeschnitten wurden. :( Bei wilden Streunern ist das halt nicht immer so einfach.
 
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  • #11
Übern Hormonstatus, ja. Ich weiß aber nicht, wie zuverlässig das ist.
Gute, moderne US-Geräte zeigen das auch an. Ich kenne aber auch Fälle, wo Katzen unnötig aufgeschnitten wurden. :( Bei wilden Streunern ist das halt nicht immer so einfach.

Das das kompliziert ist, das glaube ich gerne.

Das Tierheim hier schneidet kastrierten verwilderten Katzen eine Kerbe ins Ohr, damit sie direkt als kastrierte Streuner erkannt werden.
 
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  • #12
Und ich meine im Zweifelsfall... wenn da wirklich eine Freigängerkatze mit Besitzer in ein Streunerkastrationsprogramm gerät (also nach der Kastra wieder frei gelassen wird)... wie will denn da der Besitzer, wenn sie nach ein paar Tagen kastriert wiederkommt, überhaupt nachweisen, wer seine Katze illegal kastriert hat?

Geht da wirklich jemand zur Polizei und verlangt, dass die herausfinden, wer die Bömmel seines Katers gestohlen hat?
 
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  • #13
Ich verlinke mal diesen Faden, für alle, die für eine bundesweite Kastrapflicht sind. Es gibt eine Petition.
Klick
 
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  • #14
Tierheim schneidet hier in fraglichen Fällen immer noch auf. Ist in der Masse billiger als Hormonstatus plus Op.
Hormonstatus ist zuverlässig, aber nicht ganz kostengünstig.
Ultraschall ist nicht zuverlässig.

Kerbe ins Ohr ist leider nicht erlaubt in Deutschland.

Das Tierheim wartet weder sechs Monate mit der Vermittlung noch mit der Kastration. Die warten bis etwa Ende der Quarantäne.

Logisch ist das alles nicht, daher mein persönlicher Weg: Kastration und riskieren, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe oder verklagt werde.
 
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  • #15
Unser Tierheim kastriert sofort, bei jeder Fundkatze, die ich bisher da abgegeben habe. Hatte damals bei nem Kater explizit nachgefragt. Und ich finde das richtig so. Nun haben wir auch ne Kastrationspflicht.
 
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  • #16
Ich verlinke mal diesen Faden, für alle, die für eine bundesweite Kastrapflicht sind. Es gibt eine Petition.
Klick

Ich hoffe sehr wir bekommen die Kastrapflicht.
Dann hätten auch Themen wie diese ein Ende...

Wenn ich nicht schon meinen Wilhelm gesetzt hätte, dann würde ich es jetzt tun.
 
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  • #17
Also ich begehe lieber eine "Sachbeschädigung" und bezahle die "Strafe". Ich weiß gar nicht, warum sich die Polizei überhaupt dazu geäussert hat :rolleyes:
Wenn es eine freilaufende Katze ist, gilt bei mir in der Stadt eh die Katzenschutzverordnung, d.h. bei uns müssen Freigänger ab dem 6. Monat kastriert werden, sonst kann sich der Vorbesitzer ein ziemlich teures Ordnungsgeld einfangen.
Die Polizei? Weil wir da die Fundmeldung aufgegeben haben und weil die Polizei einen vllt gerne auf Gesetze hinweist, nehme ich an.
Ja, mit Katzenschutzverordnung wäre alles eindeutig, das wäre schön...
Ja wer bist den du?
Spannender erster Beitrag....

Ich würde die Kastration einfach damit begründen das sie medizinisch notwendig war und gut ist.
Ich bzw wir haben eine zugelaufene Katze von der sich bisher der Besitzer nicht mehr gefunden hat, weshalb wir sie vllt wahrscheinlich behalten, obwohl wir davor keine Katzenhaltung geplant hatten...
Ich weiß, bei vielen Foren stellt man sich erst mal vor, aber ich hatte eigentlich nicht unbedingt vor gehabt mich anzumelden. Ich hatte gesehen, wie in manchen Beiträgen jmd als "Gast" kommentiert hat und dachte, ich könnte auch als Gast eine Frage stellen. Und nachdem ich dann den ganzen Text schon liebevoll getippt hatte und mir dann gesagt wurde, dass ich mich zur Veröffentlichung anmelden muss ... erschien mir das wie der geringere Aufwand. :D

Im worst case "verklagt werden" ist egal, ob ich eine Kastration notwendig finde, das muss ein Tierarzt begründen. Und normalerweise wird ein Tierarzt wohl eher nicht finden, dass bei jeder gesunden Katze eine Kastration medizinisch zwingend notwendig ist, oder? Sondern eher nur, wenn sie krank oder so ist?
Und genau das, eine medizinische Notwendigkeit, ist sie ja immer, bei Kätzinnen zwar dringender als bei Katern, aber auch bei denen gibt es eine medizinische Notwendigkeit zur Kastra.
Was wäre denn die "medizinische Notwendigkeit"? Klar Kätzinnen werden rollig, was Krankheitsrisiko erhöht (Tumore) und stressig ist und vllt werden sie trächtig, was auch Anstrengung für den Körper bedeutet. Kater laufen weiter und dann passiert ihnen mehr? Das Markieren stört ja eher den Besitzer? Also natürlich hat nicht kastrieren negative Folgen, aber ob die zwingend genug sind? Klar, wenn die Katze schon einen Tumor oder eine Gebärmuttervereiterung hat, dann ja. Aber weil es die Wahrscheinlichkeit erhöht?


Ansonsten habe ich doch einen Thread gefunden, der ungefähr das behandelt: Tierschützer vor Gericht: Sachbeschädigung (wegen Kastration einer Katze)
(nicht in der Suchmaske gefunden, weil kein "Fundkatze" im Titel :oops:)
Dann werde ich diese 7 seiten erstmal lesen.
 
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  • #18
Kerbe ins Ohr ist leider nicht erlaubt in Deutschland.

Das Tierheim wartet weder sechs Monate mit der Vermittlung noch mit der Kastration.

Also meine Katze hat eine (kleine) Kerbe im Ohr, als Kastrationszeichen und das TH hier macht das bei Wildlingen wohl generell so, wenn nicht klar ist, ob die sich an den Menschen gewöhnen werden oder ob die wieder raus gesetzt werden an einen Lebensplatz mit Futterstelle. Sieht man öfters bei (wildgeborenen) Katzen dort, die dann doch in die Vermittlung gehen.

Und für die Tierheime gibt es Sonderregelungen, was die Kastration und die Weitervermittlung angeht. Bei der Kastration wird soweit ich weiss damit argumentiert, dass eine dauerhafte Unterbringung des Tiers anders nicht artgerecht möglich ist, da die Katze ja mit anderen Katzen gemeinsam untergebracht werden muss und bei der Weitervermittlung wird man als Adoptant darüber aufgeklärt, dass man die Katze im Zweifel an den eigentlichen Besitzer zurück geben muss, wenn der sich doch noch melden sollte binnen der 6 Monate Fundfrist.
 
  • #19
Im worst case "verklagt werden" ist egal, ob ich eine Kastration notwendig finde, das muss ein Tierarzt begründen. Und normalerweise wird ein Tierarzt wohl eher nicht finden, dass bei jeder gesunden Katze eine Kastration medizinisch notwendig ist, oder? Sondern eher nur, wenn sie krank oder so ist?

Hmm...
Wie viel Ahnung hast du bereits über Katzen?

Schön dad du hier bist, hier gibt es viel zu lernen.

Ansonsten habe ich doch einen Thread gefunden, der ungefähr das behandelt: Tierschützer vor Gericht: Sachbeschädigung (wegen Kastration einer Katze)
(nicht in der Suchmaske gefunden, weil kein "Fundkatze" im Titel :oops:)
Dann werde ich diese 7 seiten erstmal lesen

Bevor du jetzt da nachliest, schaue doch mal von wann der Thread ist....
 
  • #20
Kerbe ins Ohr ist leider nicht erlaubt in Deutschland.

Mein Wildchen was dann plötzlich gar nicht mehr wild, dafür aber "gekerbt" war.
3 Jahre ist es jetzt her und ich glaube kaum das das Tierheim hier gegen das Gesetz verstößt, insbesondere nicht die Katzenschutzbeauftragte.

46109553ya.jpg


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