Diskussionen zum Schutzvertrag.

  • Themenstarter Mafi
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Nicht offen für weitere Antworten.
  • #21
Moment, ich sage nicht, das der Vertrag nicht rechtens ist. Man KANN das sicherlich so machen.

Aber man KANN dann eben auch ohne jeden Grund das Tier zurückfordern. Es ist einfach nicht mein Tier!

Ich guck ob ich die Mail mit dem Vertrag als Anhang noch habe, dann Versuch ich mal das hier einzustellen
 
A

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  • #22
Sehe ich ähnlich. Ich hätte soetwas auch nicht unterschrieben.
Ich habe bisher nur Tierschutzkatzen gehabt und jedesmal einen Vertrag unterschrieben. Nachdem ich Henry von einer privaten Pflegestelle geholt habe, habe ich solche :eek: Augen bekommen, als ich den Papierkrieg gesehen habe. Aufgrund der ausführlichen Form.

Eine Klausel darin besagt, das Henry erst nach einem Jahr in meinen Besitz übergeht, und das finde ich auch okay.
Nach dieser Frist ist er dann mein Eigentum. Allerdings besagt eine weitere Klausel, sollte gegen eine der vertraglichen Regeln verstoßen werden, kann der TSV vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe des Tieres fordern.

Damit kann ich leben. Aber mit einer Klausel im Nacken, das ich zwar Halter bin, aber mir die Katze jederzeit wieder weggenommen werden darf...
Soetwas hätte ich nicht unterschrieben.
 
  • #23
Da ich weiß das Katzen in den nächsten 20 Jahren nicht ausgehen, und da ich weiß das ich meine Katzen gut halte wäre mir das Wurscht.
Ich habe meine Katzen ja über Silke, also stand es nicht zur Debatte, wäre für mich aber kein Thema gewesen....
 
  • #24
Gegen die Punkte, dass der Verein die Tiere sofort zurück fordern kann, wenn ich die nicht ordentlich halte, quäle oder sonst was habe ich nie irgendwas gesagt. Das würde ich persönlich auch in einen Schutzvertrag schreiben, wenn ich ein Tier vermittel oder verkaufen würde.

Und eben - es gibt nichts, was es nicht gibt. Siehe das Thema mit der wohlhabenden Nachbarin wo man auch nur spekulieren kann - aber es liegt schon sehr nahe..
 
  • #25
Im eignetlichen Vertrag steht das durchaus noch etwas anders und ausführlicher drin, weiß aber nicht, ob ich das hier so zitieren darf, da das Ding ja auch nicht frei im Internet steht.... :confused: Ich lass es mal zur Sicherheit.
Allerdings steht da jedenfalls durchaus drin, dass der Eigentümer die Tiere nur vom Besitzer zurückfordern kann, wenn sie nicht gut versorgt werden bzw. der Vertrag gebrochen wird. Es steht ja keinesfalls drin, dass die das Tier "grundlso" wieder zurückfordern können, sondern eben bei Vertragswidrigkeiten.
Ich würd mal schwach vermuten, dass das eben nur mit Eigentumsvorbehalt funktioniert und ansonsten keine Handhabe vorläge, wenn ein Vertragsbruch zustande käme.
Solange man sich also anständig drum kümmert, hat man auch nichts zu befürchten. Auch wenn es sich etwas merkwürdig liest und man sich erstmal unter Generalverdacht gestellt fühlt... Aber darum geht es ja gar nicht, sondern darum, sicherzustellen, dass es den Tieren gut gehen wird, und dass man, wenn nicht, etwas dagegen unternehmen kann.

Das ist es ja, was ich im anderen Thread meinte: Man ist ja nie davor gefeit, dass mal was passiert, was auch immer. Und wenn dann die Versorgung des Tieres nicht mehr gewährleistet ist, dann hat der Verein wenigstens etwas in der Hand, um das Tier da raus zu holen - soll wohl schon, ohne diese Klausel, passiert sein, und dann ist das Tier elendig verhungert, weil der Verein nichts machen konnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #26
... Nach dieser Frist ist er dann mein Eigentum. Allerdings besagt eine weitere Klausel, sollte gegen eine der vertraglichen Regeln verstoßen werden, kann der TSV vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe des Tieres fordern.
Damit kann ich leben. Aber mit einer Klausel im Nacken, das ich zwar Halter bin, aber mir die Katze jederzeit wieder weggenommen werden darf...
Soetwas hätte ich nicht unterschrieben.


aber genau DAS steht in den tierschutzverträgen ja auch: NUR wenn eine vertragswidrigkeit vorliegt, KANN das tier zurückgefordert werden.

nirgends steht, dass ein verein grundlos das tier wieder "einziehen" kann!
 
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  • #27
Darum geht es nicht, sondern darum, daß die Tiere für immerund ewig Eigentum des Tierschutzvereins bleiben und Dir theoretisch jederzeit wieder abgenommen werden können.

Werden sie aber nicht.
Es sei denn, du misshandlest das Tier, fütterst es nicht, oder verweigerst ihm ärztliche Hilfe wenn es krank ist.

Keine Tierschutzorga hat Interesse daran, ein mühsam vermitteltes Tier aus fadenscheinigen Gründen wieder zurückzuholen.
 
  • #28
Leute, seit ich den Fall einer Hündin in einem anderen Forum gelesen habe, die bei einem schrecklichen Menschen festsitzt, dort sexuell missbraucht wird und man NICHTS machen kann, da es in Deutschland NICHT verboten ist seine Tiere zu f*****, sehe ich sehr vieles ganz anders.
Hätte man in so einem Fall so einen Vertrag, wäre die Hündin vielleicht zu retten.:(:(:(
 
  • #29
aber genau DAS steht in den tierschutzverträgen ja auch: NUR wenn eine vertragswidrigkeit vorliegt, KANN das tier zurückgefordert werden.

nirgends steht, dass ein verein grundlos das tier wieder "einziehen" kann!

Nein, eben nicht!

Das steht in wieder einem anderen Punkt. Aber wenn der Verein Eigentümer ist, kann er das Tier ohne Angabe von Gründen zurückfordern.

Beispiel: Du verleihst Dein Fahrrad. Dann bist auch Du Eigentümer, der andere Besitzer. Also genau wie bei dem Schutzvertrag auch. Kannst Du es einfach wieder zurückfordern - JA!

Sicher glaube ich, dass das kaum jemand tut im Fall der Tiere - aber nichts ist unmöglich!

Wenn der Punkt raus wäre, hat man ja immer noch die anderen Punkte wo alles geregelt ist, wenn es dem Tier nicht gut geht oder wie auch immer. Das hätte ich ohne Nachfrage unterschrieben, sowas gehört in einen Schutzvertrag
 
  • #30
Keine Tierschutzorga hat Interesse daran, ein mühsam vermitteltes Tier aus fadenscheinigen Gründen wieder zurückzuholen.

Die Aussicht auf eine Spende von einigen Tausen Euro ist sicher im Interesse eines Tierschutzvereins.... oder ein paar Scheine die privat unterm Tisch die Besitzer wechseln lassen sicher auch Gründe finden um ein Tier wieder wegzunehmen. Klar die die Wahrscheinlichkeit verschwindend gering, daß sowas passiert, aber nichts ist unmöglich.
 
  • #31
Leute, seit ich den Fall einer Hündin in einem anderen Forum gelesen habe, die bei einem schrecklichen Menschen festsitzt, dort sexuell missbraucht wird und man NICHTS machen kann, da es in Deutschland NICHT verboten ist seine Tiere zu f*****, sehe ich sehr vieles ganz anders.
Hätte man in so einem Fall so einen Vertrag, wäre die Hündin vielleicht zu retten.:(:(:(

Da hätte man sicherlich einen Vertrag machen sollen, wo drin steht, dass das Tier bei nicht artgerechter Haltung zurück genommen wird. Und auch wenn das beschriebene leider nicht verboten ist - artgerecht ist es nicht, also hat man die Möglichkeit nach Vertrag.

Man sollte sich vorher informieren, bevor man Tiere vermittelt
 
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  • #32
Wenn jemand nichts zu verbergen hat und nur die allerbesten Absichten hegt, dann kann ich einen solchen Vertrag in Seelenruhe unterschreiben, ich habe noch niemals gehört, daß ein Vertrag von einem Tierschutzverein mißbraucht worden ist, warum denn auch?
Damit unterstellst du allen, die einen solchen Vertrag nicht unterschreiben würden, daß sie etwas zu verbergen haben! Und das ist einfach falsch.

Eine Klausel darin besagt, das Henry erst nach einem Jahr in meinen Besitz übergeht, und das finde ich auch okay.
Nach dieser Frist ist er dann mein Eigentum. Allerdings besagt eine weitere Klausel, sollte gegen eine der vertraglichen Regeln verstoßen werden, kann der TSV vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe des Tieres fordern.
Das könnte ich auch unterschreiben! Damit sind die Tiere ja auch geschützt. Käme natürlich noch auf die einzelnen Punkte an, ich hab so einen Vertrag noch nie gesehen.
 
  • #33
Ist noch die Frage, in wie weit ein Eigentumsvorbehalt überhaupt rechtlich vertretbar? In Verträgen kann man ja alles Mögliche hineinschreiben, aber wenn es sittenwidrig ist, ist es rechtlich nicht haltbar. Gibt es dazu Urteile?
 
  • #34
aber genau DAS steht in den tierschutzverträgen ja auch: NUR wenn eine vertragswidrigkeit vorliegt, KANN das tier zurückgefordert werden.

nirgends steht, dass ein verein grundlos das tier wieder "einziehen" kann!

Es ist aber ein UNterschied, ob diese Klausel in einem vertrag steht, wenn ich Eigentümer bin, oder ob ich gar nicht erst zum Eigentümer werde, da das Tier ja auf Lebenszeit dem Verein gehört und ich nur als Halter 'toleriert' werde.
 
  • #35
Die Aussicht auf eine Spende von einigen Tausen Euro ist sicher im Interesse eines Tierschutzvereins.... oder ein paar Scheine die privat unterm Tisch die Besitzer wechseln lassen sicher auch Gründe finden um ein Tier wieder wegzunehmen. Klar die die Wahrscheinlichkeit verschwindend gering, daß sowas passiert, aber nichts ist unmöglich.

So so...
Und wie sollen sie die Rückforderung begründen?
Etwa mit deiner Theorie? DAS zugeben?
Wohl kaum.
Also müssten sie richtige Gründe finden. Wie genannt: Misshandlung, Verwahrlosung usw...
Sind die nicht da, hätten sie auch juristisch mit dieser Klausel null Chance.
 
  • #36
Ist noch die Frage, in wie weit ein Eigentumsvorbehalt überhaupt rechtlich vertretbar? In Verträgen kann man ja alles Mögliche hineinschreiben, aber wenn es sittenwidrig ist, ist es rechtlich nicht haltbar. Gibt es dazu Urteile?

Das hab ich mich auch gefragt. Mir wurd vom Verein gesagt, das der Vertrag wohl von einem Anwalt formuliert wurde - was stimmt und nicht sei dahingestellt.

M.E. ist ein Eigentumsvorbehalt nur rechtens, wenn er Übergangsweise (bis zu vollständigen Bezahlung oä.) vereinbart wird, aber das weiß ich nicht 100%ig!
 
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  • #37
ich habe hier schon öfters gelesen, dass diese Verträge, wo die Katze Eigentum des TSV bleibt, rechtlich soweiso nicht so ganz haltbar sind :confused:

weiß aber nun leider auch gerad keine Quelle und in wei weit das stimmt.

Ich habe so einen Vertag auch unterschrieben.. 3 mal insgesamt sogar :rolleyes:
ist also durchaus üblich dort diese Klausel in den Verträgen zu haben.


Hab auch noch nie von einem Fall gehört wo jmd. aufgrund dieser Klausel unbegründeterweise ein Tier weggenommen wurde :verstummt:
 
  • #38
Klar die die Wahrscheinlichkeit verschwindend gering, daß sowas passiert, aber nichts ist unmöglich.
Genau! Wenn ich eine Katze hätte, bei der ich nur Besitzer, aber nicht Eigentümer bin, würde ich jahrelang immer unterschwellig daran denken, daß mir diese Katze eigentlich jederzeit weggenommen werden könnte. Das würde ich mir nicht antun.
 
  • #39
So so...
Und wie sollen sie die Rückforderung begründen?
Etwa mit deiner Theorie? DAS zugeben?
Wohl kaum.
Also müssten sie richtige Gründe finden. Wie genannt: Misshandlung, Verwahrlosung usw...
Sind die nicht da, hätten sie auch juristisch mit dieser Klausel null Chance.

Hast Du Dir die Posts mal durchgelesen und verstanden? Die müssen es nicht begründen! Die sind Eigentümer!!!! Als Eigentümer hast Du die rechtliche Handhabe "am Vertragsgegenstand" (formuliere es zu Vereinfachung jetzt so).
 
  • #40
Ist noch die Frage, in wie weit ein Eigentumsvorbehalt überhaupt rechtlich vertretbar? In Verträgen kann man ja alles Mögliche hineinschreiben, aber wenn es sittenwidrig ist, ist es rechtlich nicht haltbar. Gibt es dazu Urteile?
Gute Frage, würde mich auch interessieren.

Und wie sollen sie die Rückforderung begründen?
Das müssen sie nicht, das ist es ja! Bleiben sie Eigentümer, können sie das Tier jederzeit zurückfordern, auch wenn denen einfach deine Nase nicht mehr paßt!
 
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